dass ich einen sehr bekannten A-Lister zu meinem Bekanntenkreis zählen kann.
Wer ist’s denn? Kannste doch ruhig verraten, wenn schon deine SuS das wissen😉
dass ich einen sehr bekannten A-Lister zu meinem Bekanntenkreis zählen kann.
Wer ist’s denn? Kannste doch ruhig verraten, wenn schon deine SuS das wissen😉
Ich fand es schon erstaunlich, dass google sofort den richtigen Namen findet.
Den von Wutz aus „Urmel“?
Unbekannte Sprichst du jetzt von dir?
Immer mit. Wer sollte sonst spülen, im Campingurlaub hat’s keine Spülmaschine.
Tatort oder Pilcher?
MarieJ,
wie ist denn die Reaktion der SuS, wenn Du sie aufforderst nach Hause zu gehen und dort zu schlafen?
Formulierst Du das als Angebot oder als Befehl?
Es ist eine „Entweder setzen Sie sich vernünftig hin oder Sie gehen“ - Aufforderung.
Ein „Angebot“ ist der Unterricht.
Aber falls jemand wirklich sehr müde ist, soll sie nach Hause gehen. Das haben auch schon welche getan.
Häufig entsteht nämlich der Eindruck, dass insgeheim immer noch eine No-Covid Strategie verfolgt wird
„insgeheim“ ist da gar nix! Und bei steigenden Inzidenzen ab 200 aufwärts auch nix mit No-COVID.
Aktuell erklären die Politiker:innen, dass es darauf ankommt die Anzahl der schweren Verläufe gering zu halten. Das geht mit hoher Impfrate und nicht sehr doll explodierenden Infektionszahlen.
Ob die (aktuell noch vermutete) geringere Wahrscheinlichkeit für eine Intensivbehandlung bzw. Letalität bei Omikron die schiere Menge an Fällen kompensieren kann, ist ja leider noch nicht klar.
Also ist Vorsicht immer noch die Mutter der Porzellankiste.
Ich fühle mich nicht ausreichend ernstgenommen mit meinem Problem *schmoll*,
Entschuldige bitte, aber die Vorlage war zu reizvoll.
Schwarzbier eher, aber eigentlich kein Bier.
Tapete an den Wänden oder nur gestrichener/gekalkter/lasierter Putz?
Da ich schon allwissend bin, nehme ich lieber den 43er.100EB749-EA34-4203-9341-F11A960A902D.jpeg
Bubblefish (Babelfisch) besorgen oder doch Vokabeln lernen?
So, wie ihr es beschreibt, ist’s auch bei mir.
„Wie waren noch mal die drei Ohmschen Gesetze?“
Mich stört es ja nicht, wenn jemand mit dem Kopf auf dem Tisch liegt und schläft.
Da bin ich hin- und hergerissen. Es ist natürlich eine Respektlosigkeit und ich meine, dass man den SuS deutlich machen muss, dass so eine Haltung nicht ok ist, selbst wenn die schlafenden natürlich nicht wirklich stören.
Aber ich fordere meine Oberstufen-SuS dann auch immer auf, doch besser nach Hause zu gehen und dort richtig und erholsam zu schlafen. Sie wissen, dass ich das ernst meine.
Nicht nur, aber auch. Ich hatte mehrere tolle Lehrerinnen und einen prima Lehrer.
DUum fühlt sich heute ein bisschen verkatert.
Frohes und gesundes neues Jahr an alle.
Und vielen Dank an die Moderator:innen für eure Mühen und euren Langmut!
Wie kannst du dir da ohne Scans so sicher sein?
Niemand von uns kann sich ganz sicher sein, einen Täuschungsversuch während einer schriftlichen Arbeit nicht bemerkt zu haben.
Bei mir kam es aber beispielsweise noch nie vor, dass jemand nach Rückgabe der Arbeit behauptet hätte, dass sie etwas geschrieben habe, das ich wohl übersehen hätte.
Was wohl schon vorkam: ich hatte die Punktzahl fehlerhaft berechnet bzw. Punkte auf einem Beiblatt vergessen.
Daher fordere ich die SuS bei Rückgabe immer auf, meine Punktzahlen und Korrekturen genau anzusehen und auch bei vermeintlichen Ungerechtigkeiten a la „ich hab das gleiche raus wie die … und trotzdem weniger Punkte“ zu reklamieren.
Das hat, so sie es denn tun, den schon von O. Meier angesprochenen Vorteil, dass die SuS sich mit der Sache auseinandersetzen und meine ausführliche und liebevolle Korrektur bzw. netten Kommentare nicht ganz umsonst waren.
Ich verwende keine Hefte mehr, denn:
Bei mir haben mal SoS in dem Klausurheft durch meine Korrekturrandbemerkungen in einer vorherigen Klausur Informationen geschöpft, die sie sonst nicht gehabt hätten.
Ich lasse bei mindestens 90 min Klausur inzwischen immer einen ersten Teil ohne GTR und Formelsammlung schreiben, der zuerst abgeben werden muss. Hier verbietet sich natürlich auch ein Heft.
Klausuren einscannen wäre mir auch zu viel Zeitaufwand, wenn man die Namen unkenntlich machen muss. Ich meine Streichung leerer Seiten, bei mir oftmals eines leeren Koordinatensystem sowie eine Notiz zu fehlenden Aufgaben bzw. -teilen muss ausreichen, die braucht es zur Bewertung ja ohnehin.
Ab und zu - so ca. ein- bis zweimal im Jahr - brauche ich Junkfood. Also gibt’s Silvester Pommes mit Mayo und dazu Gurkensalat und der Mann kriegt Pommes spezial + Currywurst.
DUum vermisst die Knallerei auch nicht.
Meiner Ansicht nach ist es wichtig, zwischen der Bewertung einer Leistung und einer Bestrafung für ein Fehlverhalten deutlich zu unterscheiden.
Ein „ungenügend“ wird ja auch nicht für andere Fehlverhalten (wie etwa Schlagen einer Mitschülerin) vergeben.
Eine solche Sanktion hätte den Rache- bzw. Abschreckungsaspekt als moralische Grundlage. In der Schule steht stets der erzieherisch Aspekt im Vordergrund.
Insofern finde ich auch die Regelung der APOGOSt in NRW sinnvoll, dass man die Täuschung auch vom Umfang her beurteilen soll und entsprechende Teile einer Klausur dann nicht bewertet. Hier wird das „ungenügend“ nur verwendet, wenn es sich um eine sehr umfangreiche Täuschung handelt und deshalb kaum noch eine eigene Leistung zu erkennen ist.
Ich kenne zwar eventuelle bisherige Rechtsauslegungen der entsprechenden Stellen nicht, denke aber, dass dort nicht die Sanktion, sondern die Beurteilbarkeit der Leistung im Vordergrund steht. Alles weitere wäre dann mit erzieherischen bzw. Ordnungsmaßnahmen zu ahnden.
Gibt man die 6 nicht, werden alle anderen Schülerinnen um ihre ehrliche Leistung betrogen.
In diesem Fall (wie auch in vielen ähnlichen) werden die anderen nicht um ihre Leistung betrogen, denn sie behalten alle die ihrer Leistung entsprechende Note.
Ihre eigene Leistung wird nicht geschmälert und der Betrüger hat in seiner schriftlichen Arbeit auch bereits eine bestimmte Leistung nachgewiesen. Die ursprüngliche Note ist ja nicht durch Täuschung erzielt worden.
Der Betrugsversuch muss gleichwohl streng geahndet werden, auch um der Gerechtigkeit genüge zu tun.
Sorry, ich war zu langsam.
Man darf die Ängste, Sorgen, Vorbehalte nicht übergehen oder ins Lächerliche ziehen, auch wenn sie all das nicht sind.
Das kommt sehr auf die Art der Ängste/Sorgen an, insbesondere, welche Konsequenzen diese haben.
Dieses pauschale „Ängste/Gefühle etc. muss man respektieren“ kann ich einfach nicht mehr hören. Nein, muss man eben nicht. Es ist schlicht „Dünnsinn“, dass man in einer Demokratie alles respektieren müsse.
Auf einer persönlichen Ebene, einfühlsam mit verirrten Seelen umzugehen, ist dennoch oft sinnvoll. Nur so hat man evtl. eine Chance auf Änderung der Meinung. In manchen Fällen lässt man aber besser die Finger von solchen Menschen.
Wenn man z. B. Angst davor hat, dass der große Geist etwas Schreckliches mit einem anstellt, wenn man nicht seinen Nachbarn ermordet, dann darf dieser Angst Null Raum gegeben werden. Da gehört eine Einweisung und therapeutische Behandlung hin.
„Gesellschaftlich akzeptabel“ ist zunächst einmal zumindest „rechtlich ok“. Darüberhinaus gibt es noch einige Konventionen, von denen eine „billig und gerecht Denkende“ Kenntnis haben sollte (das ist im Gesetz das mit den „guten Sitten“).
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