Beiträge von Conni

    Janet
    Schriftliche Fotoerlaubnis der Sorgeberechtigten.


    Nananele
    Wieso mischst du dich in einen GS-Thread? Du verstehst das alles falsch!
    Die Kinder kleben in ihr Klassenfotoalbum die Fotos und dann schreiben sie dazu, was sie dort machen. Daran lernen sie das freie Schreiben.


    Ich habe auch so angefangen. Leider kamen da nur 1-Wort-Sätze raus, falls überhaupt. Meine besten Zweitklässler schafften manchmal 3-Wort-Sätze. In den letzten Jahren habe ich dann Fotos gemacht und auf bunte Blätter geklebt. Mit einer Einschätzung versehen habe ich diese den Kindern geschenkt. In diesem Jahr habe ich kein einziges Foto gemacht. Das ging auch. Ziemlich gut sogar: Hochladen der Fotos auf den Computer, dort bearbeiten, online hochladen und die fertigen Bilder dann sortieren und formvollendet aufkleben - gehörte in diesem Schuljahr der Geschichte an. Und es ging auch so.
    Letztlich ist es ein schönes Zusatzangebot, was für mich nicht mehr unbedingt sein muss.

    Guter Tipp:


    Du musst nicht alles kaufen, was in der einschlägigen Literatur steht. Wenn mir jemand Honorar dafür geben würde, dass ich Lehrern viele Tipps zum Geldausgeben gebe, dann würde mir sicher auch noch was einfallen. :)

    Zitat

    Original von skydep
    (wobei ich mich immer frage- der Schüler war bereits 7 Schuljahre in der Schule- warum hat sich bis jetzt noch Keiner irgendwie gekümmert- in den Akten ist nichts zu finden).
    VG skydep


    An meiner Grundschule (Berlin) wird penibel darauf geachtet, dass die Akten von bestimmten Inhalten frei bleiben oder befreit werden, wenn die Schüler an die OS gehen. Dazu zählen Protokolle von Elterngesprächen, Vermerke über Elterngespräche dürfen nur als Fakt in den Mantelbogen eingetragen werden, auf keinen Fall der Grund für das Gespräch. Außer weiter geltenden Ordnungsmaßnahmen und Zeugnissen darf da also nichts wirklich inhaltlich Bedeutendes drin sein.

    Habe auch eines der Hefte vom Jandorf-Verlag bestellt, die sind gut. (Schreiben zu Bildern, lautgetreue Wörter)
    Ansonsten habe ich noch von Persen Buchstabenmandalas: In jedem Mandala sind mehrere Bilder mit dem Buchstaben und unten gibt es Zeilen zum freien Schreiben.

    Warum sind Sonne und Mond wertend? Beides wichtig. In Märchen repräsentiert die Sonne den Mann und der Mond die Frau. Vielleicht könntest du auch "Yin" und "Yang" nehmen, hört sich weniger wertend an.


    Tja, sonst fiele mir noch ein:


    Bienen und Blumen
    Himmel und Erde
    Erbsen und Karotten (die "Mischgemüseklasse" quasi)
    Schafe und Ziegen
    Spidermen and Spongebobs


    Oder habt ihr Sportteams, deren Fans in eurer Schülerschaft zahlreich sind?
    Herthaner und Eisbären z.B.?


    Leider kann ich das nicht anwenden, meine Schüler würden ihren Gruppennamen mindestens 3mal täglich vergessen, besonders meine Zweitklässler, da war ich im ersten Schulhalbjahr froh, wenn sie sich merkten, dass sie Zweitklässler sind.

    Ich habe die Formulierungen von Mühlacker.
    Im ersten Jahr habe ich eeeeeeeeeeeeeeeeeeewig gebraucht, weil ich alles so perfekt und individuell machen wollte.


    Jetzt schreibe ich das 5. Jahr Berichtszeugnisse und bin bei etwa 1 Stunde pro Kind angelangt. Die Formulierungen hole ich kaum noch aus dem Schrank, schreibe alles hintereinander weg.
    Seit 3 Jahren bemühe ich mich um kürzere und vor allem einfache Texte, da wir ein tendenziell leseschwaches Klientel im Einzugsgebiet haben. Ich glaube, in diesem Jahr gelingt mir das erstmalig ansatzweise. 8)


    Bei uns wird in der 3. Person und in der Vergangenheit geschrieben. (vorrangig Imperfekt, Perfekt möglich)


    Ich schreibe einen Absatz zum Sozial- und Regelverhalten.
    Einen Absatz zum Lern- und Arbeitsverhalten, anschließend die Fächer.

    Hast du mal die Quelle, wo es die neue Verordnung gibt? Hab sie schon gesucht, aber auf der Senatsseite nicht gefunden. Ich weiß nur, dass in dieser veränderten Variante die neue Klassenstärkenregelung steht.


    Mein Zusatz zu Klasse 2 bezieht sich darauf, dass in Klasse 2 nicht zensiert werden darf laut GV von 2005 - und so wie es sich anhört scheint es ja so zu sein, dass in der neuen Variante auch die Zensierung in Kl. 2 nicht vorgesehen ist - und teilweise nichtmal in Kl. 3.

    § 19 Grundsätze der Leistungsbeurteilung
    (1) Leistungen werden gemäß § 58 Abs. 3 des Schulgesetzes und nach den in den Rahmenlehrplänen je-weils formulierten allgemeinen und fachlichen Standards und Kompetenzerwartungen bewertet. Die Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler wird
    1. in der Schulanfangsphase ausschließlich schriftlich als verbale Beurteilung dargestellt,
    2. in den Jahrgangsstufen 3 und 4 mit Noten oder, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberech-tigten Erziehungsberechtigten einer Klasse dies beschließen, durch verbale Beurteilung bewertet und
    3. ab Jahrgangsstufe 5 mit Noten bewertet.
    Der Beschluss über die verbale Beurteilung nach Satz 2 Nummer 2 muss spätestens einen Monat nach Beginn des Unterrichts in der jeweiligen Jahrgangsstufe vorliegen; er gilt für jeweils ein Schuljahr. Sofern verbal beurteilt wird, sind die Leistungen im Rahmen der Bildungsgangempfehlung gemäß § 24 Abs. 5 in Noten darzustellen. In den Jahrgangsstufen 3 und 4 wird das am Ende des jeweils ersten Schulhalbjahres zu erteilende Zeugnis durch ein schriftlich zu dokumentierendes Gespräch mit den Erziehungsberechtig-ten ersetzt, wenn dies mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Erziehungsberechtigten einer Klasse beschließen.


    In §7 ist geregelt, dass die Schulanfangsphase die Jahrgangsstufen 1 und 2 umfasst.
    (1) Der Bildungsgang in der Grundschule dauert in der Regel sechs Jahre. Er gliedert sich in die Schulan-fangsphase und die Jahrgangsstufen 3 bis 6. Der Unterricht erfolgt in Fächern, fachübergreifend und fä-cherverbindend und ermöglicht jedem Kind insbesondere im Rahmen von Projekten selbständiges eigen-aktives Lernen.
    Wer also in Klassenstufe 2 in einer staatlichen Schule Berlins noch zensiert, sollte froh sein, wenn das Schulamt davon nichts bemerkt.


    Quelle: Berliner Grundschulverordnung von 2005

    Zitat

    Original von Susannea


    Wies jetzt ist müßte ich noch mal nachschauen.


    So wie ich es geschrieben habe. Es ging ja um aktuelle Regelungen nicht um vergangene.

    Zitat

    Original von Friesin
    und bedeutet das dann, dass je nach Elternschaft in jeder Klasse anders gehandelt wird? Dass also eine 2.Klasse Ziffernoten bekommt, die Parallelklasse aber Berichtszeugnisse ? ?(


    Nein. In Berlin gibt es am Ende des 1. und 2. Schuljahres Berichtszeugnisse. Edit: oder Zeugnisblätter zum Ankreuzen. Dass wir die nicht nehmen, haben wir zumindest in der Schule beschlossen, da wir uns erstmal ein paar Monate hinsetzen müssten und die Kriterien genau und für unsere Schule speziell aufschlüsseln müssten.
    Am Ende des 3. und 4. Schuljahres kann es ein Berichtszeugnis geben, wenn die Eltern es mit 2/3-Mehrheit möchten.


    Das mit der 2. Klasse ist in Brandenburg. 2/3-Mehrheit für Kl. 2, Regelung für Kl. 3/4 wie in Berlin.

    Meine Klasse auf Wandertag.
    Wir gehen an einem Spielplatz/Sandkasten vorbei. Daneben steht ein Kind, etwas jünger als meine Schüler und guckt. Weit und breit kein Erwachsener.
    Ein paar Jungs unterhalten sich darüber, wo die Eltern sind bis einer zu dem Schluss kommt:


    "Das ist bestimmt ein Straßenkind!"


    PS: Nein, soweit ist es noch nicht.

    Danke für den Link. Ich hänge noch einen an:


    http://www.haitinothilfe.de/index.html


    Auch hier gehen die Spenden nicht für Verwaltungskosten drauf, sondern das Geld kommt direkt nach Haiti. Es werden Plätze für Straßenkinder in 2 Kinderheimen und Schulkosten bezahlt. Derzeit wird Wiederaufbauhilfe für das vom Erdbeben zerstörte Heim benötigt.
    Man kann die Familie auch anschreiben und bekommt Antwort.

    Na wenn die Brötchen nicht für mich selber sind, sondern für die Kinder - klar. Wenn ich einer Klasse Gummibärchen spendiere, sammle ich den Kassenbon auch. (Und sollte einer im Finanzamt auf die Idee kommen, ich esse das Kilo Gummibärchen alleine, soll er es mir vormachen, an einem Tag... :D )
    Ansonsten eben Telefonrechnungen: Entweder 3 aufeinanderfolgende Monate oder alle 12 Monate, davon der Durchschnittswert, davon 20%, wieder hochgerechnet aufs Jahr.
    Beim Handy habe ich es letztes Jahr mit dem Kassenbon einer Prepaid-Karte durchbekommen. (Gut, die 20% waren 5 Euro, aber da ich auch vom Wandertag aus anrufe bzw. Eltern vom Handy aus anrufe...)

    Ich habe heute selber mit der Dame vom Jugendamt gesprochen.


    Nein, dafür sei sie nicht zuständig. Das sollen wir halt irgendwie mit den Eltern klären.
    Nein, man kann nicht einfach das JA einschalten, wenn Kindeswohlgefährdung vorliegt, da müsse man erstmal selbst Besuche zu Hause machen, Hilfekonferenzen, Schulpsychologie und vieles anderes.
    Wenn die Eltern die Schulpsychologie nicht wollen? Ja, dann müsse die Schule das klären, das JA hat nichts damit zu tun.
    Gewaltfilme nachts im Fernsehen für einen 8jährigen? Nein, das wäre keine Kindeswohlgefährdung, das müsse die Schule mit den Eltern klären.
    Und: Es kann ja wohl nicht sein, dass einfach Lehrerinnen im JA anrufen!


    Ich weiß jetzt, was meine Kolleginnen gegen unser JA haben. :rolleyes:


    Ich habe eine Notiz über dieses Telefonat gemacht und an Schulleitung, Sozialarbeiter weitergeleitet und in die Akte geheftet.


    Außerdem habe ich mir die Gewaltmeldeformulare besorgt und werde noch abklären, ob ich beim nächsten Mal eine Meldung mache (Morddrohungen liegen im "gelben" Bereich), da wird das JA auch mit informiert.

    Ja, na klar ist es bekannt. Ich denke, ich werde nächste Woche nochmal selber im JA anrufen und hoffe, dort jemanden zu erreichen...

    Neues von meinem Jungen:
    Ich habe heute nochmal eindringlich den Sozialarbeiter gebeten, sich beim JA zu erkundigen. Dort ist der ältere Bruder schon in den Akten verzeichnet. Ich soll jetzt das Verhalten immer schriftlich der Mutter mitteilen. :rolleyes:

    Ich hänge mich hier mal an. Sorry, wenn das nicht ok ist, dürft ihr gerne einen extra Thread daraus machen.


    Ich unterrichte 6- bis 9-jährige in der Schulanfangsphase, sozial schwaches Einzugsgebiet, viele verhaltenskreative Kinder.


    Einer meiner Schüler (8 Jahre) aus schwierigen Verhältnissen droht, wenn er besonders wütend ist. Das reicht von Drohnungen, die Schule anzuzünden über Drohnungen, die Eltern anderer Kinder umzubringen bis hin zu einer Tötungsabsicht mir gegenüber, die mir allerdings von anderen, petzfreudigen Kindern berichtet wurde, ich habe sie nicht selber gehört.


    Ich habe mit dem Kind geredet, mit den Eltern geredet, die Vorfälle an den Sozialarbeiter und meinen Schulleiter weitergemeldet.
    Effekt: Es passiert nichts.
    Wenn ich alleine entscheiden dürfte, hätte ich spätestens vor 2 Monaten das Jugendamt eingeschaltet.


    Der Chef will, dass die Schulpsychologie eingeschaltet wird. Die Eltern lehnen das ab und gehen demnächst zum Psychologen mit dem Kind.
    Ist in Ordnung. Aber ich kann es nicht dulden, dass in Zeiten von Amokläufen solche Drohnungen losgelassen werden. Meine kleinen Schüler nehmen die Ernst und haben Angst.


    Gestern war es mal wieder so weit. Ich habe das Kind zum Sozialarbeiter bringen wollen - nicht da.
    Dann bin ich zur Konrektorin (Schulleiter krank), die wollte die Polizei nicht einschalten, weil die schonmal da waren gestern und sie quasi ihren Job und den des Schulleiters macht und nicht mehr kann. Ich habe dann schriftlich Meldung an den Sozarb. erstattet und das Kind für heute vom Wandertag ausgeschlossen.


    Habt ihr Vorschläge? Ich weiß nicht, ob ich zu empfindlich bin oder ob ich eigentlich noch mehr Grenzen setzen sollte (abholen lassen, Jugendamt, Polizei...)


    Danke!
    Conni

    Unsere Schule in einem Bezirk am östlichen Stadtrand Berlins sucht eine Vertretungskraft im Rahmen der Personalkostenbudgetierung (PKB).
    Vertrag und Bezahlung in diesem Rahmen.


    Schule: ca 400 Schüler, davon etwa 1/3 ndH, aber überwiegend gut Deutsch sprechend
    Parkplatzsituation akzeptabel, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (S-Bahn, Tram, Bus) gut.


    Vertretungsunterricht erfolgt "quer Beet", d.h. von Klasse 1 bis 6 in allen Fächern.
    Eine fachfremde Vertretung ist dabei aber möglich. D.h. es sollten schon mehrere Fächer abgedeckt werden können (möglichst Deutsch und Mathe). Wer dann aber sagt "kein Sport-, kein Erdkunde- und kein Musikunterricht" kann in den entsprechenden Vertretungsstunden auch gerne Mathe, Deutsch, Sachunterricht, Kunst, Geschichte, Konzentrationsübungen oder soziale Lernspiele machen.


    Zeitraum: So schnell wie möglich, bis Schuljahresende. Wenn der Senat sein Vertretungskonzept nicht umstellt, auch gerne im nächsten Schuljahr weiter.


    LG,
    Conni


    Edit: Die Suche beschränkt sich nicht auf Grundschullehrer, sondern auf alle, die im PKB-Rahmen eingestellt werden dürfen.

    Liebe sarahkatha,


    ich habe Erstklässler in einer jahrgangsgemischten Klasse, LB-Sonderschulen gibt es bei uns nicht mehr bis Kl. 3, was heißt: Die entsprechenden Kinder werden in die Grundschule eingeschult und dürfen nach 3 Jahren in der Schulanfangsphase vielleicht ihren Förderbedarf zuerkannt werden. Vorher müssen sie irgendwie mitbeschult werden. Meist läuft es auf 2 Jahre mit Materialien der 1. Klasse hinaus und 1 Jahr mit Materialien Kl. 2.


    Wir arbeiten mit Einstern, dort wird der Zehnerübergang nicht thematisiert, d.h. die Kinder "rechnen einfach", meist läuft es auf Auszählen hinaus, da in den gemischten Klassen die Möglichkeiit zum Kopfrechnenüben nicht da ist und die Eltern es nicht leisten.
    Der Zahlenraum bis 20 ist erarbeitet, aber noch nicht bei allen sicher.
    Addition und Subtraktion wurden bis zur 13 geübt und werden ab nächster Woche bis 20 erweitert. Auch das ist bei vielen zählend und unsicher.


    Meine beiden "Härtefälle", die das 1. Schuljahr zum zweiten Mal durchlaufen, rechnen im Zahlenraum bis 20. Einer fängt gerade an mit Aufgaben bis 20 ohne ZÜ, hat aber wahnsinnige Probleme mit +, - und Analogieaufgaben. Die andere wird zu Hause ziemlich getrimmt und rechnen mit ZÜ bis 20, z.T. auswendig gelernt, ihr fehlt aber das mathematisch-logische Denken. Wenn mal 6-4 = 8 rauskommt, fällt es nicht auf.


    Meine Zweitklässler rechnen bis 100, derzeit ZÜ mit Einern (54-7), ab nächste Woche +/- mit ZE-Zahlen ohne ZÜ(54-21).

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