Ändert die Formulierung gedanklich auf "bis sieben Uhr oder unverzüglich nach Bekanntwerden" und alle sind zufrieden.
Beiträge von Flupp
-
-
Oder auf den alten Witz:
„Wie viele Lehrer arbeiten in deiner Schule?“
„Ungefähr die Hälfte.“
-
Mach doch als ersten Schritt mal ein Foto vom Corpus Delicti mit dem "Startbildschirm" und der "Fehlermeldung".
Dann kann von den Experten hier sicherlich schon der Fehler eingegrenzt werden.
-
Das ist wahr, aber dass das innerhalb eines Bundeslands zu Verwirrungen führt, ist für mich nachvollziehbar.
-
Das stimmt für NRW definitiv nicht. LiA heißt Lehrer in Anstellung.
Hier wird es von einer offiziellen NRW-Seite anders verwendet: klick
-
Bundesland ist hierbei wichtig.
In BW ist LiA etwas anderes als in SH und NRW.
AFAIK sind die Anhängsel wie i.K. sind nur für Beamte im Kirchendienst, aber auch das kann von BL zu BL unterschiedlich sein. -
Mir wäre jemand lieber gewesen, der seine militärische Erfahrung nicht in einer NS-Sozialisierung erworben hätte.
-
Das sag mal unseren Politikern, ich muß gerade an Ursula von der Leyen denken. Was haben dann das Familien-, das Arbeits- und das Verteidigungsministerium gemeinsam, daß man da mal so eben schnell umsatteln kann?
Ich kenne mich da nicht so aus, ich gehe aber davon aus, dass sich 90 % der Arbeit um Ministeriumsleitung drehen und keine inhaltliche Arbeit sind
-
Beachtlich wie schnell manche von Bundestrainer zu Virologe zu Verfassungsrechtler zu Volkswirtschaftler umschulen können.
-
Oder (mE am wahrscheinlichsten) der Bildschirm erwartet das Signal auf dem falschen Eingang.
Gibt es da am Bildschirm einen "Source"-Taster oder ähnlich? -
Es wird gerne und viel über die derzeitige Bundesregierung gemeckert, die nun noch nicht ganz 2 Jahre im Amt ist. Aber das sind schon herausfordernde Zeiten. Wie hieß nochmal der Außenminister der letzten Bundesregierung? Baerbock kennt jeder. Die hat auch unheimlich viel zu tun. Und macht das imho nicht schlechter, als die Kerls vor ihr, die nur als Krawattenträger zu Staatsempfängen reisen mussten.
JustMy2CentsDas eine hat mit dem anderen schlicht nichts zu tun.
Ich bin weit davon entfernt, eine CDU-geführte Regierung in diesen Zeiten für geeigneter zu befinden. Das legitimiert allerdings keinen Verfassungsbruch.
Wenn man nun davon ausgeht, dass die Regierung diesen Verfassungsbruch unabsichtlich gemacht hat, dann ist das zwar schlecht, aber moralisch für mich nicht problematisch.
Moralisch verwerflich aber ist es, einen Verfassungsbruch trotz besseren Wissens durch Passivität mitzutragen, weil man es für politisch opportun hält (damit einem die Handwerker nicht böse sind). -
Lucky Luke hat sich vielleicht auch keine Freunde bei den Saloon-Betreibern gemacht, wenn er die Daltons davon abgehalten die Postkutschenbeute zu versaufen.
-
Kann man zumindest hier in BW alles im Zeugnis ausweisen,...
Unentschuldigte Fehlzeiten werden auf Antrag der Zeugniskonferenz im Zeugnis vermerkt.Nicht bei Abschluss-, oder Abgangszeugnissen. § 6 NVO Abs. 3 Satz 2
-
Ich hätte ihn vor die Wahl gestellt:
„Du hast eine attestierte LRS, kannst also eine Schreibzeitverlängerung bekommen, aber diese Sonderbehandlung wird dann selbstverständlich auf dem Abiturzeugnis vermerkt. Oder du schreibst unter den normalen Bedingungen mit und es erscheint entsprechend kein Vermerkt auf dem Zeugnis. So, jetzt kannst du bzw. deine Eltern entscheiden.“
Das ist bei uns nicht als Option vorgesehen.
Unser Dezernent ist da ziemlich ungnädig. Wenn in Unter- und Mittelstufe kein NTA für eine LRS gewährt wurde, darf das nicht plötzlich in der Oberstufe passieren.
Tja, hängt vermutlich auch damit zusammen, wie viel Sorge vor einem Rechtsstreit mitschwingt.
Ein Nichteinfordern eines Nachteilsausgleich kann meines Erachtens auch nicht ein Ausschlusskriterium für die Zukunft sein. -
Die Frage ist doch eigentlich eher, wie man zwischen Nachteilsausgleich und Änderung der Leistungsanforderung unterscheidet.
Wir hatten mal einen Schüler, der durch einen Unfall seine eigentlich starke Hand verloren hat.
Der Nachteil der fehlenden Hand wurde durch Technik und eine Assistenz zum Blättern etc. versucht, etwas zu mildern.Dies ist aus meiner Sicht ein Nachteilsausgleich. Sowas hat auf einem Zeugnis in meinen Augen nichts verloren.
Ändert man hingegen, wie in BW in Klasse 5 und 6 vorgesehen, die Leistungsanforderungen ("Notenschutz") wegen mangelnder Rechtschreibleistung, dann ist das eben kein Nachteilsausgleich. Man bietet Schutz, um einen Entwicklungsprozess zu ermöglichen.
Eine Zeitverlängerung ist jetzt ein Zwischending.
Rein physikalisch betrachtet, ändert sich die Leistungsanforderung, wenn ich die Bearbeitungszeit für eine gleiche Aufgabe ändere, andererseits kann das natürlich helfen, vorhandene Nachteile abzumildern. Ich bin mir da pauschal nicht sicher, was der richtige Weg ist.Nicht repräsentative Anekdote am Rande:
Wir hatten einen anderen sehr guten Schüler, der völlig problemlos durch Unter- und Mittelstufe kam und dann plötzlich ein Attest bzgl. LRS hatte. In BW ist ein Attest kein Freifahrtschein für einen Nachteilsausgleich, sondern es ist am Ende dennoch eine pädagogische Entscheidung, in der aber extrem schwierig gegen attestierte und im Attest vorgeschlagene Zeitverlängerung zu argumentieren ist.
Der Schüler hat am Ende jeweils Zeitverlängerung im Abitur bekommen und sprachlich einwandfreie Texte abgeliefert. -
Ich frag' nur, wer das - samt Updates - jedes Jahr gewissenhaft studiert...
Dafür gibt es aufbereitete Zusammenstellungen über die Änderungen.
-
Mein Fehler, ich habe DFUs Post oben falsch gelesen.
Er hat vollumfänglich recht. -
gelöscht wegen falsch
-
Ihr beide widersprecht euch gerade und schreibt gleichzeitig aneinander vorbei.
Kris24 redet von Klassenkonferenzen, DFU von Pflegschaftskonferenzen.
DFU: Pflegschaft eine Stimme pro teilnahmeberechtigter PersonKlassenkonferenz eine Stimme pro unterrichtetem Fach pro teilnahmeverpflichteter Person
Kris24: Klassenkonferenz eine Stimme pro teilnahmeverpflichteter Person
Edit: Ich habe DFUs Beitrag falsch gelesen. Entschuldigung. Mein Beitrag ist daher Blödsinn, ich lasse es aber stehen für die Nachvollziehbarkeit des Threads (Hatte mich schon sehr gewundert.) -
Wir bieten die Vorsorge regelmäßig an und müssen dies auch in einer Vorsorgekartei für jeden Kollegen dokumentieren, da unsere GBU ergeben hat, dass es sich um Bildschirmarbeitsplätze im Sinne der Regelung handelt.
Werbung