Beiträge von Flupp

    Es wird gerne und viel über die derzeitige Bundesregierung gemeckert, die nun noch nicht ganz 2 Jahre im Amt ist. Aber das sind schon herausfordernde Zeiten. Wie hieß nochmal der Außenminister der letzten Bundesregierung? Baerbock kennt jeder. Die hat auch unheimlich viel zu tun. Und macht das imho nicht schlechter, als die Kerls vor ihr, die nur als Krawattenträger zu Staatsempfängen reisen mussten.
    JustMy2Cents

    Das eine hat mit dem anderen schlicht nichts zu tun.

    Ich bin weit davon entfernt, eine CDU-geführte Regierung in diesen Zeiten für geeigneter zu befinden. Das legitimiert allerdings keinen Verfassungsbruch.

    Wenn man nun davon ausgeht, dass die Regierung diesen Verfassungsbruch unabsichtlich gemacht hat, dann ist das zwar schlecht, aber moralisch für mich nicht problematisch.

    Moralisch verwerflich aber ist es, einen Verfassungsbruch trotz besseren Wissens durch Passivität mitzutragen, weil man es für politisch opportun hält (damit einem die Handwerker nicht böse sind).

    Ich hätte ihn vor die Wahl gestellt:

    „Du hast eine attestierte LRS, kannst also eine Schreibzeitverlängerung bekommen, aber diese Sonderbehandlung wird dann selbstverständlich auf dem Abiturzeugnis vermerkt. Oder du schreibst unter den normalen Bedingungen mit und es erscheint entsprechend kein Vermerkt auf dem Zeugnis. So, jetzt kannst du bzw. deine Eltern entscheiden.“

    Das ist bei uns nicht als Option vorgesehen.

    Unser Dezernent ist da ziemlich ungnädig. Wenn in Unter- und Mittelstufe kein NTA für eine LRS gewährt wurde, darf das nicht plötzlich in der Oberstufe passieren.

    Tja, hängt vermutlich auch damit zusammen, wie viel Sorge vor einem Rechtsstreit mitschwingt.
    Ein Nichteinfordern eines Nachteilsausgleich kann meines Erachtens auch nicht ein Ausschlusskriterium für die Zukunft sein.

    Die Frage ist doch eigentlich eher, wie man zwischen Nachteilsausgleich und Änderung der Leistungsanforderung unterscheidet.

    Wir hatten mal einen Schüler, der durch einen Unfall seine eigentlich starke Hand verloren hat.
    Der Nachteil der fehlenden Hand wurde durch Technik und eine Assistenz zum Blättern etc. versucht, etwas zu mildern.

    Dies ist aus meiner Sicht ein Nachteilsausgleich. Sowas hat auf einem Zeugnis in meinen Augen nichts verloren.

    Ändert man hingegen, wie in BW in Klasse 5 und 6 vorgesehen, die Leistungsanforderungen ("Notenschutz") wegen mangelnder Rechtschreibleistung, dann ist das eben kein Nachteilsausgleich. Man bietet Schutz, um einen Entwicklungsprozess zu ermöglichen.

    Eine Zeitverlängerung ist jetzt ein Zwischending.
    Rein physikalisch betrachtet, ändert sich die Leistungsanforderung, wenn ich die Bearbeitungszeit für eine gleiche Aufgabe ändere, andererseits kann das natürlich helfen, vorhandene Nachteile abzumildern. Ich bin mir da pauschal nicht sicher, was der richtige Weg ist.

    Nicht repräsentative Anekdote am Rande:

    Wir hatten einen anderen sehr guten Schüler, der völlig problemlos durch Unter- und Mittelstufe kam und dann plötzlich ein Attest bzgl. LRS hatte. In BW ist ein Attest kein Freifahrtschein für einen Nachteilsausgleich, sondern es ist am Ende dennoch eine pädagogische Entscheidung, in der aber extrem schwierig gegen attestierte und im Attest vorgeschlagene Zeitverlängerung zu argumentieren ist.
    Der Schüler hat am Ende jeweils Zeitverlängerung im Abitur bekommen und sprachlich einwandfreie Texte abgeliefert.

    Ihr beide widersprecht euch gerade und schreibt gleichzeitig aneinander vorbei.

    Kris24 redet von Klassenkonferenzen, DFU von Pflegschaftskonferenzen.

    DFU: Pflegschaft eine Stimme pro teilnahmeberechtigter Person

    Klassenkonferenz eine Stimme pro unterrichtetem Fach pro teilnahmeverpflichteter Person

    Kris24: Klassenkonferenz eine Stimme pro teilnahmeverpflichteter Person


    Edit: Ich habe DFUs Beitrag falsch gelesen. Entschuldigung. Mein Beitrag ist daher Blödsinn, ich lasse es aber stehen für die Nachvollziehbarkeit des Threads (Hatte mich schon sehr gewundert.)

    Wir bieten die Vorsorge regelmäßig an und müssen dies auch in einer Vorsorgekartei für jeden Kollegen dokumentieren, da unsere GBU ergeben hat, dass es sich um Bildschirmarbeitsplätze im Sinne der Regelung handelt.

    Genauso wie Du Dir ein Büro mieten kannst und setzt das von der Steuer ab. Du musst dem Finanzamt nur plausibel machen, dass Du dieses Büro zu 100% nur für die Schule nutzt und nicht um Dich mit der Freundin zu treffen.

    Schlechtes Beispiel, da ich ein Arbeitszimmer nur absetzen darf, wenn ich keinen Arbeitsplatz an der Schule habe.
    Der gestellte Dienstrechner ist aber vorhanden.

    BTT:

    Ich kann verstehen, dass ein SL-Kollege keine Bestätigung über fehlende Rechner ausstellt, wenn er vorher lange mit dem Schulträger über eine Ausstattung der Kollegen gerungen hat und nun dem Träger quasi ein Versagen schriftlich dokumentieren soll.

    In den meisten Bundesländern ist die RiSU geltendes Recht und zwingend umzusetzen.

    In BaWü ist es zwar weder vom Landtag ratifiziert noch vom KM als Erlass geregelt*, aber es läuft über DB als "Regeln der Kunst". Wenn man sich bewusst nicht daran hält, dann muss man schon eine sehr genaue Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und dokumentiert haben.

    *Soweit ich weiß scheitert die Umsetzung nur am Streit zwischen Kommunen und Land, wer denn jetzt im Strahlenschutz konkret den Hut aufhat. Also es geht nur um eine Kostenfrage, ansonsten ist es inhaltlich umzusetzen.

    Es kommt nicht darauf an, dass ich darauf angewiesen bin, genau dieses Gerät dienstlich zu nutzen. Es reicht einfach, dass ich es tue, weil ich mit dem Gerät besser zu Recht komme.

    Das hieße, dass ein Bauarbeiter eine Hilti anschaffen und steuerlich geltend machen kann, weil er die Bosch nicht mag, die er von der Firma gestellt bekommt?

    Was konkret findest du daran nicht aussagekräftig? (Außer die wild reingeworfenen anderen Abschnitte beim Copy&Paste?)

    Man darf sie haben. Nicht jeder darf die Schädlingsbekämpfung machen.

    Man muss sicherstellen, dass SuS sie nicht angrabbeln können („Nicht anfassen“ zu sagen reicht nicht, wenn sie in Griffweite sind).

    Ich glaube auch, dass die oben genannten Vorteile (Scherben -> Vase) kein Symptom des ADHS sind, sondern ein vom ADHS unabhängiges persönliches Talent oder durch Training entstandene Kompensation.
    Andere ohne dieses spezielle Talent können den Prozess vielleicht nur andersherum (Vase -> Scherben).

    Jemand ohne Sehkraft kann ja auch nicht per se besser hören als andere.

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