Beiträge von Flupp

    Eine echte Ausbildungsgarantie kann es nur geben, wenn es einen Auffangausbildungsberuf gibt, der dann staatlich übernommen wird.

    Wer selbst nichts findet, der wird XY oder so ähnlich.

    Jetzt bräuchte man einen Beruf, der niederschwellig erlernbar ist und dann auch noch optimal zukunftssicher gesellschaftlich benötigt wird.

    Die Teilnahme an der Fahrradprüfung hat immer freiwillig zu erfolgen. Selbiges gilt für die Teilprüfungen.

    Welchen Sinn ergäbe es, ein Kind von der praktischen Prüfung auszuschließen?

    Wieder Berlin:
    §13 (2) Satz 2: An der theoretischen Radfahrprüfung nehmen alle Schülerinnen und Schüler teil.

    Also keine Freiwilligkeit.

    Zur Wiederholmöglichkeit:
    §13 (3) Satz 2: Wer die Prüfung nicht bestanden hat, darf sie wiederholen.

    Kommt auf das Bundesland an, in manchen Bundesländern ist die Radfahrprüfung in der GsVO oder ähnlichen Normen enthalten.

    Für Berlin steht da zum Beispiel:
    §13 GsVO (2) Satz 3: Wer die theoretische Prüfung bestanden hat, darf an der praktischen Radfahrprüfung teilnehmen, sofern das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.

    §13 GsVO (3) Satz 3: Das Bestehen der Prüfung, auch das Bestehen allein des theoretischen Teils, ist auf dem Zeugnis zu vermerken.

    In Berlin kommt also das Bestehen nur des praktischen Teils normalerweise nicht in das Zeugnis, weil man nur nach Bestehen der theoretischen Prüfung teilnimmt.

    Kommt sicherlich auch darauf an, wo man Schulleitung ist und auf das eigene Empfinden an, ob es finanziell grundsätzlich einen relevanten Unterschied macht.

    Der Unterschied im Endgehalt zwischen normaler Gymnasiallehrkraft und Gymnasialschulleitung BW beträgt aktuell 2300 Euro brutto. Der Abstand wird natürlich etwas kleiner, wenn man ohne Extraaufgaben über das konventionelle Verfahren das große O bekommt.


    Im anderen Extrem ist der Unterschied zwischen normaler Lehrkraft und Schulleitung an einer typischen dreizügigen Grundschule etwas mehr als 800 Euro brutto im Endgehalt, wovon nicht alles ruhegehaltsfähig ist.

    Also auch hier gilt wieder auf die Frage, ob es sich finanziell lohnt: Es kommt darauf an.

    Mir wäre die liebste Motivation: Den Lehrerinnen den Rücken freizuhalten, jährliche Sommerfeste und andere Aktionen abzublocken, für bessere Ausstattung und Arbeitsbedingungen zu kämpfen.

    Man kann die Schulleitung von mir aus gerne auch als Dienstleister für die Lehrkräfte verstehen. Die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen halten aber nicht nur effiziente, reibungsarme Abläufe als für ihre Berufszufriedenheit entscheidend, sondern auch das Schulklima, zwischenmenschliche Beziehungen, über den Unterricht hinausgehende Projekte und daraus entstehende Identifikation für wichtig.

    Wenn man also in Herr Bernds Sinne für das gesamte Kollegium Schule gestalten möchte, dann gehört es auch dazu, an manchen Stellen gegen den Willen einiger etwas zu etablieren und an anderer Stelle dann wieder Ansinnen weniger abzublocken - bzw. da die Mischung zu finden.

    Hinzu kommt, dass eine Schulleitung eben nicht nur für die Lehrkräfte, sondern für die ganze Schule da ist. Da gehören dann neben den Lehrkräften und ihren zurecht eingeforderten Arbeitsbedingungen eben auch insbesondere die Schülerinnen und Schüler dazu. Dann Eltern, Schulträger, nicht-pädagogische Mitarbeiter, ...

    [...] selbst schuld: 6 Punkte begründet man nicht mit "du hast zwar immer richtig, aber ein wenig zögerlich geantwortet"), [...]

    Ich möchte an dieser Stelle nur auf das Spannungsfeld zwischen höflicher, zu verklausulierter und klar artikulierter, aber als unhöflich empfundener Rückmeldung hinweisen.

    Sowohl bei Schülern, Referendaren, Eltern als auch bei Kollegen erlebe ich es immer wieder, dass eine Rückmeldung nicht verstanden wird oder auch werden kann.

    Zuspitzung:

    "Ihr Kind beherrscht den Zahlenraum bis 100 sicher."

    "Das ist doch super, warum hat es dann in der Mathe-Leistungsfach-Klausur nur 3 Punkte?"

    Meine Frage: Was tut die Abteilungsleitung/ Schulleitung in diesem Fall? Hat jemand Erfahrung damit?

    Die Schulleitung ist für die Qualitätssicherung und die Erfüllung des Bildungsauftrags verantwortlich. So sie denn Kenntnis von den benannten Mängeln hat, wird sollte sie im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten tätig werden.
    Wahrscheinlichste Maßnahme ist in der Regel am Anfang erstmal ein Gespräch.

    Danach gibt es weitere Eskalationsstufen, da weiß ich nicht, wie das in NRW genau ausgestaltet ist. In BW entscheidet letztlich die SL, wer wo eingesetzt wird.

    Aber: Weiß die SL in ihrer Funktion von den Mängeln/Problemen und nicht nur über Buschfunk?

    Magst du mal den Unterschied von "Dienstbesprechung" und "dienstlicher Besprechung" erläutern? Eure Konferenzordnung scheint neben den klar definierten Konferenzen nämlich nur den Begriff der Dienstbesprechung zu kennen.

    Das ist halt einfach eine Besprechung mit dienstlichen Inhalten. Ist im Gegensatz zu "Dienstbesprechung" kein definierter Begriff.
    Kannst es auch Kooperationstreffen oder Ratschrunde oder Klönschnack-Versammlung nennen.

    Die Präsenszeit an Schulen für Sek1 Lehrer beträgt ca. 28 Stunden (je nach Bundesland unterschiedlich). Vollzeit sind eigentlich 40 Stunden. Man hat wöchentlich eine Differenz von 12 Stunden, in denen man auch vieles erledigen kann und somit doch Freizeit haben müsste.

    Du hast einen massiven Rechenfehler drin.
    28 Unterrichtsstunden entspricht mit 45 Minuten pro Unterrichtsstunden eigentlich sogar nur 21 Stunden.
    Davon stehen die meisten bestimmt die Hälfte der Zeit nur rum und lassen eigentlich die Schülerinnen und Schüler für sie arbeiten!

    Wenn Du also überlegst, Sek-1-Lehrkraft zu werden, dann brauchst Du nur mit effektiv 10-12 Stunden echter Arbeit pro Woche rechnen. Mit etwas Erfahrung lassen die sich auf eine Stunde pro Werktag reduzieren. Samstag ist hierbei natürlich kein Werktag.

    Wenn Dir das immer noch zu viel Arbeit ist, dann kannst Du in die Schulleitung gehen. Dann bekommst Du sogar Entlastungsstunden für die 10 Stunden Arbeit und musst nicht mal mehr die arbeiten.

    Am Ende hast Du dann sogar mehr Freizeit als jemand, der gar nicht arbeitet!

    Mir wäre kein derartiger Spielraum aus BW bekannt. Wenn die Kinder bei uns an der Schule angemeldet sind, dann gilt für sie meines Wissens die Anwesenheitspflicht wie für unsere anderen SuS auch, in allen dafür vorgesehenen Unterrichtsstunden. Das erscheint mir auch sinnvoll, denn viele dieser Kinder werden letztlich deutlich länger im Land bleiben, als von ihren Eltern oder auch ihnen selbst erhofft, so dass es wichtig ist, dass sie hier Anschluss finden, die Sprache möglichst schnell erlernen und integriert werden können.

    MD-Schreiben aus dem Dezember:
    Beurlaubungsmöglichkeit für SuS, die sich online auf ukrainische Abschlussprüfungen vorbereiten.

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    Das ist auch meine Befürchtung.

    Grundsätzlich finde ich die Setzung von messbaren Qualitätskriterien richtig. Schulleitung aber auch Lehrkräfte müssen sich an irgendetwas messen lassen, was nicht nur das Bauchgefühl der Beteiligten ist.

    Ob dieser Referenzrahmen jetzt dabei eine Hilfe ist?

    Im ersten Schritt sieht das nach viel Arbeit aus.

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