Beiträge von Flupp

    Heute habe ich gelesen, dass in BW im Rahmen dieser ganzen Tarifübernahme auf die Beamte auch die Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessung von 2013/2014 ansteht.

    Weiß da schon jemand mehr? Ist das diese Regelung, dass Eltern nicht mehr 70 % Beihilfe bekommen?

    Hier werden zwei Dinge vermischt.

    Strafrechtlich sind die oben genannten Kinder noch nicht "fällig".


    Zivilrechtlich gilt aber dass Kinder ab dem Alter von 7 in der Regel deliktfähig sind - sie haften also für von ihnen verursachte Schäden, wenn sie es vom Reifegrad überreißen können, dass der von ihren verursachten Schaden "nicht richtig" war.

    Ob und von wem man als Geschädigter Geld bekommt, steht dann wieder auf einem anderen Blatt.

    Ob die Eltern durch Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftbar gemacht werden können (wieder anderer Aspekt), hängt aber nicht von einem etwaig aufgehängten Schild ab.

    In der Mittelstufe entscheidet das bei uns der Klassenlehrer, in der Oberstufe müssen alle betroffene Kollegen das Entschuldigungsformular unterschreiben.

    Das ist aber eine schulinterne Regelung, die "verpflichtende Unterschrift" würde ich eher als Abzeichnen der Kenntnisnahme verstehen.

    Wie die Elternunterschrift auf dem Zeugnis, das muss von den Eltern ja auch nicht genehmigt werden.


    Bei dem Verwaltungsgerichtsprozess wäre ich gerne Mäuschen, bei dem sich eine Fachlehrkraft so aus dem Fenster lehnt.


    Edit: Wir sind aber jetzt schon weit von dem geschilderten Post aus dem ersten Beitrag entfernt.

    Wobei man da ja eigentlich bei diesem Fall unterscheiden muss:

    a) Die Entscheidung, ob ein Fehlen entschuldigt ist.

    b) Die Konsequenzen aus der NVO.


    In der Regel entscheidet die Klassenlehrkraft ob ein Fehlen entschuldigt ist oder nicht. Es gibt zwar Fristen, bis wann Entschuldigungen wegen Krankheit einzureichen sind, eine Frist für die Entscheidung bzw. Bekanntgabe der Entscheidung an die Fachlehrkräfte gibt es meines Erachtens nicht, sollte aber kollegialerweise zeitnah sein.


    Die Folge aus der NVO ist für den Fachlehrer, der die Note gibt, aber keine Ermessensentscheidung. Unentschuldigtes Fehlen --> 6.

    Daher ist meiner Meinung nach im Ausgangsfall nicht die "renitente Fachlehrkraft" das Problem. Das Ermessen (das auch hier formal nicht vorgesehen ist) sollte bei der Akzeptanz der Entschuldigung vorgenommen werden.

    Passt ironischerweise doch in den Humorthread, weil es eine bittere Pointe hat. Das kann man so nicht stehen lassen, denn:

    Würde wir 1 Mio Tests die Woche machen, die alle (!) positiv wären, stünden wir in Gesamtdeutschland bei Inzidenz 1250. Mehr könnten wir selbst bei 100% Testquote also garnicht abbilden. Folglich geht hier garnichts zuverlässig zurück, es sei denn die Hospitalisierungen und/oder die Testpositivrate fangen an zu sinken. Letztere steigt aber nach wie vor. Wir sind einfach zunehmend im Blindflug und können das Anwachsen der Fälle nicht mehr zuverlässig messen. Humor ist, wenn man trotzdem drüber lacht.

    1.000.000 / 80.000.000 = 0,0125

    0,0125 * 100.000 = 12500

    Der Logik kann ich nicht folgen. Ich mache hauptberuflich Unterricht, treibe mich in Internetforen herum und teste beaufsichtige nebenher Selbsttestungen. Meine Ausbildung dazu: Ein kurzes Erklärvideo, das mir von einer DRK-Mitarbeiterin gezeigt wurde.


    Aber egal, mal zum Kern:
    Nasen-Rachenraum-Abstrich durch eine andere Person schlägt halt das Rumgerühre im vorderen Nasenbereich durch einen selbst. Wenn ich die aktuelle Verordnung richtig verstehe, gibt es keine anderen Tests mehr als PoC-Tests mit "tiefer Bohrung".


    Edit: Mein letzter obiger Satz ist falsch. Anscheinend kann es immer noch im "offiziellen Testzentrum" beaufsichtigte Selbsttests geben. Alle Testzentren in meinem Umkreis bohren selbst.

    Ergänzung: Ich kann natürlich wahre Sachverhalte ohne Probleme unterschreiben.

    "Heute hat sich XY unter meiner Aufsicht mit einem Selbsttest des Herstellers XYZ selbst getestet. Das Ergebnis war negativ.

    Mit freundlichen Grüßen
    Flupp"


    In BW kann man damit offiziell nichts anfangen (außer seiner Dokumentationspflicht für unimmunisierte LuL nachzukommen).

    Aber da ich die Rechtslage nicht tagesaktuell in den angrenzenden Bundes- und sonstigen Ländern kenne und auch nicht kennen muss, weiß ich ja auch nicht, wofür man das evtl doch benötigen kann

    Das ist doch in der CoronaVO (§5 (4)) mittlerweile geregelt, dass Selbsttests unter Aufsicht nur noch in der Situation gelten, in der sie abgenommen wurden.

    Wenn man eine Bescheinigung für was anderes will, dann muss man durch eine qualifizierte Stelle getestet werden. (Also "getestet werden" anstatt "sich unter Aufsicht selbst testen").

Werbung