Beiträge von Flupp

    Dein zitierter Absatz steht in der Verordnugn beim Testangebot (und im MD-Schreiben als Testpflicht).

    Schau mal in §13 (hier wird geregelt, wer rein darf) und verfolge die Kette der Verweise nach, wenn Dir langweilig ist. Vielleicht stehe ich aber auch nur mega auf dem Schlauch.

    Also ich mag es, wenn geeignete KuK frühzeitig in Führung gehen wollen, manchmal gehen die Dinge dann auch sehr schnell. Meine These ist nur, dass es in der Regel kein Job ab 40 bis zur Dienstaltersgrenze ist. Ausnahmen gibt es sicherlich überall.


    Für mich sind an dieser Stelle die Verordnungen nicht stingent und ich kann deshalb die Frage auf dieser Grundlage auch nicht beantworten. Ich würde aber am Montag vorläufig trotzdem nur geboosterte KuK bzw. SuS von der Testpflicht entbinden und bei der Schulaufsicht nachfragen, wie hier zukünftig verfahren werden soll.

    Danke. Da fragt gerade jemand dieselbe Frage bei Twitter an das KM und das PR-Team antwortet tatsächlich um diese Uhrzeit.
    Mal sehen, was dabei rauskommt.

    Edit: 21:33 Uhr - bislang dreht es sich im Kreis.

    Ich habe dort etwas von einer 3-Mobatsfrist herausgelesen für den vollständigen Impfschutz. Bei wem die Zweitimpfung also länger her ist und dennoch noch ungeboostert wäre unterliegt meinem Verständnis nach der Testpflicht. (Erstmal so handhaben und Montag mit dem RP abklären?)

    Die Info an die Eltern gemäß MD-Schreiben ist längst raus. Für Montag alles entsprechend MD-Schreiben vorbereitet. Im MD-Schreiben steht nichts von 3-Monatsfrist...

    Heute dafür wieder viel Querdenker-Post bekommen, am Montag klären ist leider zu spät. Mal gucken, ob ich morgen jemanden dort erreiche.

    Also nochmal zusammenfassend, weil es "Ungläubige" :engel: gibt:

    Wenn ich irgendwann nicht mehr kann oder nicht mehr mag, dann habe ich drei Möglichkeiten:

    1. Ich mache meinen Job halt nur noch mit der mir zur verfügenden Kraft zu Ende. Schlecht für mich und schlecht für die Schule.

    2. Ich lasse mich auf einen anderen Job versetzen, wo ich keinen Schaden mehr anrichte (gibt es nicht so viele, oder?).

    3. Ich beantrage eine "Rückstufung" und arbeite wieder als normale Lehrkraft (A14 statt A16). In meiner Pension werden dann meine SL-Zeiten nicht berücksichtigt.

    Das System finde ich schlecht, da es Leute quasi zwingt, sich bis zum bitteren Ende noch durchschleifen zu lassen. Solange blockiert man ja auch eine sinnvolle Schulentwicklung

    Ich brauche mal dringend Hilfe.

    Im KM-Schreiben steht:

    Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Nach den Weihnachtsferien gilt diese Ausnahme nur noch für Personen mit einer Auffrischungsimpfung, der sog. „Booster-Impfung“

    Jetzt ist die neue CoronaVO Schule draußen. Dort steht in §3 erwartungsgemäß, dass "ungeboosterte" ein Testangebot bekommen müssen. ABER:

    In § 13 werden die Zutrittsbeschränkungen geregelt (daraus ergibt sich die Testpflicht). Es darf keiner rein, der ... weder einen Testnachweis im Sinne von § 3 Absatz 2 noch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis im Sinne von § 4 Absatz 2 CoronaVO vorlegt.

    Das Problem: Der Impfnachweis in §4 Absatz 2 CoronaVO definiert einen anderen Personenkreis, der als immunisiert gilt.

    Konkrete Frage: Darf jetzt eine Person nach zwei Impfungen, wenn der Booster noch nicht fällig ist, ohne Test rein?

    Was es meiner Meinung nach zu beachten gibt, wenn man als Berufseinsteiger den OSD sehr früh anstrebt: Man arbeitet dann vermutlich seeeeeeeeeeeeeehr lange im selben Job. Aus diesem Job vorzeitig und gesund wieder rauszugehen ist meines Erachtens nur schwer möglich.

    Das ist für eine Schule und für einen selbst nicht unbedingt immer ideal.

    Aus meiner Perspektive:

    3-5 Jahre Einarbeitung,

    10 Jahre Vollgas möglich,

    3-5 Jahre auströpfeln.

    Vor 45 sollte man daher aus meiner Perspektive nicht unbedingt so einen Posten anstreben.

    Leider gibt es keine Pensionsanrechnung, wenn man den Job 15 Jahre macht und dann für die letzten Jahre zurück ins Glied tritt. Das wäre meiner Meinung nach fair und für Schulen ideal.

    In leichter Abwandlung:

    And if god cannot turn their minds, may he turn their ankles, so that we may know them by their limping.

    Einige erkennt man jetzt halt sehr deutlich. Danke für die Demaskierung (wobei es bislang wenig Überraschungen gab).

    Also generell gefällt mir der Ton in dieser Diskussion nicht, und das sollte euch mal zu Denken geben. Ich gebe hier meine Arbeitsweise preis, und die entspricht nicht dem 50 JAhre alten Tafelbild, dem verstaubten "so wurde es schon immer gemacht," etc.

    Auch wenn ich Dir grundsätzlich zustimme, dass der Ton in dieser Diskussion recht rau ist und sowieso schon an vielen Stellen immer wieder weg von Deiner Ausgangsfrage führt, möchte ich Dich darauf hinweisen, dass Dein mitschwingender Vorwurf im obigen Satz auch nicht gerade deeskalierend ist.

    Schön, dass Du auf dem neuesten Stand bist und nicht so wie wir alten, verstaubten Lehrkräfte arbeitest.

    Zum inhaltlichen habe ich genug gesagt. Ich empfehle Dir ernsthaft, Dich mit einer oder einem erfahrenen Kolleg(i/e)n hinzusetzen und eine Korrekturpartnerschaft auszuprobieren. Da haben beide etwas davon - Du vielleicht ein paar kleine Kniffe und - die KuK, dass es auch Stifte zur Korrektur gibt und nicht nur staubige Kreide.

    Das kannst Du durch angepasste Korrekturzeichen vermeiden:

    Fehlt ein Strich in der Arbeit, dann machst Du ihn mit rot selbst. Ist ein Strich zu viel, dann streichst Du den. Zusätzlich das erforderliche "f" und das zugehörige Korrekturzeichen ("Ph", "M", "D", ...) wie es halt in den Korrekturrichtlinien vorgesehen ist.

    Im Abitur selbst darfst Du diese Ergänzungen zwar nicht machen, da hast Du das entsprechende Problem auch nicht.

    Ich habe bestimmt schon viele Korrekturfehler (insbesondere Fehler übersehen) begangen. Aber noch nie etwas hinzugefügt, dass genau dort schon stand oder etwas gestrichen, dass dort nicht stand.

    Es ist doch klar um welches Alter es geht. 10. Klasse, genau darauf beziehe ich mich.

    Irgendwie verstehe ich nicht, wie Du einerseits die konkreten rechtlichen Vorgaben dieses konkreten Falles außer acht lassen kannst (weil bei Euch halt anders), gleichzeitig aber bei "Klasse 10" strikt am Ausgangsfall bleiben möchtest. Geht nicht nur entweder oder?

    Aber nun gut. Muss mich an diese Forumssachen hier anscheinend noch gewöhnen.

    Ich sähe auch keinen Grund die Eltern deswegen zu kontaktieren, das wäre erst mal eine Sache zwischen mir und dem Schüler..

    Das ist sicherlich, wie auch die Schärfe, eine Frage des Kontextes.

    Je jünger die SuS sind, desto wichtiger ist ein Austausch mit den Eltern. Spätestens wenn man im "Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenkatalog" seine Instrumente aussucht, muss man bei betroffenen Minderjährigen mit den Eltern Kontakt aufnehmen. Beim Nachsitzen damit die Eltern wissen, wo das Kind steckt, bei darüber hinausgehenden Maßnahmen müssen die Eltern sogar angehört werden bevor die Maßnahme verhängt wird.

    Wenn diese Aktion auch Auswirkungen auf die Verhaltensnote hätte (was sie meiner Meinung nach - insbesondere in Klasse 10 - haben sollte), dann kommen spätestens da Nachfragen der Eltern.

    Disclaimer: Meine Aussagen beziehen sich wie immer nur auf das BL BW.

    Leider ist diese Diskussion wieder in den anstrengenden Austausch von Befindlichkeiten gerutscht.

    Es gibt drei Fragen:

    1. Was ist pädagogisch geboten?

    2. Was ist im jeweiligen Bundesland (!) rechtlich möglich.

    3. Gibt es in dem Kontext nicht Tipps und Tricks von erfahrenen KuK für eine(n) Berufsanfängerin.

    In BW ist Punkt 2 durch die NVO geregelt. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie "bei einer schriftlichen Arbeit" ausgelegt werden muss.
    Ich neige aus oben genannten Gründen zu einer engen Auslegung, halte aber eine weitere Auslegung im Sinne von "beim gesamten Prozess der Notengebung" nicht für vollkommen abwegig.

    Klären kann das nur ein Blick in etwaige bereits erfolgte Rechtssprechung oder (für genügsamere) ein Blick in einschlägige Kommentierungen.

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