Ich sähe auch keinen Grund die Eltern deswegen zu kontaktieren, das wäre erst mal eine Sache zwischen mir und dem Schüler..
Das ist sicherlich, wie auch die Schärfe, eine Frage des Kontextes.
Je jünger die SuS sind, desto wichtiger ist ein Austausch mit den Eltern. Spätestens wenn man im "Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenkatalog" seine Instrumente aussucht, muss man bei betroffenen Minderjährigen mit den Eltern Kontakt aufnehmen. Beim Nachsitzen damit die Eltern wissen, wo das Kind steckt, bei darüber hinausgehenden Maßnahmen müssen die Eltern sogar angehört werden bevor die Maßnahme verhängt wird.
Wenn diese Aktion auch Auswirkungen auf die Verhaltensnote hätte (was sie meiner Meinung nach - insbesondere in Klasse 10 - haben sollte), dann kommen spätestens da Nachfragen der Eltern.
Disclaimer: Meine Aussagen beziehen sich wie immer nur auf das BL BW.