Im Abitur bekommt man aber auch die Klausur nicht wieder, außer im Vorabitur natürlich. Daher kann auch nichts verändert werden.
Das ist eh klar, dass diese konkrete Tat nicht analog durchführbar wäre - dort ist aber aufgeführt, dass es hier nicht um eine reine Täuschung während der Klausurerstellung geht, sondern auch um andere Beeinflussungen des Prüfungsergebnisses. Der Verordnungsgeber kann also zwischen den Situationen unterscheiden und tut dies, zumindest müssen wird das unterstellen, bewusst.