Es gibt bei der Teilkrankschreibung u.a. diese zwei Möglichkeiten:
1. Nur ein Teil der üblichen Tätigkeiten ist nicht möglich (z.B. aus körperlichen Gründen derzeit keine Hilfestellung in Sport möglich), dann erfolgt eine Krankschreibung für den Sportunterricht und vergleichbare Tätigkeiten.
2. Nur ein Teil des Umfangs ist möglich (z.B. bei psychischer Belastung). Dann erfolgt eine reduzierende Krankschreibung auf z.B. 60 %.
Beides ist schlüssig, beides mit dem Ziel der zeitnahen "Wiedereingliederung".
Nicht schlüssig ist das natürlich, wenn man wegen Grippe krankgeschrieben wird und dann halbtags arbeiten soll.