Leider ist diese Diskussion wieder in den anstrengenden Austausch von Befindlichkeiten gerutscht.
Es gibt drei Fragen:
1. Was ist pädagogisch geboten?
2. Was ist im jeweiligen Bundesland (!) rechtlich möglich.
3. Gibt es in dem Kontext nicht Tipps und Tricks von erfahrenen KuK für eine(n) Berufsanfängerin.
In BW ist Punkt 2 durch die NVO geregelt. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie "bei einer schriftlichen Arbeit" ausgelegt werden muss.
Ich neige aus oben genannten Gründen zu einer engen Auslegung, halte aber eine weitere Auslegung im Sinne von "beim gesamten Prozess der Notengebung" nicht für vollkommen abwegig.
Klären kann das nur ein Blick in etwaige bereits erfolgte Rechtssprechung oder (für genügsamere) ein Blick in einschlägige Kommentierungen.