Beiträge von CDL

    „Früher“ stand in der Zeitung dafür bei jeder Kriminalmeldung, welche Nationalität die Täter hatten oder welchen Migrationshintergrund- jedenfalls wenn sie nicht einfach als astreine Biodeutsche durchgingen qua Abstammung.

    „Früher“ hat auch kein Politiker einfach mal gesagt, dass der Islam angesichts der Vielzahl muslimischer Mitmenschen in diesem Land zu Deutschland gehört.

    Außerdem wurden „früher“ auch höchstens Gastarbeiter angeworben, wo Fachkräfte fehlten. Eine echte Einwanderungspolitik (von der wir noch immer recht weit entfernt sind, trotz aller Fortschritte in diesem Bereich), die darauf bezieht Arbeitskräfte langfristig an unser Land zu binden und hier auch aktiv zu integrieren war noch undenkbar.

    Ich nehme also an, dass „früher“ konservative Positionen generell erheblich präsenter waren in allen großen Parteien. Die Grünen dürften nicht ganz grundlos irgendwann während dieses „früher“ gegründet worden sein.


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    Kurze Verständnisfrage: Findest du die Aussage, dass straffällig gewordene Ausländer konsequenter abgeschoben werden sollten akzeptabler, wenn sie ergänzt wird um die Eingrenzung, dass man von Vergewaltigern und Mördern spreche? Warum (nicht)?

    Das war meine Frage an euch. Und offensichtlich ist es ja schon dutzendfach beantwortet worden.

    Steht vermutlich alles oben.

    Verbeamtet ist nur die Freundin in E (das bedeutet Spanien, nicht England), wo die Sache noch einmal anders läuft. Aber - aufgemerkt- ich weiß gar nicht alles über das spanische Bildungssystem, denn ich bin nicht als Experte hier. Ich weiß ein bißchen und manchmal kommt es in Foren so, das sich Wissen ergänzt.

    DU hast in Beitrag 51 erklärt, es gebe heimliche, inoffizielle Wege in den staatlichen Schuldienst ohne Ref, niemand sonst. Also musst DU doch auch wissen, wie diese Wege aussehen oder was bringt dich sonst zu der Behauptung, es gebe derartige Wege? Bauchgefühl? Wunschdenken? Verschwörungstheorie („Das scheinen hier aber viele Leute nicht zu wissen. Oder sie sagen es nicht.“)?

    Ja, falls es in dem betreffenden Bundesland erst dann zum amtsarzt geht.

    Nein, nicht nur dann, das kann einen auch dann betreffen, wenn man während der Probezeit längere, gesundheitlich bedingte Fehlzeiten hat in einem Bundesland, in dem es im Regelfall vor/ während der Probezeit keine Amtsarztbesuche mehr gibt, wie hier in BW.. Erst wird verlängert, wenn dann dennoch die gesundheitliche Bewährung nicht festgestellt werden kann, dann kann man die Probezeit auch nicht bestehen.

    Aber ich hab natürlich gut reden, ich habe den Mangel nicht an der Schule. Ich hoffe nur, dass die Schulen die Möglichkeit haben, auch solche Leute abzulehnen

    Nein, die haben sie gerade bei Einstellung im Listenverfahren, was eines der Bewerbungsverfahren hier in BW ist, nicht. Wer da flexibel genug ist, der wird zumindest im Bereich der Grundschulen, Sek.I, Förderschulen und bestimmten beruflichen Schulen aktuell mit jedweder Fächerkombination und gleich mit welchen Noten ein Einstellungsangebot eines RPs erhalten. Einfach Quereinsteiger: innen zu nehmen geht in vielen Bundesländern nicht, wenn es ausreichend Bewerber: innen mit voller Lehrbefähigung gibt.

    Die gehen aber auch pünktlich um 1 der sogar noch eher, je nach Anfangszeit und machen dann kein bisschen mehr. Das ist bei Lehrern ja bekannterweise durchaus anders.

    Ich kenne nicht eine Schulsekretärin (Sekretäre in diesem Bereich sind mir bislang einfach noch nicht begegnet), die längerfristig im schulischen Einsatz tätig ist und die nicht regelmäßig Überstunden sammelt in Schulwochen, um die ganze Arbeit zu bewältigen. Wie viele langjährige Schulsekretärinnen sind dir denn tatsächlich ganz konkret bekannt, von denen du gesichert weißt, dass diese keinerlei Überstunden machen, wenn es beispielsweise in Prüfungsphasen mal wieder rund geht oder die Zeugnisse anstehen oder zum Schuljahresanfang, sondern die dann tatsächlich „nach mir die Sintflut“ sagen und sich verdünnisieren quasi nach Stechuhr?

    Das Zauberwort hier heißt "Einhaltung" und bezieht sich auf

    • Termine / Fristen
    • rechtliche Vorgaben (Notengebung, Lehrplan etc.)
    • sonstige Pflichten (Aufsicht etc.)

    Wenn hier keine gravierenden (vor allem: belegbare) Verstöße vorliegen, wird es praktisch unmöglich sein, jemanden die Probezeit nicht bestehen zu lassen.

    Gesundheitliche Eignung ist ebenfalls ein relevantes Kriterium.

    Dies sind genau die Horrorgeschichten, die mich angeschreckt haben. Das haben meine Leute zu Genüge gehört und ich halte solche Beiträge für destruktiv.

    Vielleicht erzeugt dieses System tatsächlich diese Struktur. Wer "drüben" ist, trägt die Nase ein Stück höher und darf denen, die noch nicht drüben sind, solche Sachen sagen.

    Ich habe den Eindruck aus deinen Antworten, dass du nicht nur immer wieder eher unverständlich, da ungenau und wenig zielführend schreibst, sondern auch nur sehr bedingt aufnimmst, was dir auf deine diversen Fragen tatsächlich schon wiederholt und sachbezogen geantwortet wurde. Anders kann ich mir nicht erklären, warum du beständig dieselben, bereits beantworteten Fragen wiederholst. Das ist mit Redundanz gemeint, die in dieser Form nicht konstruktiv ist und die Debatte auch nicht voranbringt.

    Ich frage mich insofern schon, was du eigentlich bezweckst mit deinen diversen Threads und natürlich wirft dein Auftreten her im Forum Fragen auf, wie du wohl im RL agierst, ob dort womöglich dieselben kommunikativen Probleme dich begleiten, wie hier, du im selben Maß pauschalisierst, wenn du über deine Schule schreibst und tatsächlich lieber Geschichten Dritter Glauben schenkst, statt dir selbst einen Eindruck zu verschaffen. Das hat allerdings gar nichts mit „wir“ und „ihr“ (aka „drüben“) zu tun, denn einige von denen, die sich an deinen Beiträgen stoßen sind selbst an privaten Schulen tätig, viele haben einen Seiteneinstieg absolviert, ausnahmslos alle haben aber halt auch verstanden, dass das Ref oder eine andere Form einer pädagogisch- didaktischen Ausbildung unerlässlich sind ergänzend zu einem umfassenden Fachstudium- welches ebenfalls seine Berechtigung hat und erforderlich ist-, um als Lehrkraft fachlich, pädagogisch, didaktisch und auch schulrechtlich gute, lehrplankonforme Unterrichtsstunden zu planen und durchzuführen.

    Kaum einer. Zum Glück. Denn das ist ein wichtiger Weg zur fertigen Lehrkraft. und das sagen hier sehr viele, die das alle gemacht haben, sich also ein Urteil erlauben können.

    Ich habe selbst bereits 2 Jahre unterrichtet, bevor ich ins Ref bin.

    Mein Unterricht ist dadurch sehr viel fundierter, lehrplanorientierter, effektiver geworden. Die Zufriedenheit hat auch bei mir, nicht nur bei den Schülern, stark zugenommen. Ich habe gelernt, eigene Lernsituationen zu konzipieren, die von Anspruch an die Lerngruppe angepasst sind.

    Alles in allem: ohne Ref war ich keine fertige Lehrerin.

    Das kann ich nur bestätigen aus meiner Erfahrung. Auch ich war bereits vor dem Ref und basierend auf meinem Erststudium als Dozentin und kurzzeitig auch als Vertretungslehrerin tätig. Ich weiß dank meines Refs sehr genau, was mir damals noch gefehlt hat und was ich dann mehr als 10 Jahre später, nach meinem Zweitstudium und Ref noch richtig gelernt habe und wie sehr mir das nicht nur die Arbeit erleichtert, sondern auch meine Unterrichtsqualität gesteigert hat. Den Verdacht, dass ein Ref genau das leisten würde können hatte ich zwar schon damals, sicher gewusst habe ich es dann aber erst nach dem selbst absolvierten Ref.

    Fragen 2 und 3 wurden bereits beantwortet, den Rest weiß vielleicht s3g4 , der hessisches Personalratsmitglied ist.

    Es gilt bei der Einstellung ins Beamtentum das Prinzip der "Bestenauslese".
    Diese erfolgt durch den Notenschnitt - und eventuell Einstellungsgespräche / Eignungstests sowie nach Fächerbedarf.

    Soweit die Theorie. Die Praxis sieht dann so aus, dass zumindest an Schulorten und in Schulformen mit akutem Lehrkräftemangel jede und jeder irgendwo in seinem Bundesland ein Stellenangebot ergattern wird, egal wie knapp sowohl das Studium, als auch das Ref bestanden wurden. Massiv unterversorgte Schulen müssen nämlich einfach auch ihren Lehrkräftebedarf irgendwie decken.

    Als ich auf mich schulscharf beworben habe 2020 waren auch ein paar Schulen im ländlichen Raum darunter, die keinen Hehl daraus gemacht haben, dass ich ihre absolute Favoritin wäre und sie mich sofort nehmen würden, was nicht nur an meinen Fächern lag (die hatten so viel Mangel, dass da fast jede Kombi gepasst hätte), sondern auch daran, dass ich teilweise die einzige Bewerberin war, die keine Noten im 3,x- Bereich im 1. und 2. Staatsexamen hatte. An meiner jetzigen Schule lief das tatsächlich- trotz des Lehrkräftebedarfs, den diese hatte- etwas anders. Das ist aber einfach nicht selbstverständlich.

    Jedes Bundesland hat seine kleinen Besonderheiten in den Abläufen und Vorgehensweisen, es wäre also wirklich hilfreich, wenn du dein Bundesland angeben würdest. Angesichts tausender Lehrkräfte in deinem Bundesland gefährdet diese simple Angabe auch ganz sicher nicht deine Anonymität im Netz. Wenn dir das dennoch zu heikel sein sollte, dann lass dich offline z.B. von deiner Gewerkschaft beraten. Für diese Gespräche gilt Vertraulichkeit, außerdem kennt man dort womöglich sogar deine SL und kann dir zu deren Vorgehensweise noch etwas Hilfreiches raten.

    Ganz grundlegend stellst du aber einige schwerwiegende Behauptungen über deine SL auf, wie dass diese das Ziel verfolge, dich die Probezeit nicht bestehen zu lassen (was extrem unwahrscheinlich, wenngleich nicht komplett unmöglich ist). Das solltest du belegen können, ehe du derartige Anschuldigungen erhebst gegenüber der übergeordneten Behörde erhebst. Also fertige über Gespräche mit deiner SL detaillierte Gesprächsprotokolle an, hab im Idealfall Zeugen für Gespräche und bitte bei rechtlich problematischen Dienstanweisungen prinzipiell um die Schriftform, um ggf. remonstrieren zu können.

    Deine erste dienstliche Beurteilung steht bereits fest, du hattest bereits die Gelegenheit, dich dazu zu äußern, diese wird also in jedem Fall ein Teil des Probezeitgutachtens sein. Normalerweise läuft es meiner Kenntnis nach bei einem Wechsel innerhalb der Probezeit dann so ab, dass die bisherige Schulleitung sich schriftlich äußert über den Zeitraum, den du an deren Schule verbracht hast und das in geeigneter Weise in das Abschlussgutachten einfließen muss. Kannst du deine Anschuldigungen gegenüber deiner aktuellen SL nicht rechtssicher untermauern gibt es auch keinen Grund davon abzurücken.

    Gibt es schwerwiegende dienstliche Verstöße, die dazu führen würden, dass die Schulleitung der ersten Schule ungeachtet des ersten Gutachtens zu dem Schluss kommt, dass eine Bewährung nicht gesehen wird, dann kann das auch eine zweite involvierte SL nicht einfach ändern, da es nicht blind zu einer arithmetischen Mittlung der Noten kommt.

    Wenn du mit der zweiten dienstlichen Beurteilung nicht einverstanden bist kannst du dich auch zu dieser schriftlich äußern. Eine Schulleitung muss ihre Aussagen und Behauptungen in so einem Gutachten aber natürlich im Zweifelsfall auch in einem Gerichtsverfahren untermauern können, kann also nicht einfach willkürlich irgendetwas erfinden und reinschreiben, nur um dich schlecht dastehen zu lassen.

    Okay, gut zu wissen, danke. Beim Ort bin ich eigentlich relativ offen für alles.

    Das kann sich bis zum Ende des Refs dann aber durchaus ändern, beispielsweise weil ein Partner oder eine Partnerin vorhanden ist, der/ die örtlich nicht flexibel ist oder du für ein pflegebedürftiges Familienmitglied Verantwortung übernommen hast oder es vielleicht wegen eines Kindes hilfreich wäre Familie in der Nähe zu haben für die ergänzende Kinderbetreuung.

    Abgesehen davon sind gute Noten im Studium letztlich ein Ausdruck deiner fachlichen Kompetenz. Was du dir im Studium diesbezüglich nicht vernünftig draufschaffst fliegt dir unter Umständen dann im Ref durch erheblich verlängerte Vorbereitungszeiten um die Ohren, so zumindest meine Erfahrung im Ref mit ehemaligen Mitstudierenden, die ihr Studium mit Noten zwischen 3 und 4 abgeschlossen hatten. Spätestens bei den ausführlichen Unterrichtsentwürfen mussten diese teilweise 2-3 Wochen lang intensiv fachlich recherchieren und nacharbeiten, um ein Thema wenigstens halbwegs angemessen im Entwurf darstellen und eine Stunde entsprechend planen zu können. Diejenigen, die in diesem Bereich am deutlichsten zu kämpfen hatten, weil sie fachlich letztlich zu dünn aufgestellt waren, hatten dann auch ausnahmslos entweder im ersten oder im zweiten oder beiden Ausbildungsabschnitten erhebliche Probleme zu bestehen.

    Bevor ich mich direkt am Schulamt erkundige, habe ich gedacht, dass ich vielleicht hier ein paar Tipps und Ideen bekommen kann, welche Voraussetzungen es gibt und welche Nachteile es gibt, wenn ich früher in Pension gehen würde.

    Grundsätzlich habe ich verstanden, dass man als Lehrerin mit 62 frühstens in frührente mit einem Abzug von 20% gehen kann, (stimmt es?) aber ich bin unter 50 Jahren und würde gerne, aus familiären Gründen, schon zum Beispiel mit 55 in Pension gehen, weiß aber nicht, ob es überhaupt möglich ist.

    Meine Frage ist also, in welchem Alter man überhaupt früher in Pension gehen darf und was man dafür unternehmen sollte.

    Meine zweite Frage wäre, ob man - wenn man reduziert oder man ab und zu ein Sabbatjahr nimmt (ich habe das noch nicht gemacht) - immernoch früher in Pension gehen darf.

    Um passende Antworten im Forum zu erhalten müsstest du, wie von Chili erfragt, dein Bundesland nennen, da sich Regelungen zur Frühpensionierung deutlich unterscheiden können je nach Bundesland.

    Alternativ könntest du dich beispielsweise von deiner lokalen Schwerbehindertenvertretung beraten lassen zur Frühpenionsierung (die kennen sich damit sehr gut aus, weil das für erkrankte KuK immer wieder ein Thema ist) oder eben auch von deiner Gewerkschaft. In jedem Fall aber sind Teilzeit oder ein Sabbatjahr unschädlich im Hinblick auf den Anspruch auf Frühpensionierung. Diesbezüglich kannst du unbesorgt sein.

    Allerdings muss bei einem 75%-Deputat auch 25% der Arbeitszeit bei vollem Deputat nicht nur unterrichtsfrei sondern richtig frei sein. Und wenn jemand mit 75% vier volle Arbeitstage zur Verfügung steht, dann ist ein freier Tag (1/5 = 20%) eher noch zu wenig frei. Für mich bedeutet das eher, dass die Schulleitung nur ein Zeitfenster von ca. 30h/Woche mit Unterricht und anderen Terminen Kollegen füllen darf. Aber Schulleitungen wollen (oder können) sich da meist nicht so festlegen.

    Sicher, das bedeutet aber nun einmal nicht, dass zwangsläufig ein komplett unterrichtsfreier Werktag herauskommen muss. Bei einem Deputat von 75% ist das nämlich durchaus mit einiger Mehrarbeit verbunden für das Stundenplanungsteam. Bei uns wird deshalb klar gesagt, dass man bei einer Reduzierung auf 70% wenn gewünscht alles drangesetzt wird einen unterrichtsfreien Tag hinzubekommen und das auch im Regelfall schafft, wenn es keine weiteren Sonderwünsche gibt, bei einem nur leicht höheren Deputat das aber nicht mehr gewährleisten kann.

    In jedem Fall sind Konferenzen in einigen Bundesländern nun einmal unteilbare Aufgaben. Diese kommen also immer en top und erhöhen die Arbeitszeit bei Teilzeitkräften eben überproportional. Darüber hinaus müssen auch Teilzeitkräfte in irgendeiner Weise die zusätzlichen Ferientage vorarbeiten, die sie über ihren Urlaubsanspruch hinaus nehmen, so dass es in Schulwochen- genau wie bei KuK in Vollzeit- zu entsprechend mehr Arbeitsstunden kommen kann.

    Frapper : Ich kenne jetzt nicht die Parteidemographie en detail, aber gibt es nicht sowohl AfD-Politiker mit Migrationshintergrund als auch solche, die homosexuell sind? Oder war die Kombination aus beidem dann der Overkill?

    Zumindest getrennt voneinander gibt es das, wie auch ausreichend bekannt ist, unter den Mitgliedern der AfD. Ob es die Kombi gibt ist zumindest bislang öffentlich aber nicht bekannt. Gleich zwei Diskriminierungsmerkmale publik zu machen ist aber gesamtgesellschaftlich nichts, was die meisten Menschen ohne Not machen würden. Innerhalb einer Partei wie der AfD, die einerseits sehr traditionelle Familienmodelle propagiert und andererseits Menschen mit Migrationshintergrund und ausländischer Herkunft an vielen Stellen undifferenziert dämonisiert, dürfte das aber schlichtweg noch einmal etwas heikler sein, als wenn man Mitglied bei den Grünen ist oder werden möchte.

    Ich wüsste aber gerne, ob die inklusiv Beschulten L-Kinder nicht tendenziell doch mehr mitnehmen, wenn sie im normalen Unterricht sitzen? Ähnlich jüngeren Geschwistern, die automatisch mehr gefordert werden, weil man z.B. immer Bücher für Ältere vorliest, Sprachvorbilder da sind etc. Ich weiß es nicht.

    Für manche Kinder mit Förderschwerpunkt Lernen trifft das definitiv zu, aber eben nicht für alle. Nicht für jedes Kind ist nun einmal die Inklsion die bestmögliche Lösung. Manche brauchen ganz dringend die deutlich kleineren Lerngruppen an den Förderschulen, um dann in diesem Setting ihr Potential bestmöglich entfalten zu können und am Ende vielleicht auch einen Hauptschulabschluss erzielen zu können. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir in BW auch noch getrennte Förderschuoen haben, nicht ausschließlich inklusiv beschulte SuS, die letztlich dadurch in manchen Fällen nicht die sonderpädagogische Förderung erhalten, die sie benötigen würden.

    Mein persönlicher Eindruck ist auch, dass vor allem im Bereich Lernen vor allem leistungsstärkere Kinder inklusiv beschult werden, bei denen es insofern auch von vornherein erheblich wahrscheinlicher ist, dass diese einen Hauptschulabschluss erzielen können.

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