Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Ich habe gelesen, dass ein pauschaler GdB von 50 und aufwärts (=Schwerbehinderung) seit 2011 passé ist und heutzutage nach dem Grad der individuellen sozialen Anspassungsschwierigkeiten bemessen wird (keiner, leicht, mittel, schwer). Demnach ist eine Schwerbehinderung ab einer mittleren sozialen Anpassungstörung erreicht, was wohl bedeutet, dass die Teilhabe an einem Lebensbereich nur mit umfassender Unterstützung möglich ist. Ob bei mir laut Fremdeinschätzung nur leichte oder bereits mittlere Anpassungsschwierigkeiten vorliegen, kann ich noch nicht absehen. Folglich ist nicht gesichert, dass ich die ,,Vorzüge" einer schwerbehinderten Person erfahren werde.
Ab einem GdB von 30 kannst du dich aber gleichstellen lassen und hast damit denselben rechtlichen Schutz, wie jemand mit GdB 50 oder mehr. Selbst bei einer leichten Autismusspektrumsstörung mit GdB 30 sollte aufgrund der besonderen Auswirkungen im Schuldienst eine Gleichstellung möglich sein. Du könntest dich zu dieser Frage von einer Schwerbehindertenvertretung beraten lassen oder auch vom VDK. Erstere könnte dir auch die Angst nehmen, man könnte dich mit einer derartigen Diagnose pauschal nicht für den Vorbereitungsdienst zulassen.
Nachdem ich zwei Personen mit Autismusspektrumsstörung im aktiven Schuldienst kenne, würde ich annehmen, dass das letztlich ganz stark von den tatsächlichen Einschränkungen abhängig ist. Wenn du Studium samt Praktika erfolgreich geschafft hast, dann würde ich nicht davon ausgehen, dass man dir mit einer derartigen Diagnose pauschal den Zugang verwehren würde- um so weniger, wenn du einen GdB beantragst, noch ehe du dich fürs Ref bewirbst.