Steht denn inzwischen für NRW bereits abschließend fest, wie die veränderte Besoldung von A12 nach A13 ausgestaltet werden wird? Wenn ja: Was steht dort zum Umgang mit Beförderungsämtern, die bislang schon eine höhere Besoldungsstufe haben? Wenn nein: Was erwarten die diversen Verbände (nachfragen) in NRW, wie das wohl realistischerweise gehandhabt werden wird (also nicht das, was man sich wünschen würde, sondern was man erwarten kann auch vor dem Hintergrund rechtlicher Fragen: Zulage für Beförderungsämter, sprich z.B. A13Z statt A13 oder aus A13 wird A14)? Wann wird klar entschieden werden, wie sich die Besoldung ändern wird und ab wann wäre die Beförderungsstelle umgekehrt überhaupt erst?
Da es hier in BW in der Sek.I zwar A13 gibt, aber keinerlei Beförderungsämter jenseits von Schulleitung und stellvertretender Schulleitung, werden bei uns sämtliche Aufgaben rein nach Interesse, Motivation, Befähigung, Gesamtmenge der bereits für die Gemeinschaft ausgeübten Aufgaben im Vergleich zu KuK vergeben. Insofern sind solche Nachfragen nach einer Garantie, auch bei einer begrüßenswerten Besoldungsanhebung für alle KuK noch mehr zu erhalten als die meisten anderen KuK für mich ehrlicherweise zunächst eher befremdlich, weil es dafür bei uns eben gar nicht erst eine Basis gibt einerseits und ich andererseits vor allem den Gedanken begrüße, dass es endlich auch in NRW für weitere KuK A13 geben wird, die bislang noch A12 erhalten. Die vielen, die fairer besoldet werden, würden da für mich zumindest im ersten Moment erst einmal die wenigen, die sich deshalb womöglich plötzlich unfairer besoldet fühlen, weil ihre Mehrarbeit nicht höher besoldet wird aufwiegen. Gemacht wird die Arbeit- wie man bei uns in BW sieht- ja am Ende trotzdem.
Nachdem ich es aber gut finde, dass es diese Beförderungsämter auch jenseits der Gymnasien gibt und euch auch wünsche für NRW, dass diese erhalten bleiben im Zuge der Besoldungsänderung, würde ich dir wirklich raten wollen sowohl nachzulesen, was bereits in welcher Form in trockenen Tüchern, sprich politisch unumstritten ist in der Regierungskoalition und was bei den weiteren Punkten die Verbände realistisch erwarten, um das in deine Abwägung mit einbeziehen zu können. Letztlich wirst aber du selbst einfach entscheiden müssen, ob du basierend auf ggf. noch teilweise sehr ungelegten Eiern dennoch deine Bewerbung einreichen möchtest (ggf. unter dem inneren Vorbehalt, das Beförderungsamt zurückzugeben, wenn die Gesamtbedingungen künftig nicht mehr stimmig wären für dich?) oder nicht.
Persönlich würde ich mich an deiner Stelle wenn das Beförderungsamt auch unabhängig von Besoldungsfragen, rein inhaltlich interessant ist für dich mutmaßlich bewerben und dann eben darauf bauen, dass es bei einer Besoldungsangleichung zumindest A13Z geben wird für Lehrkräfte, die bereits A13 als Folge einer Beförderung erhalten. Wenn es dich aber massiv fuchsen würde, wenn du zwar nicht weniger, alle anderen, die die Arbeit nicht machen, aber ab Zeitpunkt X genau so viel erhalten würden (also wie aktuell ja auch), dann lass es entweder sein oder überleg dir, ob du dann ggf. das Beförderungsamt zurückgeben wolltest/könntest, nachdem du keine weitergehenden Ambitionen hast oder ob du deinen Zeitaufwand insgesamt so gestalten könntest, dass es eben kein Mehraufwand mehr wäre. (Und ich halte es für völlig nachvollziehbar, dass einen das fuchsen würde, das ginge mir nicht anders, auch wenn ich eine enorm hohe intrinsische Motivation für den Beruf habe. Trotzdem arbeite ich für Geld und finde, dass die Übernahme von zusätzlichen Aufgaben und von mehr Verantwortung auch zusätzlich entlohnt werden darf.)