Da sich cera , wenn ich mich recht erinnere, im Lehramtsstudium befindet, kann ich ihn wohl beruhigen: Das Abiturzeugnis habe ich mir bei Bewerbungen fast nie angeschaut (oft wurde es auch gar nicht mitgeschickt), sondern die beiden Notenübersichten vom ersten und zweiten Staatsexamen und - besonders wichtig - das Schulleitungsgutachten. BewerberInnen, die das Schulleitungsgutachten "verstecken", haben mich immer misstrauisch gemacht.
Wobei man das SL-Gutachten z.B. hier in BW nur nach gezielter Anforderung erhält. Im Zeugnis steht nur die Note, das Gutachten sieht man nicht vor der Notengebung, bekommt es auch nicht überreicht oder zugestellt und wenn man nicht zufällig weiß, dass man ein Anrecht darauf hat, dieses im Wortlaut zu kennen, erfährt man gar nicht, was dort so alles steht. Die potentielle Aussagekraft eines nicht beigelegten SL-Gutachtens variiert insofern je nach Bundesland. Ich war in meinem Bekanntenkreis die einzige Anwärterin, die wusste, dass das SL-Gutachten im Wortlaut verlangt werden kann und habe mir das deshalb auch vor der Bewerbung um die Planstelle besorgt, um es eben beilegen zu können.
(Erst bei den Planstellengutachten ist das dann anders geregelt.)