Beiträge von CDL

    Das nicht, aber ich will auch noch das Leben genießen können.

    Irgendwie muß ich gerade an den Frontsoldaten im 1. Weltkrieg denken. Die Oberste Heeresleitung (= Schulministerium, BezReg., ...) sitzt in der Etappe vorm Kaviar und beschwert sich über die Fettaugen in der Suppe, während sie Zinnsoldaten verschieben. Ihnen ist das Leid des Frontsoldaten egal, sie können es nicht einmal erahnen.

    Oder: Im Alter von 17 darf man in Deutschland weder Rauchen noch Schnaps trinken, heiraten ist auch verboten, aber fürs Vaterland fallen, das darf man. :daumenrunter:

    In unserem Kollegium sind drei LuL in Quarantäne geschickt worden, weil die Geschwister und Eltern eines Schülers an Omikron erkrankt sind, Weihnachten und Silvester fallen damit für sie aus, und unsere Schulleitung verabschiedet sich ins Home-Office. Irgendwie hat das Ähnlichkeiten mit der Etappe im 1. Weltkrieg, in der es sich bequem leben läßt.

    Wofür oder wogegen plädierst du in Bezug auf 17 jährige in Deutschland? Sollen diese Rauchen/Schnaps trinken/heiraten dürfen oder soll das Mindestalter für den Eintritt in die Bundeswehr wieder auf 18 Jahre erhöht werden?

    Wofür oder wogegen plädierst du in Bezug auf die Lehrkräfte in Quarantäne? Sollten diese statt Weihnachtsferien zu machen ins Homeoffice geschickt werden neben der Quarantäne? Sollten diese trotz offenbar vorhandenem Expositionsrisikos nicht in Quarantäne müssen? Was sollte deine SL machen anstelle des Homeoffice, den Griffel fallen lassen bis Neujahr? In Präsenz ausharren, bis sie entweder auch angesteckt oder in Quarantäne ist, weil der Kapitän gefälligst als letzter von Bord geht, selbst wenn er dank Homeoffice an Bord bleiben und den Untergang verhindern könnte?

    Und was genau soll an der Stelle deine militaristische Geschichte beweisen oder aufzeigen, außer deinen martialischen Ton griffig herauszuarbeiten, der einfach nur aufgesetzt und falsch klingt und deine Geschichten weder überzeugender, noch relevanter macht solange mehr inhaltliche Substanz fehlt?

    Hallo zusammen,

    das gleiche „Problem“ wie der Fachinformatiker habe ich auch. Im Sommer habe ich eine Pauschalreise gebucht, zu der Zeit sagte die Regierung noch, dass ab Herbst Corona als Pandemie Geschichte ist. Die Pandemie hat sehr an uns gezehrt und ein wenig Sonne im langen Winter, da haben wir für den Jahreswechsel lange für gespart.

    Das sind ja auch 4.000 Euro, die ansonsten futsch sind und hieraus ableitend wird es so sein, dass sowieso in den nächsten Jahrzehnten im Winter der gleiche Zauber veranstaltet wird, weil wir hier ein mutierendes schnell ansteckendes Virus haben, gegen das Impfungen nur sehr eingeschränkt wirken. Folge wäre, dass zukünftig allenfalls noch im Sommer Reisen erlaubt wären.

    Ich habe aber alles richtig gemacht, bin auch geboostert und ich gehe aber davon aus, dass die Reise in Variantengebiete vor Antritt abgesagt wird. Wenn während deines Aufenthalts das Gebiet Variantengebiet wird, dann kannst du das ja nicht wissen, zumal du ja geimpft und geboostert bist. Insofern kein Dienstvergehen. Kann natürlich sein, dass Populisten wie Wüst das gerne zum Anlass nehmen, um an Dir für das Wahlvolk ein Exempel zu statuieren. Aber eigentlich bist du im Recht. Ich hoffe aber insgeheim dass man mein Urlaubsland zum Variantengebiet erklärt damit ich wenigstens mein Geld teilweise zurück bekomme

    Im Oktober hattest du noch erklärt, dass u.a. das Wegfallen des Abstandsgebots im Unterricht fahrlässig sei, hast volle Stadien, Nachtclubs und Karneval auf lange Sicht für kaum vertretbar gehalten, die Situation in den Schulen mit "russisch Roulette" verglichen, dem Dienstherrn gar eine Verletzung der Fürsorgepflicht vorgeworfen, weil er dennoch keine FFP2-Masken stelle. Wenn es aber um deine Erholung geht und dein Freizeitverhalten, dann sind mehrere Stunden in einem beengten Flugzeug, ohne 1,5m Dauermindestabstand zu sämtlichen Mitmenschen, von denen manche ihre Maske nicht korrekt tragen werden gar kein Problem mehr.

    Die "Fürsorgepflicht" hat ja auch im sonstigen Berufsleben ein Gegenstück in der "Treuepflicht". Anteile davon vermisse ich irgendwie in deinen Ausführungen oder auch einfach nur die Selbstkonsequenz Regeln, die man anderen abverlangt auch selbst umzusetzen.

    Das ist noch ein Wunsch der Gesundheitminister der Länder und nicht umgesetzt durch den Bund. Morgen finden die nächsten Bund-Länder-Beratungen statt. Es steht zu erwarten, dass einige Verschärfungen für nach den Feiertagen besprochen und wohl auch umgesetzt werden angesichts von Omikron. Ob man sich bis hin zu einem Lockdown durchringen kann ist noch ungewiss, Kontaktbegrenzungen ab dem 28.12 sind aber ja bereits bekannt als Teil der Beschlussvorlage, Schließung von Clubs und Diskotheken, Geisterspiele im Sport. Nachdem das RKI heute seine Risikobewertung erneuert und angepasst hat (das Risiko für Geimpfte und Genesene wird jetzt als "hoch" eingeschätzt, mit Auffrischimpfung "moderat", für Ungeimpfte bleibend "sehr hoch") könnte durchaus dem einen oder anderen zögerlichen Landesfürsten Feuer unterm Hintern machen weiter zu gehen, als von manchen meinungsstarken (aber impfschwachen) Bürger:innen gewünscht.

    Okay, aber wenn man noch nicht richtig genesen ist, kann man doch nicht normal weggehen? Vielleicht weniger provokativ, trotzdem konkret: was findet ihr 'angemessenes' Verhalten während Krankschreibung. Kino? Freizeitpark? Skiklamotten anprobieren? Das ist vielleicht alles möglich mit der einen oder anderen Erkrankung, ich würde mich dabei jedenfalls maximal unwohl fühlen.

    Das kommt doch auf den Grund der Krankschreibung an und was der Genesung förderlich ist oder im Weg steht. Mit Grippe sind Kino, Freizeitpark, Klamotten kaufen keinesfalls förderlich, ergo lassen, mit einer schweren Depression oder Angsterkrankung könnten genau diese Aktivitäten aber wichtige Schritte auf dem Weg zur Heilung darstellen, um wieder unter Menschen zu kommen.

    Entscheidend ist für mich, dass man ehrlich bleibt in der Abwägung und Entscheidung und nicht am Ende dann doch bloß weil es grad praktisch wäre, etwas vormittags erledigen zu können bei den typischen Infekten am Ende auf Shoppingtour loszieht jenseits des täglichen Bedarfs etc. Ich bin aktuell auch krank, muss dennoch Lebensmittel einkaufen gehen für mich und den Hund und bin prompt zuletzt dem stellvertretenden SL begegnet in der Tierhandlung. Das ist nunmal nix, was ich komplett weglassen kann, nur weil ich krank bin.

    Ich bin da schon seit meiner Impfung etwas verwirrt. Ich dachte immer, die normale Dosis war 100 mg um ne die für die Bposter die Hälfte, also 50 mg. Bei mir steht jedoch im Impfpass deutlich "25 mg"....

    Habe das eben zusammengesucht, also: Verimpft werden sollen für die Boosterimpfung bei Moderna wohl 50mg, was einer Menge von 0,25ml entspricht:


    Eine Dosis (0,25 ml) enthält 50 Mikrogramm Messenger-RNA (mRNA) (eingebettet in SM-102-

    Lipid-Nanopartikel)

    Ich rate insofern einfach mal, dass der letzte Buchstabe der angegebenen Einheit entweder falsch geschrieben wurde (Ferienreife?) oder du die Saukralle neu interpretieren solltest.

    In Baden-Württemberg (https://www.swr.de/swraktuell/bad…-in-bw-100.html) schon

    "Enge Kontaktpersonen und Haushaltsmitglieder müssen einheitlich 14 Tage in Absonderung. Dies gilt nicht für Menschen, die als geimpft oder genesen gelten. Ausnahme: Handelt es sich um eine Infektion mit der Omikron-Variante, müssen auch geimpfte Kontaktpersonen in Quarantäne.Freitesten können sich Personen in Quarantäne künftig erst ab dem siebten Tag. Allerdings reicht dafür dann ein Schnelltest aus. Positiv getestete Personen können sich weiterhin nur freitesten, wenn sie geimpft sind und während der gesamten Dauer der Quarantäne symptomfrei sind.Die Dauer der Quarantäne kann in keinem Fall verkürzt werden, wenn Menschen mit Omikron infiziert sind."

    Ja, für BW hatte ich das auch so im Hinterkopf (aber auf die Schnelle nicht gefunden und war mir nicht ganz sicher über den Wortlaut), aber Exitmusic bezog sich ja auf die Corona-VO NRW, die es eben- wie könnte es bei 16 Ländern anders sein- etwas anders formuliert und regelt.

    Danke aber für die Ergänzung Kris, damit weiß ich, dass meine vage Erinnerung zur Sachlage in BW korrekt ist.

    Hallo,

    ich möchte mal wieder etwas fragen:

    Was macht ihr, wenn die Hälfte der Klasse kurz vor dem Einschlafen ist?

    Also wenn sie am späten Nachmittag oder auch am frühen Morgen todmüde sind.

    Aufwecken, was sonst. :teufel: Was das dann genau bedeutet kommt auf die Situation und die Anzahl der Betroffenen an. Bei meinen 10ern baue ich z.B. gerne mal eine Runde spontaner Sprechübung in Bewegung ein (Sprechmühle) bei geöffneten Fenstern oder aktuell auch einfach eine aufs Fach umgemünzte Übung aus dem bewegten Adventskalender (z.B. Zahlen in die Luft schreiben lassen und Nebensitzer:in muss erraten, welche Zahl es ist). Also körperliche Bewegung plus geistige Bewegung plus Sauerstoff. Danach sind normalerweise alle wach und mental präsent.

    Also entweder der_Tobi hatte so richtig Pech und das geldgierigste Labor aller Zeiten erwischt (was dann durchaus eine Prüfung lohnen würde, ob ein Fall von Wucher vorliegt), das selbst eine Titerbestimmung vier- bis fünfach berechnet oder es wurde mehr bestimmt als nur der Maserntiter (Laborrechung genau prüfen, wie viel wofür abgerechnet wurde) oder die Rechnung ist schlichtweg falsch, was eine Nachfrage lösen sollte.

    In der Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW beispielsweise. NRW hat die Vorschriften am 17.12. geändert.

    https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

    Dort steht nichts von "müssen", sondern davon, dass 14 Tage ohne Freitestung bei Infektion mit besorgniserregenden Varianten angeordnet werden könne durch Ordnungs- und Gesundheitsbehören. Wer im Schulrecht aufgepasst hat weiß, dass "kann" nicht dasselbe bedeutet wie "soll" oder gar "muss" und hier eine Abwägung erforderlich ist. Insofern ist dieser Beitrag von dir so pauschal nicht zutreffend und wird mutmaßlich auch in der Praxis recht unterschiedlich von Gesundheitsämtern beantwortet werden, solange es keine verpflichtende Vorgabe der Länder oder unmissverständliche Empfehlung des RKI gibt.

    Vielleicht hängt es auf vom RP ab? Wir haben pooltests und testen normalerweise Montag und Donnerstag. Heute kam auch hier die Info, dass wir am Mittwoch nun noch Schnelltests machen müssen, weil sichergestellt sein muss, dass es zwei Tests pro Woche sind.

    LG Dora

    Wäre ja auch nach zwei Jahren Pandemie wirklich VIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIEL zu einfach, wenn es nicht etwa nur 16 Corona-VO Schule deutschlandweit geben würde, die je nach Schulart verschiedene Regelungen mal vorschreiben, mal ändern, mal zu erwähnen vergessen und erst auf Nachfrage aufnehmen, nein, weil THE LAND jetzt gar nix mehr kann, kann es nicht einmal mehr eine landesweit nachvollziehbare Vorgabe machen an dieser Stelle, sondern jedes RP darf sein eigenes Süppchen kochen und im Zweifelsfall backt jedes Schulamt dazu seine eigenen Croûtons und jede SL ihre individuelle Suppeneinlage. Yes, we can´t!

    Habe ich gerade Tomaten auf den Augen? Ich sehe weder einen Eintrag um 11:45 Uhr (nur einen von 11:43 Uhr, bei dem es aber um die Forderung nach einer Aufhebung von 2G im Einzelhandel geht) noch einen, wo die Bildungsministerin irgendwas von einer Schulärztin gesagt hat!?

    Bundesbildungsministerin: Mehr Impfangebote an Schulen

    11:45 Uhr

    Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) will deutlich mehr Impfangebote direkt in den Schulen machen. "Das muss ganz oben auf der Agenda der Länder stehen, um die Schulen offen zu halten", sagte Stark-Watzinger dem "Tagesspiegel". Denkbar sei, dass die Schulärztin in der großen Pause impfe oder mobile Impfteams in die Schulen gingen. Die FDP-Politikerin sagte, dass dies "natürlich immer in Absprache mit den Eltern" geschehen solle. Wichtig sei, dass das Angebot für die Impfungen der Kinder und Jugendlichen niederschwellig sei. "Das sehe ich zusammen mit Hygienemaßnahmen und digitalen Angeboten als Schlüssel, um den Schulbetrieb zuverlässig aufrecht zu erhalten", sagte sie.

    (Steht bei den Einträgen zu Sonntag, sprich weiter unten.)

    Über die Erzieherin, die das Mädchen mit dem positiven Schnelltest beim 2. Versuch beaufsichtigen sollte und dies so schlecht gemacht hat, dass das Kind 4 weitere Tests ungültig gemacht hat und dann hat es mir gereicht und ich sie trotzdem abholen lassen, denn man konnte trotz abgekratztem "Belag" jeweils die 2. Linie erkennen.

    Wieso macht ihr einen zweiten Test, wenn der 1. positiv war? Gilt das generell bei euch? Klingt in jedem Fall nach einer schwachen Leistung der Erzieherin...

    Delta hat mal jemand angeschaut:

    https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/nejmoa2108891

    Da werden Biontech und AstraZeneca in ihrer Wirksamkeit gegen die Delta-Variante untersucht und verglichen, von Novavax ist nicht die Rede meine ich oder wird das später nochmal wewähnt? Zumindest im Summary taucht es nicht auf, da geht es eindeutig nur um die beiden erstgenannten Impfstoffe.

    Falscher Link? (Trotzdem danke.)

    Das ist, glaube ich, nicht die Frage.

    Die Kasse als auch die Beihilfe werden das vermutlich auch hier übernehmen. Durch die Kostendämpfungspauschale und eventuelle Rabattaktionen bei der PKV ist man dann aber dennoch Selbstzahler

    Ich sehe aber nicht, wie sich das umgehen ließe. Auch wenn der Dienstherr den Nachweis einfordert hat man letztlich meines Erachtens keinen Anspruch auf Kostenübernahme, schließlich setzt der Dienstherr an dieser Stelle damit nur Bundesrecht um und durch. Bei einem privaten Arbeitgeber (z.B. Privatschule) würde sich die Frage wohl eher nicht stellen, ob dieser die Kosten trägt, weil klarer wäre, dass Gesetzgeber und umsetzende Arbeitgeber zweierlei sind als das bei Bund und Land offensichtlich der Fall ist.

    Dann ist das vllt. auch nur die Interpretation deines Schulamtes?

    Möglich, dennoch sollte die Info ein Hinweis sein, die eigene SL zu bitten das abzuklären. Den Stress braucht schließlich niemand mit dem RP, wenn am Ende die Zahl der wöchentlichen Testungen zu niedrig ist. Letztlich steht ja auch nirgends, dass es in halben Schulwochen nur X Tests gibt anstelle der drei pro Schulwoche, die vorgeschrieben sind.

    Damon schreibt doch was über schlafende Hunde, die man nicht wecken soll.

    Aber nur bezogen darauf, was SLen nachfragen sollten bei höherer Stelle:

    Zitat

    Tipp: Wenn der Schulleiter nicht überzeugt ist....nicht an höherer Stelle nachfragen lassen. Das weckt definitiv schlafende Hunde. (war bei uns der fehler, eine Schulleiterin hat zuviel gefragt

    Ob die Kinder "dichthalten" oder nicht spielt also keine Rolle an dieser Stelle.

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