chemikus08 ist in der Schwerbehindertenvertretung aktiv und kennt möglicherweise entsprechende Fälle, sonst würde ich dir empfehlen mit der Schwerbehindertenvertretung einer Bildungsgewerkschaft Kontakt aufzunehmen, um dich beraten zu lassen. Ich weiß von einer aktiven Lehrkraft mit Aspergersyndrom. Diese Person hat tatsächlich eine Planstelle erhalten, hat aber diese Diagnose dem Amtsarzt gegenüber komplett verheimlicht, aus Sorge, welche Konsequenzen das haben könnte einerseits und andererseits, weil es von außen wohl nicht direkt bemerkbar war. Persönlich wäre das niemals mein Weg, weil ich den Druck so eine Lüge konsequent aufrechterhalten zu müssen nicht mit mir herumtragen wollen würde über Jahrzehnte. Es gibt ebenfalls einen User dieses Forums der sich in der Vergangenheit bereits zu einer eigenen ADHS-Erkrankung geäußert hat und erfolgreich im aktiven Schuldienst ist (ob verbeamtet oder nicht weiß ich nicht, halte ich aber für zweitrangig). Hereinrufen möchte ich die Person an der Stelle nicht in den Thread. Wenn die Person sich äußern möchte wird sie sich selbst melden.
Ob du am Ende verbeamtet werden kannst oder nicht kann dir aktuell niemand sagen, für eine generelle Eignung für den Schuldienst- gesundheitlich gesehen- kann wahlweise Krankheitseinsicht eine Rolle spielen (wo liegen Herausforderungen infolge deiner Erkrankungen und wie bewältigst du diese in gesunder Weise, so dass du nicht beeinträchtigt wirst) oder eine aktualisierte Facharztdiagnostik. Asperger verwächst sich nicht, da spielt es also keine Rolle, dass die Erstdiagnose 20 Jahre her ist, ein aktualisiertes Facharztgutachten kann aber tatsächlich bestehende, für den Schuldienst möglicherweise relevante Einschränkungen herausarbeiten oder umgekehrt deutlich machen, dass diese nicht vorliegen. Bei einer ADHS-Dagnostik ist es deutlich relevanter, dass die Erstdiagnose bereits früh erfolgte und du heutzutage keinerlei Einschränkungen mehr laut Ärztin hast, denn auch wenn es auch adulte Formen von ADHS gibt, sind diese deutlich seltener und im Regelfall weniger schwerwiegend, als es juvenile Formen sind, nicht zuletzt auch, weil die Verhaltenstherapie, die du mutmaßlich erhalten hast helfen kann das Krankheitsbild einzuhegen. Ganz grundlegend sind beides sogenannte psychische Erkrankungen und damit natürlich beide relevant sowohl im Hinblick auf eine Verbeamtung als auch die Frage einer Einstellung im Angestelltenverhältnis. Deshalb solltest du dich auch im RL noch einmal mit einer Schwerbehindertenvertretung zusammensetzen und beraten lassen, damit du offenlegen kannst, was vielleicht noch relevant sein könnte und eine ehrliche Einschätzung erhältst. In jedem Fall muss bei derartigen Krankheitsbildern aus dem Bereich der psychischen Erkrankungen der Amtsarztbesuch später einmal ganz besonders gründlich vorbereitet werden und durch begleitende, aktuelle Facharztattest entlastet werden. Man weiß schließlich nie, wie gut sich der Amtsarzt mit dem eigenen Krankheitsbild auskennt und ob er dieses adäquat einzuschätzen vermag als Nichtfacharzt.