Wenn du dich nur schriftlich äußern möchtest nach anwaltliche Beratung, dann musst du genau diese jetzt eben sehr zeitnah einholen, um deinem SL antworten zu können. Aussitzen wollen und nicht reagieren wäre ein Fehler, der weitere Folgen haben dürfte, denn damit ignorierst du eine Aufforderung /Anweisung deines dienstlichen Vorgesetzen.
Ich kann zwar menschlich nachvollziehen, wie du dem Vater gegenüber argumentiert hast, halte die Formulierung aber zumindest für unglücklich. Notengebung hat schließlich nichts mit Elternverhalten zu tun, sondern hängt von klaren fachlichen Kriterien ab. Ich hoffe, das hast du dem Vater gegenüber ebenfalls deutlich gemacht. Dieser Kontext erlaubt dann ja die korrekte Einordnung deiner Aussage, wobei Höflichkeit einzufordern natürlich nicht bedeutet "eine Gegenleistung zu erwarten für bessere Noten". Selbst wenn du versäumt hättest im Gespräch deutlich auf die Kriterien abzustellen, aus denen heraus sich Verbesserungsmöglichkeiten ergeben bis Schuljahresende, wäre die Phantasie des Vaters, du habest eine Gegenleistung eingefordert nicht begründbar aus dem, was du hier im Thread geschrieben hast. Persönlich würde ich vermutlich ein Gedächtnisprotokoll des Gesprächs erstellen und dieses einer Stellungnahme beilegen, das gibt der SL "Futter" um das mit dem Vater abschließend klären zu können. Der Umstand, dass du diese Arbeit als unnötig empfindest ändert nichts daran, dass du sie leisten musst innerhalb eines vertretbaren zeitlichen Rahmens (SL informieren, wann das Gespräch mit dem Anwalt stattfindet, damit klar ist, dass deine Stellungnahme im Anschluss kommen wird).
Falls du mit der Aussage du seist unsicher, ob du etwas unternehmen solltest etwas Anderes meintest, als die Frage ob du überhaupt eine Stellungnahme verfassen solltest, müsstest du noch einmal kurz erläutern, worum es dir dabei geht.
EDIT: Nur, damit das verständlich ist: Ich persönlich halte die Hinzuziehung eines Anwalts an dieser Stelle für völlig unnötig. Die SL muss das klären, insofern ist die Anforderung einer Stellungnahme ein völlig normaler und undramatischer Vorgang, den man entsprechend behandeln sollte.