Beiträge von CDL

    Hier in BW besteht der Unterschied darin, dass man im Quereinstieg berufsbegleitend nachqualifiziert wird, also mehr Deputatsstunden, weniger Begleitung, mehr Selbstverantwortung von Beginn an, höhere Bezahlung. Wenn man noch keine Ahnung hat von Unterrichtsplanung, Schulrecht, Pädagogik kann das vermutlich schnell eine komplette Überlastung verursachen. Dafür muss man natürlich aber auch nicht übergangsweise mit Anwärterbezügen auskommen.

    Seiteneinsteigende absolvieren dagegen ein Ref mit entsprechenden Bezügen, aber auch mehr Ausbildungszeit mit weniger Unterrichtsverpflichtung und mehr Begleitung und Unterstützung. Für die meisten ist das der sinnvollere Weg, weil sie nicht direkt komplett ins kalte Wasser geworfen werden.

    Lies dich ein, was die beiden Modelle in SH beinhalten und überleg dir, mit welchen Vor- oder auch Nachteilen das einhergeht, wenn du das auf dich und deine Lebenssituation/ pädagogische Vorerfahrung/ etc. beziehst.

    Du brauchst nicht weit zurück blättern, um Äußerungen darüber zu finden, dass die Bedrohung für jüdisches Leben in Deutschland eigentlich nur von rechten Rand stattfindet.

    Was nicht natürlich keine zutreffende Aussage wahr, aber nicht bedeutet, dass negiert würde, dass Forderungen nach einer Wiederholung des 07.Oktobers hier in irgendeiner Weise entschuldigt worden wären. Ergo hat das also auch aus deiner Perspektive niemand geäußert.

    Auch das bedeutet nicht, dass die Ereignisse des 07. Oktobers verharmlost worden wären oder gar Forderungen nach einer Wiederholung desselben hier in irgendeiner Weise unterstützt oder gar geäußert worden wären. Kritik an der Politik der aktuellen israelischen Regierung ist weder automatisch gleichbedeutend mit antisemitischen Haltungen oder gar Äußerungen, noch leistet sie diesem automatisch Vorschub oder verharmlost automatisch die Terrorakte der Hamas vor, während oder nach dem 07. Oktober.

    Hier in BW ist das möglich, wenn infolge entsprechender früherer Vorfälle (dokumentiert, nachweislich) beispielsweise die Aufsichtspflicht nicht gewährleistet werden kann, da ein Schüler oder eine Schülerin sich wiederholt und schwerwiegend als nicht absprachefähig gezeigt hat oder Selbst- und/ oder fremdgefährdendes Verhalten zeigt oder immer wieder Sachbeschädigungen vornimmt,… Wir hatten vor drei Jahren so einen Fall. Trotz anwaltlicher Unterstützung sind die Eltern da unmissverständlich gescheitert in ihrem Anliegen, das nicht absprachewillige Töchterchen doch noch mit auf die Abschlussfahrt zu bekommen.

    Die Aufsichtspflicht sollte in jedem Bundesland ein möglicher Grund sein, um SuS, bei denen diese nicht gewährleistet werden kann von Fahrten ausschließen zu können. Andernfalls können solche Fahrten nämlich schlicht gar nicht stattfinden.

    Zumindest hier in BW erfüllst du die Voraussetzungen für einen Direkteinstieg (mit zweijähriger, berufsbegleitender Nachqualifikation) nicht. Dazu müsstest du einen Bachelor und Master in einem pädagogischen Fach haben mit Nachweisen im Umfang von 95 ECTS in bestimmten sonderpädagogischen Bereichen. Ein Psychologiestudium samt praktische Tätigkeit hat zu wenig mit der Tätigkeit als SBBZ - Lehrkraft zu tun, auch wenn ich mir persönlich vorstellen kann, dass dieser Hintergrund ein Gewinn sein kann im SBBZ - Bereich.

    Es gibt aber zahlreiche Bundesländer mit deutlich niedrigeren formalen Voraussetzungen für den Direkteinstieg, wie Sachsen, Sachsen- Anhalt, MeckPomm, Thüringen, Brandenburg, Berlin oder auch NRW.,Vielleicht liest du dich einfach ein, was diese jeweils für den Seiteneinstieg/ Direkteinstieg im Förderschulbereich voraussetzen. Vielleicht erfüllst du ja die Bedingungen eines Bundeslandes.

    In jedem Fall solltest du aber schlicht erst einmal ein Praktikum machen im Förderschulbereich, wie auch in der Inklusion.

    Weil diese Diskussion, von außen betrachtet, wirklich lächerlich wirkt. Damit diskreditierst du deine eigene Profession. Das ändert natürlich nichts an deiner Arbeit/Alltag, aber es trägt auch nichts dazu bei.

    ICH diskreditiere meine eigene Profession? Wie habe ich das genau geschafft?

    Es ging um die "12 Wochen unterrichten am Stück". Ich sehe inwiefern das eine anstrengendere Phase ist, aber jeder andere mit normalen Urlaubsregelungen hat mindestens so lange Phasen am Stück bis zur nächsten Auszeit und die Auszeiten sind deutlich begrenzter.

    Sowas dann am besten noch den Leuten in der Pflege, in der Gastronomie oder im Discounter zu erzählen ist halt verrückt. Aber auch in "Bürojobs" kann es stressig werden, je nach Verantwortung.

    Es schadet einfach, dem sowieso schon miserablen, gesellschaftlichen Ansehen, wenn die Lehrkräfte auch noch über etwas jammern, was für 99% der sonstigen Arbeitnehmer völlig normal ist. Drei Monate "am Stück" ist nicht "krass". Nicht ansatzweise.

    Danke, für die Antwort, so kann ich besser nachvollziehen, was du meinst.

    Ganz unabhängig mal von der unterirdischen Bezahlung in vielen anderen Berufen oder auch den zahlreichen ungesunden Arbeitsbedingungen in diversen anderen Berufsfeldern, ist zumindest aus meiner Perspektive ein immenser Belastungsfaktor im Schuldienst die Vorarbeit in vielen Schulwochen, für die zumindest ein Teil der Schulferien dann als Überstundenausgleich dient. Ich komme so bei einer halben Stelle in Schulwochen regelmäßig auf 32-36 Arbeitsstunden. Diese extreme Unwucht - denn die halbe Stelle habe ich ja aus gutem Grund - können dann so ein paar Ferientage zwischendurch gar nicht auffangen und ausgleichen. Das ist definitiv etwas, was ich in den fast 20 Berufsjahren vor dem Schuldienst so nicht erlebt habe und kannte.

    Das geht vielen Lehrkräften ähnlich und ist auch Arbeitsmedizinern als Teil der besonderen Belastungen des Schuldienstes bekannt, die ebenfalls bekanntermaßen Lehrkräfte besonders anfällig machen für Erkrankungen wie Burnout, Depressionen, aber auch Tinnitus und in der Folge Frühpensionierungen sehr häufig machen in unserem Berufsfeld.

    Anzuerkennen, welche spezifischen beruflichen Belastungen es im Schuldienst gibt, bedeutet nicht automatisch zu jammern oder andere Berufe als weniger belastend anzusehen. Jeder Beruf geht mit besonderen Belastungen einher, die spezifische gesundheitliche Folgen haben können, wenn nicht ausreichend für Schutz und Entlastung gesorgt wird, sei es in Form von passender Arbeitskleidung, Hebevorrichtungen, Pausen, etc. Nur wenn wir ehrlich darüber sprechen als Gesellschaft, was wer als besondere Belastungen im Beruf erlebt, schaffen wir einerseits Verständnis füreinander und andererseits Veränderung ungesunder Arbeitsbedingungen.

    Ich habe nicht das geringste Problem damit anzuerkennen, welche großen Herausforderungen meine Nachbarinnen und Nachbarn beruflich und in der Folge teilweise gesundheitlich zu stemmen haben, die in der Pflege, im Einzelhandel, Handwerk, als Erzieherin oder auch bei der Müllabfuhr tätig sind. Umgekehrt haben meine Nachbarinnen und Nachbarn aber auch kein Problem damit nachzuvollziehen, dass die Arbeit im Schuldienst oft sehr anstrengend ist und würden ausnahmslos den Job freiwillig niemals machen wollen. Erlebst du das tatsächlich so anders in deinem persönlichen Umfeld?

    Tue ich.

    Ich finde es trotzdem anmaßend, sich darüber vor normalen Arbeitnehmern zu beschweren.

    Worüber genau sollten Lehrkräfte (alle?bestimmte?) sich nicht vor welchen anderen AN beschweren und warum nicht? Wer genau gehört für dich warum zu normalen AN und wer nicht?

    Ehrlich gemeinte Fragen, weil ich gerade nicht ganz verstehe, worum es genau geht in der Sache, der Diskussion aber gerne tatsächlich folgen wollen würde.

    Es gibt diverse Experimente für den Kindergarten - und Grundschulbereich. Wenn ihr / du / der Chemielehrer online danach sucht („Experimentieren für Grundschüler“) findet ihr zahlreiche Vorschläge, aus denen ihr womöglich sogar passend zur aktuellen Unterrichtseinheit etwas heraussuchen könnt. Darüber hinaus sind Sachunterrichtsmaterialien für die Grundschule gute Materialquellen, gerade auch, um Experimente dann passend einzubetten.

    Ich glaube auch, dass alle Schulen in BW ca. eine Woche Winterferien aus beweglichen Ferientagen an Fasching haben.

    Oder hat das hier schon jemand an einer Schule in BW anders erlebt?

    Persönlich erlebt nein, bei ehemaligen Mitrefis nach dem Ref mitbekommen in zwei Fällen ja. Das gibt es also.

    mindestens 4 Tage (Fastnachtsfreies Gebiet) sind immer um Fastnacht.

    Das gilt nicht zwingend, sondern wird von den Schulen des jeweiligen Bezirks gemeinsam festgelegt, damit es im Bezirk einheitlich geregelt ist im Hinblick auf Familien mit Kindern an verschiedenen Schulen. Oft wird es aber so gehandhabt, nicht zuletzt aus Gewohnheit heraus.

    Ja, scheinbar. Vielleicht liest du den Ausgangspost der TE nochmal. Es geht der TE zunächst darum, die Unterrichtstätigkeit zu reduzieren - ohne Einkommensverlust. Sie ist schwerbehindert. Für die Tätigkeit in der Schwerbehindertenvertretung des Personalrats gibt es Ermäßigungsstunden - ohne Einkommesverlust. Sie kann ja problemlos bei der Schwerbehindertenvertretung anfragen, ob die Unterstützung benötigen oder für diese Tätigkeit sogar eine Abordnung ans Schulamt möglich ist.

    Darf ich einen derartigen Vorschlag äußern, ohne dass abqualifizierende Bemerkungen kommen - die für die TE 0.0% Lösungswege enthalten?:danke:

    Ich habe keinerlei „abqualifizierende Bemerkung“ gemacht, sondern nachgefragt, worauf deine Antwort sich bezieht. Mir ist bewusst, dass du bereits vor geraumer Zeit entschieden hast sämtliche Bemerkungen meinerseits dir gegenüber als persönlichen Angriff zu interpretieren. Dem kann ich nicht abhelfen, wenngleich ich versuche zumindest so neutral formuliert Nachfragen an dich zu stellen, dass Mitlesende verstehen, dass ich es nicht darauf anlege weiteres Öl ins Feuer zu gießen.


    Dies geschrieben, geht es offensichtlich auch deines Erachtens nicht darum, dass die TE in der Schwerbehindertenvertretung aktiv werden wollen würde, sondern nur darum, dass sie ihre Stunden reduzieren möchte UND - das hast möglicherweise du überlesen- ihren erworbenen Master außerschulisch einsetzen möchte, da sie diesen in der / ihrer Schule nicht (ausreichend/befriedigend) einbringen kann. Eine Tätigkeit in der Schwerbehindertenvertretung würde nur einen dieser Wünsche erfüllen, würde dafür aber einen wichtigen Platz wegnehmen für tatsächlich an der Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung interessierte KuK. Letztere sind diejenigen, die wir aber ausnahmslos tatsächlich mit dieser Aufgabe betrauen sollten und als Betroffene betrauen möchten, damit wir angemessen vertreten und beraten werden.

    Insofern ist dein Hinweis auf eine Tätigkeit in der Schwerbehindertenvertretung an dieser Stelle offenbar nicht wirklich hilfreich bezogen auf die Fragen der TE.

    Ja, das ist damit an dieser Stelle klare Kritik an deinem Beitrag und ja, ich weiß, dass das in deinen Augen vermutlich einen weiteren persönlichen Angriff darstellt.

    Sei mir nicht böse, aber wenn du vernünftige Aussagen möchtest, musst du dir Zeit nehmen und das nicht machen wenn zwei Kinder neben dir rumturnen.

    Also als ggf. Alleinerziehende mit einem Schwerbehinderten Kind einfach gar nicht schreiben und Fragen stellen können.. Es haben sich doch nun wirklich bislang sämtliche Unklarheiten klären lassen, da die TE sehr präsent ist im Thread und viele Nachfragen beantwortet.

    Danke für die Rückfrage. Ich habe den Thread von Anfang an mitverfolgt und wollte mich bis dazu auch gar nicht dazu äußern. Mir ist nur der oben zitierte Teil aufgefallen und da wollte ich präzisieren, dass Kinder und Jugendliche durchaus im begrenzten Umfang eigenständig Käufe tätigen dürfen. Ich habe "Schulzeit" (im Kontext Grundschule/Sek I) als Pausenzeit definiert - natürlich nicht während des Unterrichts selbst. Sollte ich mich da verlesen haben, bitte ich um Entschuldigung.

    Noch mal: Die Aufsichtspflicht ist nicht gewährleistet, wenn SuS während der Schulzeit- dazu gehören selbstredend auch Unterrichtspausen - das Schulgelände unbegleitet verlassen. Wenn da einem Kind etwas passiert kommt eine Schulleitung, die das toleriert ebenso in Teufels Küche, wie Lehrkräfte, die Pausenaufsicht haben und das nicht unterbinden. Und mit „Teufels Küche“ sind nicht nur beamtenrechtliche Konsequenzen gemeint, sondern zuallererst auch straf- und zivilrechtliche Folgen.

    Kinder ab 7 Jahren dürfen im Rahmen des Taschengeldparagraphen Kleinigkeiten auch ohne explizite Erlaubnis der Eltern kaufen (Quelle). Kinder dürfen sich jedoch nicht verschulden und Eltern dürfen den Kauf bestimmter Waren verbieten.

    Schon einmal etwas von Aufsichtspflicht gehört, die damit eindeutig nicht gewährleistet ist und - sollte das tatsächlich billigend in Kauf genommen werden seitens der SL - sogar aktiv missachtet wird? Der Taschengeldparagraph ist an dieser Stelle gänzlich irrelevant. Was machst du noch einmal beruflich?

Werbung