Darf Schule Gespräche mit Fachpersonal verweigern?

  • Die Schule möchte gerne mit den Eltern ein Gespräch führen, jedoch dürfen da nicht die Kinder mitgenommen werden.

    Nicht die Schule hat die Eltern gebeten, zu einem Gespräch zu kommen, sondern die Eltern haben mit Nachdruck überhaupt irgendein Gespräch eingefordert. Selbst das macht die Schule nicht freiwillig in dieser Situation.


    Die ganze Darstellung ist in sich nicht schlüssig, was offensichtlich daran liegt, dass der oder die TE selber emotional beteiligt ist und das Bedürfnis hat, den Sachverhalt hier jeweils so da zu stellen, dass die Schule sich völlig falsch verhält. Das mag menschlich verständlich sein, aber die Ratschläge, die man unter diesen Umständen hier bekommt, werden vermutlich in der Praxis wenig Wert haben.

  • Es laufen hier extrem viele Aktionen zusammen, die beiden Zitate von dir ergeben folgendermaßen Sinn:


    Die Eltern haben ein Gespräch mit Experten vorgeschlagen, das wurde abgelehnt. Auf mehrfache Emails seitens der Eltern mit Bitte um ein Gespräch wurde schließlich einem Gespräch mit den Eltern zugestimmt.

    Das Gespräch findet also auf Initiative der Eltern statt. Die einzigen Gespräche, die bislang liefen, waren bezüglich des Aosf Verfahrens mit der Schulleitung. Jetzt soll es aber um die konkrete Problematik des Kindes gehen, welche durch den Schulbesuch verursacht wird.

    Es hat noch kein Gespräch mit den involvierten Lehrern stattgefunden.
    Das halte ich aufgrund der Diagosen und der Vorgeschichte für unklug. Die Eltern kennen ihr Kind gut und wissen, dass das so nicht lange gut geht und schwerwiegende Konsequenzen haben wird, die auch einen weiteren Schulbesuch komplett unmöglich machen können.


    Der Besuch des Kindergartens ist auch schon gescheitert, aber da es da keine Pflicht gibt, waren die Eltern mit dem Problem völlig alleine gelassen. Zumal damals noch keine Diagnosen vorlagen.


    Allgemeine Informationen für die, die solch eine Situation nicht kennen:


    Von der Erkenntnis, dass mit einem Kind irgendwas anders ist, bis zu einer konkreten Diagnose und Therapie vergehen in der Regel ein bis zwei Jahre, wenn es gut läuft. Eine Autismus Diagnose für ein Mädchen, welches gerade sechs Jahre geworden ist, ist eine Nadel im Heuhaufen, vor allem, wenn keine geistige Beeinträchtigung vorliegt. Das bekommt man wirklich nur, wenn die Beeinträchtigung sehr schwer ist.

  • Ihr seid in NRW in der 5. Schulwoche.

    Die Eltern haben die Schule vorab über die Diagnosen informiert, demnach wissen die Lehrkräfte also um die Beeinträchtigung und konnten sich vorab informieren.

    Es gibt eine bewilligte I-Hilfe, die das Kind am Vormittag unterstützen kann.

    Das Kind zeigt sich in der Schule angepasst.

    Vielleicht sind die Lehrkräfte sogar über mögliche Ausprägungen informiert, aber ihre Vorstellungen oder Erwartungen oder Beobachtungen sind andere.

    Ichbindannmalweg

    Wie würdest du als Lehrkraft reagieren? Du übernimmst eine Klasse mit 29 sehr individuellen Kindern, die du dann beobachten und als Klasse zusammenbringen musst. Einige Kinder zeigen sich sofort auffällig, andere wenig, andere schüchtern, wieder andere zeigen nach 4 Wochen bereits auffallend große Schwächen hinsichtlich der basalen Kompetenzen. Für ein Kind, das gar nicht auffällig wirkt, gibt es eine I-Hilfe, mit der alles abgesprochen werden kann, was aber nicht notwendig zu sein scheint, da das Kind sich, obwohl es nicht im KiGa war und eine größere Gruppe nicht gewohnt ist, in der Schule recht angemessen verhält.

    So sehr ich die Not der Eltern verstehe, sofern man das überhaupt kann, wenn man selbst kein Kind mit solchen Diagnosen hat, die Schule könnte schlicht ein anderes Bild von diesem Kind haben und daraufhin das Drängen der Eltern absolut überzogen empfinden, da es am Vormittag gut läuft und ganz andere Kinder gerade weit mehr Aufmerksamkeit und Zuwendung (und Gespräche) benötigen.

  • Danke für die Erklärungen. Interessanterweise kenne ich gerade privat eine Familie, wo genau das gleiche abläuft. Kind wird in der Schule für normal befunden, Autismus-Spektrums-Diagnose liegt seit kurzem vor, Schule wirft den Eltern vor, Schwierigkeiten zu sehen, wo keine sind, Eltern finden, Kind wird in der Schule überfordert (nicht inhaltlich, HA gelingen selbstständig), die Nachmittage beginnen und enden im Geschrei. Laut Eltern. Kind verweigert die Schule. Aber auch die Eltern gehen nicht arbeiten (zumindest nicht außer Haus). Schwierig, da irgendwas zu sagen. Kindergarten war auch schon schwierig, Trennungsängste, Rückstellung. An wem liegt's?

    Ich kenne Kind und Eltern und finde alle "normal", aber das heißt ja überhaupt gar nix. Unsre beiden Kinder hatten die LK des Kindes selbst 2 Jahre lang und alles war tippitoppi. Woran liegt es also?

    Ich will damit sagen, dass man als Außenstehender echt wenig sagen kann.

    Alles Gute der Familie.

  • Woran liegt es also?

    Es liegt an nichts, es ist die Ausprägung des Autismus-Spektrums.

    Das Kind maskiert am Vormittag, das sehen die Lehrkräfte und alles wirkt halb so schlimm.

    Dabei braucht das Kind aber sehr viel Kraft und ist mittags total erledigt und zeigt die Anstrengung und den Kummer deutlich im häuslichen Umfeld, wo das Kind nicht maskieren muss. Das sehen die Eltern und finden es mehr als schrecklich.

    Beides gehört zusammen und für beides braucht es Verständnis - von allen Seiten.

    Es braucht durch Absprachen eine Lösung, die dem Kind den Vormittag erleichtert, obwohl das nicht notwendig erscheint, durch Gewöhnung kann sich auch einiges ergeben. Die niederschwelligen Vorschläge (Kopfhörer, anderer Platz für Arbeitsphasen) fand ich bisher gut umsetzbar, ohne jedoch die Klasse /Schule zu kennen, da muss man vor Ort gucken, was möglich ist. Mit einer (hoffentlich guten) I-Hilfe an der Seite hat man ja eine Menge Optionen und schon einen schweren Brocken gestemmt.

    Zudem kennt man nur die eine Sichtweise und kann nicht wissen, was in der Schule bereits umgesetzt ist (Absprachen mit der I-Hilfe, Auszeiten o.a.)

  • Die I Kraft ist noch recht neu und ersetzt eine andere, die leider nicht fähig war, auf das Kind aufzupassen. Es ist mehrfach weggelaufen und wurde von Fremden zurück zur Schule gebracht. Soviel zu: es gab keine Probleme… völlig irritiert hat mich in diesem Zusammenhang die Aussage der Schulleitung: Es sei normal, dass die Grundschüler während der Schulzeit im nahegelegenen Supermarkt einkaufen gehen … Ich unterrichte am Gymnasium, selbst da wird streng darauf geachtet, dass das nicht vorkommt in der SEK 1!

    Auch nach diesen Vorfällen gab es kein Gespräch mit den Lehrern, sondern nur eine Auseinandersetzung mit der Leitung, die auf einen Schulbesuch ohne I Kraft bestanden hat. Das Kind war dann durch einen Facharzt für die Zeit ohne I Kraft mit Attest zuhause.

    Auch die neue Kraft hat keinerlei Erfahrung mit dem Autismusspektrum. Sie hat aber das Vertrauen des Kindes gewinnen können und gibt sich alle Mühe.

    Es ist jetzt wirklich nicht so, dass das ein gefragter Job für gutes Geld ist…

  • Wie ich reagieren würde:

    1. Berichte und Diagnosen einsehen. Dann sollte sofort klar sein, dass man die Eltern ernst nehmen muss.

    2. Die Eltern spätestens bei der Bitte um ein Gespräch anrufen. Bei uns wäre eine angemessene Frist für einen Rückruf 2 Tage. Lage checken, eventuell bei Bedarf ein persönliches Gespräch ansetzen. Experten wären mir sehr willkommen, den Anwalt will ich da auch nicht sitzen haben.

    Ich hatte schon einige Kinder mit Behinderung und I Kraft im Unterricht, wir haben immer alle Probleme unbürokratisch und zur Zufriedenheit aller im netten Kontakt gelöst. Einen Fall von Schulverweigerung hatte ich auch, der ist leider trotz aller Bemühungen seitens der Schule und den Eltern nicht gut ausgegangen. Da hätten wir uns über fachliche Unterstützung sehr gefreut. Ein Kind so zu verlieren war sehr traurig.

  • So eindeutig steht das leider nicht da, deswegen frage ich ja.

    Moment, da war etwas…

    Nicht die Schule hat die Eltern gebeten, zu einem Gespräch zu kommen, sondern die Eltern haben mit Nachdruck überhaupt irgendein Gespräch eingefordert. Selbst das macht die Schule nicht freiwillig in dieser Situation.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die I Kraft ist noch recht neu und ersetzt eine andere, die leider nicht fähig war, auf das Kind aufzupassen. Es ist mehrfach weggelaufen und wurde von Fremden zurück zur Schule gebracht. Soviel zu: es gab keine Probleme… völlig irritiert hat mich in diesem Zusammenhang die Aussage der Schulleitung: Es sei normal, dass die Grundschüler während der Schulzeit im nahegelegenen Supermarkt einkaufen gehen …

    Das liest sich allerdings erschreckend. Liegt diese Aussage der SL schriftlich vor? Das wäre immerhin eine nachweislich schwerwiegende Verletzung der Aufsichtspflicht, die nicht einfach schweigend hingenommen werden sollte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die I Kraft ist noch recht neu und ersetzt eine andere, die leider nicht fähig war, auf das Kind aufzupassen. Es ist mehrfach weggelaufen und wurde von Fremden zurück zur Schule gebracht. Soviel zu: es gab keine Probleme… völlig irritiert hat mich in diesem Zusammenhang die Aussage der Schulleitung: Es sei normal, dass die Grundschüler während der Schulzeit im nahegelegenen Supermarkt einkaufen gehen …

    Puh. 😥

    Da hat das ASS-Kind dann womöglich auch mehr zu maskieren, als vorher absehbar war.

  • Es sei normal, dass die Grundschüler während der Schulzeit im nahegelegenen Supermarkt einkaufen gehen … Ich unterrichte am Gymnasium, selbst da wird streng darauf geachtet, dass das nicht vorkommt in der SEK 1!

    Kinder ab 7 Jahren dürfen im Rahmen des Taschengeldparagraphen Kleinigkeiten auch ohne explizite Erlaubnis der Eltern kaufen (Quelle). Kinder dürfen sich jedoch nicht verschulden und Eltern dürfen den Kauf bestimmter Waren verbieten.

  • Ähm .... Gymshark. Was auch immer du mit diesem Beitrag sagen wolltest: es ist offtopic.

    Mit dem "Weglaufen während des Unterrichts" hat ein "Kinder dürfen auch ohne explizite Erlaubnis ihrer Eltern Kleinigkeiten einkaufen" absolut gar nichts zu tun.

  • Kinder ab 7 Jahren dürfen im Rahmen des Taschengeldparagraphen Kleinigkeiten auch ohne explizite Erlaubnis der Eltern kaufen (Quelle). Kinder dürfen sich jedoch nicht verschulden und Eltern dürfen den Kauf bestimmter Waren verbieten.

    Schon einmal etwas von Aufsichtspflicht gehört, die damit eindeutig nicht gewährleistet ist und - sollte das tatsächlich billigend in Kauf genommen werden seitens der SL - sogar aktiv missachtet wird? Der Taschengeldparagraph ist an dieser Stelle gänzlich irrelevant. Was machst du noch einmal beruflich?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke für die Rückfrage. Ich habe den Thread von Anfang an mitverfolgt und wollte mich bis dazu auch gar nicht dazu äußern. Mir ist nur der oben zitierte Teil aufgefallen und da wollte ich präzisieren, dass Kinder und Jugendliche durchaus im begrenzten Umfang eigenständig Käufe tätigen dürfen. Ich habe "Schulzeit" (im Kontext Grundschule/Sek I) als Pausenzeit interpretiert - natürlich nicht während des Unterrichts selbst. Sollte ich mich da verlesen haben, bitte ich um Entschuldigung.

  • Danke für die Rückfrage. Ich habe den Thread von Anfang an mitverfolgt und wollte mich bis dazu auch gar nicht dazu äußern. Mir ist nur der oben zitierte Teil aufgefallen und da wollte ich präzisieren, dass Kinder und Jugendliche durchaus im begrenzten Umfang eigenständig Käufe tätigen dürfen. Ich habe "Schulzeit" (im Kontext Grundschule/Sek I) als Pausenzeit definiert - natürlich nicht während des Unterrichts selbst. Sollte ich mich da verlesen haben, bitte ich um Entschuldigung.

    Noch mal: Die Aufsichtspflicht ist nicht gewährleistet, wenn SuS während der Schulzeit- dazu gehören selbstredend auch Unterrichtspausen - das Schulgelände unbegleitet verlassen. Wenn da einem Kind etwas passiert kommt eine Schulleitung, die das toleriert ebenso in Teufels Küche, wie Lehrkräfte, die Pausenaufsicht haben und das nicht unterbinden. Und mit „Teufels Küche“ sind nicht nur beamtenrechtliche Konsequenzen gemeint, sondern zuallererst auch straf- und zivilrechtliche Folgen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das Thema wurde mal vor 14 Jahren hier im Forum besprochen (siehe hier). Im Kern bin ich bei dir, dass gerade in der Grundschule, aber auch in der Sek I die Aufsichtspflicht gewahrt bleiben muss.

    In BW dürfen Kinder und Jugendliche ab Klasse 5 mit schriftlicher Erklärung der Eltern im Rahmen der Mittagspause das Schulgelände verlassen. So handhaben wir das bei uns auch. Dieses Recht kann bei pädagogischen Bedenken auch eingeschränkt werden. Praktisch kenne ich Fälle aus meinem Bekanntenkreis, bei denen in Einzelfällen nach Augenmaß entschieden wird ("ist ja um die Ecke" und "Er/Sie ist vernünftig."), aber das ist natürlich eine Grauzone und geht nur solange gut bis dann doch mal etwas vorfällt.

  • Gymshark - wir sind hier in Klasse 1 unterwegs.

    Dein Posting hat rein gar nichts mit der Situation zu tun. Und ich denke, dass du einverstanden bist, wenn ich es (bzw: sie) morgen früh im Rahmen meiner Aufgaben als Moderator einfach entferne.

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