Beiträge von CDL


    Ich habe voraussichtlich die Möglichkeit, an einer Schule zu unterrichten. Der Haken and er ganzen Sache ist, dass ich jedoch nur als Angestellt im Rahmen des Feststellungsverfahrens unterrichten sollte.


    Gibt es hier Quereinsteiger, die über das Feststellungsverfahren angestellt sind und unterrichten? Wie habt ihr den Einstieg in die Schule und das Feststellungsverfahren erlebt? Wie geht es euch mit dem Gefühl, weniger Gehalt zu bekommen und kein 2. Staatsexamen zu haben?

    Also verstehe ich das richtig: Du darfst an einer Schule unterrichten ohne Lehramtstudium, ohne Referendariat, direkt rein, möglichst lerneffizienten Unterrricht machen (ohne je gelernt zu haben, was das bedeutet), Noten geben (hoffentlich ohne "Würfel") und wirst, obwohl das erstmal faktisch eine Ausbildungsphase für dich ist, dennoch bereits bezahlt? Was genau ist daran ein "Haken" oder auch "Problem"? Ich finde, das klingt verdammt fair, geht mir im Ref schließlich nicht anders, dass ich für die gleiche Arbeit weniger Geld erhalte als meine fertig ausgebildeteten Kolleginnen und Kollegen, da ich eben noch keine voll qualifizierte Lehrkraft bin und erstmal noch an ganz vielen Stellen von der Erfahrung (und Qualifikation) meiner Kollegen beiderlei Geschlechts profitiere.


    Wenn sich das für dich anders anfühlen sollte (wonach der Post klingt): Qualifikation hilft mademoiselle Sopa und darf man als Lehrer durchaus auch leisten angesichts der Berufswahl und dem, was wir am Ende unseren SuS abverlangen!

    In welchem Bundesland bist du denn tätig?


    Für BaWü würde grundständig gelten, dass man als Lehrer seinen Wohnort schulortnah wählen sollte, nicht umgekehrt eine Zuweisung erwarten darf. Begründete Ausnahmen können im Fall einer Schwerbehinderung beispielsweise eine medizinische Behandlung sein, die einen örtlich bindet, da sie unter unter deutlich erschwerten Bedingungen an einem anderen Ort möglich wäre (z.B.Bindung an Uniklinik, Facharztmangel...). Da käme es auf Nachweise an. (Oder eben auf die schriftliche Zusage des Schulamts...)


    Was das Problem mit der Verbeamtung anbelangt: Unbedingt den Widerspruch mit Unterstützung von Gewerkschaft und örtlicher Schwerbehindertenvertretung weiterverfolgen. In BaWü wäre das im Ref die Schwerbehindertenvertretung am zuständigen RP, nach dem Ref die Schwerbehindertenvertretung im örtlichen Schulamt. Gerade der Druck eines anwaltlichen Schreibens kann da beispielsweise den Willen zur erforderlichen Einzelfallprüfung ganz enorm erhöhen.

    Nota bene: Ich sah mal ein sehr amüsantes Interview mit Herrn Kohl in dem er erklärt hat, wie es zum 3. Oktober kam. Demnach wusste er irgendwann, aha, es wird wohl Herbst werden, bis die Verträge unterschrieben werden. Daraufhin rief er beim Deutschen Wetterdienst an und fragte nach, welcher Tag im Herbst statistisch gesehen der schönste sei (also mit der geringsten Regenwahrscheinlichkeit). Das war eben der 3. Oktober und so hat man an diesem Tag die Verträge zur Wiedervereinigung unterschrieben. Kein Scheiss ... original von Helmut Kohl in einem Interview so erzählt. Und jetzt sag noch einer, wir hätten keinen wirklich coolen Nationalfeiertag. Man müsste ihn nur noch gebührend feiern, dass können die Schweizer am 1. August erheblich besser. :super:

    Die Geschichte hat mir ein Kollege am 9.11 auch erzählt.


    (Als ich -wie die Mehrheit meiner Kollegen zumindest aus GK, WBS, G, Reli, D und so wie es zu meiner eigenen Schulzeit bereits meine Lehrer jedes Jahr am 09.11 gemacht haben- mit ausnahmslos allen meinen Klassen an diesem Tag rund 15min über den historischen Gehalt des Tages gesprochen habe. Ja, da ging es auch um Dinge wie die doppelte Ausrufung der Republik oder die Wiedervereinigung, vor allem aber darum, warum dieser Tag kein Nationalfeiertag werden konnte, da das zutiefst verächtlich gegenüber den Opfern der Reichspogromnacht wäre und damit gegenüber den Werten, denen sich die Bundesrepublik Deutschland im Mai 1949 verpflichtet hat und die in BaWü mit Teil der Vereidigungsformel sind: "„Ich schwöre, daß ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." §71 Landesbeamtengesetz BaWü)


    Offenbar hat der Deutsche Wetterdienst da auch gute Arbeit geleistet, denn besagter Kollege hat sich direkt auch eine Statistik besorgt über das Wetter am 3.Oktober seit 1990 und es gab wohl wirklich immer zuverlässig Sonnenschein an diesem Tag. 8) Auch wenn ich kein Kohl-Fan bin, finde ich, da hat er uns doch einen wirklich schönen Nationalfeiertag ausgewählt, der noch dazu immer perfekt zwischen Sommer- und Herbstferien liegt als kleines Bonbon.

    Wenn ich mal von BaWü ausgehe: Schwerbehinderung kann dazu führen, dass man im Ref mehr freie Tage bekommen kann in der Prüfungsphase. So hat man Anspruch auf maximal 3 freie Tage, darf vor Prüfungsteilleistungen maximal einen nehmen, vorausgesetzt die Prüfung fällt weder auf einen Montag noch liegt sie nach einem Feiertag. Mit Schwerbehinderung kann diese Regel ergänzt werden um weitere Tage (damit vor jeder Prüfungsteilleistung ein freier Tag möglich wäre), ggf.kann es ermöglicht werden 2 Tage am Stück zu nehmen etc. Auch eine Pause zwischen einer Lehrprobe und dem anschließenden Kolloquium könnte mit Schwerbehinderung verlängert werden oder das direkt auf die Lehrprobe folgende Kolloquium auf den Folgetag verschoben werden zur Entlastung. - Da sind mit anderen Worten sehr viele, sehr individuelle Regelungen möglich, je nach Art der Erkrankung, der daraus resultierenden Belastung und dem, was rein rechtlich gesehen bei euch im Bundesland möglich ist in diesem Bereich und dann auch tatsächlich abgesprochen und in Anspruch genommen wird.
    In BaWü könnte das kein Mentor für seinen Mentee in Erfahrung bringen, da müsste sich der Anwärter/die Anwärterin selbst mit dem Prüfungsamt (in eurem Fall dann wohl die OBAS-Stelle) absprechen- unter Umständen unter Heranziehung der zuständigen Schwerbehindertenvertretung am jeweiligen RP (die sind für Referendare zuständig in BaWü). Fände ich persönlich auch eigentümlich wenn es anders wäre. Schließlich sind wir- Ausbildungssituation hin oder her- erwachsene Menschen, die imstande sind ihr Leben selbständig zu organisieren.

    Ich zähle in NRW nach Abzug der beweglichen Ferientage, die jede Schule legen kann, wie sie will, 39 Schulwochen. Ohne die beweglichen Ferientage wären es 40 Schulwochen.

    Also ich mag zwar unsere Verteilung in BaWü sehr, würde mich aber keinesfalls beklagen über die drei zusätzlichen Wochen von NRW. 8) (Auch wenn ich dann an meinen Stoffverteilungsplänen teilweise verzweifeln würde ...)

    Stimmt, 100€ mehr oder weniger bemerkt man- zumindest zu Beginn, bis man seinen Lebensstil angepasst hat. Ich habe im Ref nochmal etwas weniger zur Verfügung, komme hochgerchnet mit Mitgliedschaften in Gewerkschaft, politischer Partei, sozialer Verein und einer monatlichen Spende an Plan International auch auf annähernd 100€, die mir persönlich nicht mehr zur Verfügung stehen. Geht auch mit deutschen Lebenshaltungskosten, ist am Ende alles nur eine Frage der persönlichen Prioritäten.

    Also in BaWü gibt es halt insofern "Winterferien" als viele Schulen rund um Fasnet einige bewegliche Ferientage an die Feiertage dranhängen, so dass eine komplette Ferienwoche entsteht. Sind sehr zuverlässige Ferien hier bei uns in der Gegend, da die Fasnetsvereine in Interesse daran haben, dass die Schule in dieser Zeit dicht sind (und gerne auch vorbeikommen, die SuS "befreien" am Schmutzigen), aber dafür eben alle Jahre zu einem anderen Datum. Letztes Jahr war der 06.02 der letzte Schultag meine ich- also kurz nach Beginn des 2.Halbjahrs- dieses Jahr wird es der 21.02 und damit deutlich später, da Ostern entsprechend später liegt im Jahr.


    Ich würde den Kollegen und Schülern in SWH insofern absolut ihre alljährlichen Winterferien gönnen, denen in Brandenburg, Hessen und einigen anderen BL endlich mal Pfingstferien und waren es nicht die armen Berliner, die besonders wenig Feiertage im Jahr haben- davon auch mal direkt 3 mehr, denn so sexy ist die Feiertagsarmut nun ja auch nicht aus Arbeitnehmerperspektive. Dafür hätte ich gerne mal wieder Sommerferien schon im Juli, statt bei 34 Grad Celsius Außentemperatur in über 40 Grad Celsius heißen Schulräumen arbeiten zu dürfen...

    Das würde ich auch aktueller halten. Die historischen Bezüge sollten in der Sek.II im Geschichtsunterricht bereits behandelt worden sein, also bleib bei der Geschichte von morgen. Such dir einen Konflikt wie den INF-Vertrag als Aufhänger heraus, erarbeite daran beispielhaft mit den SuS die Akteure und deren Interessenlage. Danach bietet sich auf jeden Fall ein diskursiver Austausch an (Fishbowl, Talkshow etc.) um zu einer Urteilsphase überzuleiten. In jedem Fall einen problemorientierten Aufbau wählen. Da passt eine Bildergalerie für mich erstmal nicht dazu.

    Eine Schule bei uns im Ort (Sek.I) handhabt es so, dass direkt hinter der Tür zum L-Zimmer der Tisch der Referendare ist. Sind diese frei, werden sie als erste vom SL für Vetretungsstunden herangezogen. Da die Refs auf ein gutes SL-Gutachten agewiesen sind, wehren sie sich nicht. (Habe zwei Mitanwärter an der Schule, die im Seminar regelmäßig von dieser Praxis berichtet haben.)


    Bei uns an der Schule fallen frühzeitig bekannte Randstunden meist aus (Sonderfall: Betreuung von Ganztagesschülern), ansonsten werden oft Kollegen im Nebenzimmer zur Mitbetreuung einer 2.Klasse eingeteilt. Zusätzlich haben die Vollzeitkräfte damit zu rechnen 2-3x/Monat in Hohlstunden als Vertretung eingeteilt zu werden, wobei dann aber darauf geachtet wird, dass dies möglichst gleichmäßig auf alle Kollegen verteilt wird. Dennoch trifft es Kollegen mit vollem Deputat natürlich bedeutend häufiger, da diese öfter an der Schule bereits anzutreffen sind im Vertretungsfall.

    So, die Antwort vom Schulrechtler (*des Schulrechtlers für D-Kollegen und Nicht-Süddeutsche) ist inzwischen auch da (BaWü): Um Stunden so umzudeklarieren bedarf es einer Änderung der Stundentafel, dafür braucht man Beschlüsse von GLK und Schulkonferenz.


    = Rechtlich in BaWü möglich, vorgegebenen Weg (GLK/Schulkonferenz) einhalten, dann könntet ihr das so machen

    Ich persönlich wäre da skeptisch. Viele Studien zu nachhaltiger Entwicklung zeigen, dass eine solche nicht dadurch besonders gut ermöglicht wird, dass man Einzelpersonen unterstützt, sondern indem man ganze Gemeinschaften stärkt und hier eben vor allem mit Bildungsangeboten arbeitet (Schulen für Kinder, Fortbildungsangebote für Farmer zu nachhaltigem Ackerbau und Viehzucht, Gesundheitsvorsorge für Schwangere,...) und Geldleistungen nicht bedingungslos gibt, sondern z.B. in Form von Mikrokrediten (die dann vor allem an Frauen ausgegeben werden und eben nicht an die Fritzchens und Franzchens, da Frauen häufiger Geld und Einkommen dafür verwenden, dass ihre Familien vorankommen und das Geld in Bildung und Gesundheit ihrer Kinder investieren (vgl.Mikrokreditstudien), während Fritz und Franz das Geld eher für die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse einsetzen.). Auch die aktuellen Ergebnisse zum bedingungslosen Grundeinkommen in Finnland bestärken das, denn Familien/Personen, die ein solches Grundeinkommen erhielten waren zwar signifikant zufriedener und glücklicher, da sie weniger Existenzängste hatten, allerdings gab es keine signifikanten Unterschiede im Arbeitsverhalten.


    1000€ im Jahr bei einem Jahresdurchschnittseinkommen von 400€ sind auch keine Hilfe zur Selbsthilfe mehr, sondern bedeuten ganz unerwartet unvorstellbaren Reichtum für eine Familie oder sogar nur einen Menschen, der bislang weniger als die Hälfte davon hatte. Überleg dir einmal, was das umgerechnet auf Deutschland bedeuten würde und was für eine Überforderung das auch ganz schlicht und ergreifend sein kann, gerade vor dem Hintergrund, dass die gesamte Umgebung plötztlich soviel ärmer ist als man selbst. Ja, in der besten aller Welten würde ein Mensch, der davon profitiert dafür Sorge tragen, dass seine Gemeinschaft ebenfalls von dem Segen profitiert. Da du als Lehrer um die menschlichen Schwächen weißt würde ich dir hier etwas weniger Sozialutopie und etwas mehr Realismus anraten: Wenn du innerhalb einer gesamten Dorfgemeinschaft etwas verändern willst, dann such dir entweder eine Organisation mit entsprechender Erfahrung,mit der du zusammenarbeiten kannst oder unterstütze eine lokale Initiative beim Bau eines Schulhauses (o.ä.) oder betreibe hierzulande aktive Aufklärung, damit andere Menschen sich für eine bewusstere Lebensführung entscheiden (die ja ebenfalls ein Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung sein kann). Überleg dir, wo und wie du realistisch und nachhaltig etwas bewirken kannst, sonst verpuffen diese 1000€ einfach nur. Das mag dann für dich vielleicht "nur ein bisschen Geld" sein, dass du verlierst, angesichts der vielen Menschen, die auch hier in Deutschland zumindest in relativer Armut leben, finde ich solch eine Haltung aber höflich formuliert schwierig. Das konterkariert das scheinbare Engagement das du leisten willst und lässt es eher als etwas erscheinen, dass du vor allem für dein eigenes Gefühl machst und eben gerade nicht für andere Menschen.

    Bei uns an der Schule nutzt der SL Konferenzen gerne um Kollegen für einen besonderen Einsatz zu danken oder schreibt kurze Rundmails mit aktuellen Infos, in denen er dann eben auch Kollege A für die Organisation des Konzerts und den Kollegen B und C für Projekt B dankt. Innerhalb des Kollegiums herrscht insgesamt eine eher wertschätzende Grundhaltung, was aber doch nicht unbedingt bedeutet, dass Kollegen immer gedankt würde. So räumt eine Kollegin fast jeden Morgen den Geschrirspüler aus, den sie nachmittags vor dem Heimgehen meist auch einräumt und anschaltet. Die vielen leeren Tassen die von Kollegen einfach nur achtlos vor der Spülmaschine abgestellt werden, statt diese direkt einzuräumen zeigen, dass sich nicht alle darüber Gedanken machen, wer das am Ende eigentlich immer versorgt. "Danke" sagen da nur wenige, mit ein- und ausräumen oder auch einfach nur den eigenen Kram versorgen noch weniger...


    Persönlich ziehe ich meine hauptsächliche Anerkennung zwar aus meiner Arbeit mit meinen Klassen und dem, was ich mit ihnen erreiche und mir erarbeite, bin aber zum Beispiel sehr dankbar dafür, dass wir im Rahmen des Refs mehrere Ausbildungsgespräche mit Schule und Seminar haben die im Grundsatz wertschätzend und anerkennend sind. Im Rahmen dieser Gespräche wird dann eben auch mein Engagement für meinen Kurs oder meine Schule angesprochen und hervorgehoben. Umgekehrt versuche ich im Alltag gerade auch den Kollegen zu danken, die eben die vielen gern übersehenen Kleinigkeiten machen, ohne die der Laden aber halt nicht laufen würde. Auch wenn es wichtig ist sein Selbstwertgefühl nicht davon abhängig zu machen: Von seinen Peers "gesehen" zu werden tut uns am Ende allen gut.

    Ergänzend zur Frage von Cat1970: Ist sichergestellt durch entspechende Pflichtaufgaben, dass die SuS trotz freier Lernzeit auf die vorgegebene Unterrichtszeit in den jeweiligen Fächern kommen werden? Und was spricht dagegen diese freie Lernzeit aus den Poolstunden zu generieren (wäre vermutlich rein echtlich gesehen die sauberste Lösung)?


    Ich habe die Frage auch mal an einen Schulrechtler weitergereicht (BaWü) und kann eine Antwort gerne auch hier einstellen.


    P.S.: Um welche Schulart geht es denn? (Ist ja nicht unwichtig im Hinblick auf die passenden Regelungen im Schulgesetz.)

    Wenn du Mitglied in einer Gewerschaft bist wäre es sicherlich das einfachste den dortigen Rechtsschutz zu kontaktieren und dich detailliert in der Frage beraten zu lassen. Da in so einem Gespräch dann Vertraulichkeit herrscht, kannst du den zugrundeliegenden Vorfall auch schildern, damit man dir auch diesbezüglich Rat oder Unterstützung anbieten kann bei Bedarf.

    Vor dem Hintergrund der von dir genannten Schwerbehinderung würde ich dir zusätzlich zu bereits genannten Hinweisen empfehlen das Gespräch mit deiner örtlichen Schwerbehindertenvetretung zu suchen, um abzuklären, welche Rechte du hast. Dem Schulamt ist am Ende schließlich sicherlich nicht damit gedient, wenn du 23 Prüfungen brav durchziehst, danach aber gesundheitlich bedingt erstmal ein paar Wochen ausfällst.

    (...)In Deutschland ist die Lage für Bewerber im Moment höchst unterschiedlich. Für Bundesbehörden fällt im Prinzip mit dem 40. Geburtstag die Schranke für einen Beamtenjob; geregelt ist das allerdings nur noch in der Bundeshaushaltsordnung, nicht mehr im Beamtenrecht. Besonders großzügig sind Berlin und neuerdings auch Hessen, wo noch mit 50 eine Einstellung möglich ist. In Sachsen und Brandenburg gilt der 47. Geburtstag als Stichtag, in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist es der 45. Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und das Saarland ziehen bei 40 Kerzen auf der Geburtstagstorte den Schlussstrich, Thüringen seit Beginn dieses Jahres 20 Jahre vor dem Erreichen der Pensionsgrenze.

    Das ist doch mal ein netter Überblick für alle, die relativ spät den Weg in den Schuldienst finden, dann aber dennoch maximale Verosrgung und Sicherheit wünschen. :spritze:
    Ich glaube dennoch nicht, dass es eine Veränderung von Altersgrenzen für die Pensionierung den großen Schwung an motivierten Junglehrern (ältere wie jüngere Exemplare) in den kommenden Jahren bringen wird. Möglicherweise bringt es kurzfristig etwas in Bundesländern die bereits jetzt aus schierer Verzweiflung mit Quereinsteigern arbeiten, die nur bedingt fachlich qualifiziert sind (da hatten wir ja zuletzt erst die Diskussion zu Berlin).

    Ja, ich denke dafür sind wir dann eben auch manchmal zuerst Menschen, vor jeder professionellen Rolle. Schön, dass es möglich ist, hier auch einmal über so etwas offen zu schreiben und sich auszutauschen, das weiß ich sehr zu schätzen.

    Das war ja eine abwechslungsreiche Nacht: Verächtlichmachung von Schülern durch einen TN, völlige Ignoranz unseres Rechtssystems und technischer Möglichkeiten durch einen anderen TN. :autsch:


    Habe mir gerade nochmal den Eingangspost durchgelesen. Nachdem es sich ja um einen Kurs an der Uni für angehende Studenten handelt und nicht um einen Vorfall an einer Schule, würde ich dem Verfasser des Plagiats neben der "6" auch noch einmal eine klare Information geben, dass Plagiate im Rahmen des Studiums im worst case bis zur Exmatrikulation (oder Aberkennung von Abschlüssen) führen können zumindest aber eine empfindliche Verlängerung von Studienzeiten zur Folge haben, da Kurse wiederholt werden müssen. Wenn der junge Mann das nicht versteht, wird er sein Studium sicherlich nicht erfolgreich abschließen. Zumindest an meiner ehemaligen Uni gab es für alle Abschlussarbeiten eine offizielle Plagiatskontrolle (durch Mensch und Maschine). Wer da durchfiel wurde, da es immerhin die Examensphase war, tatsächlich exmatrikuliert. (Gab einen Fall in meinem Jahrgang der bekannt wurde.)

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