Zitat von blaugruen
Es wäre hilfreich, dieses Schreiben "der fraglichen Schule" zu verlinken, denn sein Inhalt scheint mehreren Kollegen unbekannt zu sein. Ich informiere mich über das Kultusministerium, andere Stellen, die mir gegenüber weisungsbefugt sind, kenne ich nicht.
Ein Elternbrief einer anderen Schule bringt dir dann genau was? Eine Rechtsquelle wäre wohl, was du dir von mir wünschst mit einer entsprechenden Anweisung des KuMis. 
Da ich die Schreiben über einen Familienverteiler bekommen habe, habe ich keinen Link parat. Ich frage aber sehr gerne beim Ersteller (SL, BW) nach der Rechtsquelle, um diese verlinken zu können. Könnte aber einige Tage dauern, ehe ich das habe, da- wenig überraschend- besagter SL gerade den täglichen Corona-Wahnsinn an seiner Schule (nein, keine Fälle, nur Sorge und Panik von Eltern, Lehrkräften, SuS) zu bewältigen hat. Allgemein bietet die Seite des RKI einige Hinweise für Menschen mit einem erhöhten Risiko, worauf zu achten ist und was dann eben ggf. auch zur Kontaktreduktion zu beachten wäre.
Auf der Seite des KM BW finde ich aktuell zur Frage der Schulpflicht trotz Infektionsrisikos folgende Antwort (die sich ja übertragen lässt):
Immungeschwächte Personen bzw. Personen mit einem besonderen gesundheitlichen Risiko sollten die Situation mit ihrem Arzt
abklären und dessen Rat folgen.
Ich denke eigentlich, dass das klar genug ist, so dass ich jetzt dafür nicht weiter nachfragen müsste.