Beiträge von Der Germanist

    Ich wäre auch nicht gekränkt, wenn meine Schulleitung mir gesagt hätte: ,,Aus diesen und jenen Gründen können wir das leider nicht realisieren." Dann kann ich immer noch schauen, ob es eine andere Schule gibt, die sich auf meine zwei Wünsche einlässt. Ich war aber nicht auf ein so unfreundliches, ablehnendes Gespräch vorbereitet, wie ich es heute mit ihr geführt habe.


    Ich kann auch verstehen, dass sich Kollegen von solchen Threads wie meinem getriggert fühlen, aber mir geht es nicht um Teilzeitarbeit im Allgemeinen, sondern um meine Rechte, während ich in der Elternzeit bin und mich selbst vertrete.

    Ich kenne wieder deine SL noch deine finanzielle Situation, aber wäre es eine Möglichkeit, bei der Schulleitung zu erfragen, ob diese mit einem Mehr oder Weniger an Stunden dir eher entgegenkommen könnte?

    Warst du vorher Vollzeit an der Schule? Dann könnte ein Grund für das miesepetrige Verhalten sein, dass die SL sich ausrechnet, nur max. 13,5 Stunden für eine Vertretungskraft ausschreiben zu können - dafür kriegt man je nach Region nicht unbedingt jemanden, den man haben will.

    Du darfst in der Elternzeit in Teilzeit keine Mehrarbeit machen, weil dadurch der Anspruch auf Elterngeld erlischt.

    Da fehlt dir dann ein Wissen, denn doch, in Elternzeit hast du deutlich mehr Rechte. s.u.

    Mehrarbeit ist nicht erlaubt in Elternzeit, also kein Wunsch, sondern eine Vorgabe.

    Das ist so für NRW, woher die TE stammt, nicht korrekt: Zitat aus dem Merkblatt Mehrarbeit der BR Münster:

    Teilzeit in Elternzeit

    Bei Lehrkräften, die Teilzeit in Elternzeit mit maximal zulässiger Stundenzahl ab-

    solvieren (30 von 41 Zeitstunden umgerechnet z.B. 18,5/25,5 Wochenstunden) ist

    darauf zu achten, dass diese absolute Höchstgrenze gem. § 15 Abs. 4 S. 1 BEEG

    im monatlichen Durchschnitt nicht überschritten wird, da ansonsten die Vorausset-

    zungen für den Bezug von Elterngeld entfallen würden. Daher sollten die Lehr-

    kräfte, die Teilzeit in Elternzeit mit maximal zulässiger Stundenzahl leisten, grund-

    sätzlich nicht zu Mehrarbeit herangezogen werden. Falls doch, ist zur Vermeidung

    der unerwünschten Rechtsfolgen binnen Monatsfrist ein Ausgleich im selben Um-

    fang einzuräumen, damit sich die monatliche Durchschnittsstundenzahl nicht un-

    zulässig erhöht.

    Und die TE spricht ja lediglich von 12 Wochenstunden, wenn ich das richtig gelesen habe. Oder habe ich einen Denkfehler?:autsch:

    was ich in den entsprechenden Threads hier aber immer wieder herauslese, können SLen sich nicht einfach einen komplett schlanken Fuß machen, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht.

    Die KollegInnen, die sich selbst vertreten wollen, können aber auch nicht davon ausgehen, dass ihnen ein Plan nur nach ihrem Gusto gebastelt wird (s. 2. Absatz bei CDL).

    Darf man gegen seinen Willen gezwungen werden, Vertretungsstunden zu leisten, obwohl man nicht normal in Teilzweit arbeitet, sondern sich während der Elternzeit stundenweise selbst vertritt?

    In NRW gehört das laut ADO zur Dienstpflicht für jede Lehrkraft (abgesehen von GdB ab 50% ?), unabhängig ob Voll- oder Teilzeit. "Unnormale" Teilzeit gibt es meines Wissens nicht.

    -Muss man während der Elternzeit unbedingt an der ,,eigenen" Schule arbeiten oder gäbe es auch die Möglichkeit, für die Dauer eines Jahres (während des Bezugs von ElterngeldPlus) an einer anderen Schule zu arbeiten? (Ich denke schon länger über einen Versetzungsantrag nach und das Gespräch heute hat mich ehrlich gesagt nur wieder darin bestätigt.)

    Wenn jemand eh versetzt wird, kann er sich an der neuen Schule selbst vertreten, solche Fälle kenne ich. Theoretisch müsste das möglich sein, ich weiß aber nicht, ob der Aufwand höher ist als für eine "normale" Vertretungskraft und eine Schulleitung den Aufwand scheut. Vielleicht ergibt sich daraus etwas für eine spätere Versetzung?

    Ich erkläre mir das so, dass es schlicht niemand merken würde, ob der Beamte wieder da ist oder nicht.

    Das ist aber auch in der Schule für die Vertretungsplaner durchaus nett, wenn die nicht rätseln müssen, ob um kurz vor 8 die Lehrkraft, die schon einige Tage krank ist, sich erneut krankmeldet. Die freuen sich über die definitive Info "Bin wieder an Bord!" (= Gesundmeldung)

    Ich weiß nicht, wie es in RLP genau geregelt ist. In NRW haben Beamte einen Anspruch, wenn dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Wenn die SL sich bei kleinen Kindern weigert, würde ich den Lehrerrat/Personalrat einschalten. Ob die KollegInnen, von denen Haubsi1975 spricht, aus familiären oder anderen Gründen teilzeitbeschäftigt sind, dürfte aber andere Lehrkräfte zunächst nichts angehen.

    Das heißt, die SL, die mir das erzählt haben (2, wenn ich selbst Teilzeit angemeldet hätte / habe, eine andere einfach so zufällig, aber in einem ähnlichen Kontext ("Wenn X reduziert, belastet es uns alle"), haben entweder keine Ahnung oder versuchen, auf die Tränendrüse zu drücken?

    Vielleicht hängt es damit zusammen: Wenn eine Lehrkraft - insbesondere eine geschätzte ;) - in Teilzeit gehen will, ist es erst einmal ein Verlust für die Schule. Zwar wirkt sich das auf die Stellenanteile aus (die Personalausstattungsquote wird geringer), was bedeutet, dass die Schule anderweitig Ersatz bekommen könnte (über Versetzung oder irgendwann Stellenausschreibung); aber die Stelle muss dann auch erst einmal besetzt werden - und das kann dauern oder gar nicht stattfinden.

    Wir hatten sdui für die Vertretungsplanung, ich meine 2019/20. Es war damals noch für ein Jahr umsonst, das Jahr hat uns aber bestätigt, dass man doch lieber Geld in die Hand nehmen sollte... Ständig funktionierte etwas nicht, die Synchronisation mit den Boards in der Schule lief nicht rund; ob die Synchronisation mit unserem jetzigen digitalen Kommunikationswerkzeug (IServ) funktionieren würde, weiß ich nicht.

    Vielleicht ist auch momentan alles ausgereift; dann waren wir Versuchskaninchen.

    Na ja, jetzt mach mal halblang. Es kann nicht jeder im Elend aufwachsen.

    Ich muss plattyplus völlig Recht geben: Es gibt leider viele (meist, aber nicht nur) Jungen oder junge Männer, die ihr pseudo-cooles Verhalten nie richtig gespiegelt bekommen haben - und dann natürlich glauben, damit überall so durchzukommen. Da ist dann leider der Ordnungsamtsbeamte, der Grenzbeamte, der Ausbilder im Handwerksbetrieb etc. nicht ganz so lässig wie die MitschülerInnen, die jede Handlung bejubeln, oder die Kolleg*innen, die alles durchgehen lassen...

    Bitte vergiss das Argument nicht, wenn du irgendwann im Pflegeheim den Hintern von einer Pflegerin abgewischt bekommst und besteh darauf, einen Pfleger zu bekommen.

    Das Argument sticht m. E. nicht in Bezug auf den schulischen Kontext: Ein Heranwachsender oder eine Heranwachsende mit all den Problemen, die er oder sie im Prozess des Heranwachsens auf sich zukommen sieht und mit sich ausmachen muss, ist eindeutig anders zu betrachten als ein Erwachsener, der in seinem Selbst gefestig ist (sein sollte). Natürlich muss man @Djinos Abwägungen sehr ernst nehmen, aber der Grundsatz bspw. beim Schwimmen sollte sein: nach Möglichkeit eine männliche und eine weibliche Lehrkraft.

    An meinen bisherigen drei Schulen hatte ich keine Probleme wie die, die in den letzten Beiträgen durchklingen.

    Wir sind uns aber einig, dass bei einer akzeptablen Schulleitung solche regelmäßigen Gespräche - ob sie jetzt einmal im Jahr oder alle zwei Jahre stattfinden - durchaus sinnvoll sein könnten für einen selbst (weitere eigene Karriereplanung) oder für die SL (wie tickt mein Kollegium, welche blinden Flecken habe ich)?

    Ich glaube, es gibt in manchem Kollegium viele gute Lehrkräfte, die ein bisschen unter dem Radar fliegen, weil sie nicht proaktiv auf die SL zugehen. Die würden so mehr Wertschätzung erfahren.

    Es ist natürlich wichtig, wie oben bereits erwähnt wurde, dass die Kenntnisse schon gut sein sollten... In der Uni ist mir und anderen aufgefallen, dass Lehrkräfte, die Fremdsprachen unterrichten, aber keine Muttersprachler waren, meist besser erklären konnten als die Muttersprachler, die die Regeln internalisiert und nie hinterfragt haben. Die Nicht-Muttersprachler mussten sich diese Regeln erarbeiten, kannten sie dafür aber auch. Eine ganze Reihe von Kommilitonen ist zumindest in den Einführungsveranstaltungen lieber zu den Nicht-Muttersprachlern gegangen.

    Langer Rede kurzer Sinn: Ein Migrationshintergrund muss kein Nachteil sein.

    Ich frage mich nur, wie man das ändern kann - so wie ich den Schüler einschätze, wird er es nicht ändern. Man kann das ja auch nicht üben.

    Da es sich um eine eklatante Verweigerung gegenüber zentralen Aussagen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule handelt (vgl. § 2 SchulG NRW), ist ein Gespräch darüber mit dem volljährigen Schüler und der Stufen- oder Schulleitung mittelfristig nicht zu vermeiden, wenn ein Gespräch mit z. B. einer Sozialpädagogin nichts gebracht hat. Die Frage ist, wie weit man das eskalieren kann mit § 53?

    Wenn der Schüler jetzt in der Sek. II ist, frage ich mich zudem, wie die Vorgeschichte aussieht. Der Schüler wird in dieser Hinsicht ja nicht erst im neuen Schuljahr auffällig geworden sein, oder?

    In welchen Fällen ist denn dann die Mehrarbeitsabrechnung anders als bei Vollzeitbeschäftigten?

    Ein weiterer Unterschied ist, dass bei Teilzeitkräften, wie oben schon beschrieben, jeweils die Woche zu betrachten ist und schon die erste zusätzliche Stunde Mehrarbeit zählt. Bei Vollzeitkräften ist der Monat die Bezugsgröße, d. h. eine Mehrarbeitsstunde in Woche 1 muss mit einer Ausfallstunde in Woche 4 verrechnet werden, und die ersten Mehrarbeitsstunden macht die Vollzeitkraft "für lau".

    Aber wie es so aussieht, ist die Lage ja auch eindeutig uneindeutig und Festlegen bringt nicht viel.

    Bitte Beitrag #5 noch einmal lesen. Es ist - für schulische Belange: ziemlich eindeutig - geregelt. Darüber hinaus kann die Fachkonferenz nichts festlegen hinsichtlich der Gewichtung, sie kann allenfalls kenntlich machen, auf welcher Basis die Note für die Sonstige Mitarbeit erteilt wird.

    Nerven würde mich nur bei solchen Versicherungen, dass Das Geld einfach weg wäre, wenn der Schadensfall nicht eintritt.

    Bitte, bitte, lieber Gott, lass das Auto einen Abhang hinunterrollen (Vollkasko), lass meine Kinder das Nachbarhaus abfackeln (Privathaftpflicht), lass mich zeitnah eine Depression bekommen (DU), lass mich eine Krebserkrankung und die teure Chemo erhalten (PKV), mein Fahrrad gestohlen werden (Hausrat), außerdem mein Haus in den Fluten untergehen (Gebäude) und mich möglichst früh sterben, wenn ich noch nicht so viele Beiträge gezahlt habe (Risikolebensversicherung), damit ich am Ende finanziell auf jeden Fall ein Plus mache!

Werbung