Beiträge von Der Germanist

    Aber Brückenbauer!

    Lateinisch "pontifex". Und wenn er so weitermacht, macht er dem "pontifex maximus" in Rom Konkurrenz - dahin wird er verschwinden müssen, wenn er nicht bald konkreter wird mit seinen Vorschlägen zum Brücken-Lockdown. Im Übrigen könnte er auch einmal überlegen, ob es so sinnvoll ist, Treffen mit anderen Personen nur im öffentlichen Raum einzuschränken, im privaten aber ausdrücklich nichts (außer Feiern) zu verbieten (§ 1 (5) der Coronaschutzverordnung, seit Monaten unverändert). Andere Bundesländer greifen aus Infektionsschutzgründen auch in den Privatbereich ein.

    Ich weiß ja nicht, wie es am Weiterbildungskolleg ist, am Gymnasium hat man aber bei dieser Tätigkeit eine Vielzahl an (Teil-)Aufgaben; nicht umsonst heißt es "Koordination" der Studien- und Berufsorientierung. Im StuBo-Erlass gibt es übrigens folgenden Passus: "Die teilnehmenden öffentlichen Schulen erhalten für den zusätzlichen Beratungs- und Koordinationsaufwand Entlastungsstunden. Die innerschulische Koordination aller Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter verantwortet." D. h., die Schule erhält (im Rahmen der Leitungszeit?) Stunden dafür, die zu verteilen sind. Ich meine mich zu erinnern, dass das in der Vergangenheit auch eine nicht unerhebliche Anzahl an Stunden gewesen ist (5 Std. bei 1000 SuS?).

    Das Mindeste wäre, dass die Schulleitung der Lehrerkonferenz hier eine Entlastung "für die ständige Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben" vorschlägt (§ 2 (5) der VO zu § 93 (2) SchulG NRW (BASS 11-11 Nr. 1)). Wie ist das bei euch an der Schule denn generell mit der Entlastung geregelt?

    Unsere Grundschule möchte die Selbsttests (voraussichtlich Speicheltest) mit nach Hause geben, damit die Kinder unter Aufsicht ihrer Eltern testen können. Dann bleiben eventuelle Viren in den Familien (und landen dann irgendwann im normalen Restmüll).

    Ist die Grundschule in NRW? Dann ist das (leider) nicht erlaubt.

    ABER - durchgeführt wurde das ehrenamtlich von Eltern mit medizinischen Berufen und entsprechender Schutzausstattung.

    Aufgrund welcher Aussage in der Coronabetreuungsverordnung dürfen denn solche Eltern in die Schule?

    Mir ist eigentlich total schnuppe welchen Whiskey/Whisky ich in meine Cola kippe.

    Duck und weg


    Mir würde das nächste Wochenende für die Steinigung gut passen, stößt das allgemein auf Zustimmung?

    (PS: Kein Weibsvolk)

    Bei manchem Whiskey/Whisky aus dem Supermarkt ist die Cola darin allerdings eine Verbesserung...

    Wer´s torfiger mag: Laphroaig Quarter Cask - ein Träumchen!

    Ich arbeite wöchentlich 12h im Präsenzunterricht und zeitgleich im Homeschooling.

    Da ich eigentlich 6h die 10er hätte, die Klasse aber geteilt wird, komme ich eben auf die 12h. Die „6 Überstunden“ soll ich vom Homeschooling abziehen und einfach andere Klassen weniger beschulen. Meiner Meinung nach ist das trotzdem Mehrarbeit, da die intensivere Vorbereitung/Unterrichtspausen/Anfahrt etc nicht dazugerechnet wird.

    Das ist, wenn ich deinen Fall richtig verstehe, nicht zulässig. Distanzunterricht ist laut Erlass in Bezug auf die wöchentlichen Unterrichtsstunden dem Präsenzunterricht gleichwertig. D. h., wenn du bspw. sechs Stunden im Distanzunterricht unterrichten musst (= Aufgaben einstellen und korrigieren, Videokonferenzen durchführen etc.) ist es unerheblich, ob du mehr oder weniger Zeit darin investierst. Auch im Normalfall gibt es die KollegInnen, die ihren Unterricht zeitintensiver vorbereiten, und die, die es weniger tun... Kriegen trotzdem das gleiche angerechnet.

    Wenn du tatsächlich sechs zusätzliche (nicht zeitgleiche) Unterrichtsstunden in Präsenz hast, ist das Mehrarbeit.

    Ich kenne jemanden, dessen angeheiratete Tante früher mit jemandem liiert gewesen ist, dessen Neffe als Volontär einige Wochen beim Kölner Stadtanzeiger gearbeitet hat, der ja in der Vergangenheit immer einen direkten Draht ins Ministerium gehabt hat. Und von dem habe ich gehört, dass die Ministerin einen detaillierten Plan im Kopf habe, der die Lösung aller Probleme beinhalte und alle am Schulleben beteiligten Gruppen zufriedenstelle. Sie müsse aber die Absprachen der Ministerpräsidentenkonferenz nächste Woche abwarten.

    Wir haben dann darauf reagiert, indem wir jeweils bereits lange vor dem Abitur im Herbst mit dem zuständigen Abigremium über rechtliche Rahmenbedingungen ihrer Arbeit (Presse-, Straf- und Zivilrecht) sprechen und anhand von Beispielen ins Gespräch zu kommen, was grenzwertige und grenzüberschreitende Beiträge sein könnten.

    So haben wir das auch gehandhabt. Und ganz nachdrücklich auf den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung hingewiesen (die gibt es auch für Abizeitungen).

    Wir mussten z. B. feststellen, dass die Kategorien, was eine noch harmlose und keine harmlose Beschreibung einer Lehrkraft oder eines Mitschülers/einer Mitsschülerin ist, zwischen den "reifen" Abiturienten und den Lehrkräften durchaus differierten. (Schüler fanden es tatsächlich harmlos, dass bei den Kurzbeschreibungen, die von Mitschülern getätigt werden, über eine Schülerin stehen sollte "hat schöne T*tten", sei doch positiv, oder bei den unvermeidlichen Umfragen (Wer ist der beste Lehrer? Welcher Schüler hat nie seine Hausaufgaben? etc.) für Schüler die Kategorie "Kameradenschwein" von einigen als unbedenklich angesehen wurde.)

    Insgesamt ist es wirklich sinnvoll, lange vorher mit den entsprechenden Gremien Kontakt aufzunehmen und sich zu treffen sowie grundsätzliche Dinge (insbesondere der Haftbarkeit) anzusprechen, denn zum einen machen die jungen Leute all diese Dinge zum ersten Mal, zum anderen stärkt man dadurch in den Gremien die Vernünftigen, die in der Mehrzahl sind, sich aber oft in die zweite Reihe von den Lautstarken drängen lassen, die mit dem Abwatschen von Lehrkräften oder MitschülerInnen weniger Probleme haben.

    Ich weiß nicht, ob das als Widerspruch zu meiner Aussage gemeint war, aber da steht auch keine Mindestfrist bis wann "der Stundenplan (gemeint: Vertretungsplan) stehen muss" (darauf war die Aussage bezogen), weshalb halt gilt: "Zur Not am Ende der 5. Stunde zur darauffolgenden, eigentlich unterrichtsfreien 6. Stunde." - zumutbar und Einzelfall sind im Zweifel dehnbare Begriffe, die kann man da nicht zum Wohle des Beamten heranziehen.

    Nein, war nicht als Widerspruch gemeint, ich sehe es genauso: Wenn man keinen nicht aufschiebbaren Privattermin hat, wird man halt im Notfall "verhaftet" und vertritt kurzfristig. Aber die TE wollte eine Rechtsquelle, deshalb habe ich die zitiert.

    ich habe nen 27" Monitor angeschlossen,

    Den Monitor hattest du nicht erwähnt, aber der wäre mir auch zu klein.

    o0Julia0o : Das sind fast 70 cm. Wie weit sitzt du vom Bildschirm weg?

    Wie kann denn eine Festplatte bitte rauschen? Die können maximal etwas klackern und selbst das wird von den Lüftergeräuschen in der Regel übertönt Oo?

    Vielleicht ist tatsächlich der Lüfter gemeint, der sich beim Desktop-PC je nach Standort tatsächlich mit Staub zusetzt... Was man da herausholen kann, ist nicht ohne und kann für eine ordentliche Lautstärke sorgen.

    o0Julia0o : Kann es sein, dass du über den Umweg der Nicht-Unterschrift unter die Leihvereinbarung hoffst, um die VideoAudiokonferenzen herumzukommen?

    und zu deiner konkreten Frage steht da nichts

    Das heißt aber nicht, dass man in den Zeiten dazwischen frei im Sinne von Urlaub hat, der nicht widerruflich wäre. Dieser Teil der Arbeitszeit ist lediglich in eigener Verantwortung sinnvoll zu nutzen. Und da du nicht frei hast, kann dir dein Dienstherr durchaus die Anweisung geben, eine andere als die ursprünglich für diese Zeit geplante angemessene Tätigkeit durchzuführen (bei entsprechender Anrechnung).

    Ich finde meine Idee, dass es sich bei der Thread-Erstellerin um eine Schöpfung des Moderatorenteams handelt (s. Parallelthread), das hier für Belebung sorgen will, weil ganz viele Personen auf Schulrechtsfragen reagieren, zwar weiterhin sympathisch, aber...

    Um einmal ernsthaft zu werden, hier die Rechtsquelle: Der von Seph zitierte Sachverhalt beruht auf § 13 (3) der ADO des Landes NRW.

    "Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern."

    Negativsprachanwesenheit

    machteinschränkend

    Selbst wenn ich jetzt Maulwürfe abziehe, die bei den Treffen,sich dann aber gut getarnt haben müssen.

    100% weiß man auch nicht, wem man alles trauen kann.

    Und ja, Wissen in dem Bereich ist natürlich immer hilfreich. Aber das wäre fast eher wieder ein Argument für die SL, da sie mit solchen Theman wohl eher konfrontiert ist. Aber naja, sagen wir: Patt.

    Hach, wie im Vorgängerthread wird man wieder bestens unterhalten. Vielen Dank an die Moderatoren, die hier unter Pseudonym allen in dieser Situation so belasteten KollegInnen viel Freude schenken! Ich gebe zu, das Niveau schwankt, aber von Wortpreziosen ("Negativsprachanwesenheit") bis zu Verschwörungstheorien (Zitat 3+4) und Wahrnehmungsverdrängung (Zitat 5) ist wieder alles dabei. Und, liebe Moderatoren, es muss euch doch in den Fingern jucken zu reagieren, wenn ihr dauernd aufgefordert werdet, euch bzw. eurem Alter ego Hilfe zu holen - und ihr Teufelskerle und Teufelsweiber reagiert einfach gar nicht auf diese Hinweise, um die Diskussion am Laufen zu halten. Herrlich! Vielen Dank!

    WAS ist an meiner Aussage bitte falsch? Ich habe nicht gesagt, dass jemand meine Note verändert oder dass abgestimmt wird. Aber die Note wird auf der Konferenz festgesetzt, könnte vorher noch geändert werden.

    Das mag jetzt Wortklauberei sein, aber ich habe deine Ausführung in die gleiche Schublade gepackt wie Aussagen vorher im Thread oder von Kollegen, die sagen, die Konferenz lege die Noten fest. Das ist zumindest missverständlich: Eine Festsetzung auf der Konferenz klingt in der Tat nach Abstimmung, die du ja in deinem Antwortpost korrekterweise ausschließt. Man liest/hört des Öfteren, dass man als Fachlehrer nicht (allein) über die Note entscheide; das ist zumindest in NRW falsch. "Die Noten stehen nach der Zeugniskonferenz fest" wäre vielleicht die trefferende Wortwahl.

    Ganz zutreffend, Asche auf mein Haupt, ist mein Hinweis auf die APO-S I auch nicht: Dort heißt es "in der Versetzungskonferenz" begründe der Fachlehrer seine Note; zum Halbjahr haben wir eine Klassen-/Zeugniskonferenz. Von Begründungsnotwendigkeiten lese ich in der APO-S I nichts; hier gilt SchulG § 71 (Konferenz "berät über den Leistungsstand"). Der zuerst zitierte Satz ("Fachlehrer entscheidet über die Note") gilt aber unabhängig davon.

    In der Sek 1 werden ja die Noten (in NRW) auf der Klassenkonferenz festgesetzt.

    Das ist nicht korrekt. Ich verweise auf einen alten Thread ("Darf die Schulleitung in die Notengebung eingreifen?") vom Juni 2019 und zitiere mich selbst beim Zitieren:

    In der VV zu § 21 APO-S I NRW heißt es unter Absatz 2: "Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese auf Verlangen in der Versetzungskonferenz. [...] Die Note kann durch Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden; die schulaufsichtliche Überprüfung bleibt unberührt."

    Das allerdings verwundert mich auch! Müssen zu Klassenkonferenzen jeglicher Art (also auch den Zensurenkonferenzen) in NRW die Schüler- und Elternvertreter denn nicht eingeladen werden?

    Grundsätzlich müssen Schüler- und Elternvertreter eingeladen werden. Sobald es aber um die Leistungsbewertung einzelner Schüler*innen geht (= Zeugnis- oder Versetzungskonferenzen), dürfen sie nicht teilnehmen (§ 71 SchulG NRW).

    Für Abwechslung beim Sitzen habe ich noch einen Lümmel:

    ... ich war beim Lesen kurz irritiert und bin es immer noch ein bisschen...

    Zur Ausgangsfrage:

    Nachdem ich vor einiger Zeit ebenfalls Rückenprobleme hatte, habe ich meinen IKEA-Büro-Stuhl (angeblich auch ergonomisch) nach einigen Recherchen gegen einen ergonomischen Stuhl von SIHOO (unter 250 €) getauscht und bin bis jetzt sehr zufrieden. Sicherlich gibt es bessere (und teurere) auf dem Markt, aber im Vergleich zu dem IKEA-Stuhl ist das eine ganz andere Liga.

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