Wir haben dann darauf reagiert, indem wir jeweils bereits lange vor dem Abitur im Herbst mit dem zuständigen Abigremium über rechtliche Rahmenbedingungen ihrer Arbeit (Presse-, Straf- und Zivilrecht) sprechen und anhand von Beispielen ins Gespräch zu kommen, was grenzwertige und grenzüberschreitende Beiträge sein könnten.
So haben wir das auch gehandhabt. Und ganz nachdrücklich auf den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung hingewiesen (die gibt es auch für Abizeitungen).
Wir mussten z. B. feststellen, dass die Kategorien, was eine noch harmlose und keine harmlose Beschreibung einer Lehrkraft oder eines Mitschülers/einer Mitsschülerin ist, zwischen den "reifen" Abiturienten und den Lehrkräften durchaus differierten. (Schüler fanden es tatsächlich harmlos, dass bei den Kurzbeschreibungen, die von Mitschülern getätigt werden, über eine Schülerin stehen sollte "hat schöne T*tten", sei doch positiv, oder bei den unvermeidlichen Umfragen (Wer ist der beste Lehrer? Welcher Schüler hat nie seine Hausaufgaben? etc.) für Schüler die Kategorie "Kameradenschwein" von einigen als unbedenklich angesehen wurde.)
Insgesamt ist es wirklich sinnvoll, lange vorher mit den entsprechenden Gremien Kontakt aufzunehmen und sich zu treffen sowie grundsätzliche Dinge (insbesondere der Haftbarkeit) anzusprechen, denn zum einen machen die jungen Leute all diese Dinge zum ersten Mal, zum anderen stärkt man dadurch in den Gremien die Vernünftigen, die in der Mehrzahl sind, sich aber oft in die zweite Reihe von den Lautstarken drängen lassen, die mit dem Abwatschen von Lehrkräften oder MitschülerInnen weniger Probleme haben.