Beiträge von Der Germanist

    Ohne Anspruch auf hundertprozentige Richtigkeit:

    Zu 1): Man erhält ja einen Leistungsbericht mit einer abschließenden Punktzahl. Erfahrungsgemäß gibt es mehrere, die die gleiche Punktzahl haben (im Regelfall 4 oder 5). Dann werden die Leistungen in den Teilbereichen verglichen sowie weitere Kriterien (Dienstalter, Geschlecht, Schwerbehinderung) berücksichtigt. Die Behörde weist dann zu.

    Zu 2): Auch hier wird in der Regel die Behörde aktiv: Aus Gründen der Rechtssicherheit soll in den Fällen, in denen ein Bewerber "frisch" begutachtet wird, die Konkurrenz durch eine alte Bewerbung nicht ins Hintertreffen geraten, und es wird eine neue Leistungsbeurteilung angeordnet, wenn die frühere älter als 12 Monate ist.

    Also, zweieinhalb Monate vorher anzukündigen, dass man eine Regel, die allgemein bekannt sein sollte, anwenden möchte, halte ich in Corona-Zeiten nicht für zu kurzfristig. Zumal wir nicht wissen, was in der letzten Woche der Sommerferien blühen könnte: Falls die Zahlen steigen sollten, müssen in den Schulen vielleicht wieder neue Raumkonzepte erarbeitet werden oder Laufwege neu geplant werden. In der Sekundarstufe I gibt es in NRW darüber hinaus großzügige Nachprüfungsregelungen für die Schüler*innen, sodass es in großen Systemen durchaus möglich ist, dass die traditionellen zwei Tage für das Gros der Kolleg*innen nicht ausreichen und man - genau wie z. B. Koordinatoren an den Gymnasien oder Stundenplaner - sich in der Woche vorher schon in der Schule aufhalten muss. Eine Nachprüfung besteht in den Fächern der Fächergruppe I aus zwei Teilen -> an einem Tag einer Leistungsüberprüfung soll keine weitere Überprüfung stattfinden -> der Prüfling hat evt. mehrere mangelhafte Fächer -> es gibt Prüfungen über mehrere Tage mit mehreren Prüfungsausschüssen. Das kann jedenfalls noch lustig werden.:uebel:

    Aber die Unterschrift kommt von einem Arzt. Also zumindest beim Testzentrum in meiner Stadt, das von einem Apotheker betrieben wird, er brauchte dafür die Partnerschaft zu einem Arzt.

    Das ist aber laut Coronateststrukturverordnung NRW nicht notwendig.

    Ich habe gerade in der Schule nochmal nachgeschaut, unsere Schulleitung hat ein offizielles Formular mit nrw Wappen darauf bekommen, ich weiß allerdings nicht ob vom Schulamt der der BezReg.

    Das Formular kommt aus dem SchILD-Forum. Minister Laumann hat mal auf einer Pressekonferenz vor einigen Wochen aus einer Laune heraus gesagt, dass die Schulleitungen für die Lehrkräfte ein negatives Ergebnis bestätigen können, wenn sie die Aufsicht über den Test geführt haben.

    Laut Aussage meiner Bezirksregierung ist die Verwendung des Formulars möglich, wenn dies dem Gesundheitsamt angezeigt wurde.

    Laut Allgemeiner Dienstordnung in NRW gehören die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie die Fortbildung (auch schulintern) zu den Dienstpflichten. Wenn er im Rahmen der Hospitation bei Kolleg*innen etwas für seinen Unterricht "gewonnen" hat, sehe ich das versicherungstechnisch abgedeckt und nicht als reines "Privatvergnügen".

    Und wie gesagt, die Regelung war klar, der Schulleiter sah das anders und wenn den Recht nicht interessiert, dann hilft auch kein Rechtsweg,

    Meist hilft es, das Ganze zu verschriftlichen: Brief an Schulleitung mit Aufforderung, schriftlich darzulegen, aufgrund welcher Rechtsauffassung das Attest nicht anerkannt wird. Manch einer rudert eilig zurück, wenn er etwas verschriftlichen muss und beim Verschriftlichen merkt, dass er keine Rechtsgrundlage hat.

    Hat ein Schulleiter das Recht, ein ärztliches Attest nach seinem persönlichen Belieben NICHT anzuerkennen? Ich denke doch wohl nicht, oder?!

    In NRW heißt es im Schulgesetz § 43 (2), die Schule könne "in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen". Da müsste aber die SL deutlich machen, warum sie das ärztliche Attest nicht anerkennen möchte. Es sei denn, es gibt formale Bedenken: Es kommt nicht selten vor, dass ein ärztliches Attest nicht vom Arzt, sondern von der Sprechstundenhilfe unterzeichnet ist. Dann ist es streng genommen nicht gültig.

    Leider findet sich keine Regelung, wie in der Folge mit denjenigen SuS verfahren werden soll, die den Test verweigern. Welche Pflichten entstehen daraus der Schule bzw. den betreffenden Lehrkräften?

    Tatsächlich steht das nicht ausdrücklich da, aber ich würde von einem analogen Fall wie bspw. einer Erkrankung ausgehen: Der Schüler/die Schülerin muss sich selbst um die Unterlagen kümmern, eine Extra-Beschulung im Distanzunterricht ist nicht vorgesehen.

    Ist die "schulische Nutzung" begrenzt auf das Gebäude oder dehnt sich diese auf das schulische Angebot im Allgemeinen aus?

    Damit ist das Gebäude gemeint.

    Aber Brückenbauer!

    Lateinisch "pontifex". Und wenn er so weitermacht, macht er dem "pontifex maximus" in Rom Konkurrenz - dahin wird er verschwinden müssen, wenn er nicht bald konkreter wird mit seinen Vorschlägen zum Brücken-Lockdown. Im Übrigen könnte er auch einmal überlegen, ob es so sinnvoll ist, Treffen mit anderen Personen nur im öffentlichen Raum einzuschränken, im privaten aber ausdrücklich nichts (außer Feiern) zu verbieten (§ 1 (5) der Coronaschutzverordnung, seit Monaten unverändert). Andere Bundesländer greifen aus Infektionsschutzgründen auch in den Privatbereich ein.

    Ich weiß ja nicht, wie es am Weiterbildungskolleg ist, am Gymnasium hat man aber bei dieser Tätigkeit eine Vielzahl an (Teil-)Aufgaben; nicht umsonst heißt es "Koordination" der Studien- und Berufsorientierung. Im StuBo-Erlass gibt es übrigens folgenden Passus: "Die teilnehmenden öffentlichen Schulen erhalten für den zusätzlichen Beratungs- und Koordinationsaufwand Entlastungsstunden. Die innerschulische Koordination aller Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter verantwortet." D. h., die Schule erhält (im Rahmen der Leitungszeit?) Stunden dafür, die zu verteilen sind. Ich meine mich zu erinnern, dass das in der Vergangenheit auch eine nicht unerhebliche Anzahl an Stunden gewesen ist (5 Std. bei 1000 SuS?).

    Das Mindeste wäre, dass die Schulleitung der Lehrerkonferenz hier eine Entlastung "für die ständige Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben" vorschlägt (§ 2 (5) der VO zu § 93 (2) SchulG NRW (BASS 11-11 Nr. 1)). Wie ist das bei euch an der Schule denn generell mit der Entlastung geregelt?

    Unsere Grundschule möchte die Selbsttests (voraussichtlich Speicheltest) mit nach Hause geben, damit die Kinder unter Aufsicht ihrer Eltern testen können. Dann bleiben eventuelle Viren in den Familien (und landen dann irgendwann im normalen Restmüll).

    Ist die Grundschule in NRW? Dann ist das (leider) nicht erlaubt.

    ABER - durchgeführt wurde das ehrenamtlich von Eltern mit medizinischen Berufen und entsprechender Schutzausstattung.

    Aufgrund welcher Aussage in der Coronabetreuungsverordnung dürfen denn solche Eltern in die Schule?

    Mir ist eigentlich total schnuppe welchen Whiskey/Whisky ich in meine Cola kippe.

    Duck und weg


    Mir würde das nächste Wochenende für die Steinigung gut passen, stößt das allgemein auf Zustimmung?

    (PS: Kein Weibsvolk)

    Bei manchem Whiskey/Whisky aus dem Supermarkt ist die Cola darin allerdings eine Verbesserung...

    Wer´s torfiger mag: Laphroaig Quarter Cask - ein Träumchen!

    Ich arbeite wöchentlich 12h im Präsenzunterricht und zeitgleich im Homeschooling.

    Da ich eigentlich 6h die 10er hätte, die Klasse aber geteilt wird, komme ich eben auf die 12h. Die „6 Überstunden“ soll ich vom Homeschooling abziehen und einfach andere Klassen weniger beschulen. Meiner Meinung nach ist das trotzdem Mehrarbeit, da die intensivere Vorbereitung/Unterrichtspausen/Anfahrt etc nicht dazugerechnet wird.

    Das ist, wenn ich deinen Fall richtig verstehe, nicht zulässig. Distanzunterricht ist laut Erlass in Bezug auf die wöchentlichen Unterrichtsstunden dem Präsenzunterricht gleichwertig. D. h., wenn du bspw. sechs Stunden im Distanzunterricht unterrichten musst (= Aufgaben einstellen und korrigieren, Videokonferenzen durchführen etc.) ist es unerheblich, ob du mehr oder weniger Zeit darin investierst. Auch im Normalfall gibt es die KollegInnen, die ihren Unterricht zeitintensiver vorbereiten, und die, die es weniger tun... Kriegen trotzdem das gleiche angerechnet.

    Wenn du tatsächlich sechs zusätzliche (nicht zeitgleiche) Unterrichtsstunden in Präsenz hast, ist das Mehrarbeit.

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