Schnelltests für alle Schülerinnen und Schüler in NRW

  • Außerdem werden ja nicht alle SuS zur gleichen Zeit essen und trinken.

    Genügend Abstand sollte auch zwischen den einzelnen Tischen sein (schon zu Nicht-Corona-Zeiten)

    Ebenso gut könntest du verklagt werden, wenn du den SuS nicht erlaubst zu trinken (wenn ein Schüler plötzlich deswegen kollabiert, was auch immer man daraus juristisch machen kann...)

  • Mal wieder ein bisschen was sinnvolles: Kann mir jemand einen Erlass oder eine Verordnung verlinken, in der die Testpflicht und die daraus resultierende Verweigerung, nicht-testende SuS vom Unterricht auszuschließen, zu lesen ist? Ich finde dazu gar nichts.

  • Auf der Ministeriumsseite steht, dass das mit der Testpflicht in der CoronaBetrVO geregelt ist, die neue war aber heute morgen noch nicht zu finden oder habe ich etwas übersehen?

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • "Nicht getestete und positiv getestete Personen sind durch die Schulleiterin oder den Schullei-
    ter von der schulischen Nutzung auszuschließen."


    Soweit, so gut. Leider findet sich keine Regelung, wie in der Folge mit denjenigen SuS verfahren werden soll, die den Test verweigern. Die Teilnahme ist und bleibt ja formal weiter freiwillig. Welche Pflichten entstehen aus dem Ausschluss von der schulischen Nutzung der Schule bzw. den betreffenden Lehrkräften?


    Ist die "schulische Nutzung" begrenzt auf das Gebäude oder dehnt sich diese auf das schulische Angebot im Allgemeinen aus?


    Muss also ein paralleles Dinstanz-Beschulungs-Modell für diese wenigen Fälle vorgehalten werden? Wenn ja in welchem Umfang und aus welchen Ressourcen?

    Oder kann man auf ein solches Angebot verzichten und darauf verweisen, dass es nun in der Verantwortung von Schülys (ja, ich hab's getan) und Eltern liegt, sich zu kümmern?

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Leider findet sich keine Regelung, wie in der Folge mit denjenigen SuS verfahren werden soll, die den Test verweigern. Welche Pflichten entstehen daraus der Schule bzw. den betreffenden Lehrkräften?

    Tatsächlich steht das nicht ausdrücklich da, aber ich würde von einem analogen Fall wie bspw. einer Erkrankung ausgehen: Der Schüler/die Schülerin muss sich selbst um die Unterlagen kümmern, eine Extra-Beschulung im Distanzunterricht ist nicht vorgesehen.

    Ist die "schulische Nutzung" begrenzt auf das Gebäude oder dehnt sich diese auf das schulische Angebot im Allgemeinen aus?

    Damit ist das Gebäude gemeint.

  • Spannend ist: ich habe Montag eine angeordnete Fortbildung in einer anderen Schule. Aus meiner Leseweise ist das nicht zulässig. Mal sehen, wie das läuft.

  • Spannend ist: ich habe Montag eine angeordnete Fortbildung in einer anderen Schule. Aus meiner Leseweise ist das nicht zulässig. Mal sehen, wie das läuft.

    Ich denke auch, du kannst zuhause bleiben. Selbst eine schulinterne Fortbildung wäre für die kommende Woche ausgeschlossen.

  • Spannend ist: ich habe Montag eine angeordnete Fortbildung in einer anderen Schule. Aus meiner Leseweise ist das nicht zulässig. Mal sehen, wie das läuft.

    Ich habe meine lange angemeldete Fortbildung in der kommenden Woche jetzt ganztägig online. Erspart mir eine längere Fahrt.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Muss also ein paralleles Dinstanz-Beschulungs-Modell für diese wenigen Fälle vorgehalten werden? Wenn ja in welchem Umfang und aus welchen Ressourcen?

    Ich würde aus der Info, dass es für die Abileute kein Distanzunterricht angeboten werden muss, wenn diese sich von der Präsenz befreien lassen, schließen, dass das erst recht für die Testverweigerer gilt.

    Die Info, die ich meine, findet sich hier unter Abitur https://www.schulministerium.n…ulen-ab-dem-12-april-2021

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ich würde aus der Info, dass es für die Abileute kein Distanzunterricht angeboten werden muss, wenn diese sich von der Präsenz befreien lassen, schließen, dass das erst recht für die Testverweigerer gilt.

    Die Info, die ich meine, findet sich hier unter Abitur https://www.schulministerium.n…ulen-ab-dem-12-april-2021

    Der kleine aber entscheidende Unterschied ist jedoch, dass es sich bei den allermeisten SuS, die nicht gerade im Abiturjahrgang sind, um noch Schulpflichtige handelt. Die Pflichten der Schulen sind hier wesentlich enger gefasst.


    Mal abgesehen davon, dass diese SuS die Tests teilweise nicht eigenverantwortlich ablehnen, sondern dies durch die Eltern erfolgt.


    Auch die Möglichkeiten, sich selbst um Lerninhalte und -materialien zu kümmern, dürften bei den allermeisten Unter- und Mittelstufenschülern deutlich von denen der Abiturienten abweichen.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Da ich froh um jeden bin, der in diesen Zeiten auf Präsenz verzichtet, sehe ich kein Problem darin ein paar Dateien hochzuladen und ab und an mal Ergebnisse zu überfliegen. Braucht es dazu zwingend eine Verordnung?

  • Hat hier zufällig schon jemand Erfahrungen mit der Durchführung von Schnelltests mit einer Gruppe von Erstklässlern gemacht?

    Ich muss morgen mit meiner Notbetreuungsgruppe mit (bisher angemeldeten) 14 Erstklässlern Schnelltests (CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Test von Siemens) machen. Ich habe gerade die Anleitung durchgelesen und frage mich ernsthaft, wie ich das machen soll. Bei der Anzahl an Kindern finde ich es ziemlich schwer den Überblick zu behalten, ob auch jedes Kind gerade wirklich genau macht, was es soll. Das ganze Prozedere wirkt schon recht komplex und fehleranfällig auf mich (ich sehe jetzt schon umgekippte Röhrchen und Stäbchen auf dem Boden) und bei manchen Schritten sind die Kinder auf mich angewiesen, da z.B. es nur 2 Flaschen Pufferlösung pro Karton gibt. Aber jedes Kind nacheinander zu testen wäre zu schwierig für diese 15-20 Minuten Frist, in der das Testergebnis abgelesen werden muss. Ich kann ja schlecht 14 Timer stellen. Von der SL haben wir keinerlei Anleitung/Vorgehen bekommen. Wir wissen noch nicht einmal, was mit positiv getesteten SuS passieren wird und ein Einverständnis der Eltern habe ich auch noch nicht erhalten. Ich finde das gerade sehr grenzwertig und überlege, ob ich das einfach so hinnehmen soll. Andere Kollegen sind ähnlich begeistert über die Situation... Vielleicht kann mir jemand ein bisschen die Bedenken nehmen und vielleicht mal einen konkreten/erprobten Ablauf schildern.

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