Die Aussage unserer SL lautet: Nein, das ist keine Mehrarbeit, da wir ja dann 6h im Homeschooling weniger arbeiten sollen.
Dann frag deine Schulleitung mal, wie diese Rechtsauffassung mit dem letzten Satz in Paragraph 2 der zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gemäß Paragraph 52 SchulG (kurz: VO Distanzlernen) zu vereinbaren ist.