Beiträge von Humblebee

    Bei uns steht leider doch noch einiges an Arbeit an: Montag sind die Einschulungsveranstaltungen für die neuen Vollzeit-SuS (plus "Hinterhertelefonieren" bei denjenigen, die dort nicht erscheinen) und am Dienstag habe ich ab mittags zuerst eine Teamsitzung, dann eine kurze Abteilungsdienstbesprechung und abschließend noch 1,5 Stunden Gesamtkonferenz :rolleyes:. Und das bei vorhergesagten Außentemperaturen von 32-34 Grad :hitze:... (Übrigens wurde gerade heute vom nds. MK angekündigt, dass zukünftig auch die Oberstufen der allgemeinbildenden Schulen und auch die BBSn hitzefrei bekommen können! - Also könnten zumindest unsere SuS am Dienstag noch von den hohen Temperaturen profitieren.)

    Was die so genannte Attestpflicht betrifft, so hat das Schulministerium uns dieses Schwert faktisch genommen. Die Attestpflicht ist auf Einzelfälle beschränkt und kann nicht als Automatismus verhängt werden, wie das vor einigen Jahren noch übliche Praxis war.

    Zur Entlassung eines Oberstufenschülers oder einer Schülerin gilt § 53 Abs. 4 SchulG.
    "Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat."

    20 Stunden innerhalb von 30 Tagen kommen schnell zusammen, da die SchülerInnen 34 Stunden pro Woche im Durchschnitt belegen müssen. Das haben sie mitunter nach vier Tagen schon zusammen.

    Interessant! Danke für die Infos, wie es in NRW "läuft"!

    Der Effekt ist letztlich derselbe. 0 Punkte oder "nb" bedeuten, dass der Kurs formal nicht belegt bzw. eingebracht werden kann, so dass bei Pflichtkursen die Schullaufbahn an diesem Punkt zu Ende ist.

    Stimmt, bei Kursen ist der Effekt derselbe. Aber geht es denn im vorliegenden Fall tatsächlich um einen (Oberstufen-)Kurs? Das lese ich aus den Beiträgen der TE nicht heraus.

    Humblebee Tja, gute Frage. So wird es bei uns gehandhabt und ich gebe zu: Solange man mir keine Stufenleitung gibt, werde ich nicht das Prozedere bei uns in Frage stellen.
    - Attestpflicht können wir auf einer Konferenz beschließen (tun wir auch).
    - Mahnverfahren jenseits von Meldung wg. Schulpflicht sind mir keine bekannt.
    - Dafür brauchen wir 20 Tage am Stück unentschuldigt / fehlend. (und ja, einige SuS sind nach 19 Tagen wieder da).

    Aber so krasse Fälle von Auslassen eines kompletten Faches hatten wir noch nie.

    Das "Mahnverfahren" bedeutet bei uns, dass SuS, die unentschuldigte Fehlzeiten haben, zunächst von den Klassenlehrkräften zwei Schreiben bekommen, dass eine Entschuldigung bis zu einem bestimmten Termin nachzureichen ist. Erfolgt dies nicht oder gibt es weitere unentschuldigte Fehltage, gibt es ein drittes Schreiben, in dem der Schulleiter die Attest-/AU-Pflicht verhängt (eine Konferenz brauchen wir dafür nicht abzuhalten). Der vierte Schritt ist bei weiterem unentschuldigten Fehlen bei nicht mehr schulpflichtigen SuS die Androhung der Ausschulung durch die SL, die dann im fünften Schritt "durchgezogen" wird. Bei noch schulpflichtigen SuS erfolgt die oben beschriebene Abgabe ans Schulamt.

    Eine bestimmte Anzahl von untschuldigten Fehltagen braucht es dazu bei uns aber nicht. Es reichen - wie gesagt - einzelne Fehltage, für die keine Entschuldigung vorgelegt wird. In einigen Fällen wurde auch schon das Mahnverfahren eingeleitet, wenn SuS immer wieder stundenweise unentschuldigt gefehlt haben, z. B. häufig morgens zu spät kamen, die letzten Unterrichtsstunden "abhängten" oder eben in einem bestimmten Fach - bspw. Sport - nicht zum Unterricht erschienen.

    EDIT: Dieses Mahnverfahren wird in Abstimmung mit dem Landkreis als Schulträger an allen Schulen des Landkreises, in dem meine Schule liegt, seit mehr als 20 Jahren so angewendet.

    Solche Verfahren gehen doch nur, wenn ein Schüler komplett weg ist.
    Wenn er aber zwischendurch in anderen Fächern zugegen ist, dann kann man nichts Derartiges einleiten.

    Ist das in NRW tatsächlich so? Bei uns "wandern" SuS bei unentschuldigten Fehlzeiten (auch wenn sie zwischendurch wieder in der Schule sind) sehr schnell ins "Mahnverfahren", im Zuge dessen bei weiteren unentschuldigten Fehlzeiten durch die SL eine AU-Pflicht verhängt wird. Wenn der/die Schüler*in nochmals unentschuldigt fehlt, erfolgt die Abgabe an den Landkreis/das Schulamt, die dann in Konsequenz Bußgelder verhängen oder Sozialstunden anordnen kann.

    Das betrifft aber jedes Schuljahr auch SuS bei uns, die nicht "dauerfehlen", sondern nur viele einzelne unentschuldigte Fehltage haben.

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