In meinen Klassen bin ich auch sehr konsequent im Mahnverfahren, da kommt es auch recht schnell zur Konferenz.
Konferenzen brauchen wir dazu bei uns zum Glück nicht. Du hast natürlich recht, dass dieses Mahnverfahren für die Klassenlehrkräfte ziemlich arbeitsintensiv ist, aber ab der Mahnstufe 3 läuft das bei uns über das Sekretariat (der Sekretärin brauche ich dann nur noch das erneute unentschuldigte Fehlen eines Schülers/einer Schülerin melden).
Solche großen "Ausbildungsvorbereitungsklassen", wie sie es bei euch gibt, haben wir ja hier auch nicht. Das sind Klassen für SuS, die ohne oder mit schlechtem Hauptschulabschluss zu euch ans BK kommen, oder? Die Entsprechung sind hier in Niedersachsen wohl die "Berufseinstiegsklassen"; die sind aber eher klein (vorgesehen sind Klassenstärken von max. 18 SuS).
Wenn meine Pappenheimer absichtlich den Bogen mit Fehlzeiten überspannen, dann plädiere ich jedenfalls immer dafür, dass diese Leute bei uns keinen Fuß mehr in die Tür kriegen. Bei einer Verlängerung der Berufsschulpflicht hätten die SuS ja quasi immer einen mit Kindergeld subventionieren "Freischuss", um danach nochmal eine Runde zu drehen. Nein danke!
Stimmt! Nur leider hat bei uns schon rein rechtlich jede/r Schüler/in, der/die einmal erfolglos einen Bildungsgang besucht hat, einen Anspruch auf Wiederholung. Da mussten wir teilweise schon bei der Landesschulbehörde Begründungen einreichen, warum wir jemandem aufgrund hoher Fehlzeiten eine Wiederholung nicht ermöglichen wollten... ![]()
