Wenn sie mit der knappen Bahn pünktlich gewesen wäre, dann trifft sie meiner Einschätzung nach keine Schuld.
Und wenn vor ihr noch drei andere Schüler*innen zu spät kamen, die aber noch mitschreiben durften, was du dieser vierten Zuspätkommenden dann verwehrt hast, dann ist das "klare Prozedere" aber doch nicht so klar, sondern war Auslegungssache?
Ich würde sie nachschreiben lassen.
Zunächst: Die Bahn stellt am Informationsschalter direkt Bescheinigungen aus, welche Bahnen zu spät waren, so dass die SuS üblicherweise direkt mit einer Entschuldigung in den Unterricht kommen und entschuldigt sind. Dass diese Lernerin keine solche Bescheinigung dabei hatte, hatte ich ihr negativ ausgelegt.
Bei "uns" gilt die Regel, dass eine Schulstund ab 25 Minuten Verspätung als unentschuldigte Fehlstunde gewertet werden kann, vielleicht deshalb das Prozedere.