Beiträge von Vaia

    Guten Morgen,

    Meine Frage bezieht sich auf NRW.

    Ich bin zurzeit nach meiner zweiten Geburt (Aug 22) in Elternzeit und habe einen Nabelbruch, der wahrscheinlich demnächst operiert werden muss.

    Nach der OP darf ich min. 2 Wochen nicht mehr als 5kg heben und generell wenig Belastung im Bauchbereich. Mit zwei Kindern (3J und 10M) sehr schwierig da nicht heben zu dürfen. Es müsste 24/7 jemand da sein um mir zu helfen. Eine normale Haushaltshilfe, die für 8 Stunden täglich kommt reicht da doch nicht aus. Und die müsste ja auch zu den Kindern erstmal eine Bindung aufbauen.

    Mein Mann hat auch nicht mehr genug Urlaub für das restliche Jahr.

    Eine Freundin erzählte mir, dass sie (keine Lehrerin) bei ihrer Nabelbruch-OP ihren Mann als Haushaltshilfe einsetzen konnte und dieser einen Großteil Lohnausfall von der Krankenkasse (GKV) bekommen hat. Da ihre Wunde nicht gut verheilte, musste sie noch 2 Wochen angehängen.

    Nun ist bei mir die Kombination ja anders mit PKV 30% und Beihilfe 70%.

    Hat jemand von euch Erfahrungen in die Richtung?

    Arzt ist nicht gleich Arzt und das v.a. bei Lichen, da rennt manch Erwachsener ja schon zu zig Ärzten bis die Diagnose gestellt wird.

    Ein "normaler" Kinderarzt wird das wohl kaum erkennen können. Da muss man schon in einer Kindergynäkologie vorstellig werden.

    Zur Ausgangsfrage: schon 2x Kinder gehabt in der Grundschule mit dem Verhalten, beide weiblich. 1x durch Kinderarzt Verdacht auf Missbrauch, nicht bestätigt da Lichen von Kindergyn diagnostiziert wurde und zweiter Fall direkt Lichen war vor Schuleintritt schon diagnostiziert.

    Ist es denn gesichert, dass es dem Mädchen um Stimulation geht?

    Das Verhalten kenne ich bei Kindern auch im Kontext von Lichenerkrankungen. Da entsteht unter Stresssituationen ein enormer Juckreiz im Genitalbereich. Ist kein direktes Kratzen möglich rutschen die Kinder alternativ auf dem Stuhl hin und her.

    Ist eine leider oft unentdeckte Autoimmunerkrankung.

    Bei uns in der Schule wäre vor allem der Amoklauf-Schutz nicht gewahrt. Zum Flur hin haben alle Klassenraumtüren Knaufe, damit man sie von außen während des Unterrichts nicht öffnen kann. Außerdem sind die Türen 6cm dick, mit einer 3mm Stahlplatte im Inneren gepanzert und mit Sand gefüllt. Dies soll dazu dienen, daß die Türen dem Beschuss durch eine AK-47 (Kalaschnikow) wohl standhalten. Die Projektile durchlöchern zwar die Tür, diese bricht aber nicht komplett auseinander und soll so den Amokläufer daran hindern weiter vorzudringen.

    Entsprechend sind während des Unterichts die Türen geschlossen zu halten.

    Puh, krass. An welcher Schulform bist du tätig?

    Bei uns in der Grundschule stehen die Klassenzimmer immer während dem Unterricht offen. Selbst wenn sie zu wären bei einem Amoklauf, verstärkt ist da bei uns garnichts.

    Rauswerfen = Lehrer:in bringt das Kind mit den Aufgaben in eine andere Lerngruppe, dort sitzt es separiert. Anmerkung an die Klasse "Ich bin sofort wieder da."

    --> Aufsichtspflicht aller Schüler:innen gewahrt

    Rauswerfen = das Kind sitzt mit den Aufgaben bei offener Tür an einem Arbeitsplatz auf dem Flur im direkten Sichtfeld der Lehrkraft. Die Lehrkraft bleibt in Türnähe.

    --> Aufsichtspflicht gewahrt, Brandschutz evtl. nicht

    Rauswerfen = das Kind soll vor der Tür stehen und die gesamte Zeit die Klinke herunterdrücken

    --> hart an der Grenze und zusätzlich höchst unpädagogisch

    Rauswerfen = das Kind soll das Klassenzimmer verlassen und es wird sich nicht weiter gekümmert

    --> definitiv Verletzung der Aufsichtspflicht

    So haben wir das an der Uni im Schulrecht gelernt.

    Da ich auch bald entbinden werde, hab ich mich bei meinem Versicherungsvertriebler dahingehend erst letzte Woche erkundigt. Seine Aussage (übrigens Debeka):

    Die Geburt an sich, da bin ich der Patient. Alles andere, jede Neugeborenen Untersuchung etc, läuft auf meinen Sohn, sobald dieser auf der Welt ist. Ich fands auch ungewöhnlich, hatte ich das vom Hörensagen doch anders in Erinnerung. Aber das war seine Aussage letzte Woche.

    Was waren für dich die ausschlaggebenden Argumente, dein Kind in der GKV versichern zu lassen? Ich kann es mir auch raussuchen, ob mein Sohn PKV oder GKV wird, und tendiere gerade doch eher zur PKV (aber nicht unbedingt Debeka, da muss ich mich noch unabhängig beraten lassen).

    Zum Einen die ganzen Einreichungen, was mich bei mir ja schon aufregt😅

    Zum Anderen, dass doch oft auch unnötige Untersuchungen gemacht werden, einfach weil man ja privat ist. Das kenn ich oft bei mir auch.

    Wir gehen daher den Weg GKV und Zusatzversicherung (wahrscheinlich für Zähne und Krankenhaus)

    Ich habe bei beiden Geburten getrennte Rechnungen bekommen und beide Male haben meine Versicherung (DBV) und Beihilfe (Hessen) beide Rechnungen übernommen, obwohl die Kinder familienversichert sind.

    Sehr interessant, also einerseits bei Mimi_in_BaWue keine Übernahme fürs Kind und bei Frau Du aber schon.

    Ich ruf da, wenn ich es zeitlich schaffe, morgen mal an. Wenn die meinen, sie übernehmen es nicht gebe ich denen die Nummer der GKV, dann sollen die das bitte untereinander klären.🤯

    Bolzbold in dem Passus steht leider nichts zu den Untersuchungen nach der Geburt.

    EDIT: es steht aber drin, dass die Kosten der Entbindung und des Wochenbetts beihilfefähig sind. Und weiter vorn war ja die Beihilfeberechtigung der Kinder mit aufgeführt 🤔 alles sehr kompliziert


    Was ich mittlerweile gefunden habe ist bei Rund ums Baby, dass da die Rechtsanwältin schreibt, dass sie es nur kennt, dass die Kinder bis zur Entlassung bei der Mutter versichert sind.

    Erst mal: Herzlichen Glückwunsch!

    Ich habe damals zwei getrennte Rechnungen bekommen. Eine für mich und eine für das Kind.

    Vielen Dank

    Ich habe auch zwei getrennte Rechnungen bekommen.

    Mir schwant schon, dass die jeweiligen Versicherungen sagen werden, dass die andere zuständig ist. :autsch:

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage zu der ich leider auch nach langem Googeln keine Antwort gefunden habe.

    Mein Sohn wurde Anfang August geboren und gestern flatterte die Rechnung des Krankenhauses ein. Ich bin privat versichert, mein Sohn jedoch über die GKV meines Mannes. Mir wurde mal von einer Kollegin erzählt, dass alles was im Krankenhaus an Kosten anfällt noch über meine Versicherung läuft, so lange wir nicht "ausgecheckt" haben.

    Unser Versicherungsmakler meinte jedoch, dass nur die Geburt über meine Versicherung läuft und ich die Rechnung daher bei der GKV meines Mannes einreichen muss.

    Was sind da eure Erfahrungen? Habt ihr evtl sogar einen passenden Artikel oder sogar Gesetzestext zu parat?

    Westfale599 welche pkv ist denn das?

    Ich reiche immer erst bei der PKV (Barmenia) ein und die Rechnungen für die Beihilfe reiche ich erst ein, wenn ich so 10 Rechnungen beisammen habe oder auch mal 1x jährlich gebündelt.

    Aber mit den überall steigenden Preisen werde ich da wohl auch umschwenken und jede Rechnung direkt zur Beihilfe geben.

    Bei meiner Abschlussfahrt zum Abitur (als ich noch Schülerin war) sind 3 männliche Lehrer mitgefahren und zwar als alleinige Begleitung und es hat sich niemand beschwert. An dem Gymnasium gab es genug weibliche Kolleginnen, keine kam mit.

    EDIT: da ich gerade merke, dass mein Beitrag an sich nicht in Gänze zum ursprünglichen Beitrag passt.

    Persönlich würde ich wohl auch erst das eine Studium bzw. die zugehörige Zeit danach um die Ausbildung komplett abzuschließen durchziehen.

    Ich fand den Hinweis mit der Arbeit als Vertretung zum Erproben, ob der Beruf einem liegt gut. Ob das jedoch ohne pädagogische Ausbildung geht, weiß ich aktuell nicht. Wir haben oft Lehrantsstudenten auch anderer Schulformen als Vertretung im Kollegium. Wobei es mittlerweile mit den ganzen Praktika und dem Praxissemester innerhalb des Studiums genug Erprobung geben müsste.

    Ich kann leider nur für NRW sprechen, evtl ist es bei euch ja ähnlich.

    Als ich in der Probezeit schwanger war und den Elternzeitantrag eingereicht habe musste ich angeben ob ich danach wieder an meine Schule zurück möchte.

    Einen Anspruch auf meine ursprüngliche Schule hatte ich nur, da ich lediglich 1 Jahr Elternzeit genommen hatte und danach mit mindestens der Hälfte der Stunden zurück gekehrt bin.

    Andernfalls hätte man mich wohnortnah eingesetzt.

    Bei einem Wechsel des Schulamts und evtl. sogar der zuständigen Bezirksregierung weiß ich jedoch nicht wie es da aussieht.

    Ausgehändigt wurde die Liste meiner Schwester von dem Kindergarten.

    Sie soll mir Dienstag mal nachfragen, wer das Dokument erstellt hat. Ob der Kindergarten allein oder in Zusammenarbeit mit der Schule oder die Schule allein.

    Überschrift des Dokuments war:

    Hurra, ich werde ein Schulkind!

    Was sollte ich können, wenn ich in die Schule komme?

    Ein kleiner Ratgeber für meine Eltern.

    Naja, also klein ist bei der Menge definitiv das falsche Wort.

    Ich fände es sehr schön, wenn wieder zur ursprünglichen Frage zurückgekehrt wird. :aufgepasst:

    Interessant wäre es noch zu wissen, was erachtet ihr denn als essentiell für die Schulanfänger?

    Wir hatten im Verlauf hier schon "alleine auf die Toilette gehen" (man möchte schließlich keinem fremden Kind den Po säubern war die Begründung) und "Schnürsenkel binden" (bei 20+ Kindern würde das den Betrieb deutlich aufhalten).

    Aus Erfahrung weiß ich zwar, dass das nicht alle Kinder schaffen, aber das wären tatsächlich 2 Punkte, die ich den Eltern vorab schon zum üben mitgeben würde.

    Finden wir noch welche?

    Und dann stelle man sich mal vor, der Kindergarten verteilt so eine Liste auch an Eltern aus einem eher bildungsfernen Bereich.

    Da entsteht oder oftmals verfestigt sich doch wahrscheinlich schon vor der Einschulung eine negative Einstellung zur Schule.

    Meine Schwester ist nicht wirklich bildungsfern und selbst sie fragt bei mir total verunsichert nach, ob ihr Kind das wirklich alles können muss.

    Ich tippe mal spaßeshalber alle Sätze mit den Kategorien ab.

    Was ich jedoch nicht weiß, ist ob das der Kindergarten selbst erstellt hat oder gemeinsam mit der Grundschule.

    Sprachverhalten:

    Ich kann in ganzen Sätzen sprechen, so dass mich jeder versteht.

    Ich kann eine Geschichte in der richtigen Reihenfolge nacherzählen.

    Ich kann Mengen bis 5 erkennen und zuordnen und bis 10 zählen.

    Ich kann 20min konzentriert arbeiten.

    Arbeitsverhalten:

    Ich kann einfachen Anweisungen zuhören, sie verstehen und befolgen.

    Ich gehe sorgfältig mit dem Material um und arbeite damit ordentlich.

    Ich beende, was ich beginne.

    Ich kann selbstständig arbeiten.

    Ich räume nach dem Arbeiten auf.

    Ich mache meine Arbeit sorgfältig und sauber.

    Selbstständigkeit:

    Ich kenne meinen Vor- und Nachnamen.

    Ich kann mich alleine an- und ausziehen (Schleife binden, Knöpfe und Reißverschluss schließen).

    Ich kann alleine und rechtzeitig zur Toilette gehen.

    Ich kann meine Tasche aus- und einpacken und in Ordnung halten.

    Emotionale Stabilität:

    Ich kann einen Vormittag lang ohne meine Eltern sein.

    Ich kann sagen, was ich fühle.

    Ich lass mich nicht so schnell entmutigen.

    Regelbewusstsein und Gruppenfähigkeit:

    Ich kann Regeln einhalten, auch wenn es Streit gibt.

    Ich arbeite und spiele gern mit anderen Kindern.

    Ich kann meine Meinung äußern und höre zu, wenn andere sprechen.

    Ich kann Konflikte gewaltfrei lösen.

    Ich nehme Rücksicht auf andere Kinder und kann warten bis ich an der Reihe bin.

    Fähigkeiten und Fertigkeiten:

    Ich kann zeichnen und malen.

    Ich kann mit der Schere auf einer Linie schneiden.

    Ich kenne die Farben und geometrischen Formen (Kreis, Dreieck, Rechteck und Quadrat).

    Ich kann einen Ball werfen und fangen.

    Ich kann rechts und links unterscheiden.

    Ich kenne meinen Schulweg und verhalte mich richtig.

    Ich kann meinen Namen in Druckschrift erkennen.


    Ich weiß nicht recht, was ich davon halten soll. :autsch:

    Hallo Vaia

    ui diese Liste finde ich heftig und sehr anspruchsvoll.

    In der Schweiz ist der Kindergarten Teil der Schule. Es gibt schon Anforderung, was ein Kind bei Schuleintritt können sollte. Schulintern haben wir ein Übertrittsformular. Es sind Ziele, die nicht von allen erreicht werden bzw. nur teilweise erreicht werden. Den Eltern geben wir dieses Formular bewusst nicht ab, weil wir nicht wollen, dass die Kinder nur darauf trainiert werden. Klar thematisieren wir manche Bereiche bei den Elterngesprächen.

    falls es dich interessiert, kann ich dir das Formular schicken.

    Ja, schick mir das gerne zu.

    Das beruhigt mich doch etwas. Hintergrund ist, dass der Kindergarten meiner Schwester eine Liste mit 29 Sätzen ausgehändigt hat. Unter anderem so schöne Sachen wie:

    "Ich kann meine Tasche ein- und auspacken und in Ordnung halten."

    "Ich kann Konflikte gewaltfrei lösen."

    "Ich mache meine Arbeit sorgfältig und sauber."

    Das schafft ja mancher Erwachsene nicht😅

    An unserer Schule haben wir sowas nicht. Wir haben die Eingangsuntersuchung, bei der wir ja schon geschaut haben, ob die Kinder z.B. zu Bildern Geschichten erzählen können, einen Ball fangen oder auf einer Linie bleiben beim Schneiden.

    In meiner 1 hab ich damals den Kindergartenkindern an einem Schnuppertag einen Zettel mitgegeben zum ausmalen mit Piktogrammen zu "ich kann alleine aufs Klo gehen", "ich kann bis 10 zählen", etc.

    Ich finde so ein Dokument mit nahezu 30 Sätzen und der Aussage vornedrauf "Das sollte ich können wenn ich in die Schule komme" doch sehr verunsichernd für die Eltern.

    Guten Abend,

    gibt es bei euch an den Schulen verbindliche Vorgaben, was die Schulanfänger können müssen? Wenn ja, welche?

    z.B. Schuhe binden, bis 10 zählen, 20min konzentriert arbeiten, Tasche ordentlich halten, etc.?

    Habt ihr da Listen zu, die vorab an die Kitas oder Eltern gegeben werden?

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