Nein, man musste nicht, man konnte den Beitrag melden. Wie du ja selbst sagst. Ich kenne viele, die den nicht gemeldet haben, weil sie sagen, da sie eh eine Steuererklärung machen, sparen sie sich den Papierkram vorher.
Doch, du schriebst, dass man mit A8 kaum Steuern zahlt und ich sagte, das stimmt nicht, sondern hängt von der Steuerklasse ab, denn mit 5 oder 6 zahlst du ab dem 1. Euro bereits Steuern und dann eben auch soviel wie andere evtl. erst in den höheren Ämtern.
Wenn einer freiwillig Steuerklasse 5 wählt, bekommt natürlich nur einer in dem Fall der Partner Freibeträge. Doppelt abrechnen kann man natürlich nicht.
Und der Papierkram für private Krankenkasse beschränkte sich entweder auf Abgabe des von der Krankenkasse erhaltenem Blatt im Sekretariat oder selbst versenden im Briefumschlag oder Hochladen im Kundenportal. Mehr als 2 bzw. 5 Minuten (beim Brief) habe ich nicht benötigt. Aber wer zuviel Geld hat, gibt dem Staat gerne zinslosen Kredit.