Beiträge von Kris24

    Es bucht doch sowieso nicht "der Lehrer", sondern die Schulleitung unterschreibt alle Dokumente. Und es wird auch nicht finanziell in Vorleistung gegangen. Ich sehe das Risiko für den einzelnen Lehrer nicht so recht.

    Die sicherste und einfachste Methode hier nicht fahren zu müssen, ist darauf zu bestehen.

    Sie gehören zur Dienstpflicht, aber es ist leichter als in anderen Bundesländern nicht zu fahren. Am einfachsten ist es, darauf zu bestehen, selbst keinen Cent privat zu zahlen oder vorzustrecken.

    Hierzu kann mich der Dienstherr aber doch wohl nicht verpflichten. Es gehört doch nicht zu meinen Aufgaben juristische Auseinandersetzungen mit den Anbietern zu führen.

    Das mit den entsprechenden Folgen war für mich der Grund, nicht mehr zu fahren. Zum Glück (für mich) gibt es bei uns genug junge KollegINNen

    Baden-Württemberg halt.

    (Das ist auch vielen Eltern nicht klar.)

    Mich regt auf, dass hier unterstellt wird, wir würden es uns einfach machen und sogar selbst betrinken wollen, wenn wir Alkohol im Rahmen erlauben.

    Meine Kollegen und ich haben unendlich viele Gespräche vor jeder Fahrt geführt, diskutiert, abgewogen, für die konkreten Schüler überlegt usw. Ich habe einmal einen Schüler deswegen nicht mitgenommen, zum Glück hat es die Mutter akzeptiert. Das sehen und wissen Außenstehende auch Schüler nicht. Da kommen so aggressive oder überhebliche Kommentare wie lax oder Paulanergarten.

    (Ich kann mir die Geschichte des TE übrigens vorstellen. Ich habe schon vorher unglaublich andere Dinge mitbekommen. Ich vermute, dass die Kollegen ohne ausdrückliche Anordnung der SL bei "leichtem und nicht wiederholten" Alkoholgenuss den Schüler aus Sek. II heimgeschickt haben. Wichtig für den TE ist, nie ohne Rückendeckung der SL zu handeln, auf schriftliche Anordnung zu bestehen.)

    Sek. I und Wodka gehen auch bei uns nicht.

    " Einmal unterwegs: Vorzeitige Heimreise wegen Fehlverhaltens

    Der Konsum verbotener Substanzen – seien es illegale Substanzen wie Cannabis oder nur im Rahmen der Klassenfahrt verbotener Substanzen wie Alkohol und Zigaretten, ist seit jeher ein großes Problem bei Klassenfahrten.

    Der Experte Günther Hoegg, Jurist mit Schwerpunkt Schulrecht, empfiehlt in seinem Ratgeber „SchulRecht!“ folgende Konsequenzen bei unerlaubtem Alkoholkonsum:

    Zitat

    „Bei leichtem Alkoholgenuss genügt eine Ausgangssperre. Sollte der Betroffene regelrecht betrunken sein, empfiehlt es sich, ihn nach Hause zu schicken.“

    Laut Hoegg gibt es insbesondere fünf Gründe, die den Ausschluss von einer Klassenfahrt rechtfertigen:

    • Starker Alkoholkonsum
    • Drogenbesitz und/oder Drogenkonsum
    • Aufenthalt im Zimmer des anderen Geschlechts während der Ruhezeit
    • Unerlaubtes Verlassen der Unterkunft
    • Körperliche Gewalt gegen Mitschüler (oder Lehrer)"


    Aus https://share.google/GZ7Bt9Ecw0XqaxW7c


    Baden-Württemberg drückt sich mal wieder mit einer Aussage, es gibt nur div. Aussagen von irgendwelchen Leuten. Wiederholt, starker Alkoholkonsum, harte Alkoholsorten, Sek. I, Verhältnismäßigkeit werden genannt.

    Aber was ist mit "leichtem" Alkoholgenuss in Sek. II von Bier und Wein? Da werden wir Lehrer allein gelassen. Ich würde mich grundsätzlich an die SL wenden, sie muss die Heimreise anordnen, es reicht nicht, dass sie Bescheid weiß. Dann bleibe ich nicht auf den Kosten sitzen. Nur kenne ich SL, die zögern und drücken. Was dann? Ich fand auch eine Aussage, dass der Lehrer vor Ort nicht heimschicken darf, wenn die SL es nicht angeordnet hat.

    Anderes Thema zu Baden-Württemberg und Klassenfahrt, was hier indirekt angesprochen wurde. Das Land zahlt nicht mehr bei Abbruch etc. (Folge von Corona), es hat sich jetzt juristisch abgesichert, wir Lehrer schließen im Auftrag der Eltern die Verträge für Klassenfahrten ab. Das mit den entsprechenden Folgen war für mich der Grund, nicht mehr zu fahren. Zum Glück (für mich) gibt es bei uns genug junge KollegINNen. Früher fuhr ich jährlich und auch länger.

    Mein Kind war mit meinem Auto unterwegs. Es hat ihr vermutlich jemand das vordere Kennzeichen geklaut, ich bin echt bedient, denn das Beste, der nächste Termin um ein gestohlenes Kennzeichen zu ersetzen ist der 29.9. wenn ich es von meinem Mann als Halter auf mich ändern würde, geht schon der 25.9. beides allerdings deutlich zu spät, keine Ahnung, wie wir nun weiter machen.

    Ich hätte zudem Sorge, dass jemand Unsinn mit meinem Kennzeichen treibt.

    Du wirst angegriffen? Nein. Du musst dich hier nicht mal rechtfertigen. Was du tust, ist, öffentlich zu verkünden, dass Alkoholkonsum für Schüler unvermeidbar ist.

    Unvermeidbar nein, ich zwinge keine Schüler zum Trinken und die Schule auch nicht. Ich habe aber nicht die Macht, es zu verhindern (und auch nicht zu verbieten, wenn der Staat und die Schule (nicht Lehrer) es nicht tun).

    Ich unterrichte Chemie und Alkoholmissbrauch ist bei mir ein großes Thema. Wie viel tut ihr aktiv dagegen?

    Ich war auch schon öfter mit 10. und 11. Klassen auf Tour. Da gibt es am Anfang eine klare Ansage wie auch eine schriftliche Mitteilung an die Eltern, dass auf der Schulfahrt nicht geraucht und getrunken wird. In meiner Anwesenheit wird dann auch nicht geraucht und getrunken.

    Was die Schüler machen, wenn sie mit schriftlichem Einverständnis der Eltern in Kleingruppen unterwegs sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin ja nicht dabei. Angetrunken habe ich noch niemanden erlebt. Und ob welche beim Frankreichaustausch bei der Gastfamilie mal den Cidre probieren, weiß man auch nicht. Aber das liegt dann nicht in meiner Verantwortung.

    Klasse 10 kein Problem, Sek. I, Klasse 11 vor allem gegen Ende schon. Und was machst du, wenn du die Weinflasche siehst? Wegschauen? Heimschicken? Du, du, du sagen? Und wenn es aus Protest die komplette Gruppe tut?

    (Ich wundere mich gerade sehr, du weißt ja, an welchem Gymnasium ich unterrichtet habe, von dem ich hier hauptsächlich schreibe. Mein jetziges ist dank vieler Muslime in dieser Hinsicht etwas weniger problematisch.)

    Und rauchen ist bei uns seit dem Verbot unter 18 und G8 überhaupt kein Problem mehr. Vielleicht überraschend, aber Fakt.

    Und wieso ist ausgerechnet das dann durchsetzbar? Alle können heimlich rauchen. Das kann man nicht unterbinden. Was man verbietet, muss man auch durchsetzen können. Dann brauche ich gleich gar nicht mehr fahren. Ein verbrannter Frühstückstoast ist genauso krebserregend wie eine Zigarette, habe ich mit den Schülern ausgerechnet. Die Eltern wollen, dass die Kinder rauchen dürfen. Ich will auch eine rauchen dürfen, nur eine, ich rauche ganz selten, aber auf der Klassenfahrt muss das mal gehen:hammer:

    Weil es verboten ist, Bier und Wein dagegen ab 16 Jahren in Baden-Württemberg auch an Schulveranstaltungen, wenn die Schulkonferenz so entscheidet, erlaubt. Da können Lehrer viel erzählen. Und leider sind sie nicht allmächtig (zumindest ich nicht).

    (Ich weiß nicht, wie oft ich das jetzt geschrieben habe.)

    Kommt auf die Schulform an.

    An Grundschulen und anderen Schulen, die keine SuS > Klasse 6 besuchen, sind keine SuS in der Schulkonferenz.

    An berufsbildenden Schulen wahrscheinlich keine Eltern? Zumindest spricht das Schulgesetz im Zusammenhang mit der Schulkonferenz von Schulen, an denen kein Elternbeirat vorgesehen sei.

    Wenn eine der Gruppen (SuS- oder Elternvertreter) wegfällt, ändert sich logischerweise das Verhältnis in der Schulkonferenz. Inklusive Schulleiter haben dann die Lehrkräfte eine Stimme mehr.

    Es geht hier um Schulen mit Sek. II. An Grundschulen ist Alkohol für Schüler hoffentlich auf Klassenfahrten nicht erlaubt.

    In NRW gilt, dass der Alkoholkonsum auf Klassenfahrten strikt verboten ist. Auch für bereits volljährige Schüler.

    Rechtsquelle: §54 Abs. 5 Schulgesetz NRW

    Verstöße können disziplinarrechtlich verfolgt werden.

    Eben. In Baden-Württemberg nicht.

    Und ich wiederhole

    Übrigens bin ich in dem Zusammenhang sehr dankbar über das Rauchverbot unter 18 Jahren. Wenn ich an Klassenfahrten früher denke...

    Aber Bier und Wein ist ab 16 Jahre erlaubt, in Baden-Württemberg auch, wenn es die Schule zulässt, da fragt niemand, was KleinKris will. Ich kann nur Konsequenzen ziehen und nicht fahren.

    Und schön, dass mir Lehrer Sek. I oder aus Bundesländern mit Verboten erzählen, dass es bei ihnen klappt. Nicht rauchen klappt bei uns auch.

    Alkohol ist ein Nervengift und kann das Bewusstsein stark einschränken, bis hin zum Tod. Gründe genug, finde ich.

    Ja, wie vieles andere auch.

    Ich sage immer, wenn Ethanol eine neue Substanz wäre, würde sie sicher nicht erlaubt werden. Man denke an Cannabis und CXU. Ist es aber nicht und ich mache keine Gesetze.

    Selbst ein Beschluss einer GLK reicht nicht. Schüler und Eltern haben in Baden-Württemberg mehr Stimmen in einer Schulkonferenz.

    Ich kämpfe, wenn ich etwas erreichen kann, wir haben es als GLK versucht. Immerhin klappt Trinken in Maßen bisher auf unseren Fahrten.

    Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Da der Wille offensichtlich nicht da ist, erübrigt sich auch die Diskussion über den Weg.
    Allerdings kann man mal festhalten, dass es hier niemanden gibt, der sagt, "Kein Alkohol habe ich versucht, aber es klappt nicht", es gibt nur zwei Parteien: diejenigen, bei denen Alkohol nicht erlaubt ist und die auch keine besonderen Probleme mit der Umsetzung haben und diejenigen, die sicher wissen, dass es nichts bringt, ohne es je versucht zu haben.

    Alkohol ist erlaubt. Ein Verbot wollte meine vorherige GLK durchsetzten, es wurde in der Schulkonferenz durch Schüler und Eltern gestoppt.

    Du dachtest, es sei verboten (1. Seite, Seph hat dem widersprochen). Vielleicht behauptet ihr euren Schülern und Eltern dies auch und sie glauben euch?

    Doch es wurde versucht, von einzelnen Lehrern, dann von einer GLK mit eindeutigem Beschluss, es gab nur wenige Enthaltungen mit der Begründung, dass wir es nicht durchsetzen könnten, was dann auch stimmte, keine Gegenstimmen.

    Ich bin tatsächlich für ein vollständiges Verbot bis 18 genau wie rauchen (da klappt es seit dem Verbot).

    Wenn jemand den Unterschied zwischen blauer Kleidung und Alkohol nicht erkennt, dürfte die Einsichtfähigkoet eingeschränkt sein. Genau dafür gibt es Verbote. Für die Vernünftigen braucht man keine.

    Teilweise zitieren hilft nicht gerade. Aber wenn man etwas verbietet, was erlaubt ist, braucht es Gründe. Und wenn nie jemand betrunken war, und ich Alkohol verbiete, weil ...

    Ist es für zu viele nicht einsehbar und genauso unsinnig.

    Und wie geschrieben, es wird getrunken, aber ich hatte trotz Erlaubnis noch nie Betrunkene. Und auch von anderen zig Fahrten weiß ich genau von einem Fall (und ja, es gab Konsequenzen).

    Aber das macht ein totales Verbot noch schwieriger und für Schüler weniger verständlich.

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