Beiträge von Stan

    Ich wäre auch dafür, dass das bundesweit einheitlich ist. Aber Föderalismus hat auch seine guten Seiten. ;)

    Allerdings!

    Aber in den zuständigen Ministerien der Länder hört man eben erst die Alarmglocken, wenn den Job (unter den Arbeitsbedingungen, für das Geld) nicht mehr genug Leute machen wollen. Solange du brav deine Arbeit in NRW als A12er verrichtest - und nur hier im Forum dein Leid klagst - kümmert das nun einmal niemanden.

    Die arme TE wird übrigens völlig ignoriert.

    Nicht unbedingt: Es ist doch bezeichnend, dass man in ein Lehrerforum nur "Referendariat!" rufen muss, um die unterschiedlichsten Gefühle und Erinnerungen zu triggern - und das viel zu häufig keine guten.

    Vielleicht hilft es der TE ja schon, hier mal die eigenen Gefühle ausgesprochen zu haben, von den unterschiedlichsten Erfahrungen der anderen Teilnehmer zu lesen und auch Aufmunterung zu erfahren. Die anderen Referendar*innen aus der Seminargruppe der TE scheinen ja die eigenen Unsicherheiten (die mit Sicherheit vorhanden sind) gut überspielen zu können.

    Doch, die These war etwas steil. Sie suggerierte, dass grundsätzlich Bachelor-Absolventen mit A12 besoldet werden. [...] Desweiteren sind die verlinkten Voraussetzungen für den Einstieg in die Laufbahnen Mindestvoraussetzungen.

    Nein: Letzlich geht es - natürlich! - um die Besoldung der Grundschullehrerinnen mit A12.

    Der Hinweis auf die Mindestvoraussetzungen ist nicht zielführend: Selbstverständlich kann ich mich mit Mastergrad und Promotion auf eine Pförtnerstelle bewerben und verdiene dann so viel wie ein Pförtner. Ich übertreffe die Mindestvoraussetzung und habe mich auf eine Stelle mit einer geringeren Anforderung bezüglich der Qualifikation beworben.

    Für Grundschullehrer*innen wird hingegen für die Bewerbung ein abgeschlossenes Universitätsstudium vorausgesetzt - und das sollte in die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt führen.

    So steil ist die These doch gar nicht:

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=405116


    "

    Für den Zugang zu den Laufbahnen ist als Bildungsvoraussetzung mindestens zu fordern:

    [...]

    3. für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt,

    a) eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein gesetzlich als gleichwertig anerkannter Bildungsstand oder

    b) das Abschlusszeugnis eines zu einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation führenden geeigneten Studiums an einer Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule, einer Berufsakademie oder einer gleichstehenden Hochschule,


    4. für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt,

    a) ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, geeignetes Hochschulstudium oder

    b) ein gleichwertiger Abschluss an einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer anderen gleichstehenden Hochschule.

    "


    Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt heißt A13, kümmert bei den Grundschullehrer*innen nur keinen in NRW (außer den Grundschullehrer*innen) .


    Und dass die aktuelle Besoldung in NRW eine Frechheit ist, ist sogar höchstrichterlich bestätigt:

    https://www.dbb-nrw.de/aktuell…rsprueche-zur-verfuegung/


    Kümmert aber komischerweise auch keinen...

    Beim Vergleich mit dem öffentlichen Dienst an sich, schneiden wir Lehrer allerdings ganz gut ab.

    Ohne überheblich zu sein, aber mit einer/einem "Stadtinspektor/in" oder "Straßenwärter/in" brauche ich mich auch nicht zu vergleichen. Da fehlt nun einmal der Uni-Abschluss, darum geht es Tommi ja.

    Haare schneiden ohne Einwilligung ist Körperverletzung,

    Danke für diesen Hinweis! Das Schreiben meines Anwaltes an meinen Friseur ist raus (Haare zu kurz geschnitten! Das war nicht vereinbart und ohne meine Einwilligung!). Von den Schadensersatzansprüchen kann ich jetzt meinen Job an den Nagel hängen, ich ziehe nach Neuseeland und zeige von dort aus Lindbergh eine lange Nase, wenn er/sie sich wieder über Corona in Deutschland aufregen muss.

    Wer hier auf den vermeintlich doofen Lehrern, Seminarleitern und sonstwem rumhackt kann sich ja über Ostern mal fragen, wo er/sie seine eigene moralische Überlegenheit verortet. Denken wir alle mal nach mit Herrn Laschet zusammen.

    Ich weiß nicht: Wenn ich an Laschet denke, fällt mir nix zu moralische Überlegenheit ein...

    Ist zwar bei mir schon ein paar Jahre her - aaaber: Musste man nicht zuvor das Stellenangebot unterschreiben, bevor einem die Urkunde zugesandt wird? Mit der Unterschrift dürfte die Absage dann nicht mehr ohne weiteres möglich sein.

    Die Ernennungsurkunde ist ja nicht "Teil des Vertrages", so dass man problemlos zurücktreten kann, solange man die Urkunde nicht erhalten hat (wie so eine Art "Widerrufs-Joker").

    Nicht nur das, sondern auch vieles darüber hinaus was die SL gerne betreut und erledigt haben möchte: Leitung einer Lehrmittelsammlung, Betreuung der Mediensammlung, Durchführung der Schullaufbahnberatung, Betreuung und Organisation von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Mitarbeit bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Administration der Lernplattform, Betreuung der Homepage, usw...


    Das alles wird von der SL gerne auf's Auge gedrückt ("Sie müssen!") - aber durch die ADO und die Weisungsbefugnis der SL lässt sich das nicht abdecken.

    Und wo lässt sich da entnehmen dass die SL per Dienstanweisung jemandem die Koordinierung der Studien- und Berufsorientierung aufdrücken kann?

    Das deckt die ADO nicht ab.

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