Beiträge von qchn

    Nein Leute , das ist eine falsche Interpretation

    Es ist einfach so, dass ich auf der einen Seite das Recht habe zu schweigen, um mich nicht zu belasten. Auf der anderen Seite ist es aber bei der Bemessung der Strafe durchaus relevant, ob der Angeklagte Reue zeigt oder nicht. [...]


    An der Stelle komme ich zu einem anderen Punkt. Eigentlich würde ich von meinem Arbeitgeber erwarten, dass der mir eine solide Verteidigung stellt und auch bezahlt (denn die nehmen mehr als die Pflichtverteidiger), wenn es sich um eine Straftat handelt, die im Dienst begangen wurde. Ist aber leider nicht der Fall, zur Zeit

    wenn man das in neutrale Sprache verpackt, ergibt das Sinn, aber ich finde es mindestens mal hoch problematisch, wenn sich ein Richter zur obersten Moralinstanz aufspielt und so abfällige Kommentare Richtung Berufsstand macht, um dann explizit zu äußern, dass er sich über die Anwälte ärgert, um eine Strafe zu bemessen. wie gesagt, was er persönlich denkt, welche Probleme er in der Schule hatte und ob er voreingenommen ist, ist mir egal, weil man es eh nicht verhindern kann, aber dass er das auch noch äußert. das wirkt auf mich nicht gerade professionell.

    das mit dem vom Arbeitgeber bezahlten Verteidiger hab ich mich auch gedacht. wenn man mal überlegt, wie Unternehmen ihre problematischen GeschäftsführerInnen und Vorstandsvorsitzenden raushauen - kann man sich glaub ich sogar versichern. man sollte diesen Fall zum Anlass nehmen, dies in der nächsten Tarifrunde zu fordern. Auf der anderen Seite könnte das ein Grund sein, dass die Kolleginnen so unqualifizierte Verteidiger hatten - vielleicht sind die von der Diensthaftpflicht der Gewerkschaft bezahlt und die empfehlen wahrscheinlich eher ArbeitsrechtlerInnen als Strafverteidiger.

    Das OLG hat veranlasst, dass das Verfahren dennoch eröffnet wird, denn aufgrund der Garantenstellung sei eine Verurteilung wahrscheinlich. Garanten sind verpflichtet, Tatbestände vorausschauend zu verhindern, sonst können sie dafür verurteilt werden, hier also für fahrlässige Tötung. Ohne ihre Garantenstellung hätten die Lehrerinnen nicht verurteilt werden können, mit Garantenstellung reichen kleine Versäumnisse u.U. aber schon aus, nämlich wenn andernfalls der Tatbestand nicht oder wahrscheinlich nicht eingetreten wäre. Das Gericht musste also nun doch den kausalen Zusammenhang zwischen der mangelnden Vorbereitung und Emelys Tod feststellen, wofür die beiden Lehrerinnen ja selbst gesorgt haben. [...]

    Wenn die Lehrerinnen, die schließlich verurteilt wurden, den Kausalzusammenhang zwischen der mangelnden Vorbereitung und dem Tod Emilys nicht selbst hergestellt hätten, hätte er im Verfahren auf andere Weise hergestellt werden müssen. Vermutlich hätte man den beiden auch andere Fehler zur Last gelegt. Aber auch da hätte man eben aufzeigen müssen, dass die Lehrerinnen die Notlage erkennen konnten und damit handeln mussten. Die Schulleiterin war besser beraten und hat auf die Frage, ob die beiden anders gehandelt hätten, wenn sie gewusst hätten, dass Emily Diabetikerin war, geantwortet:"Das weiß ich nicht." Wer weiß, was herausgekommen wäre, wenn sich die beiden Kolleginnen auch an diese Linie gehalten hätten.

    Danke für das Auseinanderdröseln. ich habs nicht hingekriegt, das zu schreiben ; )

    Gemeint sind sicher Topoi (von Sg. Topos für Motiv).

    nein, sind sie nicht. im englischsprachigen Internet wird der Begriff "trope" verwendet.

    Tropes beschreiben "certain conventions of fictional genres in narratives such as books, movies, and television shows. A trope is a storytelling device or convention, a shortcut for describing situations the storyteller can reasonably assume the audience will recognize." traditionell verwendete Beispiele sind "damsel in distress" oder "alles war nur ein Traum", aber auf tvtropes.org finden sich unendlich viele Beispiele. https://tvtropes.org/pmwiki/pmwiki.php/Main/DamselInDistress. tropes sind dafür verantwortlich, dass man quasi nach 5 min RomCom schon genau weiss, wie die Story weitergeht und endet.

    da ich den Begriff nur aus dem Englischen kenne, habe ich ihn latinisiert und dekliniert. ich hatte auch kurz überlegt, ob die Deutsche Entsprechnung vlt "topos" ist, aber sie führen den Begriff auf "tropos" zurück und griechisch kann ich nicht ; )

    wenn man der Rheinischen Pest glaubt, haben die Anwälte (glaub Gesellschaftsrechtler und Arbeitsrechtler) das ganze extrem verbockt.

    Zitat

    Zum Bemessen des Strafmaßes ergingen am Donnerstag noch einmal deutliche Worte in Richtung Verteidigung: So sei die Kammer eigentlich nach einer Zwischenberatung zu milderen Strafen gekommen. Doch nach den Plädoyers, die die Kammer „fassungslos zurückgelassen“ habe, sei man der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. So hatte etwa ein Verteidiger erklärt, dass er Zweifel daran habe, dass es keine schriftliche Abfrage von Gesundheitsdaten gegeben hätte. Damit widersprach er nicht nur der Schulleiterin der Gesamtschule, auf die Emily ging, sondern auch seiner eigenen Mandantin. Abschließend gab der Verteidiger an, dass er glaube, dass es auch mit einer schriftlichen Abfrage zu Emilys Tod gekommen wäre, da die Eltern die Diabetes-Erkrankung darin nicht angegeben hätten. Der zweite Anwalt hatte wiederum erklärt, dass auch eine schriftliche Abfrage ihre „Tücken habe" und nicht sicher sei, etwa wenn diese an Analphabeten erfolge – ein Exkurs, der bei vielen Prozessteilnehmern für Kopfschütteln sorgte. Beide Verteidiger hatten Freisprüche für ihre Mandantinnen gefordert.

    ich glaub sofort, dass eine Kammer Angeklagten ein höheres Strafmaß gibt, weil sie die VerteidigerInnen unsympathisch findet. Aber dass das echt legal ist - also dass ein Richter sowas öffentlich zugibt (und sich anscheinend noch moralisch überlegen fühlt), das macht mich jetzt doch mal fassungslos. Ohne Zweifel hätten die beiden Kolleginnen Strafverteidiger engagieren müssen, aber das kann doch nicht sein, dass ein Gericht die Anwälte doof findet und deswegen ihre Mandanten bestraft. Zusammen mit den Aussagen, wie "Sechs. Setzen!" etc., die weiter oben zitiert wurden, kommt mir das ganze Verfahren wirklich ziemlich unseriös vor.

    (apropos unseriöse Interpretation: nachdem ich mir die Bilder des Verfahrens angeguckt habe, konnte ich nicht umhin zu bemerken, dass der Fall alles hat, um verfilmt zu einem echten Blockbuster zu werden, da hier mehrere beliebte popkulturelle Tropi (?) repräsentiert werden: geliebte, aber schwache Frau (Tochter) stirbt und gibt Mann (Vater) so die Möglichkeit zum Helden zu werden, der unter Leitung von anderen (alten, weisen) Männern gegen böse Frauen (Lehrerinnen), die nicht gemäß ihres (sorgenden, heiligen) Rollenbildes handeln. So ne Mischung aus Super Mario, Schneewittchen, der Zauberflöte und dem Punisher. )

    Nota bene: Bei meiner Abschlussprüfung habe ich vorher in der Mensa Bescheid gesagt, die haben das vorbereitet und rübergetragen. Auf dem Tisch stand ein Becher, da hat dann jeder Prüfer nen 10er reingetan und damit war es keine Vorteilsnahme. Ich bin nur in Vorkasse getreten, das wars. Das war da in der Schule so üblich.

    genau so wars bei uns auch.

    Das glaube ich gern, aber das wissen geschätzte 97% der Menschen nicht. Mich wundert nur, dass dich das wundert, woher soll das Wissen kommen?

    also ich stimme Dir völlig zu, dass da ein Kompetenzdefizit in der Bevölkerung vorherrscht (das auch der Gerichtsbarkeit nützlich ist). Aber von zwei vermutlich gesunden Menschen mit zweiten Staatsexamen, denen vorgeworfen wird, irgendwie für den den Tod einer Minderjährigen verantwortlich zu sein und deren berufliche und finanzielle Zukunft auf dem Spiel steht, wird man ja wohl erwarten können, dass sie sich - selbst wenn sie keine Ahnung vom Rechtsystem haben - fachlich beraten lassen und den Köder, den der moralisierende Richter anscheinend ausgeworfen hat, nicht schlucken, sondern - egal wie schwer es fällt - einfach mal den Mund halten.

    Findest du das echt so abwegig, sich erklären zu wollen? Vielleicht hat ihr Anwalt sie nicht gut beraten.

    nein, ich finde den Gedanken nicht abwegig. es ist nur unfassbar dämlich, diesen Gedanken in die Tat umzusetzen - wie gesagt: die Systemlogik vor Gericht ist eine völlig andere. Und dass die Anwälte keine StrafverteidigerInnen waren, sondern irgendwie ArbeitsrechtlerIn und weissnichtgenau ist eben auch dämlich. Wahrscheinlich haben die auch gedacht, wenn man nen Strafverteidiger nimmt, dann gesteht man ja auch irgendwie ein, dass man zu den Kriminellen gehört, die es nötig haben, oderso. Auf der anderen Seite habe ich auch öfters schon ZeugInnen/Angeklagte erlebt, die entgegen besseren Anwaltsrat ausgesagt haben (und die entsprechende Quittung bekamen) - den Mund zukleben kann man den Mandanten auch nicht. Aber es geht hier nicht um ne Bagatelle und da find ich, sollte man sich auch mal zusammenreissen können.
    Ich finde aber Chemikus Erklärung hierzu auch interessant - vielleicht haben sie doch Schlimmeres verhindern können dadurch. Aber irgendwie glaub ich es nicht und der Antrag auf Revision deutet imho auch darauf hin.

    Also obgleich ich dir ganz deutlich gemacht habe, dass deine Interpretation meiner Aussagen nicht zutreffend ist, meinst du mir erklären zu müssen, was ich gemeint habe? Interessant. Um das Mal höflich zu kommentieren. Da wäre allerdings auch noch Spielraum für andere Kommentare meinerseits. Die darfst du in dem Fall aber total gerne einfach phantasievoll reininterpretieren ganz nach deinem persönlichen Geschmack.

    nein, das hast Du falsch interpretiert oO
    Ich habe erläutert, warum man das, was Du geschrieben hast, begründet so verstehen kann, wie ich das verstanden habe - undzwar ganz ohne Verrenkungen. Warum ich das gemacht habe? Weil ich dachte, dass es Dich interessiert. Ich hatte den Eindruck gewonnen, dass Du sonst recht zugänglich für die Tatsache bist, dass Botschaft bei SenderIn und EmpfängerIn unterschiedlich ankommen können und Dir viel Mühe dabei gibst, verständnisvoll und tolerant rüberzukommen. Das ist Dir jetzt dann doch leider nicht so gut gelungen, aber ich bin nicht nachtragend.

    Sie waren einfach nur ehrlich. Warum auch nicht.

    (Keine Ahnung, was du denn Schülern vermittelst. Aber ich vermittele ihnen auch, dass es wichtig ist, ehrlich zu sein.)

    Und: den Lehrerinnen jetzt zu unterstellen, dass sie Dreck am Stecken haben, den sie durch ihre Aussage vertuschen wollen, ist schon unverschämt.

    qed: ich vermittele meinen SchülerInnen Orientierungswissen und -Werte für ein Leben in der Welt. Diese Welt funktioniert nach unterschiedlichen Systemlogiken und ich freue mich, wenn meine SchülerInnen diese kennen und anwenden. Ihnen zu vermitteln, Ehrlichkeit sei die Währung aller Systeme wäre schlicht unehrlich (haha) und nebenher würde es ihnen wesentliche Menschenrechte vorenthalten.

    Was die Unverschämtheit angeht, ist es vermutlich ein Missverständnis: Ich hab den Lehrerinnen lediglich unterstellt, dass sie als Rechtssubjekte unprofessionell gehandelt haben und glaube daher gerade nicht, dass sie strategisch irgendetwas vertuscht haben. es müsste schon ein krasses Unrecht gewesen sein, wenn dieses unprofessionelle Auftreten zum eigenen Nachteil ohne Not, die bessere Wahl gewesen war. Wie gesagt: glaub ich nicht.

    ansonsten: ich glaub, wir sind absolut von unterschiedlichen Sternen. Vermutlich aber auch nur unterschiedliche Schulform.

    Mir ging es lediglich darum, dass das Menschen waren/sind, die möglicherweise dem emotionalen Druck, den ein durch eigenes Handeln oder eher Unterlassen erfolgter Todesfall eines anvertrauten Schützlings bei jedem halbwegs anständigen Menschen zur Folge haben dürfte, irgendwann möglicherweise emotional einfach nicht mehr gewachsen waren, so dass sie das Bedürfnis hatten zu reden, ungeachtet ihres Rechts auf Aussageverweigerung usw. Jemand mit krimineller Vorerfahrung könnte diesbezüglich unter Umständen etwas abgebrühter reagieren.

    Mir ging es an keiner Stelle darum eine Nichtwahrnehmung des Aussageverweigerungsrechts als moralisch überlegene Handlung darzustellen. Ich denke ehrlich gesagt aber auch nicht, dass ich das getan habe. Das interpretierst du meines Erachtens lediglich in meinen Beitrag unzutreffend hinein.

    Bei Interpretation ist ja immer Spielraum, aber ich erkläre Dir gerne, warum ich denke, dass meine Interpretation zutreffend sein könnte: Du nimmst da eine Differenzierung vor, zwischen normalen, "halbwegs anständigen" Menschen, die dem emotionalen Druck nicht mehr gewachsen sind und eher "abgebrühten Menschen mit krimineller Vorerfahrung", die diesen emotionalen Druck (den "halbwegs anständige" Menschen verspüren) möglicherweise gewachsen sind. Ich find es jetzt nich weit hergeholt, zu interpretieren, dass das, was die "anständigen" Menschen machen, irgendwie besser ist, als das, was die abgebrühten tun.

    ich wollte aber auch nicht Dich persönlich kritisieren, sondern dass in der Gesellschaft anscheinend Sympatie und Verständnis ggf. sogar positiv konnotierte moralische Bewertung für ein unprofessionelles und selbstschädigendes Verhalten von "halbwegs anständigen" Leuten herrscht. Die Gefahr, die ich darin sehe, ist, dass Menschen ohne Not und im Glauben an eine irgendwie geartete moralische Überlegenheit oder Anforderung unter die Räder des Rechtstaates kommen. Letztlich ist der Appell an das Gewissen seitens des Richters halt auch nur eine rhetorische Figur, vergleichbar mit der Forderung, man möge doch bitte nicht streiken/mehr arbeiten/Material selbst bezahlen, weil es ja für einen guten Zweck ist. Wer darauf reinfällt, zahlt auch Klassenfahrten selbst.

    kann natürlich sein, dass die Einlassungen "Strategie" waren, aber es liest sich halt so, als wären sie letztendlich aufgrund einer Nadel im Heuhaufen verurteilt worden, die man nur gefunden hat, weil sie die selbst präsentiert haben. Falls die Strafe das Ergebnis von Strategie war, würd ich gerne wissen, was die sonst noch für Dreck am Stecken hatten, den es zu vertuschen gab.

    Vielleicht war an der Stelle für die beiden die Last einfach zu groß geworden, so dass sie reden mussten, um irgendwie mit ihrer Schuld umgehen und diese verkraften zu können. Das sind schließlich keine hartgesottenen Kriminellen, die da vor Gericht standen, sondern letztlich ganz normale Menschen, die sich bis dahin nichts zuschulden haben kommen lassen.

    ich finde nicht, dass man sich als hartgesottener Krimineller auszeichnen muss, um von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Ich verstehe gut, dass einem das durch die Umwelt immer suggeriert wird und natürlich würde unser Rechtstaat (und die öffentlich-rechtliche Krimilandschaft gleich mit) nicht mehr hinterherkommen, wenn alle die Aussage verweigern, aber das heisst nicht, dass die Nichtwahrnehmung dieses Rechts eine in irgendeiner Form moralisch überlegene Handlung ist. Es findet in der öffentlichen Wahrnehmung eine Vermischung der Systemlogiken statt: Sich nicht selbst zu beschuldigen zu müssen ist eines der ältesten Elemente des Rechtstaats überhaupt und damit legitim. Wer beichten möchte, kann dafür in die Kirche gehen oder sonstirgendwie psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.

    was mich an dem Fall irre macht und ich tausend mal unverständlicher finde, als irgendwelche SchülerInnenakten, in die unterlassen wurde, hineinzusehen: wieso haben die beiden Kolleginnen überhaupt Einlassungen gemacht? Wie blöd kann man bitte sein als Angeklagte vor Gericht eine Aussage zu machen, zumal der Fall ja so unklar war, dass er schon mehrfalls nicht eröffnet wurde? anscheinend haben sie sogar keine StrafrechtlerInnen beauftragt, sondern sich von Anwälten irgendwelcher anderen Sparten vertreten lassen. DAS lässt mich echt kopfschüttelnd zurück..

    Asylanträge werden geprüft und entweder angenommen oder abgelehnt.

    so dichotom ist es nicht. Asylanträge werden entweder angenommen oder abgelehnt. dann kann/muss man man die abgelehnten Antragstellnenden entweder zurückschicken oder dulden. (subsidiärer Schutz, fehlende Dokumente, mangelnde Bereitschaft des Herkunftslandes, Ausbildungssituation, verzögertes Verfahren durch Klage, Entziehung etc.) ich denke letztere Gruppe war gemeint. Selbst wenn das Asylverfahren an sich völlig aussichtslos ist (trifft wohl für die meisten zu, einfach weil die Bedingungen sehr speziell sind), kann immer noch einer der anderen Gründe in Frage kommen.

    Beispiel: Das Thema Willensfreiheit ist in der Philosophie (und auch in anderen Disziplinen, wie zum Beispiel in der Neuropsychologie) ein Problem, zu dem es immer wieder neue Erkenntnisse gibt.

    also ich weiss natürlich nicht, wann Du studiert hast, aber es wundert mich immer, wie wenig Neues uns die Neuropsychologie zu dem Thema zu sagen hat. Philosophisch ist das doch seit mindestens 15 Jahren durchdacht. Natürlich kann man jetzt bis zum Hals in die Theory of Mind einsteigen, aber letztlich sind es immer die selben paar Konzepte, die in Frage kommen. Das ist ja auch das tolle an Philosophie - dass sie eben so abstrakt ist. Fällt mir auch bei dem ganzen Identitypoliticsthema auf: das sind 3-4 Gedanken, die an sich nicht mal besonders aufregend sind, die jetzt nachholend auf alle Lebensbereiche übertragen werden. Philosophisch ist da schon lange nichts mehr zu holen.

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