Nein Leute , das ist eine falsche Interpretation
Es ist einfach so, dass ich auf der einen Seite das Recht habe zu schweigen, um mich nicht zu belasten. Auf der anderen Seite ist es aber bei der Bemessung der Strafe durchaus relevant, ob der Angeklagte Reue zeigt oder nicht. [...]
An der Stelle komme ich zu einem anderen Punkt. Eigentlich würde ich von meinem Arbeitgeber erwarten, dass der mir eine solide Verteidigung stellt und auch bezahlt (denn die nehmen mehr als die Pflichtverteidiger), wenn es sich um eine Straftat handelt, die im Dienst begangen wurde. Ist aber leider nicht der Fall, zur Zeit
wenn man das in neutrale Sprache verpackt, ergibt das Sinn, aber ich finde es mindestens mal hoch problematisch, wenn sich ein Richter zur obersten Moralinstanz aufspielt und so abfällige Kommentare Richtung Berufsstand macht, um dann explizit zu äußern, dass er sich über die Anwälte ärgert, um eine Strafe zu bemessen. wie gesagt, was er persönlich denkt, welche Probleme er in der Schule hatte und ob er voreingenommen ist, ist mir egal, weil man es eh nicht verhindern kann, aber dass er das auch noch äußert. das wirkt auf mich nicht gerade professionell.
das mit dem vom Arbeitgeber bezahlten Verteidiger hab ich mich auch gedacht. wenn man mal überlegt, wie Unternehmen ihre problematischen GeschäftsführerInnen und Vorstandsvorsitzenden raushauen - kann man sich glaub ich sogar versichern. man sollte diesen Fall zum Anlass nehmen, dies in der nächsten Tarifrunde zu fordern. Auf der anderen Seite könnte das ein Grund sein, dass die Kolleginnen so unqualifizierte Verteidiger hatten - vielleicht sind die von der Diensthaftpflicht der Gewerkschaft bezahlt und die empfehlen wahrscheinlich eher ArbeitsrechtlerInnen als Strafverteidiger.