Geldgeschäfte an Schulen

  • Ich lese in #453 eine durchaus neue Frage, zumindest einen neuen Aspekt, und hoffe aufgrund des Kontextes ("aus gegebenem Anlass") auf eine interessante Story.

    Ich auch, habe auch den Beitrag nicht abwerten wollen. Die Folgebeiträge bringen aber lediglich Déjà-vus.

  • Die Kollegin, deren Konto gepfändet worden ist, hat womöglich noch ein größeres Problem. So ein Konto wird ja nicht gepfändet, weil man den Deckel in der Dorfkneipe drei Tage zu spät zahlt. Sollte das das Ergebnis einer „nicht amtsangemessenen Lebensführung“ sein, wird’s womöglich unangenehm.


    Auf jeden Fall interessant, wie’s ausgeht. Und vielleicht auch ein Hinweis an die, die meinen, dass so etwas „nie“ vorkäme.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Abwarten. Aus juristischer Sicht ist es allerdings gar keine so spannende Frage, was im Fall der Privatinsolvenz mit den Geldern passiert - die gehören nicht der betreffenden Kollegin und sind daher auch kein Teil der Insolvenzmasse; das ist in diesem Fall auch problemlos belegbar. Interessanter ist die Frage, ob die Kollegin sich mit der Annahme der Gelder, im Wissen um die bevorstehende Insolvenz, strafbar gemacht haben könnte.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    • Offizieller Beitrag

    Ich könnte jetzt mal hier im Thread suchen.

    Dieser potentielle "Insolvenz-Fall" wurde weiter vorne schon einmal als Grund angegeben, warum man kein Privatkonto nutzen solle.


    Ich meine, ich hätte damals geschrieben, dass

    - So eine Insolvenz ja nicht vom Himmel fällt und man (wenn man in der potentiellen Situation ist) kein fremdes Geld auf seinem Konto parken würde und dass

    - davon unabhängig die Gelder eh nicht zur Insolvenzmasse gehören sollten, solange die Herkunft nachweisbar ist.

  • Wenn nicht mehr gefahren wird, müssen Schulleiterinnen, Eltern, Wichtigtuerinnen in der Schulkonferenz und Verantwortliche für Schullandheime sich etwas einfallen lassen.

    Ingeborgs Position klingt erstmal abenteuerlich, aber an der Schule einer Freundin wurde jahrelang auch gegen den Willen vieler neuer KollegInnen mit jeder Klasse jedes Jahr ins Schullandheim gefahren, weil man es halt schon die letzten 50 Jahre so gemacht hat. Irgendwann war mal ne Schulleitung, die das Ganze angegangen ist, weil es wirklich nicht mehr tragbar war mit mehr TeilzeitkollegInnen undso und es stellte sich raus, dass das Heim sich finanziell ohne die Fahrten nicht mehr trägt, weil es so veraltet ist, dass eban kaum jemand anderes hinfahren würde. Es folgten Monate in Arbeitsgruppen, bei denen SchülerInnen und Eltern sagten, man könne das Heim nicht verlieren, weil es war ja in den letzten 50 Jahren so schön etc.

  • Denn die Fahrten werden an jeder Schule gemacht, weil sie erwartet werden,...

    Es wird letztendlich vom Dienstherren erwartet, dass du rechtswidrig handelst?


    Da würde ich doch einen auf Beamten- und Dienstrecht spezialisierten Anwalt mal 'nen netten Brief schreiben lassen.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Grundsätzlich gehören solche Gelder natürlich auf Schulkonten.


    Man sollte aber auch darauf hinweisen, dass man so etwas nie einfach auf Privatkonten verbuchen soll und darf. Dem widersprechen bereits die AGBs der Bank. Wenn so etwas über ein Privatkonto läuft, muss angegeben werden, dass das Konto auf fremde Rechnung läuft. Damit sind auch die Probleme vererben und verpfänden zu mindestens teilweise gelöst. Mir ist momentan kein Möglichkeit bekannt, das man das Geld einfach auf das Privatkonto bucht.

  • Und warum laufen die bei euch nicht übers Schulkonto? Hast du mal gefragt?


    Das sorgte in der Tat für Klarheit. Bis dahin: einfach nicht machen.

    Ich höre immer die Argumentation, dass es zu aufwändig ist, für z. B. ein Umweltprojekt, das 5 € pro Schüler kostet, eine Überweisung der Eltern tätigen zu lassen. Jemand muss regelmäßig das Konto checken, ob alle eingezahlt haben. Wer macht das? Die Schulsekretärin? In kleinen Grundschulen arbeitet die nur ein paar Stunden die Woche. Die Lehrkraft? Kostet enorm viel Zeit. Selbst, wenn man das Geld bar einsammelt, muss das jemand bei der Bank in den Einzahlautomaten bringen, damit das auf dem Schulgirokonto gutgeschrieben wird. Im Dorfschulort meiner Kinder gibt es so einen Automaten gar nicht, da muss dann erst mal jemand in den nächstgrößeren Ort fahren. Wer macht das? Dann ist es am Ende des Tages für viele einfacher, das eingesammelte Bargeld zu behalten und die Projektrechnung vom privaten Konto zu bezahlen.

    Nicht gut, aber leider immer noch gängige Praxis, insbesondere an kleinen dörflichen Schulen. Deshalb mein Wunsch nach einer klaren Erlasslage.

  • Nicht gut, aber leider immer noch gängige Praxis, insbesondere an kleinen dörflichen Schulen. Deshalb mein Wunsch nach einer klaren Erlasslage.

    Für mich sind es aber auch verschiedene Dinge. Wenn ich nun 100 oder 200 € bar einsammle und dann überweisen, habe ich da kein Problem mit. Ich habe auch schon Anschaffungen in dieser Größenordnung für die Schule getätigt und das Geld ausgelegt. Das sind die Beträge die im Notfall sowohl für mich als auch für die Schule verkraftbar sind.

    Wenn ich aber Beträgt jenseits der 5.000 € für eine Klassenfahrt einsammle, sind das ganz andere Größenordnungen.

  • Ich höre immer die Argumentation, dass es zu aufwändig ist, für z. B. ein Umweltprojekt, das 5 € pro Schüler kostet, eine Überweisung der Eltern tätigen zu lassen.

    Wenn das zu aufwändig ist, ist das Projekt wohl nicht sonderlich wichtig. Und schon wieder ein Fall erledigt: Kein Projekt, kein Ärger.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Nicht gut, aber leider immer noch gängige Praxis, insbesondere an kleinen dörflichen Schulen. Deshalb mein Wunsch nach einer klaren Erlasslage.

    Diese klare Erlasslage gibt es doch für unser Bundesland (NDS) längst und ich hatte vorhin erst auf den entsprechenden Erlass hingewiesen. Bezüglich Barmitteln ist dort klar geregelt:


    Zitat von RdErl. d. MK v. 1.8.2018 – 12.4 - 80 101 - 3 – VORIS 22410 –

    4.4. Schulen können in Ausnahmefällen Bareinzahlungen von Erziehungsberechtigten für die Landesaufgaben Lernmittelausleihe und Schulfahrten annehmen. Die Bewirtschaftung von Barmitteln durch die Schulen ist auf diese Bereiche begrenzt. Diese Mittel sind in Transferkassen für den

    Barzahlungsverkehr zu vereinnahmen, es sind Quittungen auszustellen.


    Für die Einrichtung einer Transferkasse ist erforderlich, dass ein Konto nach Nr. 2.1 von der Schule geführt wird. Die Verantwortung der Transferkasse obliegt der Schulleitung. Die Verwaltung kann einer oder einem Landesbediensteten schriftlich übertragen werden. Die Transferkasse darf nur einen laufenden Bestand von bis zu 500 Euro aufweisen. Darüber hinausgehende Barmittel sind unverzüglich auf das Konto nach Nr. 2.1 zu Gunsten der jeweiligen Zweckbestimmung einzuzahlen. Die Bargeldbestände sind diebstahlsicher z. B. in einem Schulsafe aufzubewahren. Die Transferkasse ist spätestens zum 15. Dezember des laufenden Haushaltsjahres abzurechnen, der Bestand ist auf das Konto nach Nr. 2.1 einzuzahlen.

  • qchn Auch wenn man das ist eine herzzerreißende Geschichte verpackt, stimmt die Kausalität nicht. Eine Klassenfahrt macht man, weil sie den Schülerinnen etwas bringt, nicht als Subventionen für eine Unterkunft.


    Mei, von mir aus, wenn sie sich in dem angeranzten Heim wohlfühlen, sollen sie da hin fahren. Das ändert aber nichts daran, dass das Geld ordentlich verwaltet gehört.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • wenn es bei Dir als herzzerreissende Geschichte rübergekommen ist, habe ich einen Fehler gemacht - habe eine kritische Haltung dazu. lustigerweise waren alle Beteiligten in der Arbeitsgruppe (incl meiner Freundin) davon überzeugt, dass diese Fahrten den Kindern sehr viel gebracht haben. Da das aber nicht das einzige Kriterium sein kann, gibt es heute weder die vielen Fahrten noch das Schullandheim.

  • Wer hat dich gebeten?

    „Würden Sie bitte gut 300 Euro ans Land verschenken?“. Auf die bitte gibt es doch nur eine Antwort: „Nein. Und leck mich am Arsch!“


    Die Fahrt dürfte ja wohl mit voller Erstattung genehmigt worden sein, oder? Darauf bestehen. Fertig. Zur Not einklagen.

    Wie das? Die Steuer erstattet ja nur anteilig durch Minderung des zu versteuernden Einkommens.

    Wer?

    Die SB von der Bezügestelle. Aber nur telefonisch.


    Meine Antwort war nicht LmaA, so unflätig bin ich dann doch nicht wenn ich was will.


    Drauf bestehen bringt nur was wenn das Land dann ich zahlen würde. Ist derzeit nicht absehbar und ich warte sicherlich nicht Jahre für das Geld.

    Daher Steuer: SL hat ein Schriftstück unterschrieben das es eine dienstliche Fahrt war. Alle nachweisbar getätigten Ausgaben kommen dann halt als steuerminderung an mich zurück. Besser als drauf sitzen zu bleiben.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Ich glaube, ich hätte es an deiner Stelle schriftlich eingefordert. Erstens hätte ich noch etwas Zeit gehabt, nachzudenken bzw. mich zu informieren, ob das wirklich so korrekt ist und zweitens wäre vielleicht nie etwas gekommen.


    Bei einem Telefonat gibt es keinen Nachweis, du hast also völlig freiwillig auf dein Recht verzichtet (im Nachhinein einen Verzicht verlangen geht gar nicht, finde ich). Und wenn die Hälfte der Angerufenen es ebenso tut, reicht es für den Rest und es wird nichts illegales geschrieben.


    Früher konnte man nur mit Steuererklärung bei Schulauslandsreisen dank hoher Pauschalen und einfachen Übernachtungen tatsächlich die Kosten wieder herein holen. Das ist seit über 15 Jahren nicht mehr der Fall. Ein Schriftstück erhalte ich hier grundsätzlich, wenn ich nachfrage (bei Tageexkursionen mache ich es hin und wieder einmal).


    Ich entscheide tatsächlich nichts mehr am Telefon, nachdem ich einmal überrumpelt wurde. Ich bitte immer, die Informationen mir schriftlich zuzusenden und war oft schon darüber froh, weil ich nicht hinein gefallen bin.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Drauf bestehen bringt nur was wenn das Land dann ich zahlen würde. Ist derzeit nicht absehbar und ich warte sicherlich nicht Jahre für das Geld.

    Daher Steuer: SL hat ein Schriftstück unterschrieben das es eine dienstliche Fahrt war. Alle nachweisbar getätigten Ausgaben kommen dann halt als steuerminderung an mich zurück. Besser als drauf sitzen zu bleiben.

    Das ist nicht annähernd nachvollziehbar, die Rechtslage ist seit Jahren völlig klar. Eine genehmigte Dienstreise ist auch in vollem Umfang vom Dienstherrn zu erstatten. Das gilt sogar dann, wenn vorher schriftlich auf den Erstattungsanspruch verzichtet wurde! Das weiß im Übrigen mit Sicherheit auch der Dienstherr, warum wohl versuchen sie den Umweg über ein nicht nachweisbares Telefonat anstatt eines schriftlichen Bescheids?


    PS: Auf die volle Erstattung hast du dementsprechend auch nach diesem Telefonat noch den Anspruch.

  • Das ich den Anspruch habe ist mir voll bewusst.

    Für die letzte Klassenfahrt die ich mitgemacht habe, konnte ich 3 (!) Jahre und viele viele Telefonate und Schriftverkehr später dann mal das Geld auf dem Konto sehen.

    Das ist mir tatsächlich zu mühselig und lange, da beim letzten Mal auch der Rechtsanwalt mit bei war. Daher ist es mir in dem Sinne tatsächlich egal wie ich an mein Geld komme, ob nun über die Steuer oder halt auf richtigem Weg. Kris24 ich hab auch an keiner Stelle gesagt (weder hier noch im Telefonat) das ich aufs Geld verzichte. Halte das ähnlich wie du mit dem schriftlichen. ;) Die Klassenfahrt hat mich mit allem (Kosten für Übernachtung, Veranstaltungen vor Ort, Anreise Abreise, Verpflegung) 500€ gekostet. Aus der Erfahrung mit anderen Fahrten (z.B. die Vorreise um vor Ort die wandertouren zu erkunden) weiß ich, dass mein Finanzamt mir das vollumfänglich erstattet wenn ich nachweisen kann das ich es dienstlich gemacht habe. Zum Telefonat kam es übrigens weil ich mich nach dem Stand der Bearbeitung erkundigt habe telefonisch.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Es wird letztendlich vom Dienstherren erwartet, dass du rechtswidrig handelst?


    Da würde ich doch einen auf Beamten- und Dienstrecht spezialisierten Anwalt mal 'nen netten Brief schreiben lassen.

    Ja, in Baden-Württemberg ist das so. Der Schulträger - hier die Stadt Freiburg - und das Kultusministerium schweigen sich

    trotz offenen Protests unserer Schulleitung darüber aus.

    Gleichzeitig sind natürlich die Fahrten von GLK und SK beschlossen worden und finden statt.

    Für Einzelkämpfe hat doch kein/e Kolleg*in die Energie/Kraft.


    Das Einzige, was etwas bringen würde, wäre geschlossener Widerstand - da wäre ich dabei.

    Aber der zerbröselt sehr schnell.


    wer kennt sie nicht, die GLKen, in denen dann Kolleg*innen sagen: die Fahrten sind so wichtig für die Schüler*innen,

    sie bringen solch einen Mehrwert (was ja stimmt), sie sind Teil unseres Berufsfeldes (in BaWü sind AUV Teil des

    Aufgabenbereichs), die Eltern/Schüler*innen machen Druck...


    alleine steigt man/frau dann nicht aus dem Fahrtenkatalog aus.


    Hier hat die SL die offene Konfrontation mit dem Regierungspräsidium gesucht - ohne Ergebnis, weil dort einfach

    geschwiegen wird.


    Dass es in Hessen Schulkonten gibt, das ist mir bekannt.


    Der Föderalismus in seiner Blüte zeigt sich eben auch bei diesem Thema.


    Die GEW BaWü kämpft offensiv zu dem Thema - aber auch hier aus gleichen Gründen: kein Ergebnis.

Werbung