Beiträge von Haeschenhuepf

    Kann man den neuen Erlass irgendwo nachlesen?

    Bisher habe ich es noch nirgendwo gefunden.

    Ich habe die Information auch nur aus einer Mail der Gewerkschaft (!)

    Zu dieser Informstionspolitik des nordrhein-westfälischen Schulministeriums fällt mir echt nichts mehr ein...

    Ich hatte schon zu Beginn ein Attest eingereicht, da ich mir nicht sicher war ob der Risikogruppenzugehörigkeit und das eh mit meinem Hausarzt besprochen hatte. Muss ich wohl jetzt ein neues einreichen?

    Ja, das klingt gut. Ich würde das sehr gerne glauben und sorglos wieder normal unterrichten. Allerdings sind da meiner Meinung nach einige logische Brüche im Konzept.

    Es müssten keine kleinen Gruppen gebildet werden. Auch müssten die Kinder weder Abstand wahren noch Masken tragen. Für Lehr- und Betreuungspersonal wird das dagegen empfohlen.

    Bisher wurde ja recht deutlich propagiert, dass Masken denjenigen, der sie trägt, nicht schützen können. Andere hingegen, die dieser Person mit Maske begegnen, können geschützt werden, falls diese Person unerkannt infiziert sein sollte.

    Es sollen also die Schüler vor den Lehrern geschützt werden. Wenn diese Schüler aber doch angeblich überhaupt nicht gefährdet sind, sich zu infizieren, wo liegt dann der Sinn in dieser Maßnahme?

    «Entscheidender als die individuelle Gruppengröße ist die Frage der nachhaltigen Konstanz der jeweiligen Gruppe und Vermeidung von Durchmischungen», heißt es in dem Papier. Soll heißen: Es könnte durchaus eine komplette Klasse unterrichtet werden, solange man etwa in den Pausen darauf achtet, dass sich die Schüler in der Pause dann nicht mit anderen Klassen treffen.

    Genau das ist meiner Meinung nach aber unmöglich, so schön es sich anhört. Schon auf dem Weg zur Schule ist diese Trennung nicht durchzuhalten, ansonsten müsste es für Schüler, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule gelangen (und das sind an einigen Schulen ganze Klassen), nach Klassen getrennte Busse bzw. Individualtransporte per Taxi geben. Auch vermischen sich diese in der Schule separierten Schüler dann nachmittags munter mit ihren Geschwistern aus anderenKKlassen sowie auf Spielplätzen, in Freibädern und Sportverreinen, die ja alle wieder eröffnet sind.

    Wenn all das kein Problem darstellt (da ja die Infektionsgefahr für Kinder nicht gegeben ist), braucht man doch auch die Trennung nach Gruppen in der Schule nicht.


    Ob diese Fachgesellschaften wirklich wissen, wovon sie da reden, wenn man die gelebte Realität von Kindern und Schulen betrachtet und nicht nur die von *Experten* (ohne Realitätsbezug) erdachten Konzepte, finde ich zumindest zweifelhaft.

    Wie kommst du darauf?

    Das wurde uns im Ref erzählt. Tätigkeiten, die nicht unbedingt zu den Aufgaben einer Lehrkraft gehören (z.B. auf eine Leiter stiegen um auf einem Schrank Staub zu wischen o.ä.) seien weder durch die dienstliche Unfallversicherung abgedeckt noch würden sie als Dienstunfall anerkannt. Ich haben das seitdem allerdings weder recherchiert noch ausprobiert, gebe ich zu. Kann also durchaus auch einen Geschichte aus dem Reich der Lehrermythen sein, vor denen ja auch Seminarleiter nicht immer gefeit sind.

    Ich finde das eigentlich eine gute Idee. Ich käme mir dann nicht ganz so nutzlos vor. Auf Leitern steigen und schwere Dinge tragen würde ich allerdings definitiv nicht, da greift kein Versicherungsschutz. Problematisch ist außerdem, dass ich noch ein Kleinkind zu betreuen habe und in die Notbetreuung werden wir wohl mit der Begründung "Entrümpelung von Schulräumen" nicht kommen. Selbst wenn, würde ich mein Kind damit in Infektionsgefahr begeben, mich selbst somit auch. Das würde ich ja gerne verhindern, deshalb möchte ich auch zur Zeit keinen Präsenzunterricht erteilen.

    Also nein, doch keine so gute Idee.

    Hier, ich auch. Ich empfinde die derzeitige (Nicht-) Perspektive für mich unerträglich. Von meiner Schulleitung fühle ich mich ziemlich schlecht informiert. Ich bin übrigens scheinbar auch die einzige "junge" mit Vorerkrankung, die anderen (wenigen) Kollegen zuhause sind über 60.

    Was ist, wenn nie ein Impfstoff entwickelt wird? Oder erst in 4 Jahren? Sollen diese Lehrer bis dahin nicht mehr unterrichten?


    Wie ich bereits sagte: Denen FFP2-Masken zur Verfügung stellen und dann können die wieder arbeiten.

    Ach, können "die" das? Hast du so ein Teil schonmal aufgehabt? Ich kann damit weder vernünftig atmen noch verständlich kommunizieren. Damit halte ich definitiv keinen Unterrichtstag durch.

    Ich würde sehr gerne wieder unterrichten, Homeoffice finde ich mittlerweile furchtbar. Aber ich hänge halt schon an meinem Leben und die hygienischen Zustände an meiner Schule und die Diziplin meiner Schüler (Einhalten von Vorsichtsmaßnahmen) sind so dermaßen unterirdisch, dass ich dorthin keinen Schritt setzen möchte, solange ich Gefahr laufe nicht dort mit einer für mich potentiell tödlichen Krankheit anzustecken.

    Ein Berliner Schulleiter erzählt in der Öffentlichkeit, dass viele seiner Kolleg/innen einen pädagogischen Ethos haben und daher trotz Risikoerkrankung arbeiten kommen. :tot:

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    Ein schöner Spruch für einen Grabstein, "Er hatte einen pädagogischen Ethos"...


    Wenn man dann im künstlichen Koma an Sauerstoffgeräte angeschlossen auf der Intensivststion liegt, denkt wahrscheinlich kaum einer dieser Schüler, für die man sich so eingesetzt hat, an einen. Wenn man mit Lubgenembolie zusammenbricht, bevor man den Notruf rufen konnte (wohl eine der häufigsten Todesarten verursacht von Corona, gerade bei Jüngeren, sind die Schüler eventuell kurz traurig, aber das war es dann vermutlich auch schon.


    Meine Schüler sind mir wichtig, aber tot oder mit halber Lunge könnte ich noch weniger für sie tun als vom Homeoffice
    aus.

    Hast du Benutzungsanweisungen zur Schwimmnudel bekommen?


    Den Kindern aus der Entfernung eins überziehen, wenn sie dir zu nahe kommen wollen?

    Das würde mich wirklich sehr interessieren, wie die sich das vorstellen... Auf Fahrradgepäckträgern habe ich die Dinger tatsächlich schon gesehen als Abstandhalter für überholende Autos. Ist gar nicht so unlogisch, aber wirkte trotzdem recht befremdlich auf mich. Ob die Schüler einen noch ernst nehmen können, eenn man mit einer roten Schaumstoffstange vor ihnen herumfuchtelt? Aber an der Grundschule ist das vielleicht nicht so ein Problem...

    Vermutetes Konzept für NRW (wird wahrscheinlich am 30.04. Gegen 19:30 verkündet): am Montag geht es los. Alle Klassen müssen wieder zur Schule. Jeweils 3 Tage die Woche (Mo, Mi, Frei und Die, Do, Sam) 6-Tage-Woche für Lehrer? Egal, sind halt außergewöhnliche Zeiten, da muss jeder seinen Beitrag leisten. 34 Unterrichtsstunden pro Woche? Kein Problem, ist auch keine Mehrarbeit, schließlich wird ja jede Stunde doppelt gehalten und muss nur einmal vorbereitet werden, dass lässt sich prima zu einer 41-Stunden-Woche rechnen) da täglich nur die Hälfte der Schüler da ist, ist das mit den Mindestabständen überhaupt kein Problem. 16 Schüler auf 45qm, passt schon. Ach, passt nicht? Die Schulträger hatten doch jetzt 7 Wochen Zeit, die hätten da Abhilfe schaffen müssen! Schüler kommen trozdem wie geplant, wenn es zu eng ist (betrifft sicher nur einzelne, wenige Schulen) müssen Schulleiter individuelle Mundschutzpflichten erlassen. Damit ist Unterricht auch mit 30cm Distanz kein Problem und völlig ungefährlich.

    Ausfallende Lehrer (Risikogruppen) ? Die Klassen werden doch jetzt nur noch 18 Stunden /Woche unterrichtet, sollte also nicht zu Problemen führen. An Schulen mit außergewöhnlich hohem Anteil an ausfallenden Lehrern erarbeitet die Schulleitung ein individuelles Vertretungskonzept um diesen auszugleichen. Evtl. sind Abordnungen möglich. Aufgrund der vielen Wochen ausgefallenen Unterrichts ist die Versetzung für alle Schüler auch bei mangelhaften und ungenügenden Leistungen gewährleistet. Die Vorgeschriebene Anzahl für Klassenarbeiten bleibt allerdings bestehen.

    Diesen Passus verstehe ich auch nicht so ganz. Oder vielmehr, dass der da überhaupt drin ist. In der 15. Schulmail steht bezüglich der Vorerkrankungsrisikogruppe:

    Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der Lehrkraft gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Die Art der Vorerkrankung ist aus Gründen des Datenschutzes nicht anzugeben.
    Da das ja nichts mit Dienstunfähigkeit zutun hat, gehe ich davon aus, dass sich das in der neuen Rundverfügung um „normale“ Krankschreibungen handelt. Vielleicht haben die Angst, dass sich viele krankmelden und wollen nochmal betonen, dass das aber bitte wie immer erfolgtes

    Es gab in den letzten Tagen Diskussionen um die telefonische Krankschreibung bei Atemwegsinfekten. Sollte wieder abgeschafft werden, heute wurde entschieden dass sie doch weiterhin möglich ist (bis 4. Mai). Ich denke, darauf bezieht sich das.

    Weil das bestimmt in die Kategorie "selbst schuld" fällt, wobei man dann strenggenommen auch alle solche aus der risikogruppe nehmen,,deren bluthochdruck zB durch schlechte Ernährungsgewohnheiten bedingt ist :gruebel:

    Wenn du dir eine COPD angeraucht bast dürftest du schon als Risikogruppenzugehörig gelten. Nur nicht als "gesunder" Raucher.

    Risikogruppler, die am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, sollte man wegen akuter Selbstgefährdung einweisen, anstatt noch mit ihnen zu diskutieren.


    S. o. Sedieren, fixieren.

    Danke!


    In meinem Kollegium scheinen bis auf wenige Ausnahmen die meisten ab Montag in der Schule arbeiten zu wollen. Und das liegt nicht daran, dass es ein überdurchschnittlich junges oder fittes Kollegium wäre. Ich gehe schon davon aus, dass einige mit Missfallen auf Kollegen schauen, die nicht kommen. Sind nicht unbedingt alles Arschlöcher, die meisten nur ziemlich verstrahlt und pflichterfüllt (schließlich arbeiten die Supermarktkassiererinnen ja auch, und überhaupt, wir können doch unsere Schüler nicht im Stich lassen). Die Schulleitung hat übrigens letzte Woche abgefragt ob man nicht trotz Vorerkrankung in der Schule arbeiten möchte.

    Haeschenhuepf, falls du auch aus NRW kommst: Nein, nach der Mail von gestern dürfen sie es nicht. Auch nicht freiwillig. Das steht da so explizit drin.

    Da steht nichts von "sie dürfen, wenn sie möchten" oder "sie dürfen nicht, es sei denn, sie bestehen drauf".


    kl. gr. frosch

    Ja, in NRW.

    Vorerkrankte und Schwangere dürfen nicht, Ü60 dürfen, wenn sie wollen.(steht im Absatz drunter).

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