Beiträge von der doctor

    Einen ähnlichen Thread gab es hier vor nicht allzu langer Zeit.


    Das Anfertigen von Kopien von urheberrechtlich geschützen Werken sind nicht per se verboten, du darfst dabei nur keinen Kopierschutz umgehen und es muss zu privaten Zwecken erfolgen. Siehe §53 UrhG


    D.h. wenn die CDs nicht kopiergeschützt sind, kannst du für deine SuS die Inhalte auch auf anderem Weg bereitstellen (Cloud (verschlüsselt), USB-Stick, ...). Zu beachten ist, dass du nicht einfach von deiner CD die Inhalte einmalig auf den PC ziehst und dann allen Interessenten zur Verfügung stellst, sondern theoretisch von jeder einzelnen CD eine Kopie erstellt werden müsste. Also müssten alle die keinen CD-Player haben dir die CD zuschicken, du erstellst eine Kopie und schickst das Original + Kopie (Mail, Cloud, USB, ...) zurück.


    Rechtlich ist das kein Problem...aber wirklich praktisch ist es halt nicht...

    SteffdA schrieb:

    Und damit hat er doch sachlich gesehen Recht oder nicht?

    Nein.

    In die Statistik des RKI gehen die COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2 Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestorben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war („gestorben mit“) werden derzeit erfasst. Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw.mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wird „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben.

    Verstorbene, die zu Lebzeiten nicht auf COVID-19 getestet wurden, aber in Verdacht stehen, an COVID-19 verstorben zu sein, können post mortem auf das Virus untersucht werden.

    Hier noch der Link zur Pressemeldung, für diejenigen die nicht auf die Bild-Seite klicken wollen ;)

    https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/245645


    An sich sind die Zahlen niedrig

    Ich finde die Zahlen an sich erstmal ziemlich hoch. So wie ich das verstehe wurde unter denjenigen getestet die in die Schule gekommen sind, also symptomlos waren...dann wäre eine Inzidenz von 190+ schon ziemlich heftig.


    Wobei laut dem hier https://www.diepresse.com/5909…n-wien-war-falsch-positiv die falsch-positiv-Rate bei dem Test um die 0,14% liegt - das relativiert das wieder etwas

    Interessant fand ich auch den letzten Absatz (aber meine Gedanken dabei behalte ich besser für mich).

    Ich glaube in Baden-Württemberg ist das mit dem Landeshochulnetz als Betreiber eigtl. ein ganz guter Ansatz, die Universitäten haben sicherlich die nötige Kompetenz. So gesehen kann ich es verstehen, dass man dies nicht auslagern möchte...nur muss man das natürlich trotzdem vernünftig finanzieren. Ich bin überzeugt, dass belwue das mit den nötigen Mitteln ohne weiteres stemmen könnte


    Hier mal zwei Zitate aus den Arbeitsberichten von belwue, quasi ergänzend zu FLIXE s Beitrag, das erste ist noch von vor den Schulschließungen...

    Die Personalsituation im schulischen Bereich ist mittlerweile sehr angespannt, da dieAnforderungen in den letzten Jahren durch mehr Bedarf und komplexere Dienstleis-tungen kontinuierlich gestiegen sind. Pro Dienst stehen 1-3 Mitarbeiter zur Verf ̈ugung;jeder Dienst wird von 2000-3000 Schulen in Anspruch genommen. Der Mehraufwandkann trotz des hohen Engagements des Personals nicht abgefedert werden. Dies hat zurFolge, dass die erbrachten Dienste nicht mehr auf dem von uns gewohnten Niveau ge-leistet werden und auch die Erreichbarkeit und Antwortzeiten deutlich eingeschr ̈anktsind, insbesondere seit den letzten 12 Monaten. Schliesslich gibt es keine Freir ̈aume f ̈urInnovationen und Weiterentwicklungen sowie dringend notwendige Optimierungen imBetrieb (z.B. Automatisierung - ”We must never become too busy sawing to take timeto sharpen the saw” - Stephen Covey)


    Am Freitagabend des 13.3.20 wurde durch das Kultusministerium der Wunsch ge ̈außert,bis Montag dem 16.3. (letzter Schultag vor der Coronaschliessung) allen Schulen inBaden-W ̈urttemberg einen Moodle-Auftritt zur Verf ̈ugung zu stellen. Am Samstag den14.3.20 wurde um 14:00 vom Kultusministerium der Auftrag vergeben, Moodle-Instanzenf ̈ur alle Schulen bis Montag den 16.3.20 10:00 zur Verf ̈ugung zu stellen. In einer Hauruck-Aktion ̈uber das Wochenende wurden vorhandene DELL Server hierf ̈ur neu verkabelt,installiert und in Betrieb genommen. Parallel wurden 112 virtuelle Maschinen installiertund provisioniert. Hierbei wurden 50 Moodle-Auftritte pro Virtueller Maschine verwen-det und ca. 5-15 Virtuelle Maschinen pro Server. Um die ca. 4.000 Moodle-Instanzeneffizient zu installieren wurde ein Ansible Playbook daf ̈ur geschrieben. Am Montag den16.3.20 03:00 wurden die Logindaten der Moodle-Instanzen an das Kultusministerium ̈ubermittelt.

    ich bezweifle die "wirkliche freundschaftliche Beziehung" an, die "notwendig" ist. (maximal 7 Freund*innen)

    Eine "wirklich freundschaftliche Beziehung" ist ja nur notwendig, wenn du eine Kopie von deinem Original an jemand anderen verschenken möchtest. Aber wenn SuS von ihrem Original eine Kopie für sich erstellen ist das ein komplett anderer Fall. Ob die SuS die Kopie selbst erstellen oder das jemand anderen für sich machen lassen ist dabei egal.


    Ebenfalls glaube ich, dass ich die meisten CDs einen Kopierschutz haben

    Sicher? Es ist schon ein paar Jahre her als ich die letzte CD verwendet habe, aber damals lagen die Titel als einzelne Dateien auf der CD. Ich bezweifle, dass strg+c, strg+v als Umgehen einer "wirksamen technischen Maßnahme" zählt.


    Aber ich bleibe dabei: ich kann nicht eine Sicherheitskopie für mich machen und dann das Original weiter verkaufen.

    Ich bleib auch bei meiner Aussage: das darf man.

    "Sicherheitskopie" ist da auch etwas irreführend, es ist eine legale Vervielfältigung für den privaten Gebrauch...hat nichts mit "Sicherheit" zu tun - Privatkopie ist treffender.

    Quelle? also ernshaft. Das bezweifle ich sehr.

    Habe mich mit dem Thema vor einigen Jahren etwas länger beschäftigt, es gibt entsprechende Urteile, die ich gerade aber auf die Schnelle nicht finde. Allgemein setzt die Privatkopie eigentlich nur voraus, dass du keine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" verwendest (vgl. §53 UrhG), d.h. du musst nichteinmal Eigentümer des Originals sein, daher ändert sich durch den Verkauf auch nichts an der Rechtmäßigkeit der Kopie. Das sieht man ja auch daran, dass eine Kopie auch an eine nahestehende Person verschenkt werden darf (vgl. hier) - diese hat das Original vllt. noch nie gesehen und ist jetzt trotzdem Eigentümer einer legalen Kopie (und weiß natürlich nicht, ob/wann ich das Original verkaufe). Die Urheber wurden ja bereits durch die Pauschalabgabe, die beim Kauf eines Speichermediums/DVD-Brenners/.. automatisch abgeführt wird, bezahlt.

    Gegenfrage: Wieso bezweifelst du das? Worauf basiert deine Vermutung?

    Nachtrag: zwar noch immer kein Urteil, aber zumindest eine verbindliche Rechtsauskunft eines Anwalts zu dem Thema.

    https://www.frag-einen-anwalt.…-Legalitaet--f175416.html

    Quelle? also ernshaft. Das bezweifle ich sehr.

    Habe mich mit dem Thema vor einigen Jahren etwas länger beschäftigt, es gibt entsprechende Urteile, die ich gerade aber auf die Schnelle nicht finde. Allgemein setzt die Privatkopie eigentlich nur voraus, dass du keine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" verwendest (vgl. §53 UrhG), d.h. du musst nichteinmal Eigentümer des Originals sein, daher ändert sich durch den Verkauf auch nichts an der Rechtmäßigkeit der Kopie. Das sieht man ja auch daran, dass eine Kopie auch an eine nahestehende Person verschenkt werden darf (vgl. hier) - diese hat das Original vllt. noch nie gesehen und ist jetzt trotzdem Eigentümer einer legalen Kopie (und weiß natürlich nicht, ob/wann ich das Original verkaufe). Die Urheber wurden ja bereits durch die Pauschalabgabe, die beim Kauf eines Speichermediums/DVD-Brenners/.. automatisch abgeführt wird, bezahlt.

    Gegenfrage: Wieso bezweifelst du das? Worauf basiert deine Vermutung?


    CDL ich bezog mich auf deinen 2. Punkt im Ausgangsposting. Ich habe das so verstanden, dass ein SoS daheim sitzt und die eigene CD nicht verwenden kann, weil kein CD-Laufwerk/CD-Player vorhanden ist. Dann würde eine Kopie (auf einem USB-Stick/Download/Stream, nicht auf einer CD) helfen und wäre vergleichbar mit dem Code (der ja nicht vorhanden ist, oder?).

    Deine eigenen Materialien habe ich damit nicht gemeint.

    Ich darf diese Kopie aber auch digital auf der Festplatte haben (und ich darf sogar das Original weiterverkaufen, dh ich muss keinen Zugriff auf das Original haben).

    Außerdem darf ich anderen dabei helfen eine Kopie zu erstellen bzw. das in ihrem Auftrag erledigen (von deren Original, nicht von meinem Original).


    Es haben ja alle SuS eine CD im Original, daher dürfte es ja unproblematisch davon jeweils Kopien anzufertigen bzw. dass diese für sich eine Kopie anfertigen.

    Mal naiv gefragt, was spricht dagegen, das im Sinne der Privatkopie (§53 Absatz 1 UrhG) zur Verfügung zu stellen?


    Wer keine CD-Laufwerk zuhause hat kann in die Schule kommen und sich dort im Computerraum die Inhalte auf einen Stick ziehen..oder schickt die CD mit Rückumschlag zu und erhält die Inhalte per Mail als Donwload.


    Kritisch ist ja nur die Veröffentlichung, also dass mehrere Personen die selbe Datei downloaden können.

    Ich halte das Potential von nachhaltigem Lernen während des Fernunterrichts, gerade für Grundschüler, für gering. Dann kann man auch gleich sagen: Ist eine Notsituation, die nur einmal alle 100 Jahre vorkommt, Bildungslücken wird es eh geben, Alltag ist derzeit eh unmöglich, Bildung können wir mal hinten anstellen.

    aka "Ich habe Hunger, aber die Portion die ich vor mir habe ist nicht groß genug um mich vollends zu sättigen...also brauch ich gar nicht zu essen anfangen, ich habe in letzter Zeit sowieso schon zu viel abgenommen"

    Hmm, die sind auch nur an Kinn und Nase mit Stoff zu, in dem Video ist deutlich zu sehen, dass die Masken seitlich offen sind...fällt dann doch wieder in die Kategorie "Faceshield", oder?


    Fände es aber auch vom physikalischen Gesichtspunkt her interessant, wie genau so eine Plastikmaske funktionieren soll, wenn sich schon bei Stoffmasken über den großen Atemwiderstand beschwert wird. Der Widerstand hängt ganz entscheidend von der Fläche der Filter ab und wenn man große Teile der Filterfläche durch durchsichtiges, undurchlässiges Plastik ersetzt, wird der Atemwiderstand bestimmt nicht geringer...

    Anna Lisa Ich glaube gern, dass 4GB als Zusatz zum heimischen WLAN ausreichen...ich selbst komme monatlich auf gerade mal 100 MB an mobilen Daten, aber unbegrenzt surfen kann man damit nun mal nicht (realistisch betrachtet).


    Ich kenne in meinem privaten Umfeld eben einen Fall indem jemand kein Zugang zum heimischen WLAN hat, Fernunterricht findet über Teams statt. Die paar Tage jetzt wurden über zusätzliches mobiles Datenvolumen gelöst, aber da keiner der Beteiligten an regulären Präsenzunterricht nach den Ferien glaubt, wird nach einer auf Dauer günstigeren Lösung gesucht - daher mein Interesse.

    Ganz ehrlich, wenn es nur darum geht mit Latex einzelne (einfache) Formeln darzustellen ist keine allzu tiefe Einarbeitung notwendig. Die meisten Befehle sind recht intuitiv.


    Das schwierigste dürfte der Bruchstrich mit \frac sein, denn dieser benötigt (logischerweise) zwei Argumente und man muss wissen, dass man mit { } Zeichen zusammenfassen kann. Ohne geschweiften Klammern ist jeweils das nächste Zeichen das Argument (bzw. eben die nächsten zwei Zeichen die beiden Argumente usw.). Wurzel erhält man mit \sqrt, Vektoren mit \vec. Hochgestellt mit ^ und tiefergestellt mit _ ist denk ich klar. Auf das Integral mit \int (Doppelintegral \iint usw.) kommt man auch von selbst, ebenso wie die trigonometrischen Funktionen mit \sin etc.

    Das war schon der Großteil oder habe ich noch etwas wichtiges vergessen?


    Bsp: mit \frac 2 3 erhält man 2/3 (sauber mit Bruchstrich), für mehrere Zeichen muss gruppiert werden zB. \frac {2+3} {7*8}


    Einfach mal direkt im Browser ausprobieren. Ich bin mir sicher, dass jeder von euch der sich da ernsthaft 10min hinsetzt den Bogen danach raushat.. ;)


    https://arachnoid.com/latex/


    Es gibt dann noch so ein paar Feinheiten, aber das kommt dann tatsächlich mit der Zeit von selbst...

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