Beiträge von Elphaba

    Hallo miteinander,

    erstmal vorab: Ich weiß, dass man als Lehrer (bei Vorliegen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen) gemäß ADO dazu verpflichtet ist, fachfremden Unterricht zu erteilen. Ausgenommen sind meines Wissens Sport / Schwimmen, Religion und Fächer, bei denen man im Labor / an Maschinen arbeiten muss.

    Ich habe mich aber gefragt, ob Schülerinnen und Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter sich bei einem Widerspruch darauf berufen können, dass der Unterricht in einem Fach fachfremd erteilt wurde. In der Q-Phase wird ja u.a. aus diesem Grund nicht fachfremd unterrichtet. In der EF eigentlich auch nicht. Die Gymnasien sind personell aber auch noch am besten aufgestellt.

    Was ist zum Beispiel mit den Jahrgängen an Haupt- und Realschulen, an deren Ende der Erste oder der Erweiterte Erste Schulabschluss erworben wird, auch wenn die Schülerinnen und Schüler danach in der Regel nicht abgehen? Wenn z.B. ein Schüler nach der 8. oder 9. Klasse mit dem Ersten Schulabschluss vom Gymnasium abgehen will, ihn aber nicht bekommt, weil er in dem fachfremd erteilten Matheunterricht eine 6 hat? Ist die Schule dadurch angreifbarer, als wenn der Unterricht von einem examinierten Mathelehrer erteilt worden wäre? Und was ist mit den einjährigen Bildungsgängen am Berufskolleg? Ich finde dazu nichts in der BASS. Weiß vielleicht jemand von euch etwas drüber?

    Das Bundesland ist NRW.

    LG

    Elphaba


    P.S.: Und spielt es eine Rolle, ob es eine zentrale Abschlussprüfung gibt?

    Investierst Du die Differenz in ETFs, stehst Du ggf. gar nicht so schlecht da.

    Ich dachte früher wirklich, dass Verbeamtung sich total lohnt. Aber so viel ist es gar nicht. Selbst mit PKV (um 450 €) hätte ich im Monat nur ca. 250 - 300€ mehr (gut, ist auch Geld, aber noch meilenweit weg von dem, was oft als Verdienstvorteil von Beamten in den Raum gestellt wird), in der GKV habe ich deutlich weniger.

    Ich überlege momentan, anstatt auf Planstelle an einer Ersatzschule nur noch angestellt zu arbeiten. Damit hätte ich monatlich in der Tat ein paar hundert mehr Netto als mit "freiwilliger" GKV (und das trotz AV und RV). Einziger Nachteil ist die Altersversorgung. Wobei ich die a) sowieso nur bekomme, wenn ich bis zum Ende meines Berufslebens auf der Planstelle bleibe und b) ich im Ruhestand ja auch freiwillig in der GKV wäre, sprich den Beitrag alleine bezahlen müsste. So ein großer Unterschied zur Rente ist das dann wohl gar nicht mehr schulterzuck.

    Noch komme ich aber (mit Vollzeit) ganz gut klar.

    Ich weiß aus dem Bekanntenkreis, dass dem Antrag auf Beurlaubung nicht stattgegeben werden muss.

    Wenn er abgelehnt wird, kann man sich nur noch aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen und die Planstelle an der Ersatzschule annehmen.

    Es kann auch sein, dass die Beurlaubung ausläuft und man dann zurück an seine Stammschule muss. Da war doch vor Kurzem ein Fall, wo zwei Lehrerinnen, die seit mehreren Jahren an einer Ersatzschule gearbeitet haben, die Beurlaubung nicht verlängert wurde.


    Edit: https://www.hna.de/lokales/northe…k-94120689.html


    Aber nicht NRW, vielleicht ist es hier ja anders.

    das heißt, du bezahlst gerade über 1000 Euro "freiwillig"?

    Ja, leider. Finde ich natürlich auch richtig sch****. Habe einen Planstelleninhabervertrag an einer Ersatzschule... Wenn ich in den Landesdienst wechseln würde, käme ich evtl. über die Öffnungsaktion in die PKV. Aber ich fühle mich da eigentlich sehr wohl und weiß nicht, ob es mir das wert ist. Und wenn die PKV sich innerhalb von ein paar Jahren so stark erhöht, hätte sich das m. E. nicht wirklich gelohnt. Ich überlege im Moment sehr viel hin und her.


    Im Landesdienst wird man ja "richtig" verbeamtet. Da kann man die Öffnungsaktion nutzen. Als ich an der Ersatzschule angefangen habe, war das irgendwie nicht möglich. Aber wie gesagt - ich fühle mich dort eigentlich sehr wohl.

    Ich tue mich trotzdem schwer damit, in die PKV zu gehen. Weil die bei mir halt aufgrund einer Vorerkrankung auch recht teuer wäre. Und wenn dann ein paar kräftige Erhöhungen kommen und ich nicht mehr Vollzeit arbeiten will, nimmt es sich nicht viel. Mit Kindern könnte die GKV dann sogar vorteilhafter sein.

    Entschuldige die Nachfrage, aber was ist die Absicht deiner Frage? Möchtest du dich selbst privat versichern? Möchtest du herausfinden, ob sie vielleicht doch Kinder hat? Einen Risikozuschlag? Zahlen erfunden hat?

    Ich hatte dieses Jahr keine Erhöhung, Sonst: ca. 50% Erhöhung in 12 Jahren, mit Mitte 30 eingestiegen..

    Einfach Interesse. Und ja, ich denke schon darüber nach, mich privat zu versichern, aber ich finde die ständigen Sprünge in den letzten Jahren sehr beunruhigend. Deshalb traue ich mich dann immer irgendwie doch nicht, z.B. falls ich mal nicht mehr Vollzeit arbeiten kann oder will.

    Und da wollte ich mal hören, ob es wirklich so schlimm ist, wie ich es wahrnehme.

    Ich habe eine Erhöhung von gut 10% bekommen und liege jetzt bei etwa 300€, allerdings mit Mitte 40. 462€ mit 33 Jahren sind definitiv zu teuer, da würde ich mir wirklich mal Angebote für einen Wechsel durchrechnen lassen.
    Der Rechner der HUK würde mir für diesen Fall zB einen Monatsbeitrag von 330€ bei einer Neuversicherung ausspucken.

    Das kommt mir aber wiederum sehr günstig vor. Für 50 %? In meinem Umfeld sind viele mit 300 - 350 € eingestiegen. Die besagte Bekannte liegt jetzt, nach nur ca. 6 Jahren in der PKV, um gute 100 € im Monat höher.

    Ich wollte mal fragen, ob eure Beiträge in diesem Jahr stabil geblieben sind, oder ob es wieder so drastische Erhöhungen gab wie im Jahr davor.

    Wie hoch waren die Steigerungen prozentual und in absoluten Zahlen? Ich selber bin nicht privat versichert, aber bei einer Bekannten ging es hoch von 412,28 € auf 462,37 €, obwohl sie erst 33 Jahre alt ist. Einen Risikozuschlag hat sie meines Wissens auch nicht. Sie hat keine Kinder, müssten also 50 % Beihilfe sein. Sie ist mit 27 Jahren zum Ref in die PKV gewechselt. Ist das mittlerweile echt so teuer?

    Laut Tabelle für 2025 (NRW) bekommt man in A13, Stufe 12 6174 €. Als Angestellter in E13, Stufe 6 sind es 6580 €.

    Wieso überholt dann der (kinderlose) Beamte irgendwann den Angestellten? Bei teurer PKV oder freiwilliger GKV kann ich mir schon vorstellen, dass man als Beamter weniger Netto raus hat.


    Die Jahressonderzahlung gibt es als Beamter ja auch nicht.

    Würde ich gut finden und ich würde auch sofort freiwillig rausgehen, wenn es so geregelt würde, dass man monetär keine großen Einbußen hätte. Ich bin zum heutigen Tag leider auch wieder Landesbeamter und ich finde das Gefühl, nicht verlustfrei frei agieren und den Arbeitsplatz bei Bedarf wechseln zu können, genauso furchtbar beengend und unangenehm, wie beim ersten Mal.

    Wenn ich fragen darf: Hast du dich im gleichen BL entlassen und wieder einstellen lassen? War dieses Gefühl der Unfreiheit der Grund für die Entlassung oder was anderes?

    In den Erläuterungen zu den Zertifikatskursen steht aber häufig, dass Lehrkräfte ohne Zweites Staatsexamen nur eine Teilnahmebescheinigung bekommen.

    Scheinbar können sie also teilnehmen, die Frage ist nur, wie sinnvoll das dann ist. Vielleicht, wenn man ein Fach sowieso schon unterrichtet und sich weiterbilden möchte.

    Wo Angestellte gegenüber den Beamten aber definitiv einen groben Nachteil haben, ist bei Beförderungen. Dann geht es nämlich in Stufe eins zurück, während der Beamten seine Stufe behält. Ab einem gewissen Alter macht Beförderung für Angestellte keinen großen Sinn mehr, weil die höheren Stufen nicht erreicht werden.

    Im TV-L ist es so, dass man als Angestellter bei Beförderungen in die Stufe kommt, in der man mindestens das alte Gehalt bekommt. Sind das dann weniger als 180 € brutto, wird auf eben diesen Garantiebetrag aufgestockt. Die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.

    Wenn man also von E13, Stufe 3 (4948,54 €) in E14 befördert wird, kommt man man dort in Stufe 2 (5085,93€). Da die Differenz nur 137,39 € beträgt, wird das Gehalt auf den Garantiebetrag von 180 € aufgestockt. Auch wenn es mehr Geld ist als in der alten Stufe, finde ich nicht, dass sich knapp 90 € netto für eventuell deutlich mehr Verantwortung lohnen. Würde ich nicht machen.

    Wenn man in E13 allerdings schon in Stufe 4 ist, kommt man bei einer Beförderung in E14 auch in Stufe 4, weil das die Stufe ist, in der man mehr Gehalt bekommt, als in der alten Gruppe.

    Durch die verlorene Stufenlaufzeit bei einer Beförderung kann es auch sein, dass man mittelfristig weniger verdient, als wenn man in der alten Gruppe geblieben wäre, weil der Stufenaufstieg in der neuen Gruppe ja immer später kommt als in der alten Gruppe. Wenn man sich ein Jahr vor dem Aufstieg in Stufe 5 befördern lässt, verliert man drei Jahre. Das geringfügig höhere Gehalt in der höheren Entgeltgruppe vermag das aber nicht auszugleichen, oftmals auch nicht mit dem nächsten Stufenaufstieg.

    Hinzu kommt, dass die Jahressonderzahlung in den Gruppen E14 und 15 geringer ist als in E 13 (32,53 % statt 46,47 %).

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