Beiträge von Elphaba

    Hallo zusammen,

    ich habe vor Kurzem gemeinsam mit einer Kollegin recherchiert, ob ein Schüler / eine Schülerin mit dem Erreichen eines Schulabschlusses gleichzeitig ein bestimmtes Sprachniveau gemäß GER nachgewiesen hat. Leider haben wir keine Antwort gefunden und deshalb wollte ich hier mal fragen, ob jemandem (für das Land NRW) eine solche Regelung bekannt ist.

    Bei den modernen Fremdsprachen, die in der Schule unterrichtet werden, gibt es diese ja auch. Ich selbst habe z.B. zu meinem Abiturzeugnis ein Zertifikat bekommen, in welchem mir für Französisch das Niveau B2 bescheinigt wird. Und auch wenn man als Integrationslehrkraft beim BAMF zugelassen werden will, entfällt der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau C1, wenn man das Abitur in Deutschland erworben hat. Aus diesem Grund wollte ich fragen, ob es für die niedrigeren Schulabschlüsse vielleicht auch solche Regelungen gibt und wenn ja, wo man diese nachlesen kann.

    Viele Grüße

    Elphaba

    Hallo zusammen,

    ich bin Lehrerin an einem Berufskolleg, an dem auch Sprachklassen unterrichtet werden. Auch in den anderen Klassen ist der Anteil an Schülern*innen nichtdeutscher Herkunftssprache sehr groß. Deshalb habe ich vor Kurzem eine Zusatzqualifikation im Bereich Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache erworben. Ich wollte mich in diesem Bereich weiterbilden, um Anregungen und Ideen zu bekommen, wie ich in meinem (Fach-)Unterricht besser auf die Bedürfnisse dieser Schüler*innen eingehen kann. Außerdem macht es mir einfach Spaß, dazuzulernen. Einen richtigen Sprach- oder Integrationskurs (evtl. sogar mit Alphabetisierung) möchte ich (zumindest zum jetzigen Zeitpunkt) allerdings nicht unterrichten. Der Hauptgrund dafür ist, dass Ich noch Berufsanfängerin bin, fachfremd unterrichten muss und momentan nicht die Kapazitäten habe, mich mitten im Schuljahr da auch noch einzuarbeiten.

    Nun ist es aber so, dass an unserer Schule ein zusätzlicher Deutschkurs zustande kommen soll, für den aktuell, bzw. schon seit den Sommerferien (da hatte ich das Zertifikat noch nicht), händeringend eine DaZ-/DaF-Lehrkraft gesucht wird. D.h. es gibt sogar eine Warteliste mit Schülern*innen. Dass für den Kurs eine Lehrkraft gesucht wird, ist zwar allgemein bekannt, aber die Suche läuft eher im Hintergrund, sodass ich über den genauen Stand gar nichts weiß. Dass ich mittlerweile über ein DaZ-/DaF-Zertifikat verfüge, habe ich bisher niemandem erzählt. Nun wollte mich hier vergewissern, dass ich das auch nicht tun muss. Die DaZ-/DaF-Weiterbildung habe ich freiwillig und gänzlich in meiner Freizeit absolviert, sie war also nicht Einstellungsvoraussetzung. Allerdings hat die Schulleitung mir damals für die Bewerbung schriftlich bestätigt, dass ich mit DaZ-Schülern*innen arbeite, was mittlerweile aber wohl in Vergessenheit geraten ist. Zumindest bin ich nie wieder darauf angesprochen worden.

    Eventuell kann ich mir vorstellen, in ein bis zwei Jahren im DaZ-/DaF-Bereich eingesetzt zu werden, aber weil auf meinem DaZ-/DaF-Zertifikat das Datum draufsteht und die Schulleitung noch ganz lange nicht in den Ruhestand geht, würden dann sicher Fragen kommen. Also denke ich, dass ich entweder jetzt etwas sagen oder für alle Zeiten die Klappe halten sollte. Wie seht ihr das? Gibt es eine elegantere Lösung, bei der ich es mir nicht verbaue, irgendwann DaZ-/DaF-Kurse zu unterrichten?

    Was erhoffst du dir von der Auffrischungsimpfung?

    Dicker Arm stört dich?

    Okay, das ist dann ein Grund.

    Ich erhoffe mir natürlich Schutz vor einer Infektion oder zumindest einem schweren Verlauf. Ich glaube aber, dass meine zweifache Impfung diesen Zweck noch für zwei Monate erfüllen wird und sehe daher keine Notwendigkeit, mich nach drei Monaten schon boostern zu lassen. Hat Zeit bis Februar.

    Das war doch nur in NRW, oder? Und dort war es eine politische Entscheidung.

    Jetzt empfiehlt es ja sogar die träge STIKO.

    Ja, das war in NRW. Was empfiehlt die STIKO? Den Booster nach vier Wochen? Ich werde mich um einen Termin im Februar bemühen, dann passt das ungefähr mit den fünf Monaten. Vermutlich würde ich vorher eh keinen Termin bekommen, es ist also eigentlich egal, ob ich doch früher will.

    Was sind in NRW eigentlich die aktuellen Regeln, ab welcher Inzidenz wieder Wechsel- oder Distanzunterricht stattfindet? Ich hatte im Kopf, dass bei einer 3-Tage-Inzidenz von 165 wieder in den Distanzunterricht gewechselt wird, weiß aber nicht, ob das noch aktuell ist. Im Moment sehe ich zu, noch möglichst viele Klausuren über die Bühne zu bringen, weil unsere Su*S im Distanzunterricht sehr schlecht zu erreichen sind.

    1.) Was stand denn in deinem Lebenslauf? Wenn da stand konfessionslos, wird das kein Problem sein.

    2.) Wer ist denn der Träger (gerne auch per PN)? Es gibt in NRW Träger die eher liberal sind und Träger die sehr reine Lehre fahren. Je nachdem ist auch der Grad der Problematik.

    3.) Bist du angestellt auf einem Planstellenvertrag (beamtenähnlich) oder angestellt nach TV-L? Bei der Kirche bist du in NRW arbeitsrechtlich immer angestellt, aber es gibt dennoch denselben Unterschied wie beim Land, nur innerhalb des Angestelltenstatus. :)

    Ganz generell kann man sagen: Bei unserem Träger gibt es evangelische, katholische und muslimische Lehrkräfte, was anderes habe ich bisher nicht gesehen, das kann aber auch schlicht am Mangel an Bewerbern liegen, denn ich stimme zu, dass Atheist und für die Kirche arbeiten irgendwie komisch ist. ;)

    P.S.: Link zur Grundordnung, Artikel 3 Absatz 4 könnte einschlägig sein, warst du vorher katholisch (dann wärst du raus) oder evangelisch (dann sollte es egal sein)? Wenn du nie getauft worden bist, wäre es auch kein Problem gewesen.

    Ich bin nach TV-L angestellt. In meinem Lebenslauf stand gar nichts zur Religionszugehörigkeit. Ich dachte, das macht man nicht mehr. Wie schreibe ich denn eine PN? Und ich war evangelisch. Ich bin schon irgendwie spirituell, aber würde mich keiner der großen Amtskirchen zuordnen.

    Ich bin Angestellte. Habe auch eine Probezeit von sechs Monaten. Innerhalb dieser brauchen sie ja nicht mal einen Grund, falls sie mich kündigen wollen. Ich frage mich eigentlich nur, ob es tatsächlich sein kann, dass niemand nach der Religionszugehörigkeit fragt, wenn diese Einstellungsvoraussetzung ist. Wäre ja schon irgendwie absurd. Wenn alle es vergessen haben, kann es ja nicht allzu wichtig sein.

    Naja, trotz meiner großen Abneigung ggü. Religion und Kirche, würde ich auch an einer kathol./evangel. Schule arbeiten, wenn mir das meinen Ortswunsch ermöglicht. Idealerweise würde ich natürlich auch an einer Schule arbeiten wollen, die meine Werte am besten vertritt, aber den Luxus hat man eben nciht immer.

    Das spielt natürlich auch eine große Rolle. Aber an so einer richtigen Klosterschule, an der jeden Tag mehrfach gebetet wird, würde ich trotzdem nicht unterrichten wollen. Wie gesagt, bisher war es oft so, dass das Bekenntnis lediglich dem Schild am Eingang zu entnehmen war. Und dann kann ich sehr gut damit leben.

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe kürzlich meinen Arbeitsvertrag bei einem Berufskolleg in kirchlicher Trägerschaft unterschrieben. Nun steht in meinem Vertrag der folgende Passus: "[Die Lehrkraft] ist gewillt und erklärt sich bereit, ihre gesamte Unterrichts- und Erziehungsarbeit im Geiste des katholischen Bildungsideals [...] gewissenhaft zu leisten. [...] Es gelten die Grundordnung für die katholischen Schulen in freier Trägerschaft [...] und die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung."

    Nun ist es aber so, dass ich gar nicht mehr in der Kirche bin. In der Stellenanzeige stand nichts davon, dass man in der Kirche sein muss, und weder beim Vorstellungsgespräch in der Schule noch bei der Vertragsunterzeichnung wurde ich nach meiner Religionszugehörigkeit gefragt. Kann ich jetzt also davon ausgehen, dass das so in Ordnung ist? Oder kann es tatsächlich sein, dass von allen Beteiligten vergessen wurde, danach zu fragen? Ich möchte wegen so was ja nicht gleich wieder gekündigt werden.

    P.S.: Selber habe ich aber auch nichts gesagt, muss ich gestehen. Wenn jemand gefragt hätte, hätte ich aber natürlich wahrheitsgemäß geantwortet.

    Liebe Grüße

    Elphaba

    Das hilft auf jeden Fall schon mal weiter. Ich habe bislang hauptsächlich durch Aufgaben differenziert, welche die Su*S in unterschiedlichem Umfang bearbeiten konnten, aber halt noch nicht über Aufgabenblätter, auf denen explizit unterschiedliche Niveau bzw. Schwierigkeitsgrade angegeben waren. Wollte das aber demnächst mal ausprobieren und überlege nun, wie ich die Schwierigkeiten umschiffen kann, die sich dabei bislang aufgetan haben.

    Vor allem den Hinweis, eine positive Lern- bzw. Fehlerkultur zu etablieren, werde ich beherzigen. Das ist ja eigentlich der Kern des Problems. Ich habe allerdings oft das Gefühl, dass die Su*S es einem nicht so wirklich glauben, wenn man ihnen sagt, dass Fehler nicht schlimm sind, dass jeder Fehler macht, dass jeder unterschiedlich lernt etc. Obwohl ich es wirklich genau so meine und auch danach handle. Ich erinnere mich aber, dass ich diese Aussagen als Schülerin auch oft für Floskeln gehalten habe, die Lehrer*innen eben sagen müssen. So richtig geglaubt habe ich sie selbst auch nicht. Keine Ahnung, woran das lag. Vielleicht Angst, dass einem am Ende doch ein Strick aus gemachten Fehlern gedreht wird. Aber wahrscheinlich braucht es einfach Zeit, bis die Su*S genug Vertrauen gefasst haben, dass dies nicht passiert.

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