Ich gehe davon aus, dass ihr Schulstunden zu je 45 Minuten habt? Wenn ja, entsprechen 8 Unterrichtsstunden in Summe 6 Zeitstunden. Damit ist dies für Lehrer noch gerade so eben zulässig. Das Arbeitsrecht besagt:
- bis 6 Stunden keine Pause notwendig
- bei mehr als 6 Stunden (bis einschließlich 8 Stunden) sind insg. 30 Minuten Pause einzuplanen
- bei mehr als 8 Stunden sind insg. 45 Minuten Pause einzuplanen
Alle Arbeitsunterbrechungen unter 15 Minuten sind keine …
Ich halte es nicht für korrekt hier mit einer Art „Nettoarbeitszeit“ zu rechnen. An den meisten Schulen wechseln sich große und kleine Pausen ab. Selbst die großen Pausen sind selten so lang, dass zwischen dem Verlassen des letzten Schülers aus dem Klassenraum und dem Wiederbeginn des Arbeit (zum Beispiel dem Losgehen zur nächsten Unterrichtsraum) genug Zeit liegt, nämlich mindestens 15 Minuten, dass es auch nach dem Gesetz als Ruhepause gelten könnte. Für eine durchschnittliche allgemeinbildende, weiterführende Schule kann man davon ausgehen, dass der Anspruch an Ruhepausen durch die Schülerpausenzeiten nicht erfüllt werden kann. Wer zum Beispiel um 7:50 zur ersten Stunde beginnt, der dürfte durchgehenden Unterricht bis 13:50 Uhr erteilen. Zu dem Zeitpunkt befindet er sich in der Regel schon irgendwo in der 7. Stunde, welche er nicht mehr beenden dürfte. Daraus folgt, dass man maximal sechs Stunden am Stück unterrichten darf.
Es mag Schulen geben, wo die großen Schülerpausen mit 2x20 Minuten oder gar 2x25 Minuten recht lang sind. In diesen Zeitraum würde theoretisch eine arbeitszeitrechtlich korrekte Ruhepause passen. Dann müsste der Kollege mit sieben Unterrichtsstunden in Folge aber jegliches Anliegen in den Pausen ablehnen dürfen. Egal ob ein weinender oder anderweitig hilfsbedürftiger Schüler vor ihm steht oder der Schulleiter eine dienstliche Frage hat.
Meines Erachtens sind in der Schulpraxis maximal sechs aufeinanderfolgende Schulstunden mit dem Gesetz vereinbar.