Beiträge von Mathemann

    10,5%, mindestens aber 500€. Der Sockelbetrag ist im Vgl. zur prozentualen Forderung viel zu hoch. Da würde ja sogar ein Beamter mit a13 und evtl. sogar a14 durch den Sockelbetrag mehr bekommen als durch die 10,5%.


    Der Abstand der Gehaltsgruppen untereinander wird da nicht mehr gewahrt.

    Wenn die Dienstherren schlau sind, werden sie die Sockelbeträge komplett ablehnen. Gerade vor dem Hintergrund der noch laufenden Verfahren.

    Ausfüllen, abheften, hoffentlich auf ewig vergessen. ;)

    Immerhin habt ihr eine Vorlage.


    Falls dich die Lust so richtig packt: DGUV-Handreichung.

    Man kann es auch in einem Satz zusammenfassen: "Schalt das Hirn an." 8)

    Danke für die Dokumente. Ich hatte die bisher nicht auf dem Schirm. Ich halte das in der Tat für wichtig. Offenbar gibt es viele Kollegen, die das mit dem "Hirn anschalten" nicht so hinbekommen. Siehe die Bergrettungsaktion neulich oder eben die vielen kleinen Dinge. Die letzte Nachtwanderung, die ich begleiten durfte, war lebensgefährlich.

    Er meinte dann, dass ich eh nicht die maximale Menge der Punkte bräuchte, weil die sowieso wegen der Rente gekappt würden.

    Deinen Rentenanspruch kennst du bereits, weil du den alle Nase lang geschickt bekommst. Meistens ist das deutlich weniger Geld, als ein vergleichbarer Pensionsanspruch für die gleiche Zeit.

    Pro Jahr Vollzeit ~1,79% bis zu maximalen 71,75%. Die muss man als spät verbeamtete Person erstmal erreichen (~40 Jahre Dienstzeit in Vollzeit).

    In der VOGSV ist nicht genau beschrieben, wie eine solche Vergleichsarbeit geartet sein muss,

    Dein Problem ist viel eher, dass nicht klar ist, ob die Arbeit überhaupt eine Vergleichsarbeit im Sinne der VO ist. Da es um Mathe geht, bleibt nur die 6. Klasse oder die Q1. In der 8. Klasse übernimmt die Funktion der Mathematikwettbewerb.


    Wenn es eine Vergleichsarbeit im Sinne der VO ist, sollte die Aufgabenstellung auch identisch sein.

    Ich hätte nur ein Problem damit, wenn es ein Modell wäre, dass mich in großem Maße benachteiligt (Geld, Rente, Karriere). Das wäre nichts für mich. Andere können das gern machen, dürfen sich nur nachher nicht beklagen, wenn sie nicht anderweitig vorgesorgt haben.

    Ausgleich des Geldes: Zugewinngemeinschaft.

    Ausgleich der Pension: Versorgungsausgleich

    Karriere: Ist im Schuldienst jetzt auch nicht das Problem, sofern man denn überhaupt in die Schulleitung möchte.


    Letztlich ist das wie bereits von Bolzbold angemerkt eine reine Optimierung des gemeinsamen Familieneinkommens.

    Genau das ist es, was mich irritiert: Angeblich werden in der Klassenstufe meines Kindes in den Hauptfächern nur Vergleichsarbeiten geschrieben,

    Vergleichsarbeiten gibt es (jeweils 1) in 6, 8, 10, Q1. Das kannst du in der VOGSV auch schnell selbst nachlesen. Alle anderen Arbeiten sind keine Vergleichsarbeiten im Sinne der VO. Das hindert Kollegen natürlich nicht dennoch vergleichbare Klassenarbeiten schreiben zu lassen (Ich befürworte dies sogar). Die Angabe der Rohpunkte ist AFAIR auch nicht im Schulrecht genau vorgeschrieben, sondern ist ggf. durch die Schule (Fachkonferenzen) festgelegt.

    Dies gilt ggf. auch für einen einheitlichen Bewertungsmaßstab/Notenschlüssel in der Sek I.

    Inwieweit müssen diese Arbeiten bei euch identische Aufgabenstellungen aufweisen, oder darf es (leichte) Abweichungen geben?

    Die Arbeiten sind identisch. Beim Mathematikwettbewerb sind sie ja sogar landesweit identisch. Man könnte natürlich mit Auswahlmodalitäten arbeiten (wie beim MW).

    Nicht überraschend. Wir kennen halt erstens die üblichen Tricks und Antworten und wissen zweitens ganz oft, was eigentlich überhaupt geht und nicht geht.

    Im hier diskutierten Fall ist es aber vollkommen legal (und IMHO auch legitim), dass die Lehrkraft den Sitzplan festlegt. Jeder muss mal neben den Chaoten sitzen und in ein paar Wochen rotiert es eh wieder. Alleine schon wegen vorne/hinten/Blick nach vorne/Blick zur Seite.


    Gerade von Kollegen würde ich erwarten, dass sie die Gestaltung des Sitzplans nicht mit pädagogischen Maßnahmen verwechseln und auch nicht einfach mal das Wort Missbrauch in den Raum werfen. Ich bin wirklich fassungslos, welche Fässer hier aufgemacht werden.

    zu dem Thema hatte ich mal irgendwo gelesen, dass das aus Sicht der Gewerkschaften als unzureichend gesehen wird, weil man stärkere Änderungen am Grundgehalt fordert.

    Die Gewerkschaften fordern halt viel, wenn der Tag lang ist. Die Unteralimentierung wird insbesondere bei hoher Kinderzahl gravierend. Sachlich ist es dann schon richtig, an die Familienzuschläge zu gehen. Außerdem ist das natürlich für den Dienstherrn günstiger: Es betrifft weniger Beamte und die Kinder fallen ja irgendwann auch wieder raus.

    Es sind ja auch wieder die Ortszuschläge im Gespräch, um ggf. lokal höhere Lebenshaltungskosten zu kompensieren.


    Meine persönliche Sicht: Die hessischen Maßnahmen sind ein guter Kompromiss. Jeder bekommt was, aber die besonders betroffenen unteren Besoldungsgruppen werden zusätzlich aufgeleitet und die kinderreichen Familien bekommen höhere Familienzuschläge. Bei aller Freude über höhere Besoldungen, die Kohle muss halt auch irgendwoher kommen.

    Eine solche rigorose Anspruchshaltung mutet dann doch etwas aus der Zeit gefallen an.

    Ich habe kein Problem damit, aus der Zeit gefallen zu sein.

    Eltern haben eben auch eine Erziehungspflicht. In besonderen Fällen, wie z.B. runde Tische mit der Schulpsychologie oder anderen wirklich dringenden Fällen, haben die eben auch zu erscheinen (und auch ggf. ihr Kind mitzunehmen). Ansonsten ist halt das Jugendamt schnell mit im Boot, wenn es das nicht sowieso schon war.

    Angesichts der Vorgabe der "partnerschaftlichen Zusammenarbeit" erachte ich weder einen generellen Anspruch auf eine bestimmte Kommunikationsform

    Das sehe ich anders. Wenn die Schule einbestellt, haben Eltern zu kommen und ggf. auch Urlaub zu nehmen. Macht man ja nicht ohne Grund.


    Genauso erwarte ich, dass ich Eltern telefonisch erreichen kann. Stichwort, Unfälle, Wandertage, Klassenfahrten.


    Mittlerweile erwarte ich ebenso, dass mir Eltern bei Gesprächswunsch eine E-Mail schreiben. Wenn sie das nicht möchten, sollen sie halt im Sekretariat anrufen und mir eine Papiernachricht ins Fach legen lassen. Oder sie schicken halt nen berittetenen Boten.

    Ich vermute mal: Du hast Grundschullehramt studiert.


    Du hast den Studiengang jetzt endgültig nicht bestanden (ggf. gibt es hier noch Optionen -> Rechtsanwalt).


    Damit lässt dich deutschlandweit keine andere Universität mehr in diesem Studiengang (also alle Grundschullehramtsstudiengänge) zu. Du kannst allerdings problemlos das Studium für H/R oder Gym beginnen. Ggf. können dir hierfür sogar Teile anerkannt werden. Das solltest du mit der Studienberatung deiner (ggf. neuen) Universität klären.

    Der Lehrkräftemangel ist ja schon länger Thema, aber dass es in Sachsen-Anhalt solche Ausmaße annimmt, finde ich besorgniserregend:


    "Wegen des Personalmangels darf in Sachsen-Anhalt zum Beispiel jede Bachelorabsolventin unterrichten, auch wenn sich aus ihrem Abschluss kein bestimmtes Unterrichtsfach ableiten lässt."


    aus:
    https://taz.de/Mangel-an-Lehrkraeften/!5884142/

    In Hessen unterrichten Studenten in befristeten Aushilfsverträgen. Qualifikation: Erstes Schulpraktikum. Auch ein abgebrochenes BWL Studium (und eine Banklehre) ist jetzt kein Hindernis um unbefristet angestellt zu werden.


    Es wird jeder genommen, der einen Stuhl warm halten kann.


    Wenn die Not groß genug ist, wird halt einfach alles und jeder genommen.


    Die Not ist stellenweise echt heftig: https://www.hessenschau.de/tv-…liessen,video-174842.html


    Aber mein Dienstherr legt dann in seiner unendlichen Weisheit fest, dass die Schule nicht schließen darf. Die Kollegin formuliert die Konsequenzen relativ deutlich.

    bis ich irgendwann verstanden habe, dass Ärzte gesetzlich Versicherten ab einer gewissen Anzahl an Patienten keine Termine mehr geben (können), weil sie die dann nicht mehr abrechnen können. Ich nehme damit also keinem gesetzlich Versicherten den Termin weg, damit kann ich also leben.

    Nochmal anders formuliert: Man könnte das jederzeit ändern, wenn es politisch gewollt wäre. Man schiebt es dann nur gerne den bösen PKVen in die Schuhe.

    Wenn ich die Tabletts so einrichten würde, dass IP Adressen verschleiert werden, wäre ich dann bei der Speicherung der IP Adressen fein raus aus dem Thema Datenschutz?

    Wie willst du das auf Geräten erreichen, die in privaten Netzen betrieben werden? VPN? Hast du einen datenschutzrechtlich unbedenklichen Anbieter? Soll die Schule anbieten? Wer soll dafür rechtlich den Kopf hinhalten?

Werbung