Ja, aber Du musst keine neue Klausur und keinen Erwartungshorizont erstellen.
Beiträge von Klinger
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Ich glaube Hessen kann sich bald einfach nicht mehr leisten auf die Pauschale Beihilfe zu verzichten.
Werden ja immer mehr Länder die die Pauschale Beihilfe einführen und bei dem aktuellen Lehrermangel ist das dann einfach auch ein Merkmal an Attraktivität.
Mal überlegt in ein Nachbarland mit Pauschaler Beihilfe (z.b. BaWü, Thüringen, NS oder bald auch NRW) auszuwandern? Die GKV hat einfach auch paar Vorzüge...
Welche Vorzüge sind das?
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Es ist wichtig, weil die SuS ohne (gesetzliche) Regelung bis zum letzten Tag für alle Fehltage des vergangenen Schuljahres Entschuldigungen vorlegen können. Atteste womöglich auch, diese können ja vom Arzt zum Zeitpunkt der Krankheit ausgestellt worden sein, landen aber vielleicht erst nach Wochen oder Monaten in der Schule.
In einigen Bundesländern sind ja offensichtlich Rechtsnormen erschaffen worden, die regeln, bis wann eine Entschuldigung beizubringen ist.
Klar ist: Dies betrifft nur Randfälle. Die allermeisten SuS verhalten sich "normal", bzw. akzeptieren die Vorgabe der Schule. Aber gerade bei den Extremfällen ist es besser, einen § zur Hand zu haben, um Diskussionen im Keim zu ersticken. Finde ich. Nur, weil die Schule etwas vorschreibt, wird es noch lange nicht vor Gericht für Recht erklärt.
Wobei ich ehrlicherweise zugebe, dass mir persönlich so ein Fall noch nicht untergekommen ist. Bin ja noch nicht so lange Lehrer. Höre aber immer wieder von anderen LK, dass sie ein klare Regelung dafür vermissen, zuletzt auf der gestrigen FK.
Ich fände es halt besser, wenn Leute (Schule) auf rechtlich sicherem Grund stünden, wenn sie eine Vorschrift ins Leben rufen. Ansonsten wird unnötig Angriffsfläche und Verunsicherung geschaffen.
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Wieso ist ein Beamer ein digitales Medium? Oder ein Overheadprojektor?
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In Baden-Württemberg innerhalb von 3 Tagen nach der ersten Krankmeldung (die darf theoretisch 2 Tage dauern). Aus pragmatischen Gründen sagen wir in der Sek. I eine Woche (in der Sek. II halten wir uns genau an das Gesetz).
Ergänzung, mir fällt gerade ein, es hat sich im Februar geändert, jetzt heißt es
"Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen." Früher stand im letzten Satz ein "muss" und statt unverzüglich 3 Tage. https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/…hulBesVBWrahmen
(Ich erinnere mich, dass meine SL uns vor kurzem darauf hingewiesen hat, aber bisher hatte ich immer noch die schriftliche Entschuldigung. )
Traumhaft. Ich ziehe eine Bundeslandwechsel in Betracht.
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Im SEK -Bereich bzw. bei volljährigen SuS kenne ich mich nicht aus, aber ansonsten ist in SH das Prozedere ja eigentlich recht klar vorgegeben, dadurch, dass es Staffelungen gibt von problematischen, gravierenden und massiven Fehltagen. Dazu gibt es auch das Rahmenkonzept Absentismus:
https://transparenz.schleswig-holstein.de/dataset/01e2e1…_broschuere.pdf
Da ist alles ganz gut beschrieben; spätestens bei der Verhängung der Attestpflicht kann man dann ja nicht mehr so gut nachreichen. Wichtig ist die Dokumentation, die rechtzeitige Meldung an den Absentismusbeauftragten, damit da nichts verschleppt wird, und dann eben rechtzeitige Schulbesuchsmahnung und Attestpflicht. Keine Ahnung, wie das in anderen BL ist, aber in SH finde ich das ganz gut vorstrukturiert - und darüber hinaus solltest du dann euren Absentismusbeauftragten fragen, wie das Absentismuskonzept bei euch ist und wie du vorgehen sollst.Ja, dieses Papier kenne ich. Da steht wirklich viel drin, aber meiner Meinung nach nicht, bis wann eine Entschuldigung vorzulegen ist.
"An dem x. Tag" bezieht sich in diesem Papier immer nur auf den Zeitraum, der entschuldigt werden muss - aber nicht darauf, bis wann die Entschuldigung abzugeben ist.
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Die Frage beschäftigt uns gerade in der FK. Mein alter SL hat mal gesagt: SuS können am letzten Schultag alle fehlenden Atteste für das ganze Schuljahr vorlegen und die Schule (BBS, Nds.) muss sie akzeptieren.
In SH scheint die Rechtslage nicht so klar zu sein.
Wie ist das bei Euch? Kennt Ihr Rechtsquellen?
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Ich bin über die ÖK in die Debeka gekommen. Bei der Debeka ist es so, dass Du über die ÖK in den Standardtarif kommst, den auch alle anderen bekommen. Du kannst aber, anders als ohne ÖK, nicht beliebige Zusatztarife wählen, bis auf den Zahnzusatztarif, den ich sehr empfehle.
Mein Fazit nach bisher 28 Monaten: PKV ist sehr viel besser als GKV. In praktisch allen Belangen.
Ich zahle für mich 370,- bei 70% Beihilfe (Keine Familienmitglieder mitversichert).
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Ich bin auch ein Freund von Distanz zum Schulort. Bei so einem komischen Kautz wie mir ist es auch wirklich besser woanders zu wohnen …
Meine Wohnung liegt 180m Fußweg vom nächstgelegenen Eingang zur Schule entfernt. Bis jetzt habe ich diesbezüglich noch keinen Nachteil entdecken können. Würde ich immer wieder so machen.
Manchmal machen SoS Klingelstreich bei mir. Sie wissen wohl nicht, dass ich von meinem Balkon aus sehen kann, wer da unten vor der Tür steht...
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Verstehe ich nicht. Was nützen mir die 41,-, wenn ich gleichzeitig ein Auto unterhalten muss, das deutlich mehr kostet?
Du vergleichst hier Kosten (D-Ticket) mit einem fiktiven Steuererstattungsbetrag.
In SH bekommen wir das D-Ticket subventioniert und zahlen nur € 25,10. Wie sieht die Rechnung jetzt aus? Habe ich nun 74,90 Gewinn gemacht, wenn ich mit dem Auto fahre?
Ah, jetzt hat es Klick gemacht. Du möchtest das D-Ticket nutzen und gleichzeitig die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Wenn das legal ist, ist das tatsächlich etwas Gutes.
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Ja 40 km mal 0,38 = 15,20 Euro pro Tag, bei 200 Schultagen 3040 Euro . Davon gibt es etwa 40 Prozent (Grenzsteuersatz) zurück , also 1216 Euro im Jahr. Das sind 100 Euro Erstattung im Monat . Gegenüber 59 Euro Ticket, 40 Euro Gewinn
Aha. Und die 40km legt man natürlich zu Fuß zurück oder wie? Ein Auto kostet deutlich mehr als 38ct pro km, egal, wie sehr man sich das schönzurechnen versucht. Kaufpreis/Leasingrate/Kreditrate+Steuern+Versicherung+Inspektionen+Inspektionen+Reparaturen habe ich was vergessen?
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Meine selbst entwickelten Sonderzeichen < Spoiler: Werbelink ohne Werbung
> kannst du dir hier anschauen:
https://www.autenrieths.de/verhalten.html#BeobachtenHat gestört und wurde drangenommen?
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Völlig unabhängig von dem Angebot an sich, da ich mich damit nicht befasst habe, weil Berlin weit weg von hier ist, aber:
Es spricht schon Bände über den Zustand unserer Bildungslandschaft, dass sich ein solches Angebot als Geschäftsmodell scheinbar rentiert.
Daran musste ich auch denken. Ist für mich ähnlich wie bei Fördervereinen.
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Ich glaube, das ist in NDS nicht so. Oder Klinger ?
Nein, ich habe die normalen Anwärterbezüge bekommen.
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Doch Klinger , du bist auch "Quereinsteiger"
. Dein Quereinstieg nennt sich in NDS "Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst" - dadurch bist du halt nur nicht wirklich als Quereinsteiger zu "erkennen"
.Das Thema hatten wir schon mal. Mein Studienseminar hat mich "Seiteneinsteiger in den Vorbereitungsdienst" genannt. Siehe Quereinsteiger/innen

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Ich habe den ganz normalen Vorbereitungsdienst absolviert. Bin also kein Quereinsteiger im eigentlichen Sinn. Kenne selbst nur einen Quereinsteiger im Sinne von "Hat sofort 24 Stunden unterrichtet".
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