Klausur - Schummeln nachweisen

  • Und wo wir gerade dabei sind .... schade, dass der 25. Mai dieses Jahr ein Sonntag ist.

    *Das Handtuch mit der 42 reiche.*

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielleicht hat sie auch endlich mal richtig vorbereitet?
    Ich erinnere mich an meine eigene Abi-Prüfung. Physik. Angemeldet mit 4, geschrieben 2 (weil endlich mal 2 Wochen durchgebüffelt) ;)
    Vermutungen und "anscheinend" sind nicht rechtssicher. Das kann dir auf die Füße fallen. Ist es den Terz wert?
    Der objektive Beweis für eine Täuschungshandlung fehlt dir. Vor Gericht gilt: Im Zweifel für den/die Angeklagte(n).

    Das ist ziemlicher Quatsch. "In dubio pro reo" gilt ausschließlich im Strafrecht und nicht etwa auch im Verwaltungsrecht.

    Ansonsten spricht ein solch ungewöhnlicher Umstand zunächst durchaus für den Beweis des ersten Anscheins. Dieser ist auch hinreichend objektiv und keineswegs eine einfache Vermutung, die nicht rechtssicher wäre. Nur kann und darf dieser auch erschüttert werden, indem gezeigt wird, dass es doch zu diesem ungewöhnlichen Umstand gekommen ist ohne zu täuschen. Die reine Schutzbehauptung, man habe das halt auswendig gelernt, reicht dafür i.d.R. gerade nicht aus.


    Wir hatten das z.B. mal im Seminarfach, bei dem ein für die betreffende Person extrem ungewöhnlicher Sprachstil festgestellt wurde, der keineswegs zu den sonstigen Ausführungen passte. Die Person konnte uns dann durch sehr zeitnahe Vorlage ihrer Unterlagen aus dem Erstellungsprozess zumindest davon überzeugen, dass die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit wirklich von ihr kam und sie lediglich eine nicht angegebene Unterstützung bei der Ausformulierung in Anspruch genommen hatte.

  • Nachdem 42 die Antwort auf alles ist- wie ja wohl jeder gute Nerd weiß!-, wird das wohl stimmen. Dies geschrieben sollte insofern jedes Lehrerhandy während Prüfungen einen gut lesbaren Sticker hinten drauf haben mit einer 42, quasi als Generalspickzettel für alle Fächer und sämtliche Wissenslücken. Also bis auf unsere Handys in BW- wir dürfen während Prüfungs- und KA- Aufsichten schließlich alles außer korrigieren, Unterricht vorbereiten, lesen, das Handy nutzen, … (Vielleicht ein Shirt mit einer großen 42 drauf als Special BW- Edition?)

    Nun - hübscher, unsachlicher Einwand. Ich hatte bereits in Post #42 das Nötige geschrieben und darauf verwiesen. Netter Versuch von dir argumentationsfrei zu agieren...
    BTW: Die interessantere Zahl ist 73.
    42 ist schon lange out. Meine Ausführungen dort nicht. Lies!

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Das ist ziemlicher Quatsch.

    Geht das auch in sachlich und höflich?
    Quatsch ist deine Beweislastumkehr.
    Würdest du so verfahren, wenn du weißt, dass der Vater des Mädchens Verwaltungsrichter ist? Mitnichten. Die blutige Nase und Blamage will sich keiner einhandeln.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Geht das auch in sachlich und höflich?

    Du meinst so „sachlich und höflich“, wie mich im Imperativ anzuweisen gefälligst deine Beiträge (erneut) zu lesen?

    Lies!

    Das letzte Mal als ich tatsächlich Beiträge von dir kritisiert hatte, hattest du mir per PN erklärt, mich von nun an zu blockieren. Bitte mach das doch einfach wirklich, wenn du prinzipiell alles, was ich schreibe direkt als persönlichen Angriff interpretieren möchtest, gleich wie es gemeint war.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Würdest du so verfahren, wenn du weißt, dass der Vater des Mädchens Verwaltungsrichter ist? Mitnichten. Die blutige Nase und Blamage will sich keiner einhandeln.

    Und das ist hier der Fall? Also, dass der Vater der betreffenden Schülerin Verwaltungsrichter ist?

    Wie viele SuS hast du in deiner Schullaufbahn unterrichtet, deren Eltern (Verwaltungs-)Richter*innen waren? Ich bis jetzt genau null. Und selbst wenn, würde ich mich davon definitiv nicht einschüchtern lassen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • ...
    Würdest du so verfahren, wenn du weißt, dass der Vater des Mädchens Verwaltungsrichter ist? Mitnichten. ..

    Was ist das für eine Unterstellung? Hast du dein Handeln als Lehrkraft vom Beruf der Eltern abhängig gemacht?

    Du trittst ja gerne als Anwalt der Schüler hier auf, das kannst du dir m.E. getrost sparen. Wenn du etwas Fundiertes zur "Beweislastumkehr" zu sagen hast, mach das doch einfach.

  • Geht das auch in sachlich und höflich?
    Quatsch ist deine Beweislastumkehr.
    Würdest du so verfahren, wenn du weißt, dass der Vater des Mädchens Verwaltungsrichter ist? Mitnichten. Die blutige Nase und Blamage will sich keiner einhandeln.

    Die Feststellung, dass "Im Zweifelsfall für den Angeklagten" im Verwaltungsrecht Quatsch ist, ist eine nüchterne Feststellung. Das wird dir auch der Verwaltungsrichter als Vater des Mädchens bestätigen können. Und ja, natürlich handelt man verwaltungsrechtlich sicher auch bei Schülern, deren Eltern selbst Juristen sind. Dabei holt man sich weder eine blutige Nase noch eine Blamage.

    Du liegst im Übrigen auch mit dem weiteren Vorwurf falsch. Beim Beweis des ersten Anscheins erfolgt keine Beweislastumkehr, sondern dieser kann wie beschrieben erschüttert werden. Das ist ein deutlicher Unterschied.

  • Die allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendung des Beweises des ersten Anscheins zum erleichterten Nachweis bestimmter Tatsachen im Verwaltungsprozess sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt. Hierfür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss die nachzuweisende Tatsache auf einen typischen Sachverhalt gestützt werden können, der aufgrund allgemeinen Erfahrungswissens zu dem Schluss berechtigt, dass die Tatsache vorliegt. Zum anderen dürfen keine tatsächlichen Umstände gegeben sein, die ein atypisches Geschehen im Einzelfall ernsthaft möglich erscheinen lassen. Die Verwaltungsgerichte haben nach § 86 Abs. 1 VwGO von Amts wegen zu ermitteln, ob ein die Schlussfolgerung tragender Sachverhalt und, wenn sie davon überzeugt sind, ob tatsächliche Anhaltspunkte für eine vom Regelfall abweichende Erklärung vorliegen (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24. August 1999 - 8 C 24.98 - NVwZ-RR 2000, 256).“

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wie bereits hier geschrieben, würde ich auch zu meiner SL gehen und ihr die Arbeit zeigen und mein Problem damit schildern. Wenn Eltern klagen, ist es wichtig, dass sie hinter mir steht. Wenn meine SL meint, dass dies als Anscheinsbeweis nicht ausreicht, werde ich mich ihr anschließen. Ich weiß, dass sie juristisch mehr Erfahrung hat. Und ja, wir hatten mal einen Rechtsanwalt als Vater eines sehr problematischen Sohns. Niemand ist eingeknickt.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Vielleicht hat sie auch endlich mal richtig vorbereitet?

    Sprachkompetenz ist kein bestimmter Stoff, den man über Nacht pauken kann, sondern eben eine Kompetenz, die über viele Jahre erlernt werden muss.

    Randnotiz:
    Dadurch, dass im Schulsystem keine didaktische Progression gesichert wird, verfestigen sich bei schwachen Schülern Fehler, so dass es ihnen mit der Zeit sogar immer schwerer gemacht wird, sich zu verbessern.

  • Was sollte ich mir unter didaktischer Progression vorstellen?

    Die Reihenfolge in der etwas erlernt wird.

    Hier: wer das einfache nicht kann, sollte nicht das schwere lernen müssen.
    Beispiel: ein Schüler hat in Englisch einen Fünfer, trotzdem geht's nächstes Jahr mit Stoff weiter, der auf dem bisher nicht gelernten aufbaut.

    Das widerspricht nicht nur der grundlegendsten Didaktik, sondern führt dazu, dass nicht korrigierte Fehler wiederholt werden bis eine Korrektur unmöglich geworden ist und neuer Stoff immer weniger bis gar nicht mehr verstanden werden kann.
    (Eine bloße Abfrage von auswendig Gelerntem verschleiert das natürlich.)

  • Och, naja. Ich hatte in Englisch in Klasse 6 drei Fünfen, ab Klasse 7 lief es plötzlich und ohne viel Lernerei. Manches adaptiert man mit der Zeit auch einfach richtig und muss es gar nicht explizit lernen.

  • Beispiel: ein Schüler hat in Englisch einen Fünfer, trotzdem geht's nächstes Jahr mit Stoff weiter, der auf dem bisher nicht gelernten aufbaut.

    Nun ja, die Note 5 lässt doch erkennen, "dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können".

    Die Behebung dieser Mängel sollte natürlich erfolgen, klar.

  • Sprachkompetenz ist kein bestimmter Stoff, den man über Nacht pauken kann, sondern eben eine Kompetenz, die über viele Jahre erlernt werden muss.

    Oder man besitzt die Fähigkeit, sich vorzubereiten und längere Texte auswendig zu lernen - und wendet diese an.
    Wer schon einmal Theater gespielt hat weiß, wozu das Hirn in der Lage ist. Unterschiedliche Schriftmuster sind - solange sie aus derselben Handschrift stammen - kein Beweis für "Unterschleif". Aus meiner eigenen Klausur im Fach Kunst an der Hochschule weiß mich noch, dass ich zunächst den "Hauptteil" - mit auswendig gelernten Textfragmenten ausformuliert habe, Einleitung und Schluss danach ziemlich hektisch angefügt hatte - denn nur so konnte ich auf den Hauptteil Bezug nehmen und darauf hinleiten.
    Wer als Lehrer während der Aufsicht - in der nichts weiteres zu tun ist - den "Betrug" nicht bemerkt, tut sich schwer, diesen im Nachgang aus unterschiedlicher Handschrift nachzuweisen.
    Wie bereits vorgeschlagen, sollte sich die Kollegin bei der Schulleitung absichern, bevor das Fettnäpfchen droht.
    BTW: Traut euren Schülern doch ungewöhnliche Leistungen zu. So etwas soll vorkommen.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

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