Beiträge von Alasam

    Ich wiederhole mich:

    Wir sind aktuell die einzige deutsche Großstadt mit einer Inzidenz von unter 100, aktuell liegt sie bei 82, was ziemlich genau der gleiche Wert ist, den wir vor 3 Wochen hatten.

    ?

    Laut den Zahlen vom RKI liegen aktuell die Großstädte Osnabrück, Oldenburg und Trier bei unter 100 Fällen in den letzten 7 Tagen je 100.000 Einwohnern.

    Ich bin ebenfalls in Niedersachsen und kenne mehrere entsprechende Verfahren. In keinem dieser Verfahren wurden Bewerber "katastrophal und nicht nachvollziehbar" abgewertet. In der Regel ging es bei den Auswahlentscheidungen um Nuancen der besseren Passung zur Stelle (wie es auch sein soll) und Bewerbernoten von B vs. C bei nicht gleichrangigen Bewerbern. In einem der mir bekannten Fälle gab es auch eine Konkurrentenklage, deren Urteilsbegründung ich ebenfalls kenne. Auch hier wurde jedoch der zunächst abgelehnte Bewerber nicht unzulässig abgewertet, sondern es lagen - unzulässigerweise - lediglich unterschiedliche Beurteilungszeiträume in verschiedensten Statusämtern vor. Dahinter steckte nicht gerade böse Absicht.

    Dass andersherum die Eignung für ein bestimmtes Amt nicht ausschließlich am Vergleich des Verlaufs einer Unterrichtsstunde oder einer Dienstbesprechung fest gemacht werden sollte, ist hoffentlich auch klar. Daher steht insbesondere im Gespräch zum Amt durchaus ein gewisser Beurteilungsspielraum zur Verfügung.

    Schön, dass es auch solche Fälle gibt!

    Nein, es ist einfach so, dass die Schulleiter es gerne selbst in der Hand hätten, wer ihre A15-Stellen bekommt. Und wenn da schon jemand auserkoren wurde...
    ... eine Sauerei ist es allemal.

    Ich meine Korruption auch nicht in dem Sinne, dass jemand Schmiergeld zahlt, um die Stelle zu bekommen oder sowas in die Richtung, sondern, dass sich die Entscheidungsträger*innen nicht an die Regeln eines fairen Bewertungsverfahrens halten, sondern Ihre - warumauchimmer - Wunschkandidat*in durch massive Abwertungen der anderen und Nahelegen des Zurückziehens der Bewerbung auf die Stelle bugsieren.

    In Nds. sind die Entscheidungsträger*innen bei einer A15-Stelle m.W. auch nicht die Schulleiter*in, sondern Dezernent*innen.

    Ich finde halt merkwürdig, noch nie erlebt zu haben, dass nach einem Verfahren einer mit B und einer mit C beurteilt wurde und der mit B bekommt dann die Stelle, sondern bei einem heißt es dann immer "völlig aussichtslos, ziehen Sie besser zurück, dann steht nichts in der Akte und Sie können sich ohne diesen Malus erneut auf eine andere Beförderungsstelle bewerben" o.Ä. , teilweise verbunden mit katastrophalen, nicht nachvollziehbaren Abwertungen. In Nds. muss man etwa für A15/16 auch eine Gesamtkonferenz leiten, wenn dann Dezernent*in sagt, dass sei megaschlecht gewesen, das gesamte anwesende Kollegium ist anderer Meinung, dann ist das einfach intransparent, merkwürdig und nicht nachvollziehbar und hat zumindest mein Vertrauen in diese Entscheidungsträger*innen verstört.

    Tatsächlich erhoffe ich mir eine faire Bewertung und nicht ein „der passt nicht in unser Bild“. Das kann ja nicht Grundlage einer Bewertung sein! In Bezug auf unsere SuS heißt es immer Chancengleichheit und bei Leitungsstellen nicht?!?

    Genau meine Meinung!

    Bisher habe ich es immer so erlebt, dass dann die eigene Bewerbung schön brav zurückgezogen wurde (wobei die - im Gegensatz zu dir - immerhin Bedenkzeit bekommen haben und sich nicht so ad hoc entscheiden sollten). In einem Fall hat sich der Bewerber sogar ein paar Jahre später (nach einer entsprechenden Pensionierung) auf dieselbe Stelle erneut beworben; diesmal gab es keine weiteren Bewerber*innen, die Leistungen wurden dann positiv beurteilt und die Stelle hat er bekommen! Er selber hatte nicht den Eindruck, so viel anders gemacht zu haben als bei seiner ersten Bewerbung.

    Es soll vorkommen, dass wenn der "falsche" Kandidat eine Revision ablegt, er nicht immer die Leistungsbewertung bekommt, die seiner Leistung entspricht. (Das wurde mir im Rahmen eines Vorgesprächs zu einer angedachten Revision von relevanter Stelle so gesagt.)

    In welchem Sinne "falsch"? Wurde das auch erläutert?

    Mh, wenn ich mitbekommen habe, dass sich jemand auf eine Beförderungsstelle an unserer Schule oder im Umfeld (Nds.) beworben hat, war es bisher immer so, dass - wenn es mehr als 1 Bewerber*in gab - einem von oben das Zurückziehen der Bewerbung nahegelegt wurde. Teilweise wurden die Leistungen dieser Leute während des Bewerbungsverfahrens extrem verrissen, ohne dass es den Bewerber*innen oder Kolleg*innen - sofern beteiligt - nachvollziehbar war. Begründet wurde der Vorschlag des Zurückziehens jeweils damit, dass der vermeintlich chancenlose dann keinen entsprechenden Akteneintrag erhält und sich so besser später auf eine vergleichbare Stelle bewerben kann. Ich glaube nicht, dass es der einzige Grund ist. Vielleicht will man sich damit auch vor Klagen schützen? Ich halte das für sehr fragwürdig und intransparent.

    Ich finde gut, dass du da nicht mitspielen willst, befürchte aber, dass dabei nicht wirklich etwas Positives für dich herauskommen wird oder du erfahren wirst, warum du wirklich so miserabel bewertet worden bist.

    Was erhoffst du dir denn davon?

    Meine Schulleitung möchte den Impfstatus der KuK nicht nur abfragen, sondern durch eine Kopie des Impfausweises dokumentieren. Ich glaube nicht, dass sie das darf, oder?

    VG

    Nö, du scheinst ja in BL NRW zu sein, siehe hier:

    https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/…zgesetz_FAQ.pdf

    Wenn das so für Masern-Impfungen gilt, wird das für Covid19-Impfungen erst recht gelten, da hier ja nicht einmal eine (auf gewissen Personenkreise eingegrenzte) Impfpflicht besteht.

    Datenschutz interessiert leider viel zu wenige...:_o_(

    Sicherlich verschreibt sie mir die Medikamente auf der Grundlage, dass diese Diagnose erfolgte. Nötig ist sie aber nicht - aber eben optional. Auch wenn das Beispiel blöd ist, ist es sicherlich gut zum Verständnis: Stell dir vor, du bist leicht erkältet und eines deiner Nasenlöcher ist etwas "zu". Du bekommst weiterhin genügend Luft, es schränkt dich keineswegs ein, du benötigst keine Behanldung. Aber: optional kannst du natürlich trotzdem Nasentropfen nehmen. Dann ist die Nase frei. So ist es hier. Das vorhandene ADHS äußert sich bei mit mittlerweile nur noch dadurch, dass ich bei sehr lang anhaltender Tätigkeit irgendwann keine Lust mehr habe. Dennoch würde ich weiter machen, so viel Ehrgeiz besitze ich. Mit Medikation ist es dennoch leichter, dran zu bleiben. Wie du siehst: nötig ist es nicht, und ohne gibt es auch keine Einschränkungen, aber hilfreich ist es allemal. Die Gabe dieser Medikamente ist also durchaus gerechtfertigt, aber zwingend notwendig ist sie nicht. Sie erfolgt auf der Basis, dass es optional möglich ist und auf meinen Wunsch. Ich kann nicht sagen, ob bei angesprochener Thematik der langen Konzentration bei Menschen ohne ADHS dieses Verhalten weniger ausgeprägt ist oder gleich. Dafür müsste ich mich persönlich ja in einen Menschen ohne AHDS versetzen können. Fakt ist aber, dass es hilft. Demnach muss meine Ärztin auch nicht schreiben, dass sie die Medikamente überflüssig verschrieben hat, sondern dass sie aufgrund der Diagnose gerechtfertigt sind und dies mein Wunsch war - sie gemessen an dem Stand der Krankheit jedenfalls aber nicht zwingend notwendig gewesen sind, ich das also auch, wenn ich wollte, ohne Medikamente könnte. Was bereits mehrere Auslassversuche gezeigt haben - auch in Abschlussjahrgängen, bspw. beim Fachabitur. Zudem wird der Amtsarztbesuch frühestens 5 Jahre nach der letzten Medikation liegen. Es würde ausreichen, wenn die Ärztin dann nach fünf Jahren Abwesenheit und ohne Medikation einfach schreibt, dass kein Rückfall eingetreten ist und kein Nachteil durch die fehlende Medikation eingetreten ist.

    Wenn du ein Medikament nutzt, ohne überdurchschnittlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt zu sein, wirkt das auf mich so, als würdest du die (womöglich falsche oder nicht mehr aktuelle) Diagnose nutzen, um von deiner Ärztin leistungssteigernde Medikamente verschrieben zu bekommen, im Sinne von Leistungsdoping. Es soll ja nicht wenige Studierende geben, die sich (wie auch immer) Ritalin beschaffen, um mehr leisten zu können.

    Bei sehr lang anhaltender Lerntätigkeit irgendwann keine Lust mehr zu haben, ist doch weit verbreitet und völlig normal. Ich schätze, 90% geht es so.

    [...]

    Zur Antwort von Karl-Dieter:

    [...] Interessant zu wissen wäre ebenfalls, ob man, wenn man die Verbeamtung versagt bekommt, weil der Amtsarzt der Meinung ist, man habe die gesundheitliche Eignung nicht, dann zur Pensionierung einen Anspruch auf Nachzahlung der Differenzen zwischen dem Angestelltenbezahlung der Beamtenbesoldung hat, wenn man bis zur Regelpensionierung kam. Immerhin hat sich dann herausgestellt, dass man die gesundheitliche Eignung sehr wohl hatte.

    [...]

    Ein super Vorschlag!

    Könntest du konkretisieren, was du möchtest? Verstehe ich immer noch nicht richtig.

    Die Maßnahmen, die sich aus dem Gesetz ergeben, sorgen doch gerade für Menschen wie dich, die sich nicht impfen lassen können und gleichzeitig ein besonderes Risiko für Komplikationen haben, für mehr Sicherheit in der Schule.

    Falls du dir Sorgen machst wegen einer möglichen Infektion mit Masern oder etwas anderem, hat das doch nichts mit dem Masernschutzgesetz und einem möglichen Beschäftigungsverbot für Menschen, die im schulischen Umfeld arbeiten, nach 1970 geboren sind, keine Infektion durchgemacht und keinen Impfschutz haben und sich nicht impfen lassen wollen, zu tun.

    Alle betroffenen Personen, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität nachweisen. Alle Personen, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen nachweisen oder (zum Beispiel durch eine bereits durch die 1. Masernschutzimpfung erworbene) ausreichende Immunität gegen Masern. Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an den Empfehlungen der STIKO. Wer wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, ist ausgenommen (§ 20 Absatz 8 Satz 4 IfSG).

    Also Arzt/Ärztin aufsuchen und entweder im Blut untersuchen lassen, ob aufgrund der einen Impfdosis bereits eine Immunität vorliegt (das ist meistens schon so) oder direkt die Kontraindikation dokumentieren lassen.

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