Ich nehme die Klassenarbeit also nochmal mit und vergleiche die mitgenommen Klassenarbeit mit der eingescannten auf meinem Rechner und siehe da - der Schüler hat die Antwort im Nachhinein, während der Beprechung, hingeschrieben.
Ich finde es ja gut, dass du den Schüler bei seinem Betrugsversuch im Nachhinein erfolgreich überführen konntest und er so nicht noch damit durchkommt, kann mir aber nicht vorstellen, dass man Klassenarbeiten/Klausuren auf dem anscheinend sogar privaten Rechner einscannen darf -> Datenschutz.
Mich erinnert es an die Fälle, in denen eindeutige Beweise (z.B. ein unerlaubter Mitschnitt eines Gesprächs) für ein Delikt vorliegen, die dann rechtlich aber leider nicht verwendet werden dürfen.