Beiträge von Ichbindannmalweg

    Klinger

    Ja, nicht pauschalierbar. Du kannst aber nicht die konkreten Beträge für die PKv mit denen für die GKV vergleichen. Bruttolöhne sind bei Angestellten höher als bei Beamten. Du hast ja mit 2 Kindern 70 % Beihilfeanspruch, auch nicht vergleichbar. Familienzuschläge. Nicht vergleichbar mit der TE (da von Kindern nie die Rede war, gehe ich davon aus dass keine da sind). Alter spielt bei der PKV auch ne Rolle. Vollzeit versus Teilzeit. Bei Teilzeit (und das ist die TE )sieht es doch ganz anders aus.


    Wenn ihr es alle so wollt: der gemeinste Unterschied ist die Absicherung bei Dienstunfähigkeit. Und die droht hier! Da sind die Beträge für die die Krankenkasse Peanuts.

    Ich gehe mal davon aus, dass bei den Vorerkrankungen eine DU Versicherung nicht einfach zu bekommen ist.

    Wie weit geht bei euch der Begriff Region? wir wohnen ländlich, für mich ist es völlig normal, dass ich zu Ärzten, Hausarzt mal außen vor, 50-80 km weit fahre. Und in dem Umkreis muss ich auch suchen, selbst als Privatpatient.

    Frauenarzt? Abgelehnt von vielen Praxen in der nächsten größeren Stadt. Bin dann bei der Suche auf noch ländliche Gebiete ausgewichen, da bin ich dann genommen worden. 35km weg.

    Zahnarzt? Vor Ort voll, über Beziehungen zu einem guten Zahnarzt, 60 km entfernt gekommen.

    HNO Operation für unseren Sohn? Alle Kliniken im Umkreis von 100 km per Mail angeschrieben. Eine Zusage, 5 Monate Wartezeit.

    Hörtest für unseren Sohn beim Pädaudiologen?

    Alles im Umkreis von 100 km angeschrieben, schnellster Termin sechs Monate in 60 km Entfernung.

    SPZ? Ein Jahr Wartezeit. Etwas schneller wäre es in 150 km Entfernung gegangen. Das ist Aber eine sehr große Herausforderung mit Kind.

    Wenn es wirklich dringend ist, dann greift unser Hausarzt übrigens selbst zum Telefonhörer und ruf die Kollegen an. Wird jeder Patient von der Hausarztpraxis angenommen, allerdings ist die auch sehr überlaufen und man muss immer mit Ellen langen Wartezeiten rechnen. Und die Patienten meckern, anstatt sich darüber zu freuen, dass sie einen Hausarzt haben.

    Wer nicht mobil ist und nicht mehr die organisatorischen Fähigkeiten besitzt, Arzttermine zu suchen und zu buchen, der bekommt auch keine. Alte Leute sind dabei definitiv oft auf Hilfe angewiesen. Das ist aber ein generelles Problem unseres Gesundheitssystems, dass hat nichts mit der Art der Krankenkasse nichts zu tun. Deshalb kann ich die Gedanken von Schmidt diesbezüglich gut verstehen

    Wen und was ich hier in den Wartezimmern so gesehen habe, schreibe ich besser nicht. Das wird noch falsch verstanden.

    Und dieses Märchen von Privat bekommt man immer Termine… Ich kann es nicht mehr hören. Termine bekommt man, wenn man örtlich und zeitlich flexibel ist. Und, wenn man beharrlich mehr als einen Arzt anfragt. Vielleicht machen das privat Versicherte einfach versierter als die Kassenpatienten (Bildungsgrad dürfte im Schnitt höher sein, Mobilität auch).

    Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: wir haben auf viele Termine schon Wochen und Monate gewartet, trotz privat versichert.

    Ganz schwierig wird es, wenn man zum Beispiel eine Logopädie oder Ergotherapie sucht, die beihilfefähig abrechnet. Am beihilfefähige Satz ist gerade unter den Kassensatz gerutscht. Und die meisten wollen auch den 1,8 fachen Satz. Wir reden hier umgerechnet über einen Stundenlohn von 170 Euro! Und nicht über 10 Euro Zuzahlung fürs Rezept, sondern über 50 Euro pro Therapieeinheit.

    Sehe ich anders, die Lage ist prekär völlig unabhängig von der KV. Der einzige Vorteil der Privatversicherten: können sich auch an Privatpraxen richten. Gibt es kaum. Ansonsten verdient die Therapeutin bei der Pkv-Person einen Euro mehr die Stunde und hat mehr Verwaltungsaufwand

    Ich habe sogar schon gehört, dass Therapeuten Privatpatienten ablehnen, weil sie an den weniger verdienen würden als an Kassenpatienten. Eben wegen des Aufwandes. Da sagte die Therapeutin, dass sie Privatpatienten heute nicht mehr annimmt.

    Wenn Zusatzqualifikationen für dich nicht relevant sind, bleibt immer noch die unterschiedliche Ausbildungsdauer bei gleicher Besoldung. Hier in NRW: Vor zehn Jahren 7 Semester plus 24 Monate Vorbereitungsdienst —> A12, bald A13. Heute 10 Semester plus 18 Monate Vorbereitungsdienst —> Gleiche Besoldung bei längerer Ausbildung. Das ist gar keine Seiteneinstiegs-Thematik.

    Du musst differenzieren zwischen grundständiger Ausbildung und Anerkennung anderer Studiengänge. bei Letzteren ist es eben eine Seiteneinstiegstjematik. Bei ersteren natürlich nicht, da gibt es überhaupt keine andere Ausbildung mehr als Bachelor plus Master plus Referendariat in NRW. Die, welche damals noch einen Kurzstudiengang hatten (sogar nur sechs Semester Studium plus ein Prüfungssemester) haben jetzt schlicht und einfach Glück, dass sie mit übergeleitet werden. Die gehen jetzt auch schon auf die 50 zu. Da wird man es vermutlich nicht gewagt haben, sie bei der Höhergruppierung zu übergehen.

    Wenn es sich nicht kürzlich geändert hat, braucht man für den Quer Einstieg aber immer noch ein Hochschulstudium mit mindestens acht Semestern, wenn es TVL 13 beziehungsweise A13 werden soll. Hat man nur ein Bachelor, landet man halt in TV l 10 oder so. Und da ist es halt möglich, dass nur ein Semester fehlt. Natürlich nicht Studiendauer, sondern Regelstudienzeit.

    Schmidt

    Das erste von dir genannte Zitat bezog sich überhaupt nicht auf die TE, sondern auf einen anderen Teilnehmer hier. Es ist völlig klar, dass das Beamtentum finanzielle Vorteile bietet. Aber sicherlich nicht die 500 Euro netto mehr im Monat, von denen die TE sprach. Die Nettovorteile dürften in ihrem speziellen Fall ganz klar sofort von der Krankenkasse aufgefressen werden. Teilzeit! Schlechter Deal wenn eine PKV mit Risikoaufschlag bezahlt werden muss. Von Rente bzw Pension wurde hier nicht gesprochen, habe auch absichtlich nichts dazu geschrieben, da mir es nicht hilfreich erschien.

    Was die 116 117 betrifft, ich kenne zwei gesetzlich Versicherte, die kürzlich darüber binnen einer Woche einen Termin bekommen haben. Deshalb wusste ich auch davon. Scheint zu funktionieren für Notfälle.

    Ich will die gesetzliche Versicherung nicht schön reden, aber man darf sich doch auch mal über Vorteile freuen. Meine Erfahrung : es gibt so einiges, wo die Beihilfe wesentlich problematischer ist als die gesetzliche Krankenkasse. Wir haben ein behindertes Kind und ich kann sagen, dass die Leistungen der Beihilfe oft nicht mit der der GKV mitkommen. Oder nur mit horrendem Aufwand genehmigt werden, während der gesetzlich Versicherte nur die Karte zückt. Wir bleiben sogar auf Kosten sitzen für Dinge, die in der GKV problemlos gezahlt werden.


    Wenn ich hier auch Dinge mal positiv heraus stelle, wie GKV oder Aspekte des Angestelltenseins, dann habe ich mir das gut überlegt. Denn ich schreibe das hier einem Menschen, der sichtlich ein Problem mit den Nachteilen hat. Könnte man auch einfach mal stehen lassen…

    Das ist nicht richtig. Wesentlich ist nicht die Dauer der Ausbildung, sondern die Art der Abschlüsse oder vielmehr: des Abschlusses. Eine lange Ausbildungsdauer mit vielen Abschlüssen wird ja nicht besonders honoriert. Grundschullehramt plus Vorbereitungsdienst —> A12 bzw. A13. Grundschullehramt plus Vorbereitungsdienst plus ein früherer Abschluss, z.B. in Informatik, Anglistik, Sportwissenschaft, Kunst, Musik, Theologie, Geografie, Sozialwissenschaften —> Die Schule freut sich über einen qualifizierten Digitalisierungsbeauftragten, jemanden, der das Medienkonzept schreibt, einen weiteren Kollegen in Englisch, Sport, Kunst, Musik, Religion oder Sachunterricht. Bezahlt wird aber genau das gleiche.

    Genauso ist es bei einer kurzen Ausbildungsdauer: In Bayern, Ba-Wü, Hessen, NRW, RLP, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt kann man recht schnell Grundschullehrer:in werden. Das sind aber nicht gleichzeitig die acht Länder, die am schlechtesten bezahlen.

    Entschuldigung dass ich nicht extra geschrieben hatte, dass Abschlüsse jeglicher Art nicht hilfreich sind 🙄 Das hielt ich bislang für selbstverständlich. Wobei, bald ist alles möglich, wenn man so liest was einige Bundesländer planen…. Bei der Anerkennung von Studienleistungen kommt es sehr wohl auf die Dauer des Studiums an. Mit Kurzstudiengängen führt ein Quereinstieg bislang nicht in A13 aufwärts. Aber wer weiß was noch kommt.

    Ob es alles gar nicht so schlimm ist, dass kann man selbst oft nicht mehr erkennen. Die vielen Zwickmühlen, in denen du steckst, lassen sich schwer lösen. Da ist ein Blick von außen wirklich hilfreich. Es gibt Notfalltermine für Gespräche beim Psychologen, über die 116 117. Und wenn du feststellst, dass eine Therapie notwendig ist, dann sei froh, dass du gesetzlich versichert bist, denn sonst müssten sowohl PKV und Beihilfe erst alles aufwendig genehmigen.

    Dass man Unterricht ausfallen lässt beziehungsweise ersetzt, weil die Lehrer in Prüfungen gebunden sind, ist sicherlich die absolute Ausnahme. Auch, weil die Schüler ja ein Recht auf Unterricht haben und es wenig legale Möglichkeiten gibt. Wenn ich die einzigen drei Kollegen eines Faches für die Abiprüfung brauche, und die gehen den ganzen Tag, dann muss ich die natürlich ausplanen. Aber ganz sicherlich nicht dafür, dass die Lehrer nur einen halben Tag prüfen müssen. Oder am nächsten Tag dafür frei bekommen. Tut mir leid, aber das ist völlig realitätsfern.

    Klar sind mehrere Tage Prüfungen sehr anstrengend, aber das gehört nun mal zum Job. Wird einem nachgewiesen hohen GdB Könntest du vielleicht ein Anspruch drauf haben, dass Prüfungsplan für dich persönlich anders gestaltet werden. Aber als gesunder Kollege schafft man das in der in der Regel, zumal es ja absolute Ausnahmesituation sind.

    Ich meine das jetzt nicht böse: das Gras auf der anderen Seite ist nicht immer so grün, wie es scheint.

    Also, was die Prüfung betrifft, so kenne ich das auch nicht anders. Wir hatten sogar Kollegen, die jedes Jahr 20-30 eigene Prüfungen mündlich und dazu noch 2-3 Klassen Sätze schriftlich hatten. Auch bei den Fremdsprachenprüfungen hat man in ein bis zwei Tagen den ganzen Kurs geprüft, meist im Team mit dem Kollegen gleich zwei Kurse, und das natürlich nicht nur vormittags. Und die Kombination aus eigenem Unterricht und Prüfungen am Nachmittag sind wirklich ganz normal. Dass das anstrengend ist, das ist natürlich völlig klar. Wenn du dann krank bist, dann ist das halt so. Aber Prüfungen können sich ja auch nicht ewig lang hinziehen, da gibt es ja schon enge, organisatorische Rahmen. Häufungen von Abiturprüfungen kann man im Prinzip nur schon bei der Stundenverteilung vermeiden.

    Das ist hier aber schon ein kleiner Unterschied. Du bekommst ein geringeres Gehalt, weil du zurzeit noch eine geringere Qualifikation dafür hast (wenn ich das richtig entnehme). Du machst die gleiche Arbeit, ja. Und, das wollen viele nicht-grundständig ausgebildete Kolleginnen und Kollegen nicht hören, aber im Schnitt nicht mit der gleichen Qualität.

    Das würde ich der individuellen Person so aber nicht sagen, denn auch ein nicht grundständig ausgebildeter Lehrer kann besser sein, als mancher grundständig ausgebildete. Ich weiß, du hast gesagt im Schnitt.

    Wesentlich für die Bezahlung ist aber nicht die Qualität des Unterrichts, sondern die Dauer der Ausbildung. Und wenn man eine Ausbildung hat, die zwei Jahre kürzer ist, dann hat man da ja auch viel Geld gespart. Insofern relativiert sich, der Gehaltsunterschied auch wieder.

    Bezüglich Antrag GdB: Schwerbehindertenvertretung vom Personalrat mit ins Boot holen. Die kennen sich gut aus. Das muss auch gut vorbereitet werden und es wird vermutlich ein Widerspruch notwendig. So einfach kommt man nicht an 50 %.

    Nein, das kann man während der Erkrankung natürlich nicht. Ob diese so viele Tage umfasst, dass tatsächlich die während der Unterrichtszeit entstandenen Überstunden nicht abgebaut werden können, bekommt man am besten raus, wenn man seine Arbeitszeit konsequent erfasst. Dann hat man im Übrigen auch etwas in der Hand, falls eben doch über die unterrichtsfreien Tage hinaus ein Ausgleich benötigt wird.

    Das klingt gut und logisch. Aber was mache ich, wenn meine Arbeitszeit dann schon deutlich überschritten ist? Gehe ich zum Schulleiter und sage: meine Abiklausuren muss jetzt mal jemand anderes korrigieren, meine Arbeitszeit ist überschritten? Überspitzt formuliert.

    Ich weiß nicht wie das neu euch so läuft. Ich hatte im schulinternen Arbeitszeitmodell regelmäßig eine Arbeitszeit von 120 bis 130 Prozent, da war jede Tätigkeit gelistet, mit sportlichen Korrekturzeiten. Die Realität sah genau so aus. Aber Konsequenzen auf das Deputat hatte es keine, weil es angeblich keine Entlastungsstunden dafür gäbe. Ich hätte wohl nur mit Krankschreibungen etwas erreicht, am besten den ganzen Januar, damit klar ist, dass die Korrekturen nicht gemacht werden können vor den Zeugnissen.

    Ich kann ja schlecht im Mai zur Schulleitung geben und sagen: ich habe meine 1800 Stunden gemacht. Seht zu. Wer krank ist, hat ja auch immer das Problem, dass nur der Unterricht entfällt und ein Teil der Arbeit praktisch nachgearbeitet wird. Ja, so effizient wie möglich, aber irgendwann kommt man mit Optimierung einfach an Grenzen. Bei Teilzeit wird das ganze noch schlimmer, nur dass man eher den finanziellen als den gesundheitlichen Nachteil hat.

    Ich bin Teilzeitkraft (81 %).

    Dann kann man ohne zu rechnen sagen: da dürfte aufgrund der hohen PKV der Unterschied Netto gegen 0 tendieren. Es sei denn du bist in einem der wenigen Bundesländern mit pauschaler Beihilfe. Denn sonst ist die gesetzliche mit

    Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beitrag auch keine Alternative…. Und die Tatsache, dass ich nur eine Karte zücken muss und immer weiß, was ich bezahlen beziehungsweise nicht bezahlen muss, wäre mir im Monat auch was wert.

    Auch wenn das jetzt kein wirklicher Trost ist: verbeamtet, dürftest du auch nicht viel mehr Geld haben als jetzt, denn die private Krankenkasse wird dich vermutlich nur mit Risikoaufschlag von 30 % nehmen. Je nach Alter zahlst du dann locker 500 Euro und mehr. Und zwar auch, wenn du mal Teilzeit machen solltest. Das darf man wirklich nicht vergessen! Auch steigen die Stufen im TVL schneller als bei den Beamten, du bist schneller in der Endstufe. Du könntest auch mal versuchen eine Kur zu beantragen, als Beamter geht das nämlich kaum noch (da immer besser als Akuteinweisung in die Klinik), sonst ist das Risiko hoch, auf erheblichen Kosten sitzen zu bleiben….

    Es tritt mir wirklich sehr leid, dass es dir so schlecht geht und als DKFL verstehe ich die Probleme mit den Korrekturen.

    Wenn ich aber lese, dass es dir so schlecht geht, dass du weinen musst, dann gehen bei mir die Alarmglocken an, denn das kenne ich. Auch wenn du sagst, dass du „nicht vor dem Burnout stehst“, klingt das, was du beschreibst, nicht gesund. Ich weiß aus Erfahrung, dass man lange eine Station ertragen und sich immer irgendwie raus retten kann, bis irgend wann nichts mehr geht. Ich würde dir empfehlen, in der Situation Hilfe zu suchen. Zumindest erstmal eine „Auszeit“ von 4 Wochen macht in der Regel auch der Hausarzt. Einfach um mal runter zu kommen und auch zu schauen, wie gut oder schlecht es dir geht.

    Das Weiterleiten der Mail ist eine Schweinerei… .

    Und das weisst du jetzt genau woher?

    Die Anwaltskanzlei, die die Eltern des ertrunkenen Jungen vertritt, geht übrigens davon aus, dass die Aufsicht lückenhaft war:

    https://www.kanzlei-mandic.de/verfahren/fahr…wimmunterricht/

    Woher hast du also gegenteilige Informationen?

    Da heißt es, dass Strafanträge gegen sieben Personen gestellt worden sind. Unter anderem auch gegen die Schwimmbadleitung und die Bademeister. Wenn die Schuldfrage so klar wäre, wäre das wohl auch nicht nötig gewesen.


    Von mir aus können Sie dann noch die zuständige Fachabteilung in der Bezirksregierung (keine passenden Vorgaben erstellt) sowie die Eltern des Kindes anklagen, die es immerhin versäumt haben, ihrem Kind vor Schuleintritt schwimmen beizubringen bzw. beibringen zu lassen. Und am besten noch die Kommune, die kein passendes Schwimmbecken zur Verfügung stellt.

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