Ich finde irritierend, dass suggeriert wird, dass man sich das selbst aussuchen könnte. Das Beschäftigungsverbot spricht entweder der Arzt aus oder der Arbeitgeber aus.
Ich habe auch Zweifel, ob ein Arzt es statt einer AU aussprechen würde, wenn ein massiver Grund für eine AU vorläge. Die AU umfasst wesentlich mehr als ein BV, bei dem nämlich gerade nicht alle beruflichen Tätigkeiten ausgeschlossen sind.
Kommt wohl auf die Reihenfolge drauf an. Was das BV angeht, so ist da sicherlich einen Bereich, bei dem die Frau Mitspracherecht hat. Zumindest habe ich schon von einigen gehört, die ein BV entweder aktiv gefordert oder auch abgelehnt haben. Mein Arzt schreibt mich auch nicht krank, wenn ich sage: ich muss aber dringend arbeiten (bei Infekten zum Beispiel). Aber sagt dann, dass er das für keine gute Idee hält. Und bislang hatte er recht 🙈 Ein BV ist ja auch nicht immer eindeutig notwendig, es ist ja schon oft ein Blick in die Glaskugel, ob eine Tätigkeit negative Folgen für ein Kind könnte. Da sind sich doch die Ärzte auch nicht einig hinsichtlich der Risikobewertung.
Generell habe ich Ärzte auch als Anwälte der Patienten erlebt. Wenn der seit also die Wahl hat zwischen BV und AU, warum soll er dann nicht zum Wohle des Patienten entscheiden? Ein Amtsarztverfahren in der Schwangerschaft ist sicherlich aufgrund des damit verbundenen Stresses nicht förderlich für eine Schwangerschaft. Da würde man eventuell mit dem BV den psychischen Druck rausnehmen, der wiederum das Kind gefährden kann.