Beiträge von RosaLaune
-
-
Nochmal. Was passiert dann mit den Kollegen, die ein Vielfaches der vorgesehenen Zeit für jede einzelne Unterrichtsstunde planen? So lange an einer einzelnen Klausur rumhantieren wie andere an einem ganzen Stapel?
Klare Anweisung vom Chef. Das wird denen schwer fallen, aber da müssen die Schulleiter und Ministerialbeamten wohl durch.
-
Danke für den Hinweis, spart mir die Zeugniskonferenz.
Bei meinem letzten Streik ist nichts passiert. Geld kam, Minusstunden gab es nicht.
-
Gestückelte Arbeitszeit müssen wir nun wirklich nicht fürchten. Unterrichtsvorbereitung geht doch gerade da. Wann denn sonst?
-
Bei uns erwartet der KR eine WhatsApp-Nachricht bis 7 Uhr an sein Privathandy.
Soviel dazu, dass für dienstliche Belange WhatsApp von der bayerischen Staatsregierung untersagt ist.
Ich erwarte 1000000 Euro als Gehalt. Manche Erwartungen werden aber leider enttäuscht. Bin groß, kann damit leben.
-
Ministerin Feller hat jetzt davon gesprochen, dass bei einer Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte eine Präsenzpflicht kommen könnte, sogar in den Ferien.
https://www.news4teachers.de/2026/01/wenn-e…end-der-ferien/
Ist natürlich absurd, gerade für den Beruf, bei dem Home Office seit Jahrzehnten ein etabliertes Konzept ist, in Zeiten von Flexibilisierung gerade dieses abschaffen zu wollen. Aber wenn man bedenkt, dass es hunderte andere Berufe gibt, die einem mehr Flexibilität bieten (wenn auch vielleicht monetär nicht ganz so nett), muss man davor wohl keine Angst haben. Ich mache den Beruf echt gerne, aber nicht zu allen Bedingungen. Es ist ja auch nicht so, als würden wir nicht mehr und mehr Lehrer verlieren...
-
Ich weiß noch, dass wir in Berlin vor dem Ref die E10 hatten und nach die E11, nur Erfahrungsstufen sind im Ref verloren gegangen, weshalb man theoretisch weniger hätte (wenn nicht Berlin eh immer Erfahrungsstufe 5 bei Neueinstellungen gezahlt hätte).
Da jetzt aber die meisten auf E13 hochgestuft worden sind, sollte es jetzt E11 geben (E12 gibt es in Berlin gar nicht E11 entspricht ja auch A12 z.B.).
Sprich, ohne Ref eigentlich eine unter mit Ref.Wann war das denn? Der TV EntgO-L gilt erst seit 2017.
-
Lehrer machen halt 2 Staatsexamina, wenn das unnötig wäre, könnten wir uns das sparen. Nichtverbeamtete Kollegen erhalten E13, mit Ref.
"Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger wirst du mindestens in die Entgeltgruppe E10 (Tabelle TV-L) eingruppiert. Für deine Eingruppierung als Lehrkraft sind der erworbene individuelle Abschluss und die sich daraus ergebende Zuordnung zu einem oder mehreren Unterrichtsfächern der Einsatzschulart maßgeblich. In der Regel erfolgt die Eingruppierung auf der Grundlage des Abschnitts 2 der Entgeltordnung für Lehrkräfte."
Da geht's um Seiteneinstieg, aber diese können das zweite Fach nachstudieren und sind dann E12, dachte ich zumindest?
Ob die zwei Staatsexamina nötig sind, ist unabhängig von der Frage, wie jemand eingestuft wird.
Ja, Seiteneinsteiger kriegen mindestens E10 (TV EntgO-L Nr. 2.4), können aber eben auch E12 kriegen, wenn sie einen Master vorweisen können. Eine Befähigung für ein zweites Fach ist dafür nicht notwendig. Es heißt bei Nr. 2.2 "Die Lehrkraft [...], die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach hat [...]"
-
E13 kriegen nur "Erfüller", ohne 2. Staatsexamen erhält man in Sachsen, soweit mir bekannt, kein E13. Als Verhandlungsgrundlage kann man es aber vielleicht nehmen, immerhin ist man in 2 Fächern einsetzbar.
Dann hält sich Sachsen nicht an den Tarifvertrag. Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Der Tarifvertrag Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L) unterscheidet zwischen "Erfüllern" (= Bedingungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis liegen vor, also erfolgreich abgeschlossenes Referendariat) (TV EntgO-L Nr. 1) und Nicht-Erfüllern mit abgestufter Qualifikation (Nr. 2). Für die Qualifikation Für Erfüller wie für Nicht-Erfüller mit abgeschlossenem Lehramtsstudium (Nr. 2.1) sieht der Tarifvertrag eine Einstufung in E13 vor, wenn die Stelle A13 entspricht. Der Unterschied hier besteht in unterschiedlichen Zeiten bis zum Stufenaufstieg. Für Nicht-Erfüller mit abgeschlossener Hochschulbildung (Master-Abschluss oder ähnlich) gibt es dann E12 (Nr. 2.2), für eine abgeschlossene Hochschulbildung auf niedrigerem Niveau E11 (Nr. 2.3) und für eine noch geringere Qualifikation E10 (Nr. 2.4). Mir ist nicht bekannt, dass Sachsen hier eine abweichende Regelung im Tarifvertrag getroffen hat.
In Hessen genauso, mit Glück bekommt man E12, aber normalerweise E11. Mehr geht nicht, bzw. nur nach sehr vielen Jahren und entsprechend Glück mit der personalführenden Dienststelle kann man auf E13 kommen
Hessen hat ja einen eigenen Tarifvertrag mit eigener Entgeltordnung. Ich meine mich zu erinnern, dass dort tatsächlich eine niedrigere Einstufung erfolgt verglichen mit dem TV-L und den Nebenverträgen. Edit: Jo, heißt TV EGO-L-H
---
Grundsätzlich muss man sagen, dass allein die Existenz des eigenen TV EntgO-L schon eine Abkehr vom eigentlichen Prinzip des TV-L darstellt. Im TV-L erfolgt die Bezahlung nämlich eigentlich und grundsätzlich aufgrund der Tätigkeit, nicht aufgrund der Qualifikation. Für das Lehramt gilt aber natürlich wieder, dass wir besonders sind.
-
E12, E13 gibt's beim Staat jedenfalls nur für die volle Qualifikation.
Die volle Qualifikation nach TV EntgO-L ist aber das abgeschlossene Lehramtsstudium (M. Ed. oder StEx), nicht das Referendariat. Letzteres bleibt bei der Entgeltgruppe unberücksichtigt und hat allenfalls Einfluss auf die Erfahrungsstufe.
-
Sollte bei TV-L nach TV EntgO-L E13 sein.
-
Galilei haben wir ziemlich sicher auch in 9 gelesen. Ist das in den letzten 20 Jahren alles von der Sek I in die Sek II gerutscht oder wird in Deutsch insgesamt weniger gelesen?
Es kommt auch sehr stark darauf an, wie du die Lektüre curricular einbindest. Galilei kann man super im GK am technischen Gymnasium lesen und einbetten in den Themenbereich "Technische Entwicklung und gesellschaftlicher Wandel". Die Abiturvorgaben machen in dem Themenbereich keine Vorgaben zu Texten, es sollen aber insbesondere journalistische und wissenschaftliche Texte gelesen werden. Man kann aber auch eine Lektüre zwischen schieben. Oder man nimmt es in die 11 auf.
-
Das würde mich doch sehr wundern. Ein Journalismusstudium hat nichts mit Literturwissenschaften oder Germanistik generell zu tun. Da scheitert es schon an den absoluten Grundlagen.
Falls du diesen Studiengang der FernUni Hagen meinst, so ist das eher ein medienwissenschaftlicher Master, als ein literaturwissenschaftlicher. Den kann man allerdings tatsächlich mit fast jedem geistes- oder gesellschaftswissenschaftlichen Bachelor studieren. Ob der dann allerdings für OBAS reicht, wage ich zu bezweifeln.
Im M. A. NDL der FernUni Hagen ist jedenfalls mehr Literaturwissenschaft drin als in meinem B. A. und M. Ed. (das dürften keine 15 CP gewesen sein).
-
Spannend, dass die AG-Seite jetzt die Paralleltabelle für Lehrkräfte ab SJ 28/29 ins Spiel bringt, wo doch fast überall ohnehin A13 gilt und die Paralleltabelle nur noch in BW, RP und SL etwas bewirken würde. Für die Kollegen im Südwesten wäre das ja nicht mal ein großer Gewinn, da es auch da darum gehen sollte, A13 für alle Schulformen einzuführen.
Na ja, streiken wir bald mal (alles was mir diesen vermaledeiten F13-Deutschkurs vermasselt ist willkommen).
-
Nur mal so das Gedankenspiel, was in Deutschland los wäre, wenn unser Kanzler in einem Gespräch auch nur andeuten würde Wahlen abzuschaffen. Innerhalb von Minuten wären die Zeitungen voll davon und alle Parteien würden ihn sofort auffordern sein Amt niederzulegen.
Nö, das sehe ich nicht. Trump hat ja nicht vorgeschlagen, alle Wahlen abzuschaffen (auch wenn ihm das sicher passen würde, im Friedensrat ist ja auch eine Erbfolgeregelung geplant...), sondern die Midterms. Nun sind zweijährige Legislaturperioden etwas, das es nur in den Vereinigten Staaten gibt. Kurze Legislaturperioden werden immer wieder kritisiert, weil man in einem Dauerwahlkampf gefangen ist. Nun gehören diese in den USA zu den checks and balances, deswegen hört man in Bezug auf die USA vielleicht nicht so viel Kritik daran. In Deutschland wird sowas aber immer wieder gefordert in Form von Verlängerung von Legislaturperioden. Und dafür ist noch niemand zurückgetreten.
-
Und jetzt die Norm bitte selbst und unter Nutzung hergebrachter Rechtsexegese lesen.
Unnötig. Am Ende muss du das mit dem Verfassungsgericht klären, nicht mit mir.
-
Zeig mir doch bitte das Gesetz u./o. die (dann ggf. korrespondierende) Recjtsprechung, die das Recht am eigenen Bild und Ton von Beamten, speziell Lehrern in Videoschalten als Distanzunterricht, (meinetwegen auch mutatis mutandem) einzuschränken vermag (die Dienstpflicht ist btw, wir stellten es bereits fest, auch anders erfüllbar, wir haben hier also nichtmal 'ne Notwendigkeit vorliegen).
§ 121 I SchulG NRW.
-
Hallo an alle Fernunterrichtenden,
aus Interesse: Gibt es an eurer Schule ein Konzept für Distanzunterricht und testet ihr das vielleicht sogar regelmäßig? Falls ja, ist das ein Luftschloss oder bezieht das die realen Gegebenheiten mit ein?
Oder ist heute wieder individuelle Improvisation angesagt?
Grüße
TeW
Wir haben unser Corona-Konzept für flächendeckenden Distanzunterricht mit leichten Anpassungen, als Berufskolleg haben wir aber auch regelmäßige Distanzunterrichtformate, für die wir als Schule ein pädagogisch-organisatorisches Konzept (POK) ausarbeiten mussten. Der Distanzunterricht nach dem POK läuft aber nicht in allen Bildungsgängen, in einigen haben wir aus pädagogischen Gründen davon abgesehen (AV, IFK, BF Holztechnik, da diese jeden Tag mind. zwei Stunden in der Werkstatt sind). Die Stunden nach POK laufen eigentlich ganz gut, aber man muss als Kollege dann natürlich in der Schule sein, da für die entsprechende Klasse der Unterricht an dem Tag komplett digital ist, aber nicht die eigenen Unterrichtsstunden. Es dürfen deshalb auch nicht zu viele Klassen im POK-Unterricht sein, da unser Internet das nicht mitmacht.
-
Wie darf man sich das bei Distanzunterricht vorstellen?
Es ist eine Klasse, die ich auch so im Unterricht habe. Also mache ich da meinen Unterricht, ausfallen darf ja nichts. Aber klar, vorbereitet kriege ich da für Distanz nichts mehr. Ich unterrichte ja auch hauptsächlich in Anlage A2, also AV und IFK. Im Gymnasium kann ich meinen Unterricht relativ problemlos auf Distanz umstellen, in der AV und der IFK, wo alles sehr viel kleinschrittiger ist, ist das deutlich aufwendiger.
Freue mich schon, das dann als Mehrarbeit abzurechnen.
-
Und wie erwartet fehlen heute einige Kollegen, habe bereits die erste Vertretung reinbekommen...
Werbung