Beiträge von RosaLaune

    Ja, das war ich und meine erste Englischfachkonferenz an dieser Schule 😄 Was macht man dann? Konferenz verlassen oder morgens anrufen, dass man leider erst zur x. Stunde zum Unterricht kommen kann?

    Wir hatten im letzten Schuljahr einen pädagogischen Tag am Mittwoch ab 7:30. Die Abendschule am Dienstag ging bis 22:00. Die Kollegen in der Abendschule sind für den nächsten Tag die ersten vier Stunden im Nachmittag geblockt, aber natürlich nicht für einen pädagogischen Tag. Der eine tarifbeschäftigte Kollege hat dann die Ansage bekommen, seine letzte Doppelstunde abends vertreten zu lassen, damit er am nächsten Morgen zum pädagogischen Tag antreten konnte. Ist natürlich super, weil dann die Kollegen mehr Arbeit haben.

    Es geht überhaupt nicht um abends. Dass aber Besprechungszeiten nach 15 Uhr bereits als Zumutung empfunden werden, kann echt nur bei Lehrkräften passieren.

    Das Problem, das wir als Lehrkräfte haben und andere Berufsgruppen nicht kennen (außer sie sind mit einem Lehrer näher bekannt – dann kommt aber auch gern Empörung), ist, dass unsere Arbeitsstunden aus einem unendlichen Topf generiert werden, über den niemand Überblick hat.

    Ab dem kommenden Schuljahr sind bei uns leider eine Fachkonferenz pro Halbjahr vorgeschrieben, bisher hatten wir auch nur eine pro Jahr.

    Welche Aufgabe lässt du dann liegen?

    weil bekloppterweise alle Arbeitszeitgesetze für uns außer Kraft gesetzt sind - das wäre was, wo sich Gewerkschaften mal für Änderungen einsetzen sollten!

    Nicht alle, jedenfalls nicht für Tarifbeschäftigte. Die elf Stunden Ruhezeit gelten für uns, das kann mit späten Konferenzen (jemand hier sprach von 23 Uhr) schon relevant werden.

    In Nds. müssen Konferenzen mit Elternvertretern so gelegt werden, dass auch berufstätige Eltern daran teilnehmen können. Daher beginnen manche Konferenzen wie die Gesamtkonferenz bei uns erst um 17:00 Uhr. Ist nicht schön. Andererseits natürlich auch verständlich.

    Hoffentlich sind da keine Polizisten, Fabrikarbeiter oder Pflegekräfte unter den Eltern.

    Eine Lehrerkonferenz*, zwei Zeugniskonferenzen, eine Bildungsgangkonferenz pro Bildungsgang (wobei ich zu einer nie eine Einladung erhalte), einen Ausbildersprechtag, zwei, drei Termine für Prüfungsangelegenheiten. Vielleicht habe ich etwas vergessen, aber im großen und ganzen dürfte es das sein. Also etwa 10 Termine am Nachmittag.

    * die andere Lehrerkonferenz findet am Dienstag vor Schuljahresbeginn statt, daher vormittags.

    Wenn ich hier so höre, dass hier der "Durchschnitt" bei Vollzeit um die 60 Minuten aufsicht schiebt, find ich die halbe Stunde gerechtfertigt.

    Und ich gönne sie dir auch. Aber allein, dass man die Arbeitszeit von Akademikern mit Aufsicht verschwendet, und dann in dem Ausmaße und dafür noch im Deputat entlastet. Das ist einfach Geldverschwendung.

    Ist das nicht irgendwie bei jeder Zeitung so? Die Leser bekommen den Blickwinkel, wofür sie bezahlen...

    Die beiden in einem Atemzug zu nennen, verkennt die Lage völlig. Compact war verfassungsfeindlich und letztlich verboten worden. Das habe ich so von der taz noch nicht gehört.

    Compact wurde rechtswidrig verboten, entsprechend ist das Verbot vom Bundesverwaltungsgericht kassiert worden. Im Übrigen hat die TAZ das Verbot damals (und wie ich finde zurecht) kritisiert.

    Auch das ist bei uns nicht möglich. Der Konferenztermin steht Jahre zuvor fest.

    Ja, ja. Bei uns beginnt die Schule am Mittwoch, am Dienstag ist Lehrerkonferenz, am Montag Nachprüfungen. Aber irgendwelche Kollegen kommen auf die Idee, dass man ja am Freitag schon mal eine Bildungsgangkonferenz machen kann oder als Klassenlehrer des Bildungsgang ein paar Absprachen treffen kann. Und das ergibt sich nicht Jahre vorher sondern ... vorgestern.

    Ich wüsste aber auch nicht, warum ein Konferenztermin einem Urlaub entgegenstehen sollte. Außer natürlich Exzeptionalismus des Lehrerberufs.

    Dann würde ich jetzt schon einmal beim Schulleiter für die Pfingstferien 2026 Urlaub einreichen. Es heißt bei uns ja: "30 Tage Urlaub, in den Schulferien zu nehmen." ... und dann bin ich in den Pfingstferien weg. Wenn ich dann doch die Klausuren korrigieren soll, breche ich selbstverständlich meinen Familienurlaub ab und wir kommen alle zurück. Die Rechnung über den Schadenersatz (können gerne auch mal 5.000€ oder mehr sein) kommt dann selbstverständlich!

    Aus dem Grund habe ich meinen Urlaub für die letzte Ferienwoche der Sommerferien eingereicht, damit mir da niemand mit "Aber wir können ja eine Bildungsgangkonferenz machen".

    Wie kann das sein? Ethik muss doch jeder besuchen, der nicht am Religionsunterricht teilnimmt, dachte ich?

    Wenn er für SuS eingeführt wurde, die weder an Religion noch an Ethik teilnehmen, weil sie Moslems sind, soll der Islamunterricht wahrscheinlich ein Versuch sein, über die Religion aufzuklären, eine Art Ethik-light? :weissnicht:

    Folgerichtig kann man sich davon nicht abmelden und kann auch angewiesen werden, das Fach zu unterrichten, da es ja offenbar kein Religionsunterricht ist?

    Ein Ersatzfach für Religion muss es nicht zwingend geben, auch wenn wohl alle Bundesländer ein solches mittlerweile eingeführt haben. Aber auch dann muss es genug Schüler geben, damit das Fach eingerichtet werden kann. Ich habe mein erstes schulisches Praktikum an einer Grundschule auf dem Land gemacht. Da gab es nur katholische Religionslehre und alle Schüler, die daran nicht teilnahmen, gingen solange in eine andere Klasse und haben DaZ-Material bearbeitet (weil Nicht-Katholiken natürlich auch nicht Deutsch als Muttersprache sprechen).

    Das Kultusministerium betont, dass Islamunterricht nur von Lehrkräften erteilt wird, die das Fach studiert haben. Ich bezweifle, dass dies stimmt, denn sicherlich kennt auch Hessen fachfremden Unterricht. Aber selbst dann gilt der grundgesetzliche Schutz, keinen Religionsunterricht erteilen zu müssen, gerade auch für ausgebildete Religionslehrer. Gilt es für Islamunterrichtslehrer auch? Ich weiß es nicht. Ich habe dem Kultusministerium deshalb nun eine Nachricht geschrieben und mich danach erkundigt. Mal schauen ob und wenn, was sie antworten.

    Edit: Ich bin die Lehramtsstudiengänge in Hessen jetzt durchgegangen. In Frankfurt gibt es Islamische Religionslehre als Unterrichtsfach, Islamunterricht gibt es aber an keiner Universität in Hessen.

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat eine Klage des türkischen Islamverbands DITIB abgewiesen, die sich gegen das Land Hessen richtete. Hessen hat zum Schuljahr 2020/21 einen Schulversuch gestartet, der einen Islamunterricht beinhaltet. Dies ist ausdrücklich kein Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes, daher wird er auch nur unter staatlicher Verantwortung entwickelt. Gleichwohl richtet er sich an Schüler islamischen Glaubens, die sowohl den konfessionellen islamischen Religionsunterricht, der von der DITIB mitverantwortet wird, als auch den konfessionellen Religionsunterricht anderer Religionsgemeinschaften oder den Ersatzunterricht Ethik nicht besuchen.

    Ich muss sagen, mich irritiert das alles sehr. Ich finde es zum einen befremdlich, dass Unterrichtsangebote für ganz bestimmte Schülergruppen (hier: muslimische Schüler) entworfen werden. Zum anderen ist dieser Islamunterricht kein Religionsunterricht. Damit stellen sich mir Fragen, die ich bisher bei meiner Recherche nicht beantworten konnte:

    1. Ist eine Abmeldung vom Islamunterricht möglich?
    2. Können Lehrer gezwungen werden, Islamunterricht zu erteilen?

    Für den Religionsunterricht lassen sich beide Fragen mit Blick auf das Grundgesetz leicht beantworten. Nach Art. 7 II GG entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Religionsunterricht, nach Art. 7 III S. 3 darf kein Lehrer zur Erteilung von Religionsunterricht verpflichtet werden.

    Können die hessischen Kollegen vielleicht mehr zu diesem Schulversuch sagen? Hat jemand Erfahrungswerte dazu, inwiefern sich der islamische Religionsunterricht in Hessen und der Islamunterricht in die Quere kommen?

    Linksammlung

    Das kann de facto nicht richtig sein. Berlin hat jahrelang Lehrkräfte nicht mehr verbeamtet und zu meiner Zeit wurden in Niedersachsen auch Lehrkräfte für die ersten 3 Jahre als Teilzeitangestellte eingestellt. Die zitierte Rechtsnorm sagt auch nur, dass er Lehrkräfte verbeamten kann. Das bedeutet nicht, dass er das muss.

    Wo sage ich, dass Lehrkräfte verbeamtet werden müssen?

    Ich bin nicht Plattenspieler, aber ich wage mich an eine Antwort.

    Der Beamtenstatus unterliegt der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 GG). Der Bund ist mit dem Beamtenstatusgesetz gesetzgeberisch tätig geworden, daher haben die Länder derzeit für den Beamtenstatus keine Gesetzgebungskompetenz (Art. 72 Abs. 1 GG). Nach § 3 Abs. 2 BeamtStG ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis nur zulässig für die Ausübung hoheitsrechtlicher Aufgaben (Nr. 1) oder bei solchen Aufgaben, die für die Sicherstellung des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen stattfinden sollen (Nr. 2). Die Lehrtätigkeit gehört darunter. Der Bund könnte § 3 Abs. 2 Nr. 3 des BeamtStG streichen (das wäre wohl Linnemanns Traum) und damit wären Neuverbeamtungen für Lehrkräfte vom Tisch. Allerdings ist das Beamtenstatusrecht nur mit Zustimmung des Bundesrats zu ändern, die Länder könnten hier also durchaus blockieren.

    Bezüglich der Hexenjagd: Willkommen im Sommerloch. Das passiert jedes Jahr, auch wenn es dieses Jahr besonders heftig ist und beim weiteren Zusammenbruch der Sozialsysteme auch nicht besser wird.

    Bei ca. 24 Klassen und über 70 Kollegen wird nicht jeder Klassenlehrer. Als Coklassenlehrer, bei uns eigentlich nur Ersatz, wenn der Klassenlehrer ausfällt, werden dann noch ca. 5 Referendare im 2. Ausbildungsabschnitt eingeplant. Bleiben also ca. 30 Kollegen übrig. Das sind oft Kollegen, die für eine andere Aufgabe zu wenig Ermäßigungsstunden erhalten.

    Ah, seid ihr zwei- bis dreizügig?

    Am Berufskolleg ist die Lage mit den zwei bis drei Klassenleitungen auch nicht das richtige (die Argumentation, dass Teilzeitklassen nicht so viel Arbeit machen, ist natürlich auch komplett daneben). Zwei Klassenleitungen finde ich noch machbar, aber die dritte jetzt hat mich auch ordentlich aufgeregt.

    Konkret, unsere Teilzeitkollegen übernehmen Klassenleitung und Fahrten wie Vollzeitkräfte, werden aber über Aufsicht und Vertretung entlastet.

    Aber ist das nicht normal für Teilzeitkräfte? Ich habe 24 Stunden Deputat und im kommenden Schuljahr 3 Klassenleitungen (wobei zwei Klassen davon ein seltsames Huckepackmodell fahren werden, wenn ich das richtig verstehe).

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