Entschuldigung durch Eltern/volljährige Schüler:innen nicht akzeptieren

  • Wir anhaben es so:

    Grundsätzlich alle Termine außerhalb des Unterrichts. Wenn nicht anders möglich können sich Schüler beurlauben lassen. Mindestens zwei Tage vorher schriftlich über den Klassenlehrer. Beurlaubungen sind keine Abwesenheit und erscheinen nicht auf dem Zeugniss. Fehlt ein Schüler ohne Beurlaubung wegen einem Arzttermin ist dies eine Anwesenheit und kann innerhalb von 7 Tagen entschuldigt werden. Ansonsten unentschuldigt.

  • Wir anhaben es so:

    Grundsätzlich alle Termine außerhalb des Unterrichts. Wenn nicht anders möglich können sich Schüler beurlauben lassen. Mindestens zwei Tage vorher schriftlich über den Klassenlehrer. Beurlaubungen sind keine Abwesenheit und erscheinen nicht auf dem Zeugniss. Fehlt ein Schüler ohne Beurlaubung wegen einem Arzttermin ist dies eine Anwesenheit und kann innerhalb von 7 Tagen entschuldigt werden. Ansonsten unentschuldigt.

    Antrag heißt, es könnte abgelehnt werden. Wie stelle ich mir das vor, wenn ich sowas entscheiden müsste?

  • Antrag heißt: Wenn ein Schüler mal einen Termin in der Schulzeit hat, denke ich nicht einen Wimpernschlag darüber nach. Da unterschreibe ich die Beurlaubung und gut. Wenn ich als Klassenlehrer einen Schüler habe, der wiederholt mehrfach Termine in der Schulzeit hat, dann kann es sein, dass ich keine Beurlaubung ausspreche. Das hängt aber vom Schüler ab. Bei zuverlässigen und guten Schülern reagiere ich anders als bei den Schlawienern. Völlige Einzelfallentscheidung! Hängt auch vom Grund der Beurlaubung ab. Arzttermin, Behördentermin, Vorstellungsgespräche, ...

  • Antrag heißt, es könnte abgelehnt werden. Wie stelle ich mir das vor, wenn ich sowas entscheiden müsste?

    Das ist doch gang und gäbe: dann wird der Antrag halt schlicht abgelehnt, weil der Termin offenkundig nicht wichtig genug ist, um dafür freigestellt zu werden. Die Entscheidung hängt letztlich auch an der Nichtbeeinflussbarkeit des mit Unterricht kollidierenden Termins. Diese liegt regelmäßig bei Facharztterminen, Fahrschulprüfungen, Gerichtsterminen oder dem Tod naher Angehöriger vor. Anders sieht das bei Fahrstunden, früherem Start in den Urlaub oder zu einem Konzert, der in den Vormittag vorgezogenen Geburtstagsfeier vom Opa u.ä. aus.

  • Das ist doch gang und gäbe: dann wird der Antrag halt schlicht abgelehnt, weil der Termin offenkundig nicht wichtig genug ist, um dafür freigestellt zu werden. Die Entscheidung hängt letztlich auch an der Nichtbeeinflussbarkeit des mit Unterricht kollidierenden Termins. Diese liegt regelmäßig bei Facharztterminen, Fahrschulprüfungen, Gerichtsterminen oder dem Tod naher Angehöriger vor. Anders sieht das bei Fahrstunden, früherem Start in den Urlaub oder zu einem Konzert, der in den Vormittag vorgezogenen Geburtstagsfeier vom Opa u.ä. aus.

    Ich habe einen Schüler, der für den achtzehnten Geburtstag seines Cousins, der in den Niederlanden lebt, beurlaubt werden möchte. Gebe ich dem statt? Ja. Der Schüler wird an dem Tag nicht da sein, mit der Beurlaubung kann ich ihn immerhin darauf hinweisen, dass er den Stoff nacharbeiten soll und habe da sogar seine Unterschrift für. Alternativ meldet er sich krank, wir beide wissen, dass es Quatsch ist, aber der Doktor vom Doktor ist halt nicht ohne weiteres zu entkräften.

  • Ich habe einen Schüler, der für den achtzehnten Geburtstag seines Cousins, der in den Niederlanden lebt, beurlaubt werden möchte. Gebe ich dem statt? Ja. Der Schüler wird an dem Tag nicht da sein, mit der Beurlaubung kann ich ihn immerhin darauf hinweisen, dass er den Stoff nacharbeiten soll und habe da sogar seine Unterschrift für. Alternativ meldet er sich krank, wir beide wissen, dass es Quatsch ist, aber der Doktor vom Doktor ist halt nicht ohne weiteres zu entkräften.

    Ehrlicher und zumindest ein Lernanlass wäre es, der Beurlaubung nicht statt zu geben und auf die dann folgende Krankmeldung eine kurze Belehrung zum Umgang mit angekündigten Erkrankungen im Arbeitsrecht zu geben. Dann hat der Schüler zumindest die Chance, etwas für das spätere Leben daraus mitzunehmen.

  • Ehrlicher und zumindest ein Lernanlass wäre es, der Beurlaubung nicht statt zu geben und auf die dann folgende Krankmeldung eine kurze Belehrung zum Umgang mit angekündigten Erkrankungen im Arbeitsrecht zu geben. Dann hat der Schüler zumindest die Chance, etwas für das spätere Leben daraus mitzunehmen.

    Klar. Ist dann aber eben nur ein mal angekündigt, danach kündigt er es sicher nicht mehr an. Es gibt Lernanlässe, die muss man nicht nutzen. Zumal es dabei bleibt: die Krankmeldung kann ich nicht anfechten, da macht jeder über mir nicht mit, weder Abteilungs- noch Schulleitung.

  • Ich habe einen Schüler, der für den achtzehnten Geburtstag seines Cousins, der in den Niederlanden lebt, beurlaubt werden möchte. Gebe ich dem statt? Ja. Der Schüler wird an dem Tag nicht da sein, mit der Beurlaubung kann ich ihn immerhin darauf hinweisen, dass er den Stoff nacharbeiten soll und habe da sogar seine Unterschrift für. Alternativ meldet er sich krank, wir beide wissen, dass es Quatsch ist, aber der Doktor vom Doktor ist halt nicht ohne weiteres zu entkräften.

    Bei uns im Bundesland gibt es eine Liste für Gründen, die zu akzeptieren sind, alle anderen nicht.

    Wenn ich sie trotzdem akzeptieren würde, würde ich gegen Recht verstoßen und hätte ein Problem. Von daher würde ich sicher keine Beurlaubung in diesem Fall akzeptieren.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Gibt es bei uns auch. Da steht aber auch Jubiläum drin und ein Geburtstag ist am Ende ein Jubiläum. Genügt der Geburtstag eines Cousins? Keine Ahnung. Die BASS zählt nicht abschließend auf.

  • Hier scheitert es vermehrt daran, dass manche Praxen sich schlicht weigern Atteste auszustellen weil das zu viel Aufwand sei.

    Ist hier auch der Fall. Ich lasse mir dann inzw. häufiger mal die Terminzettel der Praxis zeigen. Da ist zumindest ein Datum und eine Uhrzeit vermerkt sowie der Praxis-Stempel.

  • Der Schüler wird an dem Tag nicht da sein, mit der Beurlaubung kann ich ihn immerhin darauf hinweisen, dass er den Stoff nacharbeiten soll und habe da sogar seine Unterschrift für. Alternativ meldet er sich krank, wir beide wissen, dass es Quatsch ist, aber der Doktor vom Doktor ist halt nicht ohne weiteres zu entkräften.

    Müsste er den Stoff nicht nacharbeiten, wenn er krank wäre? Wer im Unterricht fehlt ist doch wohl selbstverständlich dafür verantwortlich den Stoff nachzuarbeiten. Ansonsten hätte ja jeder Schüler individuelle Gründe in der Klassenarbeit zu argumentieren "Da war ich nicht da". Wo kämen wir denn da hin.

  • Müsste er den Stoff nicht nacharbeiten, wenn er krank wäre? Wer im Unterricht fehlt ist doch wohl selbstverständlich dafür verantwortlich den Stoff nachzuarbeiten. Ansonsten hätte ja jeder Schüler individuelle Gründe in der Klassenarbeit zu argumentieren "Da war ich nicht da". Wo kämen wir denn da hin.

    Klar, muss er. Bei einer Krankheit habe ich aber keinen Deal mit dem Schüler.

  • Deal mit Schülern?

    Der Deal lautet "Wer fehlt muss nachholen!" Das wird am ersten Schultag bekannt gegeben und damit ist das Thema für mich dann erledigt. Es ist nicht mein Problem ob ein Schüler anwesend war oder nicht - Ich habe dies nur zu verwalten.

  • Deal mit Schülern?

    Der Deal lautet "Wer fehlt muss nachholen!" Das wird am ersten Schultag bekannt gegeben und damit ist das Thema für mich dann erledigt. Es ist nicht mein Problem ob ein Schüler anwesend war oder nicht - Ich habe dies nur zu verwalten.

    Wenn du den Schüler persönlich an solche Pflichten bindest, dann wirkt das viel besser, als bei so einer allgemeinen Regel. Ich spare mir Arbeit, wir bleiben ehrlich miteinander, Stoff wird nachgearbeitet, der Schüler taucht das nächste Mal nicht mit einer Krankschreibung für drei Tage auf. Ich kann über das Vorgehen nicht klagen.

  • Warum macht man sich das Leben so schwer? Wer fehlt, der fehlt. Warum interessiert mich erstmal nicht, solange eine Entschuldigung vorliegt. Sollten sich Fehlzeiten häufen, redet man mit den SuS und hakt mal nach. Bleibt es bei den gehäuften Fehlzeiten, denkt man mit der Stufenleitung über eine Attestpflicht nach. Das sind aber nur absolute Ausnahmen.

    Arzttermine kann man sich häufig überhaupt nicht aussuchen und man ist - selbst beim Allgemeinmediziner - froh, wenn man überhaupt einen Termin bekommt. Besonders wenn er kurzfristig notwendig ist. Das ist die Realität und liegt vielleicht außerhalb des Erfahrungsbereichs von privat versicherten Beamt/innen.

    Aufgrund der Arbeitsbelastung in den Arztpraxen stellen viele überhaupt keine Bescheinigungen über den Besuch der Praxis mehr aus oder sie erheben eine nicht unerhebliche Gebühr dafür (ich habe schon bis zu 20 Euro erlebt). Daher würde ich das ausschließlich bei Prüfungen verlangen und selbst dann gibt es Praxen, die es prinzipiell nicht ausstellen (z.B. auch die Kinderarztpraxis meiner Kinder). Was sollen die SuS und/oder Eltern da machen?

    Letztendlich wirkt sich häufiges Fehlen doch sowieso auf die Noten aus - sowohl mündlich/SoMi als auch schriftlich. Das wissen die SuS auch und entscheiden halt selber.

  • Antrag heißt: Wenn ein Schüler mal einen Termin in der Schulzeit hat, denke ich nicht einen Wimpernschlag darüber nach. Da unterschreibe ich die Beurlaubung und gut. Wenn ich als Klassenlehrer einen Schüler habe, der wiederholt mehrfach Termine in der Schulzeit hat, dann kann es sein, dass ich keine Beurlaubung ausspreche. Das hängt aber vom Schüler ab. Bei zuverlässigen und guten Schülern reagiere ich anders als bei den Schlawienern. Völlige Einzelfallentscheidung! Hängt auch vom Grund der Beurlaubung ab. Arzttermin, Behördentermin, Vorstellungsgespräche, ...

    Spannend, du bist also Mediziner und kannst die Notwendigkeit beurteilen.

    Gibt es dafür eine Fortbildung oder war das Teil deines Studiums?

    Entschuldige bitte den Sarkasmus, aber ich finde das extrem anmaßend. Es geht hier schon die ganze Zeit um medizinische Termine und dieses rechtlich haltlose Vorgehen gibt es ja scheinbar öfters.

  • Das ist doch gang und gäbe: dann wird der Antrag halt schlicht abgelehnt, weil der Termin offenkundig nicht wichtig genug ist, um dafür freigestellt zu werden

    Ach es muss auch noch erklärt werden welcher Arzt besucht wird. Das wird ja immer besser. Holt ihr auch die Diagnosen ein beurteilt dann ob es wirklich notwendig ist?

  • Warum macht man sich das Leben so schwer? Wer fehlt, der fehlt. Warum interessiert mich erstmal nicht, solange eine Entschuldigung vorliegt. Sollten sich Fehlzeiten häufen, redet man mit den SuS und hakt mal nach. Bleibt es bei den gehäuften Fehlzeiten, denkt man mit der Stufenleitung über eine Attestpflicht nach. Das sind aber nur absolute Ausnahmen.

    Wenn du noch einmal auf den Beginn der Diskussion schaust, siehst du schnell, dass es gerade nicht um vereinzelte Fehlzeiten von Schülern geht, sondern um den Umgang mit starken Häufungen. Und es ist eben Aufgabe der Schule, auch darauf zu reagieren und nicht nur schulterzuckend daneben zu stehen.

  • Ach es muss auch noch erklärt werden welcher Arzt besucht wird. Das wird ja immer besser. Holt ihr auch die Diagnosen ein beurteilt dann ob es wirklich notwendig ist?

    Mach dich bitte nicht selbst lächerlich. Diese Übertreibung ist vollkommen unangebracht. Dass nicht jede Form von Auswärtstermin automatisch zu einer genehmigten Beurlaubung führen kann, ist hoffentlich klar. Und genau darum ging es. Ich habe oben auch ziemlich deutlich geschrieben, in welchen Fällen man das wohl in der Regel ablehnt. Von "Beurteilung, zu welchem Arzt es ging und welche Diagnose wichtig genug war" steht da jedenfalls nichts.

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