Liebe Community,
in unserer Oberstufe und vor allem nach dem Erreichen der Volljährigkeit, erleben wir ein stark gehäuftes Auftreten von plötzlichem Erkranken während des Schultages, gerne nach einer geschriebenen Klausuren und spontanen Arzt- oder sonstigen Terminen. Folge ist natürlich, dass es zur Anhäufung von Fehlzeiten und zum Zweifel über den verschlechterten Gesundheitszustand kommt. Darum arbeiten wir momentan an einem Verfahren/Konzept, um das Fehlen so unattraktiv wie möglich zu machen.
Um die Menge an krankheitsbedingten Fehlzeiten einzudämmen, verhängen wir deswegen nach einer bestimmten Anzahl an Fehlzeiten im Quartal/Halbjahr und individueller Betrachtung eine Attestpflicht, so dass zumindest die Krankheitstage als solche von ärztlicher Seite gedeckt sind.
Die konkrete Frage, die sich für mich ergibt: Wie verfahrt ihr an eurer Schule aber mit den Fehlzeiten bzw. Fehltagen durch spontane Arzt- oder sonstige Termine, die nicht ausreichend im Vorfeld kommuniziert wurden, also für die z.B. eine Beurlaubung beantragt wurde oder sich an einem Klausurtag nach geschriebener Klausur abgemeldet wird?
Müssen die Entschuldigungen darüber zwingend akzeptiert werden? Vor allem dann, wenn schon Gespräche über die genannten Fehlgründe gesprochen wurde und mitgeteilt wurde solche Termine außerhalb der Unterrichtszeit zu legen? Ist es rechtlich sicher sie abzulehnen?
In einschlägigen Quellen wie SchulG § 43; Runderlass zur Überwachung der Schulpflicht; Runderlass zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen finde ich leider nichts näheres dazu.
Danke für eure Gedanken und Ratschläge!