Entschuldigung durch Eltern/volljährige Schüler:innen nicht akzeptieren

  • Liebe Community,

    in unserer Oberstufe und vor allem nach dem Erreichen der Volljährigkeit, erleben wir ein stark gehäuftes Auftreten von plötzlichem Erkranken während des Schultages, gerne nach einer geschriebenen Klausuren und spontanen Arzt- oder sonstigen Terminen. Folge ist natürlich, dass es zur Anhäufung von Fehlzeiten und zum Zweifel über den verschlechterten Gesundheitszustand kommt. Darum arbeiten wir momentan an einem Verfahren/Konzept, um das Fehlen so unattraktiv wie möglich zu machen.

    Um die Menge an krankheitsbedingten Fehlzeiten einzudämmen, verhängen wir deswegen nach einer bestimmten Anzahl an Fehlzeiten im Quartal/Halbjahr und individueller Betrachtung eine Attestpflicht, so dass zumindest die Krankheitstage als solche von ärztlicher Seite gedeckt sind.

    Die konkrete Frage, die sich für mich ergibt: Wie verfahrt ihr an eurer Schule aber mit den Fehlzeiten bzw. Fehltagen durch spontane Arzt- oder sonstige Termine, die nicht ausreichend im Vorfeld kommuniziert wurden, also für die z.B. eine Beurlaubung beantragt wurde oder sich an einem Klausurtag nach geschriebener Klausur abgemeldet wird?
    Müssen die Entschuldigungen darüber zwingend akzeptiert werden? Vor allem dann, wenn schon Gespräche über die genannten Fehlgründe gesprochen wurde und mitgeteilt wurde solche Termine außerhalb der Unterrichtszeit zu legen? Ist es rechtlich sicher sie abzulehnen?

    In einschlägigen Quellen wie SchulG § 43; Runderlass zur Überwachung der Schulpflicht; Runderlass zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen finde ich leider nichts näheres dazu.

    Danke für eure Gedanken und Ratschläge!

  • Arztbesuche kann man vorher mit einer Beurlaubung beantragen/entschuldigen. Abmeldungen, wegen Übelkeit, Kopfschmerzen, o.ä. können natürlich im Lauf eines Tages (auch nach Klausuren) auftauchen und können dann entschuldigt werden. Fehlzeiten durch spontane Arztbesuche, die eben nicht vorher beantragt wurden, sind unentschuldigt.

    Versäumter Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgeholt werden, also kann man darauf vertrauen (und es ggfs. überprüfen), dass die die Schüler nichts wesentliches verpasst haben.

  • Hm, ja, rechtlich mag das stimmen. Ich hatte aber mal eine Kandidatin, die hat mehrfach wegen mehrere Kieferorthopädie-Termine, die vorher bekannt waren, gefehlt. Auch bei Klassenarbeiten. Ich habe das dann- mit Rückendeckung- nicht mehr entschuldigt.

  • Um die Menge an krankheitsbedingten Fehlzeiten einzudämmen, verhängen wir deswegen nach einer bestimmten Anzahl an Fehlzeiten im Quartal/Halbjahr und individueller Betrachtung eine Attestpflicht, so dass zumindest die Krankheitstage als solche von ärztlicher Seite gedeckt sind.

    Funktioniert das zuverlässig? Hier scheitert es vermehrt daran, dass manche Praxen sich schlicht weigern Atteste auszustellen weil das zu viel Aufwand sei.

    Fehlzeiten durch spontane Arztbesuche, die eben nicht vorher beantragt wurden, sind unentschuldigt.

    Auch wenn hinterher eine Bescheinigung "war von ... bis ... bei uns in der Praxis" vorgelegt wird?

  • Wenn der Arztbesuch vorher bekannt ist, muss eine Freistellung beantragt werden. Spontane Arztbesuche gibt es nur bei akuten Erkrankungen. Wenn die Schulleitung hinter den Kollegen steht, dann hilft das, wenn man hart durchgreifen möchte. Sicherheitshalber sollte die Schulleitung sich aber in der zuständigen Rechtsabteilung erkundigen, ob sie auch dort Rückhalt hat, wenn ein Schüler sich bei einrm Arztbesuch nicht vorher freistellen lässt, sondern sich hinterher entschuldigt.

    Was die akuten Erkrankungen mitten am Tag angeht, sollte man die Schüler von ihren Eltern im Klassenzimmer beim Lehrer abholen lassen. Wer zu krank ist, um im Klassenzimmer zu sitzen, ist oft auch zu krank, alleine zu warten oder gar heimsuchen. Da ist eine direkte Übergabe der Aufsicht sinnvoll. Als Laie kann ich nicht beurteilen, ob der alkeinige Heimweg machbar ist. Ich kann außerdem nicht beurteilen, ob der Schüler tatsächlich krank ist, und werde ihm daher glauben. Eventuell biete ich frische Luft, die Liege im Krankenzimmer, eine warme Wärmflasche oder ähnliches an, bevor der Anruf nach Hause erfolgt.


    Was die Terminierung von Arztterminen angeht, kann es sehr schwierig sein, Termine außerhalb der Unterrichtszeiten von G8 Gymnasien zu bekommen. Wenn dann noch Fahrzeiten dazukommen, wird das Zeitfenster außerhalb der Unterrichtszeiten noch kleiner. Ambulante Sprechstunden in Kliniken enden oft um 15 oder 16 Uhr. Da würde ich kein Thema draus machen.

  • Wenn der Arztbesuch vorher bekannt ist, muss eine Freistellung beantragt werden. Spontane Arztbesuche gibt es nur bei akuten Erkrankungen. Wenn die Schulleitung hinter den Kollegen steht, dann hilft das, wenn man hart durchgreifen möchte. Sicherheitshalber sollte die Schulleitung sich aber in der zuständigen Rechtsabteilung erkundigen, ob sie auch dort Rückhalt hat, wenn ein Schüler sich bei einrm Arztbesuch nicht vorher freistellen lässt, sondern sich hinterher entschuldigt.

    Ist das echt ein Ding? Sowas habe ich als Schüler nie erlebt und auch bei meinen Kindern holen wir nie eine Freistellung für Arzttermin in der Schulzeit ein. Manche Termine kann man sich überhaupt nicht aussuchen. Da wäre es mir auch echt egal ob die Schule es denn erlaubt oder nicht. Rechtlich kann mir da überhaupt nichts passieren. Mir gefällt die verbohrten Ansichten einiger hier dazu auch überhaupt nicht.

  • Wie verfahrt ihr an eurer Schule aber mit den Fehlzeiten bzw. Fehltagen durch spontane Arzt- oder sonstige Termine, die nicht ausreichend im Vorfeld kommuniziert wurden, also für die z.B. eine Beurlaubung beantragt wurde oder sich an einem Klausurtag nach geschriebener Klausur abgemeldet wird?

    Fehlzeiten durch spontane Arztbesuche, die eben nicht vorher beantragt wurden, sind unentschuldigt.

    Genau so ist es bei uns auch.

    Notwendige Arztbesuche können durchaus "spontan" und nicht vorausplanbar sein. Da fallen mir einige Beispiele ein.

    Dann weiß ich es aber, bevor ich losgehe und kann da noch um Beurlaubung bitten und nicht einfach gehen oder später kommen und dann später sagen, ich war beim Arzt oder mein Kind war beim Arzt.

  • Wenn der Arztbesuch vorher bekannt ist, muss eine Freistellung beantragt werden.

    Beantragen heißt, man fragt um Erlaubnis. Sorry, aber wenn es um meine Gesundheit ginge, würde ich ganz bestimmt nicht um Erlaubnis fragen einen Arzt besuchen zu dürfen bzw. während dieser Zeit nicht anwesend zu sein.

    Ansonsten verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum hier einige vermeintlich ihr Lebensglück davon abhängig machen, ob Schüler anwesend sind. Ich würde sowas rein formal abhandeln.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Genau so ist es bei uns auch.

    Ernsthaft? Warum? Ich verstehe das Problem daran überhaupt nicht.

    Beantragen heißt, man fragt um Erlaubnis. Sorry, aber wenn es um meine Gesundheit ginge, würde ich ganz bestimmt nicht um Erlaubnis fragen einen Arzt besuchen zu dürfen bzw. während dieser Zeit nicht anwesend zu sein.

    Ansonsten verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum hier einige vermeintlich ihr Lebensglück davon abhängig machen, ob Schüler anwesend sind. Ich würde sowas rein formal abhandeln.

    richtig. Ich kann dieses übergriffige Verhalten von Schule bzw. Lehrkräfte überhaupt nicht nachvollziehen.

    Bei Minderjährigen wird das Kind von den Eltern für den Tag oder die entsprechenden Stunden abgemeldet. Fertig. Ob die Schule den Arztbesuch gut findet oder mir erlaubt interessiert mich überhaupt nicht.

    Fehlzeiten durch spontane Arztbesuche, die eben nicht vorher beantragt wurden, sind unentschuldigt.

    Pauschal? puh das ist rechtlich aber schwierig. Vor Gericht habt ihr damit keine Chance.

  • Nein, man muss das nicht wirklich beantragen, sondern nur vorher mitteilen. Es wird in der Regel keiner ablehnen, aber ja, wir behalten uns dann auch vor, bei einigen eine Bescheinigung vom Arzt anzufordern.

    Mitteilen ist schon wieder was anderes. Wenn ich dir was mitteile bzw. anzeige, dann kann du das auch nur zur Kenntnis nehmen und hast kein recht auf ein Einwirken. Genau wie ihr hier. In der Regel würde ich streichen, weil ihr es nie ablehnen dürft. Es hat ja auch keiner um Erlaubnis gebeten.

    Einen Nachweis dürft ihr natürlich verlangen.

  • Sehe ich das richtig? Es geht hier im Grunde nur darum, wie man sich selber als Lehrkraft das Leben schwer macht? Wer fehlt, der fehlt. Egal ob entschuldigt oder nicht, wenn es oft genug vorkommt, wirkt sich das zweifelsohne auf die Note aus. In der Sek II sehe ich da null Handlungsbedarf.

  • Egal ob entschuldigt oder nicht, wenn es oft genug vorkommt, wirkt sich das zweifelsohne auf die Note aus.

    Tja, das ist das, was uns am wenigsten interessiert.
    Es hat Auswirkungen für das Kind und auch die Klasse.

    Zumal die Auswirkungen auch für die Lehrer andere sind.
    6 Fehlstunden werden zu einem Fehltag, bei 7 Tagen muss das Jugendamt informiert werden, wenn das unentschuldigt ist. Macht also auch für den Lehrer einen deutlichen Unterschied im Aufwand.

  • Dürfen wir natürlich schon, aber macht ja bei vielen Sachen keiner bei sowas, sondern nur bei Sachen, wie eben Urlaub verlängern oder ähnliches.

    Ihr dürft das sagen, ich kann auch einfach irgendwas sagen. Es spielt aber keine Rolle, weil ich mich als Eltern in diesem Fall überhaupt nicht daran halten muss.

    Urlaub verlängern ist aber schon was anderes wie ein medizinisch notwendiger Arzttermin. Die Schulpflicht steht immer über dem Urlaub und hier muss die Schule es genehmigen.

    Die körperliche und seelische Unversehrtheit des Kindes steht in jedem Fall aber über der Schulpflicht.

  • Notwendige Arztbesuche können durchaus "spontan" und nicht vorausplanbar sein. Da fallen mir einige Beispiele ein.

    Ich habe es oben anders verstanden. Wenn der Arzttermin vorher bekannt ist, muss vorher die Befreiung vom Unterricht beantragt werden, sonst ist es auch bei uns unentschuldigt.

    Wer natürlich am Tag selbst erkrankt und dann spontan zum Arzt geht, entschuldigt sich danach.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ist das echt ein Ding? Sowas habe ich als Schüler nie erlebt und auch bei meinen Kindern holen wir nie eine Freistellung für Arzttermin in der Schulzeit ein.

    Nein, natürlich ist das kein Ding. Davon habe ich noch nie gehört und dafür gibt es auch keine rechtliche Grundlage. Wir können als Schule ein Attest fordern, aber ganz bestimmt müssen wir keinem Arztbesuch zustimmen oder können diesen ablehnen, man muss diesen auch nicht "anfragen".

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