In Baden-Württemberg ist dies immer noch so festgelegt wie ich neulich schrieb, ich habe inzwischen nachgelesen.
Mehr als 2 km Entfernung zur zugewiesenen Grundschule für Klasse 1 bis 4, ab Klasse 5 3 km zur nächsten Werkrealschule/Hauptschule. Für alle anderen wird kein Busticket bezahlt.
Hier scheint es vom Schulträger abhängig zu sein, vergleichbare Grenzen habe ich aber auch oft gefunden. Teils gab es auch eine 2,5km Grenze und ich habe auch schon 5km Grenzen für Sek II Schüler gesehen, während bei anderen Trägern diese Selbstzahler sind. Landes- oder gar Bundesweite Regelungen würde ich sehr begrüßen.