• In Baden-Württemberg ist dies immer noch so festgelegt wie ich neulich schrieb, ich habe inzwischen nachgelesen.

    Mehr als 2 km Entfernung zur zugewiesenen Grundschule für Klasse 1 bis 4, ab Klasse 5 3 km zur nächsten Werkrealschule/Hauptschule. Für alle anderen wird kein Busticket bezahlt.

    Hier scheint es vom Schulträger abhängig zu sein, vergleichbare Grenzen habe ich aber auch oft gefunden. Teils gab es auch eine 2,5km Grenze und ich habe auch schon 5km Grenzen für Sek II Schüler gesehen, während bei anderen Trägern diese Selbstzahler sind. Landes- oder gar Bundesweite Regelungen würde ich sehr begrüßen.

  • Äh, Moment mal. Das Ticket zahlt die Allgemeinheit? Warum?

    Darf ich mal fragen, an was für einer Schule du arbeitest? Gibt es bei euch keine "Fahrschüler*innen", die mit dem Bus oder Zug zur Schule kommen?

    Unsere Vollzeitler kriegen das D-Ticket Schüler. Egal ob sie neben der Schule wohnen oder 50 km entfernt. Der Kreis zahlt's.

    Das ist aber "nobel" von eurem Landkreis! Bei uns bekommen nur SuS, die mehr als 5 km entfernt von der Schule wohnen, eine kostenlose Jahreskarte. Für die Grundschule gilt im Landkreis, in dem meine Schule liegt, die Grenze von 2 km, in der Sek. I 3,5 km Entfernung zwischen Schule und Wohnadresse.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Darf ich mal fragen, an was für einer Schule du arbeitest? Gibt es bei euch keine "Fahrschüler*innen", die mit dem Bus oder Zug zur Schule kommen?

    Mit dem Zug? Nein, aber es gibt welche, die mit dem Bus kommen. Die müssen für das Ticket immerhin einen Eigenanteil zahlen, weil es auch für andere Fahrten genutzt werden kann.

    In meiner letzten sechsten Klasse konnten nicht alle vernünftig Fahrradfahren.

  • Mit dem Zug? Nein, aber es gibt welche, die mit dem Bus kommen. Die müssen für das Ticket immerhin einen Eigenanteil zahlen, weil es auch für andere Fahrten genutzt werden kann.

    Teilhabe der Jugend ist schon wichtig, gerade bei uns aufm Land.

  • Warum zahlt die Allgemeinheit nicht mein Busticket?

    Weil du nicht mehr der Schulpflicht unterliegst. Äh - obwohl... eigentlich doch. Aber anders. Du bekommst von der Allgemeinheit sogar Geld für jede Schulstunde. :top:

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • A propos "Fahrräder".

    ??? Spielst du auf das Erlebnis von Boris Palmer an? :autsch:
    https://www.spiegel.de/panorama/leute…d0-30b1daaacb26

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
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  • Warum zahlt die Allgemeinheit nicht mein Busticket?

    Weil du ein mehr als genügend großes eigenes Einkommen hast, um deine eigene Mobilität zu sichern und letztlich deinen Arbeitsplatz passend zum eigenen Wohnort bzw. deinen Wohnort zum eigenen Arbeitsplatz gewählt hast. Das sieht bei schulpflichtigen Kindern schlicht anders aus.

  • Weil du ein mehr als genügend großes eigenes Einkommen hast, um deine eigene Mobilität zu sichern und letztlich deinen Arbeitsplatz passend zum eigenen Wohnort bzw. deinen Wohnort zum eigenen Arbeitsplatz gewählt hast. Das sieht bei schulpflichtigen Kindern schlicht anders aus.

    Wobei es auch da durchaus Sinn macht, die staatliche Bezuschussung an die finanzielle Voraussetzung der Eltern zu koppeln.

  • Wobei es auch da durchaus Sinn macht, die staatliche Bezuschussung an die finanzielle Voraussetzung der Eltern zu koppeln.

    Ja, denkbar wäre das. Vermutlich lässt man davon die Finger, weil das auch mit Schulzuweisungen kollidieren kann und man dann erst Recht in Erklärungsnöte käme, warum einige Kinder wohnortnah zur Schule gehen dürfen und andere fahren müssen.

  • Soweit würde ich nicht gehen. Dennoch ist Kritik am Gießkannenprinzip der Sozialausgaben im Zusammenhang mit knappen Staatskassen die letzten Jahre lauter geworden.

    Die 1% Bestverdiener (m/w/d) im Land benötigen auch kein Kindergeld, wobei niedrigere Einkommensschichten von einer Erhöhung profitieren würden.

  • Weil du ein mehr als genügend großes eigenes Einkommen hast, um deine eigene Mobilität zu sichern und letztlich deinen Arbeitsplatz passend zum eigenen Wohnort bzw. deinen Wohnort zum eigenen Arbeitsplatz gewählt hast. Das sieht bei schulpflichtigen Kindern schlicht anders aus.

    Eltern wählen den Wohnort und die Schule ihrer Kinder auch aus. Lol, wird das jetzt ein Wettbewerb im sich blöd stellen?

  • Weil du ein mehr als genügend großes eigenes Einkommen hast, um deine eigene Mobilität zu sichern und letztlich deinen Arbeitsplatz passend zum eigenen Wohnort bzw. deinen Wohnort zum eigenen Arbeitsplatz gewählt hast. Das sieht bei schulpflichtigen Kindern schlicht anders aus.

    Verantwortung der Eltern?

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