Beiträge von RosaLaune

    Seit wann dürfen Frauen eigentlich wählen? Hat sich das natürlich entwickelt. Also, es gibt doch auch Grenzen. Und es ist absolut absurd. Zudem entsteht auch eine Verarmung der vernünftigen Entscheidungsmöglichkeit bei Wahlen. Und es fühlt sich einfach falsch an.🤣

    Immer dann, wenn große Kriege beendet werden, wird das Frauenwahlrecht eingeführt (um 1918 und 1945). Und wer sich nicht an einem Krieg beteiligt, kriegt lange kein Frauenwahlrecht (siehe Schweiz und Liechtenstein). Ausnahmen gibt es auch, aber die Häufung ist interessant.

    Zitat

    Elf Schüler haben 5 Noten, die restlichen nur 4. Was nun?

    Kann man über den Notenschluss hinweg gehen oder lässt man das in diesem Fall dann einfach so stehen?

    Das hatte ich noch nie anders. Bei Klassenarbeiten versuche ich schon, den Schülern die Möglichkeit zu geben, nachzuschreiben, nötig ist das aber nicht. Aber bei den sonstigen Leistungen ist es sehr unterschiedlich. Ich schreibe je nach Fach 2 bis 6 Tests im Halbjahr, da gibt es einzelne Schüler, die nur 3 von 6 Tests mitgeschrieben haben. So what? Die einzige Vorgabe ist, dass der Bereich Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen jeweils ungefähr zur Hälfte einfließt. Jemand, der nur eine Klassenarbeit geschrieben hat, kann eben nur diese eine Klassenarbeit in die Schriftlichen Arbeiten mitnehmen, die zählt dann dafür zu 100 % und für die Note insgesamt zu 50 %. Jemand mit 3 Klassenarbeiten hat eben mehr Noten, die zählen dann eben zusammen zu 50 %.

    Zitat

    Die anderen 12 sollten erfolgen, als ich unvorhergesehen erkrankte. Dann kommt der Notenschluss. Auch hier wieder ein Ungleichgewicht an Noten.

    Siehe oben, kein Problem nur aufgrund der Anzahl erhobener Noten.

    RosaLaune

    Das Klassenfahrt Urteil ist nochmal ein anderes. Das Urteil auf das ich hier abstelle ist dass, was dazu geführt hat, dass man damals auf die Bagatellgrenze für Teilzeitkräfte verzichtet hat. Obgleich das Urteil nur für Tarifbeschäftigte galt, hat man dann generell gesagt, dass bei allen Teilzeitkräften auf die Bagatellgrenze verzichtet wird. Das Urteil stellt im Tenor darauf ab, dass eine Teilzeitkraft zu keinem Zeitpunkt schlechter gestellt sein darf als eine Vollzeitkraft. Wenn aber eine Vollzeitkraft bei 28 Ustd. eben ihr volles Gehalt bekommt, eine Teilzeitkraft die eigentlich 25 Std Vertrag hat macht jetzt drei Stunden Mehrarbeit, dann arbeitet diese Teilzeitkraft 28 Stunden, bekommt sie aber nicht bezahlt. Damit verdient bei gleicher Stundenzahl die Vollzeitkraft mehr als die Teilzeitkraft und das darf zu keinem Zeitpunkt sein. Das ist der Tenor des Urteils bzw. der Urteile. Weil es da mittlerweile auch Bestätigung durch den EugH gibt.

    Diese Argumentation lag ja auch beim Klassenfahrturteil vor. Ich kenne nur leider kein anderes, deshalb fragte ich nach.

    Das ist ja ein krasser Fall. Da wäre ich wahrscheinlich schon zweimal explodiert. Meiner Erfahrung nach brauchen solche Kollegen einfach mal einen ordentlichen Konter, einfach damit sie merken, dass so ein Verhalten auch einen gewissen Preis hat. Aber das kann die Sache auch weiter eskalieren lassen. Schwer zu sagen, wie man da agieren soll, wenn man das Gesamtbild nicht kennt.

    Was die Zeugnisse angeht: ohne Noten drucken und nächste Woche das Magengeschwür auskurieren. Dann muss sich jemand anderes darum kümmern.

    Hm, aber die fällt ja nicht weg, sondern wird dann nur verschoben. Zum Nachteil der Mitarbeiter. Merken tut das sonst niemand.

    Nein, die findet statt. Aber eben ohne mich und viele andere Kollegen.

    Nachdem die Zeugnisse ausgegeben sind, braucht man Zeugniskonferenzen auch nicht mehr nachzuholen, da ist das Kind schon im Brunnen.

    Ist aber auch hart auf Kante genäht, wenn man die Zeugniskonferenz einen Tag vor Zeugnisausgabe macht, wann werden die gedruckt und unterschrieben?

    Zeugnisausgabe ist erst nächste Woche Freitag.

    Ja, ok. Da stimme ich natürlich zu. Warum Vollzeitkräfte umsonst Mehrarbeit leisten müssen, Teilzeitler aber nicht, habe ich trotdzem nie verstanden.

    Man muss ein wenig um die Ecke denken, um das zu verstehen. Vergleichen wir eine TZ-Kraft mit 22 Stunden und eine VZ-Kraft mit 25,5 Stunden. Die TZ-Kraft kriegt 22 Stunden bezahlt, macht jetzt aber durch Mehrarbeit effektiv 24 Stunden. Dann heißt Gleichberechtigung, jedenfalls wenn wir die Rechtsprechung miteinbeziehen, dass der TZ-Kraft, genauso wie der VZ-Kraft, die 23. und 24. Stunde bezahlt werden muss. D. h. aber auch, dass die TZ-Kraft bei Erreichen des VZ-Deputats die nächsten Stunden erstmal nicht bezahlt bekommt, bis die Bagatellgrenze für Vollzeitler übersprungen wird.

    Alle Länder, die ich bisher geprüft habe, handhaben dies auch so, jedenfalls für Tarifbeschäftigte (hier gilt § 4 I TzBfG). Für Beamte ist die Lage natürlich anders. NRW wird hier auf die Nase fliegen, bis dahin ist es aber ein langer Weg.

    Seltsame Interpretation.

    Wenn 2,1 Unterrichtsstunden die Bagatellgrenze ist, dann ist man ab 2,2 Unterrichtstunden über der Bagatellgrenze und müsste nach meinem Verständnis zumindest ab der dritten Vertretungsstunde für alles bezahlt werden.

    Und das gilt auch, wenn die prozentuale Grenze bei 2,6 oder 2,9 Unterrichtsstunden liegt. Das lernen schon unsere Kleinen in Mathematik, dass Wasser für 2,9 Tage eben nicht für 3 Tage reicht. Auch nicht, wenn man es rundet.

    Ja, definitiv. Mindestens das wird dem Land als Arbeitgeber auf die Füße fallen. Aber bis das gerichtlich geklärt ist, spart man sich erstmal Geld.

    Teilzeit

    Teilzeitquote

    Bagatellgrenze

    Vergütung ab

    24,5 von 25,5

    96,08%

    2,9->3 Stunden

    4.Stunde

    17,5 von 25,5

    68,63%

    2,1-> 3 Stunden

    4. Stunde

    17 von 25,5

    66,67%

    2,0-> 2 Stunden

    3. Stunde

    9 von 25,5

    35,29%

    1,1-> 2 Stunde

    3. Stunde

    8,5 von 25,5

    33,33%

    1,0 -> 1 Stunde

    2. Stunde

    So, heute kam auch die Nachricht vom Bezirkspersonalrat über den Schulleiter. Dort steht ausdrücklich drin:

    Zitat

    Der Mehrarbeitserlass stellt klar, dass die Regelung gemäß § 61 LBG NRW auch für Tarifbeschäftigte gilt (vgl. BASS 21-22 Nr. 21 sowie § 44 TV-L).

    Absolute Frechheit, wobei die Schuld dafür auch bei der AN-Seite liegt. Wer einem Tarifvertrag zustimmt, in dem im Endeffekt drin steht "Darüber entscheidet der Arbeitgeber allein", ist nicht ganz sauber.

    Es werden auch Beispiele durchgerechnet. Wer 17,5 von 25,5 Unterrichtsstunden hat, hat eine anteilige Bagatellgrenze von 2,1 Unterrichtsstunden. Da man nur ganze Stunden mehrarbeiten kann, liegt die wahre Grenze natürlich bei drei Unterrichtsstunden, eine Auszahlung erfolgt also erst bei der vierten Stunde, dann aber für alle Stunden.

    NRW ist damit meines Wissens nach das einzige Land, dass die Bagatellgrenze für Tarifbeschäftigte eingeführt hat. Auf Klagen bin ich gespannt.

    Ministerin Feller hat jetzt davon gesprochen, dass bei einer Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte eine Präsenzpflicht kommen könnte, sogar in den Ferien.

    https://www.news4teachers.de/2026/01/wenn-e…end-der-ferien/

    Ist natürlich absurd, gerade für den Beruf, bei dem Home Office seit Jahrzehnten ein etabliertes Konzept ist, in Zeiten von Flexibilisierung gerade dieses abschaffen zu wollen. Aber wenn man bedenkt, dass es hunderte andere Berufe gibt, die einem mehr Flexibilität bieten (wenn auch vielleicht monetär nicht ganz so nett), muss man davor wohl keine Angst haben. Ich mache den Beruf echt gerne, aber nicht zu allen Bedingungen. Es ist ja auch nicht so, als würden wir nicht mehr und mehr Lehrer verlieren...

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