Beiträge von RosaLaune

    Es wird ja echt heiß diskutiert hier. Ich bin ganz froh, dass ich mit meiner Ansicht nicht allein auf weiter Flur stehe. :) Ja, man kann das auch mit dem kompletten Verbot versuchen durchzuziehen, aber das ist mir einfach zu dumm. Alkohol ist gesundheitsschädlich, das bestreitet niemand; aber das macht die Praktikabilität eines Verbots auf einer Klassenfahrt nicht einfacher. Ich trinke selber vielleicht mal ein Glas Wein im Monat zum Essen, sonst bin ich nüchtern auf Klassenfahrten sowieso.

    Ich habe heute mit meiner Chefin (Schulrechtsdozentin am Seminar für Refis) nochmal geredet, wie wir das jetzt am besten handhaben. Und sie meinte, dass es schon einen Fall in der Vergangenheit gab, bei denen Kollegen von uns Schüler*innen auf Grund von Alkoholkonsum auf eigene Kosten von einer Fahrt nach Hamburg heimgeschickt haben. Auf dieser Fahr herrschte Alkoholverbot. Das war alles von den Eltern und Schülern als Regel unterschrieben! Die Eltern haben dagegen geklagt, dass sie die Kosten für die Heimfahrt übernehmen mussten, mit der Begründung, dass ihre Kinder nichts Illegales getan haben und auch nicht so betrunken gewesen waren, dass sie sich und andere gefährdet haben. Das Gericht hat den Eltern tatsächlich recht gegeben und gesagt, dass die Entscheidung der Lehrkräfte nicht im Verhältnis zum Alter, des Alkoholzustands und der gesetzlichen Lage (Jugendschutz) steht. Die Lehrkraft ist wohl am Ende auf den Kosten sitzen geblieben.

    Aus dieser Geschichte hat sie mir sogar dazu geraten, den Alkohol nicht völlig zu verbieten; weil wir es nicht durchsetzen können!

    Hast du dazu vielleicht das Aktenzeichen?

    Führt eure Studienreise beispielsweise nach Spanien, UK, Portugal, Kroatien, Frankreich, Italien, Ungarn oder Tschechien, dann ist der Fall noch klarer. Dort darf man erst ab 18 überhaupt Alkohol trinken. Alkohol ab 16 gibt's in der EU noch in Österreich und in Dänemark.

    Nein, das stimmt nicht. Spanien hat kein Mindestalter für den Konsum von Alkohol, nur für den Erwerb.

    aber du bist doch befristet angestellt? woher dann die Mehrarbeit?!

    Ich mache seit 2 Jahren regelmäßig Mehrarbeit. Ich lasse mir die auch auszahlen. Ich war so hartnäckig, dass das irgendwann geklappt hat. Aber langsam möchte ich nicht mehr. Es kann nicht sein, dass es erst heißt die Stunden gehen woanders hin und jetzt habe ich sie als Vertretung. Das muss eine Schulleitung besser hinkriegen. Jedenfalls kommunizieren muss man das.

    Die zwei Verträge sind auch eine Zumutung mittlerweile. Daraus folgt auch, dass ich zwei Web Untis Zugänge und zwei Lehrerkürzel habe.

    Ich denke, ich muss langsam ein eigenes Thema aufmachen. Meine Psychologiestunden sind nämlich wieder aufgetaucht, diesmal aber als Mehrarbeitsstunden. Ich vertrete mich jetzt wohl selbst. Kommunikation geht gegen Null und 28 Stunden pro Woche halte ich auf Dauer eher nicht aus, aber schauen wir mal wo die Reise hingeht.

    Juristische Texte sind langweilig, das juristische Denken ist aber spannend. Die Bibel als Quelle göttlicher Offenbarung hat keinen Wert für mich, aber als Anthologie oder Best-Off einer Weltanschauungsgeschichte ist sie interessant.

    Dann habe ich deinen Beitrag wohl falsch verstanden, Palim.

    Dass Lehrkräfte mit einem Theologiestudium fachlich besser ausgestattet sind, um fachfremd Ethik zu unterrichten, glaube ich auch. Aber es ging ja nicht um Fachkompetenzen, sondern um das Neutralitätsgebot und dass man mit einer kirchlichen Lehrbeauftragung womöglich nicht die richtige Lehrkraft sein kann, um das Ersatzfach für Religionslehre zu unterrichten.

    Ich habe in den letzten Tagen herausgefunden, dass bei uns in der APO-BK Anlage D bzw. den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften auch vorgesehen ist, dass Psychologie ein Ersatzfach für Religion sein kann. Das fand ich spannend. Allerdings kann das Ersatzfach nicht als Prüfungsfach im Abitur belegt werden.

    Wie neutral sind denn Lehrkräfte im Unterricht zu sexueller Bildung, beim Interpretieren von Deutschtexten, in Geschichte, Politik, Musik, Kunst, Sport?

    Müssen alle Lehrkräfte etwas an- und ausschalten, wenn sie vor eine Klasse treten?

    Das Ersatzfach für Religionsunterricht ist aber für die Schüler, die eine Unterrichtung in Religion ablehnen. Diesen dann durch Lehrkräfte zu erteilen, die als Fakultas Religion haben und denen man daher unterstellt, auch das Ersatzfach unterrichten zu können, untergräbt den Schutzanspruch, den der Ersatzunterricht haben sollte.

    Ich überlege gerade, ob es nicht explizit für Religionslehrkräfte untersagt sein sollte, fachfremd Ethik zu unterrichten.

    Ja, da wäre ich eindeutig dafür. Erst jetzt zum Schuljahresanfang haben die beiden Kollegen, die die Fächer im Beruflichen Gymnasium machen, quasi per Schere-Stein-Papier bestimmt, wäre Religion machen darf und wer Philosophie machen muss (die Schülerschaft gilt in Philosophie als anstrengender).

    RosaLaune

    Das würde mich auch richtig ärgern 😬 Ist das Fach denn im Vertrag festgeschrieben gewesen? Dann könnte man ja überlegen, ob man den als geplatzt betrachtet und sich auf die Erfüllung des anderen Vertrages beschränkt.

    Das Fach steht im Vertrag als Fachgruppe. Psychologie, Sonderpädagogik, Erziehungswissenschaften, so irgendwie. Ich habe schon Kontakt mit der Rechtsberatung der Gewerkschaft. Kann ja nicht sein, dass da eine Seite so vertragsbrüchig wird. Dass ich jetzt DaZ mache, dafür die DaZ-Kollegin Deutsch im Beruflichen Gymnasium (die haben sonst einfach kein Deutsch) ist absurd. Man hätte mir ja auch die Deutsch-Stunden geben können, dann wäre ich immerhin noch in der Lerngruppe geblieben.

    Aber was ist mit Lehrkräften, die nur das 1. Staatsexamen haben?

    Tarifvertrag Entgeltordnung für Lehrkräfte (TV EntgO-L). Nr. 2 regelt die Eingruppierung für "Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind, in der Tätigkeit von Lehrkräften mit abgeschlossenem Lehramtsstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule und mit abgeschlossenem Referendariat oder Vorbereitungsdienst" und ordnet wie folgt zu, wenn ein abgeschlossenes Lehramtsstudium vorliegt, aus dem sich die Qualifikation für zwei Unterrichtsfächer ergibt (Nr. 2.1), wenn man annimmt, dass eine Verbeamtung erfolgte: A12, A12a -> E11, A13 -> E13, A14 -> E14, A15 -> E15. Folglich bringt dir das Referendariat als Angestellter gehaltsmäßig nichts.

    Stundenplan wurde aktualisiert. Morgen noch einmal Psychologie, ab nächster Woche dann nicht mehr.

    Es regt mich so auf. Ich habe in den letzten drei Jahren so viel Arbeit da reingesteckt. DJP geschrieben (ohne Bildungsplan), das Fach auf den Bildungsgang angepasst, damit sich die Inhalte im LK Erziehungswissenschaften nicht mit Psychologie wiederholen, unendlich viel Material erstellt, weil es kein Lehrbuch gibt. Und jetzt ist es einfach aus und vorbei.

    Wenn der Stundenplan aktualisiert wird, werden die SuS kein Psychologie mehr haben. Das Fach fällt einfach weg.

    Ich promoviere. Anfangs hatte ich eine hälftige Stelle an der Schule und eine hälftige Stelle an der Uni. Habe das Modell aber aufgegeben, weil hälftig an der Uni nur halbes Gehalt, aber volle Arbeitszeit heißt. So viel Ausbeutung wollte ich mir dann aber doch nicht antun, daher läuft die Promotion jetzt extern. Ich mache aber noch Lehraufträge in Honorarverträgen, das sichert mir den Zugang zu den universitären Ressourcen. Damit ist mein Tag dann aber auch genug gefüllt.

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