Ich meine bei uns heißt es zeitnah.
Eure Aussage passt aber zu dem, dass neulich eine Mutter meinte, wir sollten ihr doch bitte die Fehltage ihres Kindes mitteilen, dann würde sie die Tage alle entschuldigen.
Na so läuft das natürlich nicht
Wenn die Tage nicht bekannt sind, spricht das nicht für einen Grund einer Entschuldigung, sondern eher unentschuldigte Fehltage.
Na, die Fehltage wird man wohl schon mitteilen müssen.
"Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen." Früher stand im letzten Satz ein "muss" und statt unverzüglich 3 Tage. https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/…hulBesVBWrahmen
Ich gäbe einiges dafür, wenn wir auch elektronische Entschuldigungen in NRW rechtssicher akzeptieren könnten. Ich habe in meiner Klasse einen Haufen von Schülern, die in Betreuungseinrichtungen leben. Da ist mir eine offizielle E-Mail mit Entschuldigung vom Träger deutlich lieber als ein schriftliche Entschuldigung mit einem Wellenstrich als Unterschrift.